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   BGH, 28.02.2012 - VI ZR 10/11   

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https://dejure.org/2012,1575
BGH, 28.02.2012 - VI ZR 10/11 (https://dejure.org/2012,1575)
BGH, Entscheidung vom 28.02.2012 - VI ZR 10/11 (https://dejure.org/2012,1575)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 2012 - VI ZR 10/11 (https://dejure.org/2012,1575)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 254 BGB, § 21a Abs 1 S 1 StVO, § 34 Abs 1 Nr 2 StVO
    Haftung bei Kfz-Unfall: Mitverschulden bei Nichtanlegen des Sicherheitsgurts

  • verkehrslexikon.de

    Zur Haftungskürzung wegen Mitverschuldens bei Nichtanlegen des Sicherheitsgurts

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Mitverschuldensanteils des Geschädigten nach einem Verkehrsunfall wegen Nichtanlegens des Sicherungsgurts

  • rabüro.de

    Zur Mithaftung verletzter Fahrzeuginsassen wegen nicht angelegtem Sicherheitsgurt

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Schadensersatz - Mitverschulden - Nichtanlegen des Sicherheitsgurts - Haftungskürzung

  • rewis.io

    Haftung bei Kfz-Unfall: Mitverschulden bei Nichtanlegen des Sicherheitsgurts

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 254; StVO § 21 a Abs. 1; StVO § 34 Abs. 1 Nr. 2
    Nichtangeschnalltsein nach unfallbedingter Beendigung der Fahrt begründet kein Mitverschulden gegenüber einem auffahrenden Zweitunfallverursacher

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung des Mitverschuldensanteils des Geschädigten nach einem Verkehrsunfall wegen Nichtanlegens des Sicherungsgurts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensrecht - Mitverschulden durch Nichtanlegen des Sicherheitsgurts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (36)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Haftungskürzung wegen Mitverschuldens bei Nichtanlegen des Sicherheitsgurts

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Verkehrsunfall: Mitschuld des Verletzten der nicht angeschnallt ist?

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Zwei plus zwei ist manchmal auch drei

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Sicherheitsgurt - lieber anlegen…..

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ohne Sicherheitsgurt bei zwei aufeinanderfolgenden Unfällen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der nicht angelegte Sicherheitsgurt

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Unfall - Sicherheitsgurt nicht angelegt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Haftungskürzung wegen Mitverschuldens bei Nichtanlegen des Sicherheitsgurts

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Anschnallpflicht nach § 21a Abs. 1 Satz 1 StVO endet mit dem endgültigen Fahrzeugstillstand

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Haftungsfolgen bei Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Sicherheitsgurt nicht angelegt - Der Verletzte haftet dann bei einem Unfall mit: Ausnahme bestätigt die Regel

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Haftungskürzung wegen Mitverschuldens bei Nichtanlegen des Sicherheitsgurts

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Mitverschulden bei Nichtanlegen des Sicherheitsgurts

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haftungskürzung wegen Mitverschuldens bei Nichtanlegen des Sicherheitsgurts

  • ra-braune.de (Kurzinformation)

    Nach dem Unfall bloß nicht den Sicherheitsgurt lösen

  • schadenfixblog.de (Pressemitteilung)

    Wer steht, braucht sich nicht anschnallen

  • schadenfixblog.de (Pressemitteilung)

    Haftungskürzung wegen Mitverschulden bei Nichtanlegung Sicherheitsgurt

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Verkehrsunfall bei Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Verkehrsunfall: Mitschuld des Verletzten der nicht angeschnallt ist?

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Verkehrsunfall und Anschnallpflicht - Kein Gurt, schwer verletzt - Mitschuld

  • juraexamen.info (Kurzinformation)

    Mitverschulden bei Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes

  • juraexamen.info (Kurzinformation)

    Mitverursachung eines Unfalls bei Nichtanlegen des Sicherheitsgurts

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Nach Unfall besteht Abschnallpflicht

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Haftungskürzung wegen Mitverschuldens bei Nichtanlegen des Sicherheitsgurts

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Nichtanlegen des Sicherheitsgurts - Mithaftung im Falle einer Verletzung infolge eines Verkehrsunfalls?

