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   BGH, 28.02.1964 - 3 StR 40/63   

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https://dejure.org/1964,227
BGH, 28.02.1964 - 3 StR 40/63 (https://dejure.org/1964,227)
BGH, Entscheidung vom 28.02.1964 - 3 StR 40/63 (https://dejure.org/1964,227)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 1964 - 3 StR 40/63 (https://dejure.org/1964,227)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Tatbestands der Verbreitung staatsgefährdender Schriften - Prüfung der Voraussetzungen des § 93 Strafgesetzbuch (StGB) anhand der konkreten Schrift - Enthaltensein der Rede eines kommunistischen Politikers in der Schrift - Voraussetzungen des § 97 StGB - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 19, 245
  • NJW 1964, 1144
  • MDR 1964, 517
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 23.11.1955 - 6 StR 26/55
    Auszug aus BGH, 28.02.1964 - 3 StR 40/63
    Diese Auffassung liegt der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von Anfang an zu Grunde (BGHSt 6, 318; 8, 245, 247; 12, 174; 13, 32; 13, 375, 377; 16, 49, 52; HuSt II S. 159, 181 und viele andere).

    Diese Zielsetzung muß für den einsichtigen Durchschnittsleser aus dem Inhalt der Schrift hervorgehen (BGHSt 8, 245; 12, 174 und ständig).

    Enthält eine Schrift die Rede eines kommunistischen Politikers, so kann es für die Beurteilung, ob verfassungsfeindliche Bestrebungen gerade gegen die Bundesrepublik gefördert werden sollten, im übrigen bedeutsam sein, wo, von wem, in welcher Eigenschaft, unter welchen Umständen und vor was für einem Zuhörerkreis die Rede gehalten worden ist; dies allerdings nur, soweit dies aus der Schrift selbst hervorgeht (BGHSt 8, 245).

  • BGH, 17.11.1962 - 3 StR 49/62

    Grundsatz der Gesetzesbindung - Hauptstrafen - Nebenstrafen - Sichernde Maßnahmen

    Auszug aus BGH, 28.02.1964 - 3 StR 40/63
    Bei solchen Tatbeständen kann aber die Einziehung nicht auf § 86 Abs. 1 StGB gestützt werden (BGHSt 18, 136).

    Auf die §§ 42, 47 BVerfGG allerdings könnte die Einziehung nach § 86 StGB nicht gestützt werden (BGHSt 18, 136).

  • BGH, 14.01.1964 - 3 StR 51/63

    Das Herstellen und Verbreiten verfassungsfeindlicher Schriften - Förderung

    Auszug aus BGH, 28.02.1964 - 3 StR 40/63
    Die Strafbarkeit nach § 93 StGB entfällt erst dann, wenn Umstände vorliegen, die bei vernünftiger Betrachtung eine Förderung verfassungsfeindlicher Bestrebungen und damit eine Verfassungsgefährdung ausschließen (vgl. die für die amtliche Sammlung bestimmte Entscheidung BGH 3 StR 51/63 vom 14. Januar 1964).

    Soweit dies geschieht, um eine Verbreitung in den Grenzen zu ermöglichen, die der Senat in der für die amtliche Sammlung bestimmten Entscheidung 3 StR 51/63 vom 14. Januar 1964 gezogen hat, können dagegen keine rechtlichen Bedenken bestehen.

  • BGH, 25.07.1963 - 3 StR 4/63

    Unbrauchbarmachung der Kopie des Filmes "Jud Süss" - Vorliegen eines

    Auszug aus BGH, 28.02.1964 - 3 StR 40/63
    Jedoch ist schon in der Entscheidung BGHSt 19, 63 klargestellt worden, daß "Bestrebungen" im Sinne des § 93 StGB nur solche sind, die sich von innen her, wenn auch von außen gefördert, gegen die obersten Verfassungsgrundsätze der Bundesrepublik richten, was bereits zu einer Beschränkung auf solche Bestrebungen führt, die zwar nicht notwendig ausschließlich, aber doch gerade gegen die Bundesrepublik gerichtet sind.

    Jedenfalls aber muß der Leser erkennen können, daß die Bundesrepublik gemeint ist und daß die Schrift darauf abzielt, Bestrebungen (von innen her, BGHSt 19, 63) gerade gegen ihre obersten Verfassungsgrundsätze zu fördern.

  • BGH, 21.04.1961 - 3 StR 55/60

    Einziehung der Schrift "Die Bankierverschwörung von Jekyl Island" - Einordnung

    Auszug aus BGH, 28.02.1964 - 3 StR 40/63
    Diese Auffassung liegt der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von Anfang an zu Grunde (BGHSt 6, 318; 8, 245, 247; 12, 174; 13, 32; 13, 375, 377; 16, 49, 52; HuSt II S. 159, 181 und viele andere).

    Es genügt allerdings, daß die Schrift Anhaltspunkte dafür aufweist, die durch allgemeinkundige Tatsachen ergänzt werden können (BGH a.a.O.); auch sind Gedanken zu berücksichtigen, die für den verständigen Leser erkennbar zwischen den Zeilen stehen (BGHSt 16, 49 u.a.).

  • BGH, 11.12.1958 - 3 StR 35/58
    Auszug aus BGH, 28.02.1964 - 3 StR 40/63
    Diese Auffassung liegt der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von Anfang an zu Grunde (BGHSt 6, 318; 8, 245, 247; 12, 174; 13, 32; 13, 375, 377; 16, 49, 52; HuSt II S. 159, 181 und viele andere).

    Diese Zielsetzung muß für den einsichtigen Durchschnittsleser aus dem Inhalt der Schrift hervorgehen (BGHSt 8, 245; 12, 174 und ständig).

  • BGH, 13.10.1954 - 6 StR 222/54
    Auszug aus BGH, 28.02.1964 - 3 StR 40/63
    Diese Auffassung liegt der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von Anfang an zu Grunde (BGHSt 6, 318; 8, 245, 247; 12, 174; 13, 32; 13, 375, 377; 16, 49, 52; HuSt II S. 159, 181 und viele andere).

    Zwischen den beiden Vorschriften besteht ein enger Zusammenhang (BGHSt 6, 318; vgl. auch Willms, Staatsschutz im Geiste der Verfassung S. 28), der schon dagegen spricht, das in beiden Tatbeständen enthaltene, wenn auch nicht mit denselben Worten umschriebene Merkmal der Verfassungsfeindlichkeit in einem wesentlichen Punkt verschieden auszulegen.

  • BGH, 10.06.1963 - 3 StR 16/63

    Einordnung des Westapparats des von der SED gesteuerten FDGB als Geheimbund im

    Auszug aus BGH, 28.02.1964 - 3 StR 40/63
    Da diese eine verfassungsfeindliche Vereinigung und ein Geheimbund ist, dessen Vorsteher und Mitglieder in aller Regel in verfassungsfeindlicher Absicht handeln, kommen im Sinne der §§ 98 Abs. 2, 86 Abs. 1 StGB als "mit Strafe bedrohte Handlungen", zu deren Begehung die Schriften gebraucht oder bestimmt sein könnten (vgl. auch BGHSt 8, 205, 212; BGH 3 StR 15/60 vom 13. Mai 1960; BGH 3 StR 3/63 vom 20. März 1963), vor allem in Betracht: Förderung einer verfassungsfeindlichen Vereinigung als Rädelsführer oder Hintermann (§ 90 a StGB) sowie Geheimbündelei in verfassungsfeindlicher Absicht (§§ 128, 94 StGB) oder Beihilfe hierzu (BGH 3 StR 21/57 vom 26. Juni 1957; 3 StR 24/60 vom 25. Juli 1960 = NJW 1960, 1772; 3 StR 17/61 vom 5. Juli 1961; 3 StR 16/63 vom 10. Juni 1963).
  • BGH, 20.03.1963 - 3 StR 3/63

    Förderung einer verfassungsfeindlichen Vereinigung als Rädelsführer in Tateinheit

