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   BGH, 28.02.1997 - 2 StR 556/96   

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BGH, 28.02.1997 - 2 StR 556/96 (https://dejure.org/1997,541)
BGH, Entscheidung vom 28.02.1997 - 2 StR 556/96 (https://dejure.org/1997,541)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96 (https://dejure.org/1997,541)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Tatbestandsmerkmal des "Mitsichführens einer Schusswaffe"

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Mitsichführens einer Schusswaffe - Verwirklichung eines qualifizierenden Merkmals bei nur einem Einzelakt bei einer aus mehreren Einzelakten zusammengesetzten Tat - Begriff des "Handeltreibens mit Betäubungsmitteln" - Bewusstsein der Verfügbarkeit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 43, 8
  • NJW 1997, 1717
  • NStZ 1997, 344
  • NStZ 1998, 257 (Ls.)
  • NJ 1997, 391
  • StV 1997, 305
  • JR 1998, 254
 
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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 18.02.1981 - 2 StR 720/80

    Dienstwaffe - § 244 StGB, Diebstahl mit Waffen, Verpflichtung zum Waffentragen

    Auszug aus BGH, 28.02.1997 - 2 StR 556/96
    Nach Eser (in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 244 Rdn. 5) kann es an der Gefährlichkeitsvermutung fehlen, wo wegen der Besonderheiten des Einzelfalles die Gefahr eines Waffengebrauchs erfahrungsgemäß ausgeschlossen werden kann (vgl. auch Lenckner JR 1982, 424, 427 in seiner Anmerkung zu BGHSt 30, 44).

    Der Bundesgerichtshof hat bisher davon abgesehen, in vergleichbaren Fällen Ausnahmen vom eindeutigen Gesetzeswortlaut zu schaffen (vgl. BGHSt 30, 44; 33, 133; ferner BGHSt 26, 121, 124; 34, 115, 118; NStZ 1982, 216 und 420; 1985, 408 und 547).

  • BGH, 23.08.1983 - 5 StR 408/83

    Ekel vor Schußwaffe - § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 24 StGB, "Rücktritt von der

    Auszug aus BGH, 28.02.1997 - 2 StR 556/96
    Setzt sich die Tat aus mehreren Einzelakten zusammen, reicht es zur Tatbestandserfüllung aus, wenn der qualifizierende Umstand nur bei einem Einzelakt verwirklicht ist (vgl. BGHSt 31, 105; BGH NStZ 1985, 547; 1984, 216, 217; BGHSt 20, 194, 197; 13, 259, 260; vgl. auch Herdegen in LK 11. Aufl. § 250 Rdn. 10).

    So soll § 244 Abs. 1 Nr. 1 StGB dann nicht zur Anwendung gelangen, wenn es ausnahmsweise schon an jeder Möglichkeit einer Realisierung der in der Schußwaffe liegenden Gefährlichkeit fehlt (vgl. Lackner StGB 21. Aufl. § 244 Rdn. 2; Zaczyk NStZ 1984, 217 in seiner Anmerkung zu BGH NStZ 1984, 216).

  • BGH, 20.06.1986 - 1 StR 270/86

    Inbrandsetzen des gewerblichen Zwecken dienenden Gebäudeteils

    Auszug aus BGH, 28.02.1997 - 2 StR 556/96
    Der Bundesgerichtshof hat bisher davon abgesehen, in vergleichbaren Fällen Ausnahmen vom eindeutigen Gesetzeswortlaut zu schaffen (vgl. BGHSt 30, 44; 33, 133; ferner BGHSt 26, 121, 124; 34, 115, 118; NStZ 1982, 216 und 420; 1985, 408 und 547).
  • BGH, 14.01.1997 - 1 StR 580/96

    Heroindeal mit Schußwaffe - § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, § 25 Abs. 2 StGB, keine

    Auszug aus BGH, 28.02.1997 - 2 StR 556/96
    Der Senat hat allerdings (anderer Ansicht: BGH, Urteil vom 14. Januar 1997 - 1 StR 580/96 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen) keinen Zweifel, daß ein bewußt gebrauchsbereites Mitsichführen z. B. auch dann vorliegt, wenn der Täter selbst nicht die Waffe trägt, sondern ein ihn begleitender Leibwächter.
  • BGH, 14.06.1996 - 3 StR 233/96