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Kein Mitverschulden wegen Gurtpflichtverstoß bei Folgeunfall

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Anschnallpflicht und Haftungsquote: Pflicht besteht nur bis Fahrtende

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Haftungskürzung wegen Mitverschuldens bei Nichtanlegen des Sicherheitsgurts

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Angeschnallt fährt man sicherer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beim Unfall nicht angeschnallt: Mithaftung?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftungskürzung wegen Mitverschuldens bei Nichtanlegen des Sicherheitsgurts

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Haftungskürzung bei Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes?

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Mithaftung eines nicht angeschnallten Beifahrers beim Unfall

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verkehrsunfall bei Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Auffahrunfall auf stehengebliebenes Fahrzeug // keine Haftungskürzung des Auffahrenden wegen Mitverschuldens bei Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes durch den Geschädigten

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Mitverschulden beim Personenschaden durch fehlenden Sicherheitsgurt // Kürzung der Haftung für einen Verkehrsunfall wegen Mitverschuldens bei Nichtanlegen des Sicherheitsgurts

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Gurtpflicht endet, wenn der Pkw steht - Fahrer muss Sicherungspflichten nachkommen können

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2027
  • MDR 2012, 706
  • NZV 2012, 478
  • VersR 2012, 772
  • JR 2012, 523
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.03.1979 - VI ZR 152/78

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Überholenden mit einem nicht ganz rechts

    Auszug aus BGH, 28.02.2012 - VI ZR 10/11
    Daraus folgt, dass den Insassen eines Pkw, der entgegen § 21a Abs. 1 Satz 1 StVO während der Fahrt den Sicherheitsgurt nicht angelegt hatte, im Falle einer Verletzung infolge eines Verkehrsunfalls nur dann eine anspruchsmindernde Mithaftung trifft, wenn im Einzelfall festgestellt ist, dass nach der Art des Unfalls die erlittenen Verletzungen tatsächlich verhindert worden oder zumindest weniger schwerwiegend gewesen wären, wenn der Verletzte zum Zeitpunkt des Unfalls angeschnallt gewesen wäre (vgl. Senatsurteile vom 20. März 1979 - VI ZR 152/78, BGHZ 74, 25, 33 und vom 1. April 1980 - VI ZR 40/79, VersR 1980, 824 f.).

    Das wäre zur Begründung einer darauf gestützten Mithaftung jedoch erforderlich gewesen, zumal vorliegend gerade auch angesichts der hohen Aufprallgeschwindigkeit zweifelhaft sein könnte, inwieweit das Nichtanlegen des Sicherheitsgurts für die eingetretenen Verletzungen ursächlich war (vgl. Senatsurteil vom 20. März 1979 - VI ZR 152/78, aaO).

  • BGH, 01.04.1980 - VI ZR 40/79

    Berücksichtigung des Nichtangurtens als Mitverschulden des verletzten

    Auszug aus BGH, 28.02.2012 - VI ZR 10/11
    Daraus folgt, dass den Insassen eines Pkw, der entgegen § 21a Abs. 1 Satz 1 StVO während der Fahrt den Sicherheitsgurt nicht angelegt hatte, im Falle einer Verletzung infolge eines Verkehrsunfalls nur dann eine anspruchsmindernde Mithaftung trifft, wenn im Einzelfall festgestellt ist, dass nach der Art des Unfalls die erlittenen Verletzungen tatsächlich verhindert worden oder zumindest weniger schwerwiegend gewesen wären, wenn der Verletzte zum Zeitpunkt des Unfalls angeschnallt gewesen wäre (vgl. Senatsurteile vom 20. März 1979 - VI ZR 152/78, BGHZ 74, 25, 33 und vom 1. April 1980 - VI ZR 40/79, VersR 1980, 824 f.).
  • BGH, 12.07.1988 - VI ZR 283/87

