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   BGH, 28.01.2021 - III ZR 94/20   

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https://dejure.org/2021,2263
BGH, 28.01.2021 - III ZR 94/20 (https://dejure.org/2021,2263)
BGH, Entscheidung vom 28.01.2021 - III ZR 94/20 (https://dejure.org/2021,2263)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 2021 - III ZR 94/20 (https://dejure.org/2021,2263)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Gerechtfertigte Besorgnis der Befangenheit eines Richters im Zusammenhang mit dem Abgasskandal wegen Anhängigkeit einer eigenen Schadensersatzklage; Äußerung eines Richters im Zusammenhang mit einem Verfahren bezüglich illegaler Abschalteinrichtungen bei Kraftfahrzeugen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42 Abs. 2
    Gerechtfertigte Besorgnis der Befangenheit eines Richters im Zusammenhang mit dem Abgasskandal wegen Anhängigkeit einer eigenen Schadensersatzklage; Äußerung eines Richters im Zusammenhang mit einem Verfahren bezüglich illegaler Abschalteinrichtungen bei Kraftfahrzeugen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.07.2020 - VI ZB 94/19

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit bei Entscheidung über einen

    Auszug aus BGH, 28.01.2021 - III ZR 94/20
    Maßgeblich ist, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2019 - II ZB 14/19, NJW 2020, 1680 Rn. 9 und vom 28. Juli 2020 - VI ZB 94/19, NJW 2020, 3458 Rn. 7, jeweils mwN).

    Aus der Sicht einer Partei, gegen die ein Richter Ansprüche erhebt, kann Anlass zu der Befürchtung bestehen, dass dieser Richter die Würdigung des Sachverhalts, wie er sie dem von ihm verfolgten Anspruch gegen die Partei zugrunde gelegt hat, auf das Verfahren gegen eine andere Partei, dem der gleiche Sachverhalt zugrunde liegt, überträgt und wie in der eigenen Sache urteilt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2019 aaO Rn. 10 und vom 28. Juli 2020 aaO Rn. 8).

  • BGH, 10.12.2019 - II ZB 14/19

    Befangenheit eines Richters wegen seiner Beteiligung an der

    Auszug aus BGH, 28.01.2021 - III ZR 94/20
    Maßgeblich ist, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2019 - II ZB 14/19, NJW 2020, 1680 Rn. 9 und vom 28. Juli 2020 - VI ZB 94/19, NJW 2020, 3458 Rn. 7, jeweils mwN).

    Aus der Sicht einer Partei, gegen die ein Richter Ansprüche erhebt, kann Anlass zu der Befürchtung bestehen, dass dieser Richter die Würdigung des Sachverhalts, wie er sie dem von ihm verfolgten Anspruch gegen die Partei zugrunde gelegt hat, auf das Verfahren gegen eine andere Partei, dem der gleiche Sachverhalt zugrunde liegt, überträgt und wie in der eigenen Sache urteilt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2019 aaO Rn. 10 und vom 28. Juli 2020 aaO Rn. 8).

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