    Auszug aus BGH, 28.02.1964 - 3 StR 40/63
    Da diese eine verfassungsfeindliche Vereinigung und ein Geheimbund ist, dessen Vorsteher und Mitglieder in aller Regel in verfassungsfeindlicher Absicht handeln, kommen im Sinne der §§ 98 Abs. 2, 86 Abs. 1 StGB als "mit Strafe bedrohte Handlungen", zu deren Begehung die Schriften gebraucht oder bestimmt sein könnten (vgl. auch BGHSt 8, 205, 212; BGH 3 StR 15/60 vom 13. Mai 1960; BGH 3 StR 3/63 vom 20. März 1963), vor allem in Betracht: Förderung einer verfassungsfeindlichen Vereinigung als Rädelsführer oder Hintermann (§ 90 a StGB) sowie Geheimbündelei in verfassungsfeindlicher Absicht (§§ 128, 94 StGB) oder Beihilfe hierzu (BGH 3 StR 21/57 vom 26. Juni 1957; 3 StR 24/60 vom 25. Juli 1960 = NJW 1960, 1772; 3 StR 17/61 vom 5. Juli 1961; 3 StR 16/63 vom 10. Juni 1963).
  • BGH, 05.07.1961 - 3 StR 17/61

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 28.02.1964 - 3 StR 40/63
    Da diese eine verfassungsfeindliche Vereinigung und ein Geheimbund ist, dessen Vorsteher und Mitglieder in aller Regel in verfassungsfeindlicher Absicht handeln, kommen im Sinne der §§ 98 Abs. 2, 86 Abs. 1 StGB als "mit Strafe bedrohte Handlungen", zu deren Begehung die Schriften gebraucht oder bestimmt sein könnten (vgl. auch BGHSt 8, 205, 212; BGH 3 StR 15/60 vom 13. Mai 1960; BGH 3 StR 3/63 vom 20. März 1963), vor allem in Betracht: Förderung einer verfassungsfeindlichen Vereinigung als Rädelsführer oder Hintermann (§ 90 a StGB) sowie Geheimbündelei in verfassungsfeindlicher Absicht (§§ 128, 94 StGB) oder Beihilfe hierzu (BGH 3 StR 21/57 vom 26. Juni 1957; 3 StR 24/60 vom 25. Juli 1960 = NJW 1960, 1772; 3 StR 17/61 vom 5. Juli 1961; 3 StR 16/63 vom 10. Juni 1963).
  • BGH, 06.10.1955 - 3 StR 279/55
  • BGH, 26.06.1957 - 3 StR 21/57

    Voraussetzung einer Verurteilung als Hintermann nach § 90a Strafgesetzbuch (StGB)

  • BGH, 26.04.1956 - 3 StR 72/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.07.1960 - 3 StR 24/60
  • BGH, 13.05.1960 - 3 StR 15/60

    Einordnung einer Förderung der gesetzwidrigen Wirksamkeit einer verbotenen Partei

  • RG, 06.03.1903 - 5632/02

    1. Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, um auf Grund des § 130 in Verbindung

  • BGH, 06.02.1963 - 3 StR 58/62
  • BGH, 02.08.1954 - StE 68/52
  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 26/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.07.1963 - 3 StR 64/62

    Beurteilung der Tudeh-Partei als verfassungsfeindliche Vereinigung -

  • BGH, 21.12.1955 - 6 StR 109/55
  • BGH, 28.01.1959 - 3 StR 41/58
  • BGH, 13.05.1960 - 3 StR 4/60
  • BGH, 28.02.1959 - 1 StE 1/59

    Jugendverfolgung, Hetzschrift, Verfassungsgrundsätze, § 185 StGB

  • BGH, 22.12.1959 - 3 StR 52/59
  • BGH, 25.07.1979 - 3 StR 182/79

    Öffentlicher Verkauf von Adolf Hitlers "Mein Kampf" nicht strafbar

    Auch der - im Übrigen anders konstruierte - § 93 StGB a.F. erfasste nur Schriften, deren Inhalt auf staatsgefährdende Bestrebungen in der Bundesrepublik Deutschland, von innen her und gerade gegen sie (vgl. BGHSt 19, 63, 72, 73; 19, 245, 249, 250), gerichtet war.

    Bereits im Urteil vom 28. Februar 1964 (BGHSt 19, 245, 248 bis 250) hatte der Senat seine insoweit in früheren Entscheidungen nicht eindeutige Rechtsprechung (vgl. BGHSt 19, 63, 70 mit weiteren Hinweisen) in diesem Sinne präzisiert.

