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BGH, 28.02.1963 - II ZR 8/60 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall - Anspruch auf Versicherungsprämien
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 39, 151
- NJW 1963, 1057
- MDR 1963, 477
- VersR 1963, 426
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 08.10.1952 - II ZR 309/51
Sozialversicherung und § 159c VersVertrG
Auszug aus BGH, 28.02.1963 - II ZR 8/60
Daß eine solche Rechtsfolge dem Willen des Gesetzgebers entspreche, kann um so weniger angenommen werden, als die Verpflichtung des Versicherers aus § 158 c VVG nur subsidiärer Natur ist und entfällt, soweit der Verletzte durch anderweitige Privat- oder Sozialversicherungsleistungen schadlos gestellt wird (vgl. BGHZ 7, 244; 25, 322 [BGH 17.10.1957 - II ZR 161/56]; BGH VersR 1960, 505, 507). - BGH, 17.10.1957 - II ZR 161/56
Sozialversicherung und § 158c VVG
Auszug aus BGH, 28.02.1963 - II ZR 8/60
Daß eine solche Rechtsfolge dem Willen des Gesetzgebers entspreche, kann um so weniger angenommen werden, als die Verpflichtung des Versicherers aus § 158 c VVG nur subsidiärer Natur ist und entfällt, soweit der Verletzte durch anderweitige Privat- oder Sozialversicherungsleistungen schadlos gestellt wird (vgl. BGHZ 7, 244; 25, 322 [BGH 17.10.1957 - II ZR 161/56]; BGH VersR 1960, 505, 507). - BGH, 05.02.1957 - V BLw 37/56
Formlose Hoferbenbestimmung
Auszug aus BGH, 28.02.1963 - II ZR 8/60
Aus dem gleichen Grund ist es entgegen der Auffassung der Revision auch nicht angängig, in derartigen Fällen die Annahme einer rechtlichen Umgestaltung des Versicherungsverhältnisses aus den Grundsätzen der Lehre vom Schuldverhältnis kraft sozialtypischen Verhaltens (vgl. BGHZ 21, 319, 334 [BGH 14.07.1956 - V ZR 223/54]; 23, 249, 261) [BGH 05.02.1957 - V BLw 37/56]herzuleiten.
- BGH, 14.07.1956 - V ZR 223/54
Rechtspflichten der Benutzer einer abgetrennten, einem Unternehmen zugeteilten …
Auszug aus BGH, 28.02.1963 - II ZR 8/60
Aus dem gleichen Grund ist es entgegen der Auffassung der Revision auch nicht angängig, in derartigen Fällen die Annahme einer rechtlichen Umgestaltung des Versicherungsverhältnisses aus den Grundsätzen der Lehre vom Schuldverhältnis kraft sozialtypischen Verhaltens (vgl. BGHZ 21, 319, 334 [BGH 14.07.1956 - V ZR 223/54]; 23, 249, 261) [BGH 05.02.1957 - V BLw 37/56]herzuleiten. - BGH, 25.04.1960 - II ZR 155/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 28.02.1963 - II ZR 8/60
Daß eine solche Rechtsfolge dem Willen des Gesetzgebers entspreche, kann um so weniger angenommen werden, als die Verpflichtung des Versicherers aus § 158 c VVG nur subsidiärer Natur ist und entfällt, soweit der Verletzte durch anderweitige Privat- oder Sozialversicherungsleistungen schadlos gestellt wird (vgl. BGHZ 7, 244; 25, 322 [BGH 17.10.1957 - II ZR 161/56]; BGH VersR 1960, 505, 507). - BGH, 31.01.1952 - II ZR 259/51
Kraftfahrversicherung
Auszug aus BGH, 28.02.1963 - II ZR 8/60
Dem Versicherer bleibt zur Entschließung darüber, ob er die Obliegenheitsverletzung als schwerwiegend und eine Kündigung rechtfertigend ansieht, eine Frist von einem Monat seit der Kenntnis der Obliegenheitsverletzung, Endet das Versicherungsverhältnis ohnedies innerhalb dieser Frist (z.B. infolge Wegfalls des versicherten Interesses, vgl. BGH VersR 1960, 1107, 1108), so entfallen die Gründe, die dazu geführt haben, für die Leistungsfreiheit des Versicherers bei Verletzung einer vor dem Versicherungsfall zu erfüllenden Obliegenheit eine Kündigung zu verlangen (vgl. BGHZ 4, 369). - BGH, 10.10.1960 - II ZR 253/58
Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensverstoßes - Anspruch auf …
Auszug aus BGH, 28.02.1963 - II ZR 8/60
Dem Versicherer bleibt zur Entschließung darüber, ob er die Obliegenheitsverletzung als schwerwiegend und eine Kündigung rechtfertigend ansieht, eine Frist von einem Monat seit der Kenntnis der Obliegenheitsverletzung, Endet das Versicherungsverhältnis ohnedies innerhalb dieser Frist (z.B. infolge Wegfalls des versicherten Interesses, vgl. BGH VersR 1960, 1107, 1108), so entfallen die Gründe, die dazu geführt haben, für die Leistungsfreiheit des Versicherers bei Verletzung einer vor dem Versicherungsfall zu erfüllenden Obliegenheit eine Kündigung zu verlangen (vgl. BGHZ 4, 369). - RG, 12.03.1943 - VI (VII) 126/42
Wie waren nach der Verordnung vom 14. Februar 1938 Verträge über die Versicherung …
Auszug aus BGH, 28.02.1963 - II ZR 8/60
Eine solche Verschiebung des Verhältnisses von Prämie und Versicherungsschutz wäre aber mit dem auch dem Einheitstarif zugrundeliegenden Prinzip der Gleichwertigkeit von Versicherungsentgelt und Versicherungsleistung (vgl. hierzu RGZ 170, 397, 399) nicht zu vereinbaren.