    Gewichtung der Verursachungsbeiträge von Schädiger und Geschädigtem

    Auszug aus BGH, 28.02.2012 - VI ZR 10/11
    a) Die Entscheidung über eine Haftungsverteilung im Rahmen des § 254 BGB oder des § 17 StVG ist grundsätzlich Sache des Tatrichters und im Revisionsverfahren nur darauf zu überprüfen, ob der Tatrichter alle in Betracht kommenden Umstände vollständig und richtig berücksichtigt und der Abwägung rechtlich zulässige Erwägungen zugrunde gelegt hat (vgl. Senatsurteile vom 12. Juli 1988 - VI ZR 283/87, VersR 1988, 1238, 1239; vom 5. März 2002 - VI ZR 398/00, VersR 2002, 613, 615 f. und vom 25. März 2003 - VI ZR 161/02, VersR 2003, 783, 785, jeweils mwN; BGH, Urteile vom 20. Juli 1999 - X ZR 139/96, NJW 2000, 217, 219 und vom 14. September 1999 - X ZR 89/97, NJW 2000, 280, 281 f.).
  • BGH, 20.07.1999 - X ZR 139/96

    Festsetzung der Beschwer bei Verfahrenstrennung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BGH, 28.02.2012 - VI ZR 10/11
    a) Die Entscheidung über eine Haftungsverteilung im Rahmen des § 254 BGB oder des § 17 StVG ist grundsätzlich Sache des Tatrichters und im Revisionsverfahren nur darauf zu überprüfen, ob der Tatrichter alle in Betracht kommenden Umstände vollständig und richtig berücksichtigt und der Abwägung rechtlich zulässige Erwägungen zugrunde gelegt hat (vgl. Senatsurteile vom 12. Juli 1988 - VI ZR 283/87, VersR 1988, 1238, 1239; vom 5. März 2002 - VI ZR 398/00, VersR 2002, 613, 615 f. und vom 25. März 2003 - VI ZR 161/02, VersR 2003, 783, 785, jeweils mwN; BGH, Urteile vom 20. Juli 1999 - X ZR 139/96, NJW 2000, 217, 219 und vom 14. September 1999 - X ZR 89/97, NJW 2000, 280, 281 f.).
  • BGH, 14.09.1999 - X ZR 89/97

    Prüfungspflicht des Unternehmers hinsichtlich vom Besteller angelieferter Sachen

    Auszug aus BGH, 28.02.2012 - VI ZR 10/11
    a) Die Entscheidung über eine Haftungsverteilung im Rahmen des § 254 BGB oder des § 17 StVG ist grundsätzlich Sache des Tatrichters und im Revisionsverfahren nur darauf zu überprüfen, ob der Tatrichter alle in Betracht kommenden Umstände vollständig und richtig berücksichtigt und der Abwägung rechtlich zulässige Erwägungen zugrunde gelegt hat (vgl. Senatsurteile vom 12. Juli 1988 - VI ZR 283/87, VersR 1988, 1238, 1239; vom 5. März 2002 - VI ZR 398/00, VersR 2002, 613, 615 f. und vom 25. März 2003 - VI ZR 161/02, VersR 2003, 783, 785, jeweils mwN; BGH, Urteile vom 20. Juli 1999 - X ZR 139/96, NJW 2000, 217, 219 und vom 14. September 1999 - X ZR 89/97, NJW 2000, 280, 281 f.).
  • BGH, 12.12.2000 - VI ZR 411/99