    Betäubungsmittel - Gummischlagstock - Strafzumessung - Wirkstoffgehalt -

    Auszug aus BGH, 28.02.1997 - 2 StR 556/96
    Der Wille des Täters, die Waffe gegebenenfalls einzusetzen, ist wie dargelegt nicht erforderlich (vgl. auch BGH StV 1996, 673, 674).
  • BGH, 10.08.1982 - 1 StR 416/82

    Pistole im Fluchtwagen - §§ 249, 22 StGB, gescheiterter/beendeter Raub; § 250

    Auszug aus BGH, 28.02.1997 - 2 StR 556/96
    Setzt sich die Tat aus mehreren Einzelakten zusammen, reicht es zur Tatbestandserfüllung aus, wenn der qualifizierende Umstand nur bei einem Einzelakt verwirklicht ist (vgl. BGHSt 31, 105; BGH NStZ 1985, 547; 1984, 216, 217; BGHSt 20, 194, 197; 13, 259, 260; vgl. auch Herdegen in LK 11. Aufl. § 250 Rdn. 10).
  • BGH, 24.04.1975 - 4 StR 120/75

    Begriffsbestimmung des Gebäude, welches zur Wohnung von Menschen dient -

    Auszug aus BGH, 28.02.1997 - 2 StR 556/96
    Der Bundesgerichtshof hat bisher davon abgesehen, in vergleichbaren Fällen Ausnahmen vom eindeutigen Gesetzeswortlaut zu schaffen (vgl. BGHSt 30, 44; 33, 133; ferner BGHSt 26, 121, 124; 34, 115, 118; NStZ 1982, 216 und 420; 1985, 408 und 547).
  • BGH, 06.04.1965 - 1 StR 73/65

    Bauernkeller - §§ 249, 250 StGB, Gewalt, Vollendung, Beendigung, Waffe

    Auszug aus BGH, 28.02.1997 - 2 StR 556/96
    Setzt sich die Tat aus mehreren Einzelakten zusammen, reicht es zur Tatbestandserfüllung aus, wenn der qualifizierende Umstand nur bei einem Einzelakt verwirklicht ist (vgl. BGHSt 31, 105; BGH NStZ 1985, 547; 1984, 216, 217; BGHSt 20, 194, 197; 13, 259, 260; vgl. auch Herdegen in LK 11. Aufl. § 250 Rdn. 10).
  • BGH, 01.02.1985 - 2 StR 685/84

    Nicht geringe Menge bei Kokain

    Auszug aus BGH, 28.02.1997 - 2 StR 556/96
    Der Bundesgerichtshof hat bisher davon abgesehen, in vergleichbaren Fällen Ausnahmen vom eindeutigen Gesetzeswortlaut zu schaffen (vgl. BGHSt 30, 44; 33, 133; ferner BGHSt 26, 121, 124; 34, 115, 118; NStZ 1982, 216 und 420; 1985, 408 und 547).
  • BGH, 13.10.1959 - 5 StR 377/59

    Begehung eines Raubes i.F.d. Ansichnahme und Gebrauchnahme eines Gegenstands am

    Auszug aus BGH, 28.02.1997 - 2 StR 556/96
    Setzt sich die Tat aus mehreren Einzelakten zusammen, reicht es zur Tatbestandserfüllung aus, wenn der qualifizierende Umstand nur bei einem Einzelakt verwirklicht ist (vgl. BGHSt 31, 105; BGH NStZ 1985, 547; 1984, 216, 217; BGHSt 20, 194, 197; 13, 259, 260; vgl. auch Herdegen in LK 11. Aufl. § 250 Rdn. 10).
  • BGH, 04.09.1996 - 5 StR 391/96

    Betäubungsmittel - Waffe - Mitsichführen

  • BGH, 20.09.1996 - 2 StR 300/96

    Betäubungsmittel - Schußwaffe - Mitsichführen

  • BGH, 04.06.1985 - 2 StR 125/85

    Verurteilung wegen schweren Raubes - Strafverschärfung durch das "Beisichführen"

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

  • BGH, 03.06.2008 - 3 StR 246/07

    Diebstahl mit Waffen (Taschenmesser als gefährliches Werkzeug; Messer;

