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   BGH, 28.01.2021 - IX ZR 56/20   

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https://dejure.org/2021,4147
BGH, 28.01.2021 - IX ZR 56/20 (https://dejure.org/2021,4147)
BGH, Entscheidung vom 28.01.2021 - IX ZR 56/20 (https://dejure.org/2021,4147)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 2021 - IX ZR 56/20 (https://dejure.org/2021,4147)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Haftung des Kommanditisten für durch Handlungen des Insolvenzverwalters oder durch Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Masse begründete Masseverbindlichkeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 171 ; HGB § 172 Abs. 4
    Haftung des Kommanditisten für durch Handlungen des Insolvenzverwalters oder durch Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Masse begründete Masseverbindlichkeiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.01.2021 - IX ZR 54/20

    Aufleben der Haftung eines Kommanditisten aufgrund der erhaltenen Ausschüttungen

    Auszug aus BGH, 28.01.2021 - IX ZR 56/20
    Wie der Senat mit Urteil vom 28. Januar 2021 (IX ZR 54/20, zVb) ausgeführt und näher begründet hat, stellen Gewerbesteuerforderungen aus dem Geschäftsbetrieb einer Kommanditgesellschaft auch dann eine Gesellschaftsverbindlichkeit dar, wenn es sich um Masseverbindlichkeiten handelt.

    a) Der Senat hat mit Urteil vom 28. Januar 2021 (IX ZR 54/20, zVb) näher ausgeführt, dass bei bestimmten Masseverbindlichkeiten die Haftung des Schuldners gegenständlich beschränkt sein kann.

    Dies hat der Senat im Urteil vom 28. Januar 2021 (IX ZR 54/20, zVb) begründet und dabei an der entgegenstehenden Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 24. September 2009 - IX ZR 234/07, ZIP 2009, 2204) nicht festgehalten.

    Es besteht - wie der Senat mit Urteil vom 28. Januar 2021 (IX ZR 54/20, zVb) weiter entschieden und im Einzelnen begründet hat - kein Anlass, die Haftung eines Kommanditisten nach §§ 128, 161 Abs. 2, §§ 171, 172 Abs. 4 HGB für Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 4 InsO einzuschränken, welche vom Schuldner begründet worden sind.

    Wie der Senat in der Parallelsache mit Urteil vom 28. Januar 2021 (IX ZR 54/20, zVb) ausgeführt hat, stellt die Gewerbesteuerforderung aus dem Bescheid vom 3. Juni 2016 eine von der Schuldnerin begründete Verbindlichkeit dar.

    Dies hat der Senat mit Urteil vom 28. Januar 2021 (IX ZR 54/20, zVb) entschieden und näher begründet.

    Dies hat der Senat mit Urteil vom 28. Januar 2021 (IX ZR 54/20, zVb) entschieden und näher begründet.

  • BGH, 24.09.2009 - IX ZR 234/07

    Keine persönliche Haftung der oHG-Gesellschafter für Insolvenzverfahrenskosten

    Auszug aus BGH, 28.01.2021 - IX ZR 56/20
    Dies hat der Senat im Urteil vom 28. Januar 2021 (IX ZR 54/20, zVb) begründet und dabei an der entgegenstehenden Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 24. September 2009 - IX ZR 234/07, ZIP 2009, 2204) nicht festgehalten.
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