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   BGH, 28.02.1991 - I ZR 110/89   

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https://dejure.org/1991,353
BGH, 28.02.1991 - I ZR 110/89 (https://dejure.org/1991,353)
BGH, Entscheidung vom 28.02.1991 - I ZR 110/89 (https://dejure.org/1991,353)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 1991 - I ZR 110/89 (https://dejure.org/1991,353)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Betätigung Gleichnamiger im Wirtschaftsleben - Warenzeichen - Familienname - Firmenschutz

  • sewoma.de
  • recht.help (Kurzinformation und Volltext)

    Namensrecht: Wann liegt eine Verwechslungsgefahr des Namens vor?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 16 Abs. 1
    "Caren Pfleger"; Ausschließung der Verwechslungsgefahr zwischen zwei Zeichen mit einem identischen Familiennamen als Firmenbestandteil; Betätigung Gleichnamiger im Wirtschaftsleben bei der Bildung eines Warenkennzeichens aus einem Familiennamen

  • rechtsportal.de

    UWG § 16 Abs. 1
    "Caren Pfleger"; Ausschließung der Verwechslungsgefahr zwischen zwei Zeichen mit einem identischen Familiennamen als Firmenbestandteil; Betätigung Gleichnamiger im Wirtschaftsleben bei der Bildung eines Warenkennzeichens aus einem Familiennamen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 1063
  • GRUR 1991, 475
  • DB 1991, 1980
 
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Wird zitiert von ... (46)

  • BGH, 07.12.2010 - KZR 71/08

    Jette Joop

    bb) Allerdings war zu diesem Zeitpunkt bereits die ebenfalls vom Berufungsgericht herangezogene Entscheidung "Caren Pfleger" (BGH, Urteil vom 28. Februar 1991 - I ZR 110/89, GRUR 1991, 475 = WRP 1991, 477) veröffentlicht.

    (1) In jenem Fall war das Zeichen "Caren Pfleger" allein mit dem Namen "Pfleger" zu vergleichen und nicht auszuschließen, dass beachtliche Teile des Verkehrs "Caren" für den Vornamen dieses Namensträgers "Pfleger" hielten (BGH, GRUR 1991, 475, 477 - Caren Pfleger).

    Der für das Recht der Gleichnamigen charakteristische Gedanke der Interessenabwägung konnte zwar schon nach dem Stand der Rechtsprechung im Jahr 1995 zu geringeren Anforderungen an die Unterscheidbarkeit der sich gegenüberstehenden (gleichnamigen) Kennzeichnungen führen und bei Vorliegen gewichtiger Gründe ausnahmsweise selbst eine über die namensmäßige Verwendung hinausgehende Benutzung als Marke zur Kennzeichnung von Waren rechtfertigen (vgl. BGH, GRUR 1991, 475, 477 f. - Caren Pfleger).

    Der Bundesgerichtshof hat in der Entscheidung "Caren Pfleger" vielmehr ausdrücklich ausgeführt, selbst bei Anwendung der Grundsätze des Rechts der Namensgleichen genüge nach ständiger Rechtsprechung die Hinzufügung eines Vornamens in der Regel nicht, um die Verwechslungsfähigkeit einer Kennzeichnung mit einer anderen auszuschließen, wenn letztere den identischen, normal kennzeichnungskräftigen Familiennamen ohne andere kennzeichnungskräftige Bestandteile enthalte (BGH, GRUR 1991, 475, 477 - Caren Pfleger).

    Die Erwähnung des Namens "Caren Pfleger" in einzelnen Modejournalen und anderen, regelmäßig im Wesentlichen in bestimmten modebewussten Kreisen verbreiteten Zeitschriften sowie in einzelnen Fernsehsendungen reichte nicht aus (BGH, GRUR 1991, 475, 477 - Caren Pfleger).

    Der Bundesgerichtshof hat dafür verlangt, dass der prioritätsjüngere Namensträger besondere, schöpferische Leistungen bei der Schaffung oder Gestaltung der Waren unter seinem Namen bereits erbracht und deshalb für den Verkehr erkennbar eine so enge Beziehung zwischen Ware und Namen hergestellt hat, dass es ihm unzumutbar ist, auf die Kennzeichnung der Ware mit dem Namen zu verzichten, mit dem der Verkehr sie aufgrund der schöpferischen Leistung ohnehin weitgehend identifiziert (BGH, GRUR 1991, 475, 478 - Caren Pfleger).

  • BGH, 14.04.2011 - I ZR 41/08

    Peek & Cloppenburg II

    Dies kann in Betracht kommen, wenn ein Namensträger bei der Schaffung oder Gestaltung einer bestimmten Ware oder Warenart unter seinem Namen besondere schöpferische Leistungen erbracht hat und der Verkehr die Ware aufgrund dieser schöpferischen Leistung ohnehin mit dem Namensträger identifiziert (BGH, Urteil vom 28. Februar 1991 - I ZR 110/89, GRUR 1991, 475, 478 = WRP 1991, 477 - Caren Pfleger; Goldmann aaO § 17 Rn. 56; Hacker in Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 23 Rn. 27; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., § 23 Rn. 36; Fezer aaO § 15 Rn. 154; Lange, Marken- und Kennzeichenrecht Rn. 2407, 2621; Großkomm.UWG/Teplitzky, § 16 Rn. 389; Büscher, MarkenR 2007, 453, 457).

    Dass die markenmäßige Verwendung des Namens oder Unternehmenskennzeichens zweckmäßig und wirtschaftlich sinnvoll erscheint, reicht ebenso wenig aus wie etwa das Interesse, den Namen für andere Waren und Dienstleistungen oder im Rahmen eines Merchandisingkonzepts durch Lizenzerteilung zu verwerten (BGH, GRUR 1991, 475, 478 - Caren Pfleger; Goldmann aaO § 17 Rn. 57; Hacker in Ströbele/Hacker aaO § 23 Rn. 27).

    Dieser rein schematische Ansatz steht nicht mit der Senatsrechtsprechung in Einklang, wonach nur besondere, gewichtige Gründe die Eintragung (weiterer) Marken rechtfertigen können (vgl. BGH, GRUR 1991, 475, 478 - Caren Pfleger).

  • BGH, 10.12.2015 - I ZR 177/14

    Landgut A. Borsig - Namensrechtsverletzung: Namensgebrauch bei Verwendung des

    Die Hinzufügung einer Vornamensinitiale genügt in der Regel nicht, eine Kennzeichnung von einer anderen unterscheidbar erscheinen zu lassen, wenn letztere den identischen, normal kennzeichnungskräftigen Bestandteil des Familiennamens enthält (Fortführung von BGH, Urteil vom 28. Februar 1991, I ZR 110/89, GRUR 1991, 475, 477 = WRP 1991, 477 - Caren Pfleger).

    (1) Die Hinzufügung eines Vornamens genügt in der Regel nicht, eine Kennzeichnung von einer anderen unterscheidbar erscheinen zu lassen, wenn letztere den identischen, normal kennzeichnungskräftigen Familiennamen ohne anderweit kennzeichnungskräftige Bestandteile enthält (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 1991 - I ZR 110/89, GRUR 1991, 475, 477 = WRP 1991, 477 - Caren Pfleger).

  • BGH, 07.07.2011 - I ZR 207/08

    Gartencenter Pötschke

    Es ist daher in aller Regel nicht gerechtfertigt, dass der Inhaber älterer Kennzeichenrechte nicht nur den persönlichkeitsrechtlich privilegierten Gebrauch des Namens als Unternehmenskennzeichen, sondern auch den markenmäßigen Gebrauch oder die Eintragung als Marke dulden muss (BGHZ 45, 246, 250 - Merck; BGH, Urteil vom 21. Mai 1969 - I ZR 131/66, GRUR 1969, 690, 691 - Faber; BGH, GRUR 1986, 402, 403 - Fürstenberg; BGH, Urteil vom 28. Februar 1991 - I ZR 110/89, GRUR 1991, 475, 478 = WRP 1991, 477 - Caren Pfleger; BGH, WRP 2011, 886 Rn. 40 - Peek & Cloppenburg II; krit. Scholz, GRUR 1996, 679, 687).

    Dies kann in Betracht kommen, wenn ein Namensträger bei der Schaffung oder Gestaltung einer bestimmten Ware oder Warenart unter seinem Namen besondere schöpferische Leistungen erbracht hat und der Verkehr die Ware aufgrund dieser schöpferischen Leistung ohnehin mit dem Namensträger identifiziert (BGH, GRUR 1991, 475, 478 - Caren Pfleger; Goldmann aaO § 17 Rn. 56; Hacker in Ströbele/Hacker aaO § 23 Rn. 27; Ingerl/Rohnke aaO § 23 Rn. 36; Fezer aaO § 15 Rn. 154; Lange aaO § 7 Rn. 2407, 2621; Großkomm.UWG/Teplitzky, § 16 Rn. 389; Büscher, MarkenR 2007, 453, 457).

    Dass die markenmäßige Verwendung des Namens zweckmäßig und wirtschaftlich sinnvoll erscheint, reicht ebenso wenig aus wie etwa das allgemeine Bedürfnis, den Namen für andere Waren und Dienstleistungen oder im Rahmen eines Merchandisingkonzepts durch Lizenzerteilung zu verwerten (BGH, GRUR 1991, 475, 478 - Caren Pfleger; WRP 2011, 886 Rn. 44 - Peek & Cloppenburg II; Goldmann aaO § 17 Rn. 57; Hacker in Ströbele/Hacker aaO § 23 Rn. 27).

  • BGH, 08.07.1999 - I ZB 49/96

    Prägende Wirkung des Gesamteindrucks einer Marke

    Das Bundespatentgericht hat - unter Bezugnahme auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (Urt. v. 26.5.1961 - I ZR 74/60, GRUR 1961, 628, 630 - Umberto Rosso, zu §§ 15, 24 WZG; Urt. v. 28.2.1991 - I ZR 110/89, GRUR 1991, 475, 477 = WRP 1991, 477 - Caren Pfleger, zu § 16 UWG) - angenommen, daß es einem Vornamen jedenfalls dann an jeder Unterscheidungskraft fehle, und er deshalb für den Gesamteindruck von ganz untergeordneter Bedeutung sei, wenn - wie im Streitfall - einem aus Vor- und Familiennamen gebildeten jüngeren Zeichen eine ältere Marke gegenübersteht, die lediglich aus einem Familiennamen besteht.

    Das Bundespatentgericht wird bei der ihm gegebenenfalls obliegenden Bemessung des Schutzumfangs der Widerspruchsmarke auch zu prüfen haben, ob sich die vom Bundesgerichtshof in seiner warenzeichenrechtlichen Entscheidung "UMBERTO ROSSO" (GRUR 1961, 628, 630) und den zu § 16 UWG ergangenen Entscheidungen "Familienname" (Urt. v. 22.11.1984 - I ZR 101/82, GRUR 1985, 389, 390 = WRP 1985, 210) und "Caren Pfleger" (GRUR 1991, 475, 477) zugrunde gelegten tatsächlichen Verhältnisse von denen im Streitfall etwa wegen neuerdings anderer Verkehrsauffassung oder wegen der in Betracht zu ziehenden Waren und wegen der Tatsache unterscheiden, daß es sich um einen Anspruch aus einer Marke und nicht aus einem Unternehmenskennzeichen handelt.

  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

    Die Rechtsbeschwerde kann sich allerdings auf den von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannten Erfahrungssatz stützen, daß der Verkehr dazu neigt, Bezeichnungen in einer die Merkbarkeit und Aussprechbarkeit erleichternden Weise zu verkürzen (BGH, Urt. v. 28.2.1991 - I ZR 110/89, GRUR 1991, 475, 477 = WRP 1991, 477 - Caren Pfleger, m.w.N.).
  • BGH, 08.11.2001 - I ZR 139/99

    IMS; Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Damit ist das Berufungsgericht von dem im Streitfall maßgeblichen Erfahrungssatz ausgegangen, wonach der Verkehr dazu neigt, Bezeichnungen in einer die Merkbarkeit und Aussprechbarkeit erleichternden Weise zu verkürzen (vgl. BGH, Urt. v. 28.2.1991 - I ZR 110/89, GRUR 1991, 475, 477 = WRP 1991, 477 - Caren Pfleger; BGHZ 139, 340, 351 - Lions).
  • BGH, 29.10.1992 - I ZR 264/90