  • BVerfG, 03.10.1969 - 1 BvR 46/65

    Leipziger Volkszeitung

    d) Sollte das Landgericht bei der Abwägung einen Vorrang der jedem Bürger zustehenden Informationsfreiheit nicht feststellen können, wird es zusätzlich zu prüfen haben, ob nicht ein spezielles berechtigtes Informationsinteresse Einzelner (vgl. etwa BGHSt 19, 245 [256]) gebietet, zu ihren Gunsten die sich auf alle Exemplare der Zeitung beziehende Einziehung zu beschränken, zumal trotz Vorliegens der Voraussetzungen die Einziehung nach dem Ermessen der Gerichte auch ganz unterbleiben kann.
  • BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 13/67

    Filmeinfuhrverbote aus der DDR

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes war diese Strafbestimmung nur auf Publikationen mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung anzuwenden; es genügte insbesondere nicht, daß die Publikation lediglich geeignet erschien, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu fördern (BGHSt 19, 245 [247 f.] mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 23.07.1969 - 3 StR 326/68

    Fortsetzung eines nach dem Straffreiheitsgesetz eingestellten Strafverfahrens -

    Insoweit ist an der bisherigen Recht sprechung des erkennenden Senats zu § 93 StGB aF festzuhalten (vgl. BGHSt 8, 245, 247 [BGH 23.11.1955 - 6 StR 26/55]; 12, 174 [BGH 11.12.1958 - 3 StR 35/58]; 13, 32, 34 [BGH 28.02.1959 - 1 StE 1/59]; 14, 293, 294 [BGH 13.05.1960 - 3 StR 4/60]; 16, 49, 52 [BGH 21.04.1961 - 3 StR 55/60]; 19, 245, 249) [BGH 28.02.1964 - 3 StR 40/63].

    Der erkennende Senat hat zu § 93 StGB aF ausgeführt, daß der "fremde" Text einer Darstellung nicht ohne weiteres als ihr "Inhalt" gewertet werden könne, dies aber dann gerechtfertigt sei, "wenn der einsichtige Leser aus allen für die Wirkung der Schrift bedeutsamen Umständen erkennen kann, daß mit der Wiedergabe des fremden Textes eine Übernahme seiner verfassungsfeindlichen Zielsetzung verbunden ist" (BGHSt 19, 245, 250) [BGH 28.02.1964 - 3 StR 40/63].

    Wie der Senat in seiner Entscheidung BGHSt 19, 245, 247 [BGH 28.02.1964 - 3 StR 40/63] dargelegt hat, genügte es schon für den Tatbestand des § 93 StGB aF nicht, daß eine Schrift lediglich geeignet ist, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu fördern, oder daß sie allgemeine Ausführungen enthält, die mit einem oder einigen der in § 88 Abs. 2 StGB aF aufgezählten Verfassungsgrundsätze nicht im Einklang stehen.

  • BGH, 16.07.1965 - 6 StE 1/65

    Verfahren wegen des Verdachts landesverräterischer Beziehungen - Antrag auf

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Einziehung nach § 86 Abs. 1 StGB eine Sicherungsmaßnahme (BGHSt 6, 62; 8, 165 [BGH 28.07.1955 - StE 213/52]; 8, 299, 300 [BGH 21.12.1955 - 6 StR 109/55]; 13, 32, 38 [BGH 28.02.1959 - 1 StE 1/59]; 14, 293, 299 [BGH 13.05.1960 - 3 StR 4/60]; 14, 391, 393 [BGH 25.07.1960 - 3 StR 25/60]; 15, 399, 401 [BGH 06.03.1961 - 3 StR 53/60]; 18, 136, 140 [BGH 17.11.1962 - 3 StR 49/62]; 19, 63, 66 [BGH 25.07.1963 - 3 StR 4/63]; 19, 245, 257) [BGH 28.02.1964 - 3 StR 40/63].

    § 86 Abs. 1 StGB ist ferner nach herrschender Auffassung eine "Kann"-Vorschrift (BGH 3 StR 36/59 vom 2. September 1959; 3 StR 15/60 vom 13. Mai 1960; BGHSt 19, 245, 256 [BGH 28.02.1964 - 3 StR 40/63]; LK 8. Aufl., § 86 Anm. 1; Maurach, Besonderer Teil 4. Aufl. § 60 II A 3).

