Rechtsprechung
   BGH, 28.02.2007 - 5 StR 44/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6925
BGH, 28.02.2007 - 5 StR 44/07 (https://dejure.org/2007,6925)
BGH, Entscheidung vom 28.02.2007 - 5 StR 44/07 (https://dejure.org/2007,6925)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 2007 - 5 StR 44/07 (https://dejure.org/2007,6925)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,6925) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    "Rohe Misshandlung" i. S. des § 225 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) und "gefühllose Gesinnung"; Tatbestandsvoraussetzungen der Misshandlung von Schutzbefohlenen

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 18; ; StGB § 223 Abs. 1; ; StGB § 225 Abs. 1; ; StGB § 226 Abs. 1 Nr. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 225 Abs. 1
    Definition von "roher Misshandlung" und "unbarmherziger Gesinnung"

  • rechtsportal.de

    StGB § 225 Abs. 1
    Definition von "roher Misshandlung" und "unbarmherziger Gesinnung"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Misshandlung von Schutzbefohlenen nach § 225 Abs. 1 Var. 2 StGB: gefühllose Gesinnung als Voraussetzung der rohen Misshandlung

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 405
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.04.1997 - 4 StR 140/97
    Auszug aus BGH, 28.02.2007 - 5 StR 44/07
    a) Eine rohe Misshandlung im Sinne des § 225 Abs. 1 StGB ist anzunehmen, wenn der Täter einem anderen eine Körperverletzung aus gefühlloser Gesinnung zufügt, die sich in erheblichen Handlungsfolgen äußert (BGH, Beschluss vom 22. April 1997 - 4 StR 140/97; vgl. auch BGHR StGB § 225 - i. d. F. d. 6. StrRG - Misshandlung 1).

    Vorliegend belegen die Tatumstände insgesamt nicht, dass der Angeklagte bei der Tatausführung das als Hemmung wirkende Gefühl für das Leiden seines Sohnes verloren haben könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 22. April 1997 - 4 StR 140/97).

  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 633/14

    (Schwere) Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen (schwere

    Eine gefühllose Gesinnung ist gegeben, wenn der Täter bei der Misshandlung das - notwendig als Hemmung wirkende - Gefühl für das Leiden des Misshandelten verloren hat, das sich bei jedem menschlich und verständlich Denkenden eingestellt haben würde (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 5 StR 44/07, NStZ 2007, 405 mwN).
  • BGH, 21.03.2018 - 1 StR 404/17

    Misshandlung von Schutzbefohlenen (Begriff der rohen Misshandlung: gefühllose

    a) Eine rohe Misshandlung im Sinne des § 225 Abs. 1 StGB ist anzunehmen, wenn der Täter einem anderen eine Körperverletzung aus gefühlloser Gesinnung zufügt, die sich in erheblichen Handlungsfolgen äußert (BGH, Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 633/14, NStZ-RR 2015, 369, 370 f.; Beschlüsse vom 19. Januar 2016 - 4 StR 511/15, NStZ 2016, 472; vom 28. Februar 2007 - 5 StR 44/07, NStZ 2007, 405 und vom 22. April 1997 - 4 StR 140/97 Rn. 8 mwN), wobei sich diese Tatalternative - anders als das Quälen - auf ein einzelnes Körperverletzungsgeschehen bezieht.

    Eine solche für die rohe Misshandlung notwendige gefühllose Gesinnung liegt nur vor, wenn der Täter bei der Misshandlung das notwendig als Hemmung wirkende Gefühl für das Leiden des Misshandelten verloren hat, das sich bei jedem menschlich und verständlich Denkenden eingestellt haben würde (BGH, Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 633/14, NStZ-RR 2015, 369, 371 und Beschluss vom 28. Februar 2007 - 5 StR 44/07, NStZ 2007, 405; Stree/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 225 Rn. 13).

    Den engen zeitlichen Zusammenhang zwischen dem Schreien und dem unmittelbar darauf folgenden Schütteln des Kindes mit massivster Gewalt aus einem relativ nichtigen Anlass, ohne dass es nach den Feststellungen des Landgerichts (UA S. 13) - anders als im Fall von BGH, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 5 StR 44/07, NStZ 2007, 405, Rn. 8 - zuvor zu einem dauerhaften Einwirken auf das Nervenkostüm des Angeklagten mit einer besonders belastenden Situation der Überforderung über einen längeren Zeitraum gekommen war, durfte das Landgericht als Zeichen dafür werten, dass der Angeklagte bei der Tatausführung das als Hemmung wirkende Gefühl für das Leiden seines Sohnes verloren hatte.

