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   BGH, 28.02.1997 - 2 BJs 65/95 - 3 - StB 14/96   

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https://dejure.org/1997,9018
BGH, 28.02.1997 - 2 BJs 65/95 - 3 - StB 14/96 (https://dejure.org/1997,9018)
BGH, Entscheidung vom 28.02.1997 - 2 BJs 65/95 - 3 - StB 14/96 (https://dejure.org/1997,9018)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 1997 - 2 BJs 65/95 - 3 - StB 14/96 (https://dejure.org/1997,9018)
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Das K.O.M.I.T.E.E.

§§ 136, 163a StPO, Beschuldigtenstellung, § 70 StPO

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen unberechtigter Zeugnisverweigerung - Auferlegung der durch die Weigerung entstandenen Kosten - Beschuldigteneigenschaft eines Tatverdächtigen - Strafverfolgungsbehördliche Umgehung der Beschuldigtenrechte

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +2
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BVerfG, 22.08.2000 - 1 BvR 77/96

    Verfassungsbeschwerde der TAZ gegen Beschlagnahme eines "täuschenden

    BGH, 28.02.1997 - 2 BJs 65/95

    Das K.O.M.I.T.E.E. - §§ 136, 163a StPO, Beschuldigtenstellung, § 70 StPO

    BGH, 24.11.1995 - StB 84/95

    Beschlagnahme eines Bekennerschreibens einer terroristischen Vereinigung in den

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Das K.O.M.I.T.E.E.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1591
  • NStZ 1997, 398
  • StV 1997, 281
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus BGH, 28.02.1997 - 2 BJs 65/95
    Darüber hinaus ist ein Verfolgungswille auch dann anzunehmen, wenn eine Strafverfolgungsbehörde einen Verdächtigen zwar nicht ausdrücklich zum Beschuldigten erklärt, aber faktische Maßnahmen gegen ihn ergreift, die erkennbar darauf abzielen, gegen ihn wegen einer Straftat vorzugehen (BGH StV 1985, 397, 398; BGHSt 38, 214, 228; ausführlich Rogall a.a.O. Rdn. 31 ff.; Geppert in Festschrift für Oehler 323, 328).
  • BGH, 23.07.1986 - 3 StR 164/86

    Zeugnisverweigerungsrecht bei früheren Ermittlungen gegen einen Angehörigen des

    Auszug aus BGH, 28.02.1997 - 2 BJs 65/95
    Die Beschuldigteneigenschaft eines Tatverdächtigen wird grundsätzlich durch einen Willensakt der zuständigen Strafverfolgungsbehörde begründet (BGH NStZ 1987, 83), die dies nach der Stärke des Tatverdachts pflichtgemäß zu beurteilen hat.
  • BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94

    Zeugnisverweigerungsrecht und V-Mann

    Auszug aus BGH, 28.02.1997 - 2 BJs 65/95
    Nur wenn sie trotz starken Tatverdachts nicht von der Zeugen- zur Beschuldigtenvernehmung übergeht und auf diese Weise die Beschuldigtenrechte umgeht, überschreitet sie die Grenzen des Beurteilungsspielraums (sog. subjektive Beschuldigtentheorie; vgl. Rogall in SK-StPO vor § 133 Rdn. 26 ff.; BGHSt 10, 8, 12; 37, 48, 51 ff.; BGH NJW 1994, 2904, 2907) [BGH 21.07.1994 - 1 StR 83/94].
  • BGH, 31.05.1990 - 4 StR 112/90

    Vereidigung eines Zeugen in Abwesenheit des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 28.02.1997 - 2 BJs 65/95
    Nur wenn sie trotz starken Tatverdachts nicht von der Zeugen- zur Beschuldigtenvernehmung übergeht und auf diese Weise die Beschuldigtenrechte umgeht, überschreitet sie die Grenzen des Beurteilungsspielraums (sog. subjektive Beschuldigtentheorie; vgl. Rogall in SK-StPO vor § 133 Rdn. 26 ff.; BGHSt 10, 8, 12; 37, 48, 51 ff.; BGH NJW 1994, 2904, 2907) [BGH 21.07.1994 - 1 StR 83/94].
  • BGH, 18.10.1956 - 4 StR 278/56

    Strafbarkeit wegen vollendeten Meineids eines irrtümlich als Zeugen vereidigten

    Auszug aus BGH, 28.02.1997 - 2 BJs 65/95
    Nur wenn sie trotz starken Tatverdachts nicht von der Zeugen- zur Beschuldigtenvernehmung übergeht und auf diese Weise die Beschuldigtenrechte umgeht, überschreitet sie die Grenzen des Beurteilungsspielraums (sog. subjektive Beschuldigtentheorie; vgl. Rogall in SK-StPO vor § 133 Rdn. 26 ff.; BGHSt 10, 8, 12; 37, 48, 51 ff.; BGH NJW 1994, 2904, 2907) [BGH 21.07.1994 - 1 StR 83/94].
  • KG, 14.02.2008 - 3 Ws 31/08

    Weitere Beschwerde gegen Erzwingungshaft

    Zwar kann die Beschuldigteneigenschaft auch dadurch entstehen, dass die Staatsanwaltschaft Maßnahmen gegen einen Tatverdächtigen ergreift, die erkennbar darauf abzielen, gegen ihn wegen einer Straftat strafrechtlich vorzugehen (vgl. Meyer-Goßner a.a.O.; BGH NStZ 1997, 398 m.N.; BGH NJW 2007, 237), aber auch daran fehlt es.
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