    Ein darüber hinausgehender Wille, den Gegenstand gegebenenfalls gegen Personen einzusetzen, ist nicht notwendig (vgl. BGHSt 43, 8, 10; BGHR BtMG § 30 a Abs. 2 Mitsichführen 2 jeweils für Fälle des Mitsichführens im Sinne des § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG).
  • BGH, 12.01.2017 - 1 StR 394/16

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff

    Hierfür genügt es, dass die Schusswaffe bzw. der gefährliche Gegenstand dem Täter in irgendeinem Stadium des Tathergangs zur Verfügung steht (näher BGH, Urteil vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8, 10 mwN und S. 13 f.; Beschluss vom 5. April 2016 - 1 StR 38/16, BGHR BtMG § 30a Abs. 2 Mitsichführen 13), d.h. diese sich so in seiner räumlichen Nähe befinden, dass er sich ihrer jederzeit, also ohne nennenswerten Zeitaufwand und ohne besondere Schwierigkeiten bedienen kann (BGH, Urteil vom 8. Dezember 2012 - 4 StR 246/16, Rn. 13; Beschluss vom 5. April 2016 - 1 StR 38/16, BGHR BtMG § 30a Abs. 2 Mitsichführen 13 mwN; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2015 - 5 StR 594/14, NStZ 2015, 349 mit Praxiskommentar Volkmer und vom 11. November 2014 - 3 StR 451/14 Rn. 2 (in NStZ-RR 2015, 77 nur redaktioneller LS)).

    Der Wille, die Waffe oder den Gegenstand einzusetzen, ist kein Element des auf das Merkmal des Mitsichführens als solches bezogenen Vorsatzes (BGH, Urteil vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8, 10 mwN; Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., § 30a Rn. 87).

    Auf der Ebene des (prozessualen) Nachweises des Bewusstseins der Verfügbarkeit von durch § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG erfasster Waffen oder Gegenstände werden in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs abhängig von deren Art unterschiedliche Anforderungen gestellt (vgl. BGH aaO BGHSt 43, 8, 14; siehe auch BGH, Beschluss vom 4. September 1996 - 5 StR 391/96, NStZ-RR 1997, 50 f. mit Anmerkung Sost-Scheible NStZ 1997, 396 f.).

    Führt der Täter eine Waffe im technischen Sinne mit sich, liegt die Feststellung, der Angeklagte habe die Waffe auch bewusst gebrauchsbereit bei sich, so nahe, dass nähere Ausführungen des Tatrichters hierzu regelmäßig entbehrlich sind (BGH, Urteile vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8, 14 und vom 8. Dezember 2016 - 4 StR 246/16, Rn. 17; vgl. auch BGH, Beschluss vom 4. September 1996 - 5 StR 391/96, NStZ-RR 1997, 50 f.).

    Höhere Anforderungen an den Tatrichter bezüglich der Prüfung und Darlegung des subjektiven Merkmals des Bewusstseins der Verfügbarkeit der Waffe wird man allenfalls dann zu überlegen haben, je ferner die Gefahr des Einsatzes ist und je weniger geeignet und bestimmt zur Verletzung von Personen die "sonstigen Gegenstände' im Sinne des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG sind (BGH, Urteil vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8, 14; vgl. auch BGH, Beschluss vom 4. September 1996 - 5 StR 391/96, NStZ-RR 1997, 50 f.; siehe auch Rahlf aaO BtMG § 30a Rn. 201).

    Hat ein Täter zugleich Betäubungsmittel und Schusswaffen verfügungsbereit, treffen das Risiko einer Entdeckung der Tat, das Bedürfnis nach Sicherung der Drogen und die im Waffenbesitz dokumentierte Gewaltbereitschaft des Täters in besonderer Weise zusammen (BGH, Urteil vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8, 13).

    Denn für das Mitsichführen ist angesichts des Zwecks der Qualifikation (dazu näher BGH, Beschluss vom 5. April 2016 - 1 StR 38/16, BGHR BtMG § 30a Abs. 2 Mitsichführen 13 sowie bereits Urteil vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8, 11-13) die Zugriffsmöglichkeit des Täters des Betäubungsmitteldelikts auf Waffen oder sonstige Gegenstände gemäß § 30a Abs. 2 Nr. 2 Var. 2 BtMG während irgendeines, aber näher zu bestimmenden Zeitpunkts im gesamten Tatverlauf ausschlaggebend (zutreffend Volkmer aaO).

