Rechtsprechung
BGH, 28.02.1984 - 1 StR 870/83 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung - Antrag der Staatsanwaltschaft, eine früher ausgeschiedene Gesetzesverletzung wieder einzubeziehen - Hinterziehung von Einkommen-, Vermögen-, Gewerbe- und Lohnsteuer - Besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung - In Kraft ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO (1975) § 154a
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1984, 1365
- MDR 1984, 505
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 13.06.1985 - 4 StR 219/85
Hinterziehung von Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuer - …
Das Landgericht hat zutreffend geprüft, ob § 370 Abs. 3 Nr. 1 AO in Betracht kommt, obwohl diese Vorschrift erst am 1. Januar 1977, also während der fortgesetzten Steuerhinterziehung, in Kraft getreten ist (BGH, Urteile vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 624/80 und vom 28. Februar 1984 - 1 StR 870/83).Grob eigennützig handelt nach der Rechtsprechung, wer seinen Vorteil in besonders anstößiger Weise erstrebt (RGSt 75, 237, 240), dessen Gewinnstreben also das bei jedem Steuerstraftäter vorhandene Gewinnstreben deutlich übersteigt (BGH, wistra 1984, 227), wobei die kriminelle Energie, insbesondere Art und Häufigkeit der Begehung und der Grad der zutage getretenen Gewinnsucht von Bedeutung sind (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 1984 - 1 StR 870/83 im Anschluß an Kühn/Kutter/Hofmann, 14. Aufl. § 370 AO Anm. 12 b).
- BGH, 22.06.1990 - 3 StR 471/89
Definition des Begriffs "Grober Eigennutz" - Indizielle Wirkung einer …
Diese Umstände müssen im Zusammenhang gesehen und daraufhin überprüft werden, ob sie den Schluß auf groben Eigennutz des Täters rechtfertigen (BGH wistra 1984, 147; BGH NJW 1985, 208;… Kühn/Kutter/Hofmann AO 15. Aufl. § 370 Anm. 12 b;… Kohlmann, Steuerstrafrecht, § 370 AO Rdn. 330;… Koch AO 3. Aufl. § 370 Rdn. 59). - BGH, 11.01.2000 - 1 StR 505/99
Totschlag; Mord; Auslieferungsrechtlicher Grundsatz der Spezialität; Niedrige …
Für eine Einbeziehung wäre kein Raum, weil sie das Revisionsgericht daran hindern würde, die rechtsfehlerfrei erfolgte Verurteilung des Angeklagten wegen des erörterten Tötungsverbrechens zu bestätigen (vgl. BGHSt 21, 326 sowie BGH NJW 1984, 1365).
- BGH, 05.06.2014 - 4 StR 59/14
Grenzen der Revisibilität der Strafzumessung beim Versuch (gerechter …
Mit einem Antrag auf Wiedereinbeziehung gemäß § 154a Abs. 3 Satz 2 StPO in der Revisionsinstanz könnte die Staatsanwaltschaft die das Verfahren abschließende Entscheidung über ihr Rechtsmittel nicht hindern (vgl. BGH, Urteile vom 3. Oktober 1967 - 1 StR 355/67, BGHSt 21, 326, 328 ff., vom 28. Februar 1984 - 1 StR 870/83, NJW 1984, 1365, und vom 11. Januar 2000 - 1 StR 505/99 unter Ziff. I.3). - BGH, 01.08.1984 - 2 StR 220/84
Vorführung des Geschlechtsverkehrs und anderer sexueller Handlungen auf einer …
Sie hält die Voraussetzungen der danach zu fordernden besonderen Anstößigkeit des Verhaltens des Angeklagten (BGH, Urteil vom 28. Februar 1984 - 1 StR 870/83 -) mit Erwägungen für nicht erfüllt, die sich im Rahmen ihres tatrichterlichen Ermessens halten und deshalb vom Revisionsgericht hinzunehmen sind. - BGH, 20.11.1990 - 1 StR 548/90
Voraussetzungen für das Vorliegen eines besonders schweren Falls des …
Sein Streben muß deshalb das bei jedem Straftäter vorhandene Gewinnstreben deutlich übersteigen (BGH wistra 1984, 227; BGH NJW 1985, 208 f.), wobei die kriminelle Energie, insbesondere Art und Häufigkeit der Begehung und der Grad der zutage getretenen Gewinnsucht von Bedeutung sind (BGH, Urt. vom 28. Februar 1984 - 1 StR 870/83 - wistra 1984, 147 - …und Urt. vom 13. Juni 1985 - 4 StR 219/85). - BGH, 24.07.1985 - 3 StR 191/85
Vorliegen groben Eigennutzes
Sein Streben muß das bei jedem Steuerstraftäter vorhandene Gewinnstreben deutlich übersteigen (BGH wistra 1984, 227; NJW 1985, 208, 209), wobei die kriminelle Energie, insbesondere Art und Häufigkeit der Begehung und der Grad der zutage getretenen Gewinnsucht von Bedeutung sind (vgl. BGH, Urteile vom 28. Februar 1984 - 1 StR 870/83 - und vom 13. Juni 1985 - 4 StR 219/85). - LG Saarbrücken, 14.01.2014 - 2 KLs 23/13
Subventionsbetrug: Fördergelder als Subventionen ; rechtliche Bewertungseinheit
Das Streben muss deshalb das bei jedem Straftäter vorhandene Gewinnstreben deutlich übersteigen (vgl. BGH wistra 1984, 227; BGH NJW 1985, 208 f.), wobei die kriminelle Energie, insbesondere Art und Häufigkeit der Begehung und der Grad der zutage getretenen Gewinnsucht von Bedeutung sind (vgl. BGH, Urt. vom 28. Februar 1984 - 1 StR 870/83, wistra 1984, 147 …und Urt. vom 13. Juni 1985 - 4 StR 219/85). - BGH, 18.07.1984 - 2 StR 237/84
Tateinheit bei der Hinterziehung mehrerer Steuerarten - Voraussetzungen für die …
Umstände dieser Art lassen sich dem angefochtenen Urteil indessen nicht entnehmen (vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 28. Februar 1984 - 1 StR 870/83 -). - BGH, 07.11.1986 - 2 StR 280/86
Verurteilung wegen Betrugs und wegen Steuerhinterziehung - Erlangung …
Der Tatrichter hat die gesetzlichen Merkmale dieses Regelbeispiels zutreffend ausgelegt; seine darauf gegründete Wertung ("ausgeprägte Gewinnsucht", Aufbau eines "Täuschungsgebäudes großen Ausmaßes", vgl. UA S. 80) wird von den Feststellungen getragen und hält sich im Rahmen des ihm eingeräumten Ermessens (vgl. BGH wistra 1984, 147, 227; BGH NStZ 1985, 459; BGH, Urteil vom 24. Juni 1985 - 3 StR 191/85). - BGH, 23.08.1988 - 1 StR 302/88
Widersprüchliche Urteilsgründe - Voraussetzungen für das Vorliegen einer …
- LG Saarbrücken, 10.05.2005 - 5 Js 141/02