  • OLG Köln, 02.04.1979 - 3 Ss 24/79

    Fehlerhafte Auslegung des "Zueigenmachens einer Verunglimpfung des Staates" durch

    Es ist auch zutreffend davon ausgegangen, daß die Strafbarkeit der Angeklagten selbst davon abhängig ist, ob sie sich die Verunglimpfung des Staates zu eigen gemacht haben (vgl. RGSt 61, 308; 64, 55; 65, 189; BGHSt 19, 245).

    Hiernach sind auch Gedanken zu berücksichtigen, die für den verständlichen Leser erkennbar zwischen den Zeilen stehen (BGHSt 16, 49/53 und 19, 245).

  • BGH, 04.01.1994 - 4 StR 718/93

    Einziehung - Erwerb - Pflichtgemäßes Ermessen - Aufklärungsrüge -

    Die Einziehung des dem Angeklagten M. gehörenden Autotelefons, über das dieser nach den Feststellungen einen Teil der Verkaufsgespräche führte, die dem Abschluß des betrügerischen Kaufvertrages über den gestohlenen Pkw vorausgingen, kann jedenfalls deswegen keinen Bestand haben, weil die Strafkammer - wie ihre Formulierung "war gemäß § 74 StGB einzuziehen" belegt - sich entweder nicht bewußt war, daß es sich bei der Einziehung um eine Ermessensentscheidung handelt, oder von ihrem Ermessen keinen Gebrauch gemacht hat (vgl. BGHSt 19, 245, 256).
  • BGH, 25.02.2020 - 4 StR 672/19

    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und

    Die vom Landgericht gewählte Formulierung ("ist einzuziehen') lässt besorgen, dass es sich des Umstands nicht bewusst war, dass es sich bei der Einziehung der für die Einfuhrfahrt genutzten Gegenstände um eine Ermessensentscheidung handelt, oder von dem ihm eingeräumten Ermessen keinen Gebrauch gemacht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Januar 1994 ? 4 StR 718/93, BGHR StGB § 74 Abs. 1 Ermessensentscheidung 1; Urteil vom 28. Februar 1964 ? 3 StR 40/63, BGHSt 19, 245, 256).
  • OLG München, 12.07.1996 - 21 U 4775/95

    Persönlichkeitsrecht eines Vereins - Abgrenzung zwischen der Wiedergabe fremder

    Ob ein intellektueller Verbreiter, wie die Beklagte zu 1), sich Fremdäußerungen zu eigen macht, hängt davon ab, wie ihre Darstellung auf den Durchschnittsempfänger wirkt und von ihm verstanden wird (BGH NJW 1964, 1144).
  • BGH, 16.12.1965 - 2 StE 2/65

    Verstoß gegen das Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) durch

    Sofern er den neuerdings ziemlich eng ausgelegten Tatbestand des § 93 StGB (vgl. BGHSt 19, 63; 19, 221 [BGH 10.01.1964 - 2 StR 427/63]; 19, 245 [BGH 26.02.1964 - 4 StR 496/63]; 19, 311) [BGH 08.05.1964 - 3 StR 9/64]nicht erfüllt, kann er dies auch ungestraft schriftlich tun, es sei denn, er wolle mit seinem Tun zugleich die verbotswidrig fortbestehende Partei als Organisation fördern (vgl. BGH NJW 1964, 1082; BGH NJW 1965, 1444).
  • BSG, 31.08.1972 - 2 RU 152/70
  • VG Würzburg, 16.10.1995 - W 8 K 94.1015

    Weiterverbreitung von über Satelliten herangeführten Rundfunkprogrammen ; Begriff

  • BGH, 25.04.1966 - 3 StR 1/66

    Verurteilung wegen Verbreitung der staatsgefährdenden Schrift "German W.,

  • BGH, 24.06.1965 - 3 StR 60/64

    Tätigkeit für die in der Bundesrepublik bestehende Geheimorganisation der

  • BGH, 25.05.1965 - 3 StR 5/65

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen eigener Sachkunde des Gerichts -

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