  • BGH, 01.08.2018 - 3 StR 651/17

    Unbeachtlichkeit des error in persona für den Mittäter (Identifizierung des

    Allerdings reicht es für ein Mitsichführen des Haupttäters aus, wenn dieser auf die Waffe jederzeit selbst zugreifen oder über ihren Einsatz im Wege eines Befehls verfügen kann (BGH, Beschlüsse vom 4. Februar 2003 - GSSt 1/02, BGHSt 48, 189, 194; vom 21. März 2017 - 1 StR 19/17, NStZ-RR 2017, 346, 347; Urteil vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8, 14).
  • BGH, 28.01.2020 - 4 StR 303/19

    Bewaffnetes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Anwendungsbereich der

    Für die Erfüllung des Tatbestandes reicht es aus, wenn dem Täter die Schusswaffe oder der gefährliche Gegenstand bei einem Teilakt der auf den Umsatz einer nicht geringen Betäubungsmittelmenge bezogenen Bewertungseinheit des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zur Verfügung steht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 28. Februar 1997 ? 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8, 10; vom 12. Januar 2017 ? 1 StR 394/16, NStZ 2017, 714, 715; Beschluss vom 8. Mai 2019 ? 4 StR 203/19, NStZ-RR 2019, 220, 221).

    Soweit in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht tragend erwogen worden ist, Fälle, in denen nach Lage der Dinge schlechterdings keine Gefahr für das geschützte Rechtsgut besteht, im Wege einer teleologischen Reduktion der Vorschrift von der Strafbarkeit nach § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG auszunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 14. August 2018 ? 1 StR 149/18, StV 2019, 341, 342 f.; Beschluss vom 13. April 1999 ? 1 ARs 3/99; vgl. auch Beschluss vom 3. April 2002 ? 1 ARs 14/02, NStZ 2002, 600; offengelassen in Beschluss vom 4. Februar 2003 ? GSSt 1/02, BGHSt 48, 189, 196 f.; vgl. Lenckner, NStZ 1998, 257; Hecker, NStZ 2000, 208, 209; Zaczyk, JR 1998, 256; Nestler, StV 2002, 504; Paeffgen in Festschrift 50 Jahre Bundesgerichtshof, Festgabe aus der Wissenschaft, Bd. IV, S. 725; kritisch Altenhain, NStZ 2003, 435), folgt der Senat dem nicht.

    Der Tatbestand des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG schützt nicht nur das Rechtsgut der Volksgesundheit vor qualifizierten Angriffen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 1997 ? 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8, 11), sondern auch die Rechtsgüter Leben und körperliche Unversehrtheit von Personen, die in Kontakt mit Tätern von Betäubungsmittelstraftaten geraten (vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2016 ? 1 StR 38/16, aaO).

    Der Gesetzgeber hat die Qualifikationsnorm des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG als abstraktes Gefährdungsdelikt ausgestaltet (vgl. BGH, Urteile vom 28. Februar 1997 ? 2 StR 556/96, aaO, S. 12; vom 22. August 2012 ? 2 StR 235/12, NStZ-RR 2013, 150, 151) und den Tatbestand durch die Beschränkung auf bestimmte verkehrsrelevante Umgangsformen mit Betäubungsmitteln und das Erfordernis einer nicht geringen Betäubungsmittelmenge auf Tatmodalitäten begrenzt, bei denen nach seiner Bewertung das Führen von Schusswaffen oder sonstigen gefährlichen Gegenständen typischerweise zu einer besonderen Gefährlichkeit führt (BTDrucks. 12/6853, S. 41).

    Eine vom Täter intendierte Kontaktaufnahme mit Dritten scheidet deshalb als taugliches Kriterium für die Erfassung gänzlich ungefährlicher Fallkonstellationen aus (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 1997 ? 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8, 13).

    Eine abstrakt mögliche Gefahrensituation für andere wird aber im Einzelfall kaum jemals zweifelsfrei auszuschließen sein (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 1997 ? 2 StR 556/96, aaO; vgl. Altenhain, NStZ 2003, 435, 438).

  • BGH, 04.02.2003 - GSSt 1/02

    Hohe Mindesfreiheitsstrafe von fünf Jahren gilt grundsätzlich auch für

    Dies reiche aus, da bewaffnetes Handeltreiben bereits vorliege, wenn der qualifizierende Umstand bei einem von mehreren Einzelakten verwirklicht sei (BGH JR 1998, 254 f.; BGH NStZ 2000, 433 m. w. N.).