    Namens- und firmenrechtsfähigkeit der Vor-GmbH - Verwechslungsgefahr bei

    Neben somit normaler Kennzeichnungskraft ist vorliegend allerdings von einem hohen Ähnlichkeitsgrad auszugehen, da die prägenden Bestandteile der einander gegenüberstehenden Kennzeichen identisch sind und im Hinblick auf die Neigung des Verkehrs, Firmenbezeichnungen schlagwortartig zu verkürzen (vgl. dazu zuletzt, BGH, Urt. v. 28.2. 1991 - I ZR 110/89, GRUR 1991, 475, 477 - Caren Pfleger m.w.N.), auch damit gerechnet werden muß, daß sich die Bezeichnungen ungeachtet der abweichenden Zusätze, die sie enthalten, im Verkehr auch identisch gegenübertreten.
  • BGH, 21.11.1996 - I ZR 149/94

    "NetCom"; Unterscheidungskraft eines Firmenbestandteils

    Für einen Teil einer Firmenbezeichnung kann der Schutz als Unternehmenskennzeichen im Sinne des § 5 Abs. 2 MarkenG beansprucht werden, sofern es sich hierbei um einen unterscheidungskräftigen Firmenbestandteil handelt, der seiner Art nach im Vergleich zu den übrigen Firmenbestandteilen geeignet erscheint, sich im Verkehr als schlagwortartiger Hinweis auf das Unternehmen durchzusetzen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 17.1.1985 - I ZR 172/82, GRUR 1985, 461, 462 = WRP 1985, 338 - Gefa/Gewa; Urt. v. 28.2.1991 - I ZR 110/89, GRUR 1991, 475, 476 = WRP 1991, 477 - Caren Pfleger; Urt. v. 7.3.1991 - I ZR 148/89, GRUR 1991, 556, 557 = WRP 1991, 482 Leasing Partner; Urt. v. 12.3.1992 - I ZR 110/90, GRUR 1992, 550 = WRP 1992, 478 - ac-pharma; Urt. v. 27.9.1995 I ZR 199/93, GRUR 1996, 68, 69 - COTTON LINE).
  • BGH, 27.09.1995 - I ZR 199/93

    "COTTON LINE"; Unterscheidungsfähigkeit einer Unternehmenskennzeichnung

    Der Schutz des aus der vollen Firmenbezeichnung abgeleiteten Bestandteils der Firma (vgl. BGH, Urt. v. 28.2.1991 - I ZR 110/89, GRUR 1991, 475, 477 = WRP 1991, 477 - Caren Pfleger) gemäß dem für die revisionsrechtliche Beurteilung maßgeblichen § 5 Abs. 2 MarkenG, der insoweit ohne sachliche Änderung an die Stelle von § 16 Abs. 1 UWG (vgl. BT-Drucks. 12/6581, S. 67) getreten ist, setzt sonach voraus, daß die Bezeichnung "COTTON LINE" unterscheidungskräftig und nach der Verkehrsauffassung ihrer Natur nach geeignet ist, wie ein Name des Unternehmens zu wirken.
  • BGH, 30.03.1995 - I ZR 60/93

    "City-Hotel"; Verwechslungsgefahr bei Verwendung des Wortes "City" in einer

  • BGH, 28.01.1999 - I ZR 178/96

    Altberliner

  • BGH, 12.07.1995 - I ZR 140/93

    "Torres"; Inlandsschutz einer Firmenbezeichnung; Schutz einer ausländischen

  • BGH, 07.12.1995 - I ZR 130/93

    "AQUA"; Rechtserhaltende Benutzung eines Warenzeichens

  • LG Berlin, 01.10.2019 - 52 O 164/18

    Namensanmaßung bei Nutzung eines Politikernamens für eine parteinahe Stiftung

  • BGH, 02.10.1997 - I ZR 105/95

    "Dr. St. ... Nachf."; Fortführung einer sog. Doktorfirma durch einen nicht

  • BGH, 24.06.1993 - I ZR 187/91

    Schlagwortartig abgekürzte Firmenbezeichnung - KOWOG

  • BGH, 17.11.1994 - I ZR 136/92

    "APISERUM"; Fortbestehen des Schutzes eines langjährig benutzten

  • LG Stuttgart, 18.03.2010 - 17 O 446/09

    "Schleichbären" verletzen die Wort-/Bildmarke "Schleich"