- BGH, 03.06.1992 - IV ZR 127/91
Leistungsfreiheit des Versicherers in der Kreditversicherung
Eine weitere Kündigung wäre dann nur eine überflüssige Formalität (vgl. BGH, Urteile vom 5. März 1986 - IVa ZR 63/84 - VersR 1986, 380 unter 3; vom 28. Februar 1963 - II ZR 8/60 - VersR 1963, 426, 428). - BGH, 20.01.2010 - IV ZR 24/09
Schaustellerkaskoversicherung: Verletzung der Obliegenheit zur ständigen …
Auch könnte dem Zweck der Kündigungsobliegenheit nicht mehr Rechnung getragen werden, der darin liegt, dem Versicherer die Möglichkeit zu nehmen, mit dem Einwand der Leistungsfreiheit bis zum nächsten Versicherungsfall zu warten, gleichwohl aber inzwischen in den Genuss der Prämie zu kommen, bzw. dem Versicherungsnehmer gegenüber klarzustellen, dass er den Verstoß gegen die Obliegenheit für so schwerwiegend ansieht, dass er sich zu einer Kündigung veranlasst sieht (vgl. Senat in BGHZ 118, 275, 280 f.; Urteile vom 5. März 1986 - IVa ZR 63/84 - VersR 1986, 380 unter 3; vom 22. Juni 1988 - IVa ZR 25/87 - VersR 1988, 1013 unter II 2; vgl. ferner BGH, Urteil vom 28. Februar 1963 - II ZR 8/60 - VersR 1963, 426 unter II). - BGH, 05.03.1986 - IVa ZR 63/84
Ausschluß des Ausgleichsanspruches bei Leistungsfreiheit eines Doppelversicherers
In diesem Fall ist eine Kündigung nach § 6 Abs. 1 Satz 2, 3 VVG entbehrlich (…Prölss/Martin aaO § 6 Anm. 10; BGH Urteil vom 28.2.1963 - II ZR 8/60, VersR 1963, 426, 428). - OLG Naumburg, 05.02.2004 - 4 U 158/03
Zum Versicherungsschutz für eine mitversicherte Person aus einer vorläufigen …
Die zur Erhaltung der Leistungsfreiheit erforderliche Kündigung ist deshalb dann nicht erforderlich, wenn das versicherte Interesse bei Kenntniserlangung des Versicherers von der Obliegenheitsverletzung bereits dauernd und vollständig weggefallen (…BGH, a.a.O, VersR 1985, 775, 776) oder das Versicherungsverhältnis bereits beendet ist (BGH, VersR 1963, 426; 1986, 380, 381). - OLG Köln, 07.05.2004 - 9 U 139/03
Anforderungen an die Ursächlichkeit bzw. Anforderungen an die Darlegungslast und …
vorher aus anderen Gründen gekündigt (vgl. BGH, VersR 1963, 426), durch Zeitablauf beendet (vgl. BGH, VersR 1992, 1089), binnen der Monatsfrist nach der Schadenanzeige einverständlich aufgehoben worden (vgl. OLG Hamm, VersR 1997, 568) oder das versicherte Interesse dauernd und vollständig weggefallen ist (vgl. BGH, VersR 1985, 775).