    In diesen Fällen ist die Annahme der Qualifikation über mittelbare Täterschaft gerechtfertigt (BGHSt 43, 8, 14 - "Leibwächterfall").

    Ob eine einschränkende Auslegung in Fällen geboten sein mag, in denen die den Qualifikationstatbestand des § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG begründende besondere Gefährlichkeit des - allein- oder mittäterschaftlich begangenen - Handeltreibens mit nicht geringen Mengen nicht gegeben ist (vgl. dazu Lenckner NStZ 1998, 257, 258; Paul NStZ 1998, 222; Zaczyk JR 1998, 256; Paeffgen in FS 50 Jahre BGH, Festgabe der Wissenschaft, Bd. IV S. 725; Hecker NStZ 2000, 208 f.; Nestler StV 2002, 504 f.; Endriß/Malek, Betäubungsmittelstrafrecht 2. Aufl. Rdn. 501), braucht der Große Senat im Rahmen der ihm gestellten Frage nicht zu beantworten.

  • BGH, 05.04.2016 - 1 StR 38/16

    Unerlaubtes bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    a) Das für die Verwirklichung des Qualifikationstatbestandes (BGH, Urteil vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8, 10) notwendige Mitsichführen von Gegenständen, die zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt sind, liegt dann vor, wenn der Täter gefährliche Gegenstände bewusst gebrauchsbereit in der Weise bei sich hat, dass er sich ihrer jederzeit bedienen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2015 - 1 StR 211/15, Rn. 6; vom 28. November 2013 - 5 StR 576/13, Rn. 4, BGHR BtMG § 30a Abs. 2 Nr. 2 Gegenstand 1 und vom 14. November 1996 - 1 StR 609/96, NStZ 1997, 137; Urteil vom 20. September 1996 - 2 StR 300/96, NStZ-RR 1997, 16).

    Der gegenüber den erfassten Grunddelikten erhöhte Unrechtsgehalt des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG liegt daher in der generell erheblichen Gefährlichkeit der Begehung von Betäubungsmitteldelikten unter Beisichführen von Waffen sowohl hinsichtlich des Rechtsguts der Volksgesundheit (BGH, Urteil vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8, 11 f.; siehe auch BGH, Urteil vom 10. April 1996 - 3 StR 5/96, BGHSt 42, 123, 126) als auch hinsichtlich der Rechtsgüter Leben und körperliche Unversehrtheit von Personen, die in Kontakt mit den Tätern von Betäubungsmittelstraftaten geraten.

    Die jederzeitige Verfügbarkeit von Waffen erleichtert dem Täter den unerlaubten Umgang mit Betäubungsmitteln, weil ihm Schusswaffen und sonstige zur Verletzung von Menschen geeignete und bestimmte Gegenstände regelmäßig ein Bewusstsein von Sicherheit und Überlegenheit vermitteln (BGH aaO, BGHSt 43, 8, 13; vgl. auch Patzak aaO, § 30a Rn. 89 mwN).

    Die generelle Gefährlichkeit der Zugriffsmöglichkeit des Täters auf von § 30a Abs. 2 Nr. 2 StGB erfasste Waffen ist jedenfalls stets dann gegeben, wenn der Täter Waffe und Betäubungsmittel zugleich verfügungsbereit hat (BGH aaO, BGHSt 43, 8, 13).

    Eine allgemeine Einschränkung des Qualifikationstatbestandes in Konstellationen, in denen die von Gesetz angenommene (generelle) Gefährlichkeit sich konkret nicht verwirklicht hat, kommt erst recht nicht in Betracht (BGH aaO, BGHSt 43, 8, 12 f.).