  • BPatG, 29.10.2013 - 27 W (pat) 72/12

    Manuel Luciano/Luciano - Markenbeschwerdeverfahren - "Manuel Luciano/Luciano" -

  • BPatG, 22.02.2013 - 33 W (pat) 558/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Gustav M./Gustav" - zur Kennzeichnungskraft -

  • OLG Düsseldorf, 31.01.2008 - 20 U 24/07

    Verletzung eines Firmenkennzeichens unter Anwendung der Grundsätze des

  • OLG Köln, 21.04.1999 - 6 U 206/96

    Markenrechtsverletzung bei Verwendung des eigenen Namens im Hinblick auf

  • OLG Hamburg, 03.07.2003 - 3 U 194/02

    Unterlassungsanspruch auf Verwendung einer unter Verwechslungsgefahr bestehenden

  • BPatG, 30.04.2020 - 30 W (pat) 507/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "HUGOMOFELL (Wort-Bild-Marke)/HUGO (Unionswortmarke)"

  • OLG Zweibrücken, 30.08.2001 - 4 U 90/00

    Unterscheidungskraft von Namenszusätzen im Marken- und Firmenrecht

  • OLG Dresden, 27.03.2001 - 14 U 3542/97

    Verkehrsgeltung

  • OLG Köln, 29.11.1996 - 6 U 181/95

    Picasso

  • OLG Schleswig, 27.11.2001 - 6 U 52/01

    Schutzfähigkeit des Namensbestandteils "Lebenshilfe"

  • OLG Köln, 24.03.2000 - 6 U 126/99

    Markenrecht - "AXON/AXUS" als Firmenbestandteil

  • OLG Köln, 05.05.2000 - 6 U 164/99

    Unlauterer Wettbewerb; Markenschutz; Firmenschlagwort; Firmenbezeichnungen;

  • BPatG, 07.12.2010 - 33 W (pat) 123/08

    Markenbeschwerdeverfahren - "Oppenheim" - Freihaltungsbedürfnis -

  • BPatG, 30.09.2003 - 27 W (pat) 226/02
  • LG Düsseldorf, 16.01.2002 - 2a O 172/01

    Gemeindekurzbezeichnung als Domain (bocklet.de)

  • OLG Braunschweig, 16.10.1997 - 2 U 75/97

    Bezeichnung der Partnerschaftsgesellschaft

  • BPatG, 20.02.2001 - 24 W (pat) 172/99

    Durch Änderung der Rechtsprechung bedingte Reduzierung markenrechtlicher

  • LG Hamburg, 11.05.2017 - 327 O 274/16

    Markenverletzung: Ansprüche des prioritätsjüngeren Klägers unter Berücksichtigung

  • OLG München, 24.01.2008 - 29 U 2073/07

    Markenschutz im Internet: Verletzungshandlung durch Verwendung der Topleveldomain

  • BPatG, 27.09.2005 - 24 W (pat) 245/04
  • LG Düsseldorf, 11.04.2000 - 4 O 230/99

    Markeninhaber hat nur im Falle einer Verwechslungsfähigkeit Anspruch auf

  • BPatG, 09.11.2004 - 27 W (pat) 192/02
  • LG Hamburg, 13.01.2009 - 312 O 260/08

    Gemeinschaftsmarkenschutz: Reduzierung eines zu weiten Oberbegriffs eines

  • BPatG, 28.01.2003 - 27 W (pat) 117/01
  • BPatG, 25.10.2000 - 26 W (pat) 149/00
  • BPatG, 28.03.2000 - 27 W (pat) 116/99
  • BPatG, 01.10.2003 - 32 W (pat) 259/02
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