  • BGH, 24.02.2015 - 4 StR 11/15

    Misshandlung von Schutzbefohlenen (Quälen durch mehrere

    Anders als das Quälen bezieht sich diese Tatalternative des § 225 Abs. 1 StGB jedoch stets auf ein einzelnes Körperverletzungsgeschehen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 5 StR 44/07, NStZ 2007, 405).
  • BGH, 18.09.2008 - 5 StR 224/08

    Anforderungen an die Begründung eines Freispruchs und einer Verurteilung;

    c) Das Landgericht hat zudem nicht bedacht, dass das Entstehen von Gehirnschwellungen regelmäßig mit massiven Eingriffen in die Blutzufuhr zum Gehirn oder den Abfluss von Blut aus dem Gehirn verbunden ist, wie es Drossel- oder bei Kleinkindern Schüttelvorgänge bewirken (vgl. etwa nur BGH NStZ 2004, 330, 331; 2007, 405; BGH, Urteil vom 22. Juli 2004 - 5 StR 154/04 - und vom 3. Juni 2008 - 1 StR 59/08 Rdn. 4), was die Wahrscheinlichkeit der Verursachung durch eine Gewalthandlung auf der Grundlage gesicherten medizinischen Erfahrungswissens erhöht.
  • BGH, 07.08.2018 - 4 StR 89/18

    Misshandlung von Schutzbefohlenen (Begriff des rohen Misshandelns)

    Eine gefühllose Gesinnung ist gegeben, wenn der Täter bei der Misshandlung das - notwendig als Hemmung wirkende - Gefühl für das Leiden des Misshandelten verloren hat, das sich bei jedem menschlich und verständlich Denkenden eingestellt haben würde (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 5 StR 44/07, NStZ 2007, 405; Urteile vom 23. Juli 2015 - 3 StR 633/14, NStZ-RR 2015, 369; vom 21. März 2018 - 1 StR 404/17, NStZ-RR 2018, 209).
  • BGH, 02.11.2021 - 6 StR 462/21

    Misshandlung von Schutzbefohlenen (rohe Misshandlung: Darstellung im Urteil)

    Eine gefühllose Gesinnung ist gegeben, wenn der Täter bei der Misshandlung das - notwendig als Hemmung wirkende - Gefühl für das Leiden des Misshandelten verloren hat, das sich bei jedem menschlich und verständlich Denkenden eingestellt hätte (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 5 StR 44/07, NStZ 2007, 405; Urteile vom 23. Juli 2015 - 3 StR 633/14, NStZ-RR 2015, 369, 370; vom 21. März 2018 - 1 StR 404/17, NStZ-RR 2018, 209, 210).
  • BGH, 01.06.2007 - 2 StR 133/07

    Tötungsvorsatz (voluntatives Element; Schütteln des eigenen Kleinkindes;

    Denn auch das einzige Argument der Strafkammer für das Willenselement der Angeklagten, dass sie das Kind zum Schweigen bringen wollte, ist nicht so gewichtig oder gar zwingend (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 5 StR 44/07).
  • OLG Hamm, 28.07.2008 - 3 Ss 235/08

    Misshandlung Schutzbefohlener; Anforderungen an die Feststellungen

    Ferner müssen auch erhebliche Handlungsfolgen entstanden sein (BGH NStZ 2007, 405).
  • BGH, 09.02.2023 - 2 StR 421/22

    Misshandlung von Schutzbefohlenen (rohes Misshandeln: gefühllose Gesinnung,

    Eine gefühllose Gesinnung ist gegeben, wenn der Täter bei der Misshandlung das - notwendig als Hemmung wirkende - Gefühl für das Leiden des Misshandelnden verloren hat, das sich bei jedem menschlich und verständlich Denkenden eingestellt hätte (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 23. Juli 2015 - 3 StR 633/14, NStZ-RR 2015, 369, 370 f.; vom 21. März 2018 - 1 StR 404/17, NStZ-RR 2018, 209, 210; Beschlüsse vom 28. Februar 2007 - 5 StR 44/07, NStZ 2007, 405; vom 2. November 2021 - 6 StR 462/21, juris Rn. 6).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht