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   BGH, 28.02.1973 - 3 StR 2/72   

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BGH, 28.02.1973 - 3 StR 2/72 (https://dejure.org/1973,7295)
BGH, Entscheidung vom 28.02.1973 - 3 StR 2/72 (https://dejure.org/1973,7295)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 1973 - 3 StR 2/72 (https://dejure.org/1973,7295)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Unterstützung einer kriminellen Vereinigung - Ablehnung der Hinzuziehung eines psychologischen Sachverständigen - Ablehnung des Antrags auf Verlesung einer politischen Grundsatzerklärung der "Roten-Armee-Fraktion" (RAF) - Vereidigung von Teilnehmern an der den Gegenstand ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 15.05.1953 - 5 StR 17/53

    Tatbeteiligte i.S.v. § 60 Nr. 3 Strafprozessordnung (StPO) in einem

    Auszug aus BGH, 28.02.1973 - 3 StR 2/72
    Allerdings ist der Begriff der "den Gegenstand der Untersuchung bildenden Tat" im Sinne des § 60 Nr. 2 (früher Nr. 3) StPO - wie im übrigen auch der der "Beteiligung" - im weitesten Sinne zu verstehen (BGHSt 4, 255, 256; 6, 382).
  • BGH, 24.09.1953 - 3 StR 228/53

    Zulässigkeit der Vereidigung eines einer Begünstigung nach § 257 Strafgesetzbuch

    Auszug aus BGH, 28.02.1973 - 3 StR 2/72
    Gegen dieses Ergebnis, das mit der in dem Verfahren StE 59/52 zutage getretenen Rechtsauffassung des früheren 6. Strafsenats des Bundesgerichtshofs übereinstimmt, lassen sich Bedenken auch nicht daraus herleiten, daß in Fällen wie dem vorliegenden unter Umständen doch eine gewisse Befangenheit des Zeugen gegeben sein kann, wie sie der Anlaß für die Schaffung des Vereidigungsverbots des § 60 Nr. 2 StPO gewesen ist (vgl. BGHSt 4, 368, 370).
  • BGH, 19.10.1954 - 2 StR 651/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.02.1973 - 3 StR 2/72
    Allerdings ist der Begriff der "den Gegenstand der Untersuchung bildenden Tat" im Sinne des § 60 Nr. 2 (früher Nr. 3) StPO - wie im übrigen auch der der "Beteiligung" - im weitesten Sinne zu verstehen (BGHSt 4, 255, 256; 6, 382).
  • BGH, 05.07.1955 - 1 StR 195/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.02.1973 - 3 StR 2/72
    Die Beurteilung des Wertes von Zeugenaussagen gehört von jeher zum Wesen richterlicher Rechtsfindung und zu den wichtigsten Aufgaben des Tatrichters, die er in jedem Strafverfahren zu erfüllen hat und die er daher grundsätzlich ohne die Hilfe eines Sachverständigen auf Grund eigener Sachkunde, das heißt seiner beruflich erworbenen Kenntnisse, zu lösen in der Lage ist (BGHSt 8, 130, 131; BGH, Urt. vom 24. Februar 1971 - 3 StR 305/70 - S. 4 und vom 26. Mai 1971 - 3 StR 278/70).
  • BGH, 07.11.1956 - 6 StR 137/55
    Auszug aus BGH, 28.02.1973 - 3 StR 2/72
    Vereinigung ist jede Organisation, zu der sich eine Mehrheit natürlicher oder juristischer Personen für längere Zeit zu einem gemeinsamen Zweck freiwillig zusammengeschlossen und einer organisierten Willensbildung unterworfen haben (BGHSt 10, 16, 17).
  • BGH, 08.10.1957 - 5 StR 449/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.02.1973 - 3 StR 2/72
    Diese Beanstandung kann der Beschwerdeführer erheben, obschon weder er noch sein Verteidiger die Anordnung des Vorsitzenden bemängelt und gemäß § 238 Abs. 2 StPO die Entscheidung des Gerichts herbeigeführt haben (vgl. BGH, Urt. vom 8. Oktober 1957 - 5 StR 449/57, mitget. bei Dallinger MDR 1958, 14 und zahlreiche weitere, nicht veröffentl. Entscheidungen).
  • BGH, 29.10.1957 - 5 StR 388/57

    Schutz des Zeugen - Frühere Straftat - Strafgerichtliche Verfolgung - Aussage

    Auszug aus BGH, 28.02.1973 - 3 StR 2/72
    Diese Beanstandung kann der Beschwerdeführer erheben, obschon weder er noch sein Verteidiger die Anordnung des Vorsitzenden bemängelt und gemäß § 238 Abs. 2 StPO die Entscheidung des Gerichts herbeigeführt haben (vgl. BGH, Urt. vom 8. Oktober 1957 - 5 StR 449/57, mitget. bei Dallinger MDR 1958, 14 und zahlreiche weitere, nicht veröffentl. Entscheidungen).
  • BGH, 12.12.1961 - 3 StR 35/61

    Einziehung der Schrift "Vernichtung der Freimaurerei durch Enthüllung ihrer

    Auszug aus BGH, 28.02.1973 - 3 StR 2/72
    Der Beweisantritt konnte zur Wahrheitsfindung in dieser Richtung schlechterdings nichts beitragen, war daher nicht sachzugehörig und deshalb unzulässig (vgl. BGHSt 17, 28; 17, 337, 343).
  • BGH, 03.07.1962 - 3 StR 22/61

    Fristgemäße Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - Begründung

    Auszug aus BGH, 28.02.1973 - 3 StR 2/72
    Der Beweisantritt konnte zur Wahrheitsfindung in dieser Richtung schlechterdings nichts beitragen, war daher nicht sachzugehörig und deshalb unzulässig (vgl. BGHSt 17, 28; 17, 337, 343).
  • BGH, 23.09.1966 - 5 StR 360/66

    Vereidigung eines der Beteiligung an der den Gegenstand der Untersuchung

    Auszug aus BGH, 28.02.1973 - 3 StR 2/72
    So aber kann auch der Hinweis der Revision darauf keinen Erfolg haben, daß eine Beteiligung an der gleichen Tat auch dann vorliegt, wenn die Teilnahmehandlung, deren der Zeuge verdächtig ist, und diejenige, die dem Angeklagten zur Last gelegt wird, verschiedene Einzelakte der vom Haupttäter begangenen Fortsetzungstat betrafen (vgl. BGHSt 21, 147, 148).
  • BGH, 24.02.1971 - 3 StR 305/70

    Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Angaben eines Angeklagten oder Zeugen als

  • BGH, 26.05.1971 - 3 StR 278/70

    Verfahrensrüge der Ablehnung eines Beweisantrages - Voraussetzungen für die

  • BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 125/60

    Jugendgefährdende Schriften I

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