  • BGH, 09.10.1997 - 3 StR 465/97

    "sonstiger Gegenstand" im Sinne von § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG (subjektive

    Damit haben sie die Messer mit sich geführt (vgl. BGHSt 43, 8; BGHR BtMG § 30 a II Mitsichführen 1; BGH NStZ-RR 1997, 50).
  • BGH, 10.07.2003 - 3 StR 61/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Vollendung; Versuch;

    Entsprechendes gilt für das Lagern (BGH StV 1994, 658), Portionieren und Strecken (BGHSt 43, 8, 10) von Betäubungsmitteln.
  • BGH, 07.07.2020 - 1 StR 242/19

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (gleichzeitiger

    Der bloße Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - etwa wie hier zum Eigenkonsum - ist nicht von § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG erfasst; denn insoweit besteht kein Kontakt zu anderen Personen und damit nicht die Gefahr, dass der Täter seine Interessen rücksichtslos wahrnimmt und eine ihm zu Verfügung stehende Waffe auch einsetzt (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8, 11; vom 14. August 2018 - 1 StR 149/18 Rn. 9 und vom 20. Juni 2000 - 2 StR 123/00 Rn. 13 f.; Beschlüsse vom 15. November 2016 - 3 StR 344/16 Rn. 5 und vom 12. Dezember 2013 - 5 StR 522/13 Rn. 2; vgl. auch BT-Drucks. 12/6853 S. 41).
  • BGH, 14.12.2001 - 3 StR 369/01

    Anfragebeschluss; Vorlagebeschluss; Mitsichführen einer Schusswaffe; bewaffneter

    Das reicht für ein Mitsichführen der Waffe bei der Tat im Sinne des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG aus (vgl. BGH, Beschl. vom 10. September 1998 - 1 StR 446/98), denn der Tatbestand des bewaffneten Handeltreibens ist bereits erfüllt, wenn der qualifizierende Umstand nur bei einem von mehreren Einzelakten der Tat verwirklicht wird (BGH JR 1998, 254, 255 m.w.N.).

    Denn auch dann sei für den Täter die Waffe jederzeit verfügbar, sei es, daß er sich diese vom Waffenträger aushändigen lasse, sei es, daß dieser auf seine Weisung von der Schußwaffe Gebrauch mache (BGHSt 43, 8, 14; ebenso Weber aaO Rdn. 91; Zschockelt NStZ 1998, 238, 239).

  • BGH, 22.08.2012 - 2 StR 235/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln unter Mitführen eines

  • BGH, 15.11.2007 - 4 StR 435/07

    Mit sich führen beim bewaffneten unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • BGH, 24.06.2003 - 1 StR 25/03

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Sitzungsprotokoll; Inhalt des Protokolls

  • BGH, 20.06.2000 - 2 StR 123/00

    Tatbestand des unerlaubten bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in

  • BGH, 21.03.2000 - 1 StR 441/99

    Merkmal des "Mitsichführens" beim bewaffneten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • BGH, 28.06.2011 - 3 StR 485/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Anbau; Tateinheit; Tatmehrheit;

  • BGH, 11.01.2024 - 3 StR 254/23
  • OLG Hamm, 02.01.2007 - 2 Ss 459/06

    Schusswaffe; Begriff, ungeladen; Beisichführen

  • BGH, 01.10.1997 - 2 StR 520/96

    Strafklageverbrauch (prozessualer Tatbegriff; einheitliche Handlung im Sinne

  • BGH, 03.04.2002 - 1 ARs 14/02

    Anfrage; gemeinschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; einschränkende

  • BGH, 21.03.2017 - 1 StR 19/17

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mitsichführen der Waffe durch

  • BGH, 23.06.2010 - 2 StR 203/10

    Voraussetzungen des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • BGH, 11.01.2000 - 5 StR 444/99

    Handeltreiben mit Waffen; Kognitionspflicht; Gaspistole als Waffe; Sonstiger

  • BGH, 07.05.2002 - 3 StR 369/01

    Gemeinschaftliche Tatbegehung beim bewaffneten Handeltreiben mit

  • BGH, 23.10.2019 - 2 StR 294/19

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mitsichführen bei räumlicher

  • BGH, 14.08.2018 - 1 StR 149/18

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln unter Mitsichführen eines

  • BGH, 15.01.2013 - 2 StR 589/12

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 17.01.2001 - 2 StR 437/00

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter

  • BGH, 12.03.2002 - 3 StR 404/01

    Erwerb; unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

  • BGH, 29.08.2001 - 2 StR 266/01

    Verlesung eines richterlichen Vernehmungsprotokolls; Auskunftsverweigerungsrecht

  • BGH, 10.11.2015 - 3 StR 357/15

    Bewaffnetes Sichverschaffen von Betäubungsmitteln (Mitsichführen sonstiger zur

  • BGH, 15.11.2016 - 3 StR 344/16

    Bewaffnetes Sichverschaffen von Betäubungsmitteln (Beendigung; Erlangung der

  • BGH, 05.01.1999 - 3 StR 372/98

    Mitsichführen einer Schußwaffe beim bewaffneten Betäubungsmittelhandel

  • BGH, 24.09.2015 - 2 StR 126/15

    Inbegriffsrüge (Verwertung von nicht in der Hauptverhandlung gewonnenen und

  • BGH, 13.04.1999 - 1 ARs 3/99

    Bewaffneter Betäubungsmittelhandel; Besitz; Teleologische Reduktion

  • BGH, 08.05.2019 - 4 StR 203/19

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 18.04.2007 - 3 StR 127/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mit-Sich-Führen einer

  • BGH, 10.07.2003 - 3 StR 243/02

    Erfolglose Bemühungen beim Ankauf von Betäubungsmitteln; Mittäterschaft beim

  • BGH, 18.10.2017 - 3 StR 78/17

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mitsichführen;

  • BGH, 25.06.1999 - 3 StR 372/98

    Bewaffneter Handel mit Betäubungsmitteln; Zeitpunkt des Schußwaffenbesitzes

  • BGH, 28.11.2013 - 5 StR 576/13

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (keine Qualifikation bei

  • BGH, 18.05.2016 - 2 StR 406/15

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge bei Mitsichführen

  • BGH, 21.09.2011 - 2 StR 286/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter

  • BGH, 09.01.2019 - 1 StR 602/18

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 03.12.2019 - 4 StR 553/19

    Besitzausübung über das auf der Fensterbank abgelegte Kokain aus der Lieferung

  • BGH, 10.12.2014 - 3 StR 503/14

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mitsichführen;

  • OLG Bremen, 08.09.2017 - 1 Ws 98/17

    Strafklageverbrauch bei Verurteilung wegen eines Waffendelikts und nachfolgender

  • BGH, 10.06.2015 - 1 StR 211/15

    Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

  • BGH, 03.09.2019 - 1 StR 300/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tateinheit: Voraussetzungen

  • BGH, 10.05.2023 - 4 StR 340/22

    Annahme von Tateinheit bei Teilidentität der tatbestandlichen

  • BGH, 11.12.2019 - 5 StR 610/19

    Bewaffnete Einfuhr von Betäubungsmitteln (jederzeit zu realisierende

  • BGH, 15.11.2017 - 2 StR 74/17

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff

  • BGH, 19.07.2007 - 3 StR 257/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Amphetamin-Base; nicht geringe

  • AG Heidelberg, 07.10.2022 - 15a OWi 570 Js 13458/22

    Verkehrsordnungswidrigkeit bei Handy des Beifahrers mit geöffneter Blitzer-App

  • OLG Frankfurt, 14.08.2008 - 1 Ss 138/08

    Verbot der Doppelbestrafung: Anklage wegen bewaffneten Handeltreibens mit

  • BGH, 24.07.2012 - 2 StR 205/12

    Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

  • BGH, 11.07.2001 - 3 StR 219/01

    Bewaffnete Einfuhr von Betäubungsmitteln; Unerlaubte Einfuhr von

  • OLG Hamm, 06.09.2018 - 3 Ws 308/18

    Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Fortdauer der Sicherungsverwahrung

  • BGH, 03.12.2019 - 4 StR 239/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tateinheit bei teilidentischen

  • BGH, 04.07.2002 - 1 StR 131/02

    Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • BGH, 12.12.2013 - 5 StR 522/13

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Erfüllung des

  • BGH, 16.09.1997 - 1 StR 472/97

    Gebrauchsbereitschaft beim Mitführen einer Waffe - Fernmündliche Weisung an einen

  • OLG Koblenz, 24.02.2000 - 1 Ss 22/00

    Strafbarkeit des Inbrandsetzens eines Wohngebäudes

  • BGH, 12.07.2001 - AK 10/01

    Fortdauer der Untersuchungshaft - Terroristische Vereinigung - Mudjahedin -

  • LG Gießen, 25.05.2022 - 7 KLs 502 Js 27118/17
  • BGH, 21.12.2021 - 4 StR 399/21

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • LG Aachen, 31.08.2020 - 69 KLs 6/20
  • BGH, 12.04.2011 - 1 StR 674/10

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung; überspannte Anforderungen;

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