    Mitverschulden bei Nichtanlagen des Sicherheitsgurts

    Auszug aus BGH, 28.02.2012 - VI ZR 10/11
    Wie der erkennende Senat entschieden hat, dauert die gemäß § 21a Abs. 1 Satz 1 StVO "während der Fahrt" bestehende Anschnallpflicht zwar auch bei kurzzeitigem verkehrsbedingten Anhalten fort (Senatsurteil vom 12. Dezember 2000 - VI ZR 411/99, VersR 2001, 524), doch war nach den vom Berufungsgericht getroffenen Feststellungen die Fahrt vorliegend dadurch beendet worden, dass der Pkw der Klägerin unfallbedingt an der Leitplanke zum Stehen gekommen war.
  • BGH, 05.03.2002 - VI ZR 398/00

    Inanspruchnahme des Schädigers wegen Betruges als Schutzgesetzverletzung

    Auszug aus BGH, 28.02.2012 - VI ZR 10/11
    a) Die Entscheidung über eine Haftungsverteilung im Rahmen des § 254 BGB oder des § 17 StVG ist grundsätzlich Sache des Tatrichters und im Revisionsverfahren nur darauf zu überprüfen, ob der Tatrichter alle in Betracht kommenden Umstände vollständig und richtig berücksichtigt und der Abwägung rechtlich zulässige Erwägungen zugrunde gelegt hat (vgl. Senatsurteile vom 12. Juli 1988 - VI ZR 283/87, VersR 1988, 1238, 1239; vom 5. März 2002 - VI ZR 398/00, VersR 2002, 613, 615 f. und vom 25. März 2003 - VI ZR 161/02, VersR 2003, 783, 785, jeweils mwN; BGH, Urteile vom 20. Juli 1999 - X ZR 139/96, NJW 2000, 217, 219 und vom 14. September 1999 - X ZR 89/97, NJW 2000, 280, 281 f.).
  • BGH, 25.03.2003 - VI ZR 161/02

    Begriff der kritischen Verkehrssituation; Haftunsgverteilung bei Kollision

    Auszug aus BGH, 28.02.2012 - VI ZR 10/11
    a) Die Entscheidung über eine Haftungsverteilung im Rahmen des § 254 BGB oder des § 17 StVG ist grundsätzlich Sache des Tatrichters und im Revisionsverfahren nur darauf zu überprüfen, ob der Tatrichter alle in Betracht kommenden Umstände vollständig und richtig berücksichtigt und der Abwägung rechtlich zulässige Erwägungen zugrunde gelegt hat (vgl. Senatsurteile vom 12. Juli 1988 - VI ZR 283/87, VersR 1988, 1238, 1239; vom 5. März 2002 - VI ZR 398/00, VersR 2002, 613, 615 f. und vom 25. März 2003 - VI ZR 161/02, VersR 2003, 783, 785, jeweils mwN; BGH, Urteile vom 20. Juli 1999 - X ZR 139/96, NJW 2000, 217, 219 und vom 14. September 1999 - X ZR 89/97, NJW 2000, 280, 281 f.).
  • BGH, 20.09.2011 - VI ZR 282/10

    Verkehrsunfall bei Einfahren aus einem Grundstück auf die Straße: Mithaftung des

    Auszug aus BGH, 28.02.2012 - VI ZR 10/11
    In erster Linie ist hierbei nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben (Senatsurteil vom 20. September 2011 - VI ZR 282/10, VersR 2011, 1540 Rn.14 mwN).
  • BGH, 17.06.2014 - VI ZR 281/13

    Kein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms

    Die Entscheidung über eine Haftungsverteilung im Rahmen des § 254 BGB ist allerdings grundsätzlich Sache des Tatrichters und im Revisionsverfahren nur darauf zu überprüfen, ob dieser alle in Betracht kommenden Umstände vollständig und richtig berücksichtigt und der Abwägung rechtlich zulässige Erwägungen zugrunde gelegt hat (vgl. Senatsurteile vom 12. Juli 1988 - VI ZR 283/87, VersR 1988, 1238, 1239; vom 5. März 2002 - VI ZR 398/00, VersR 2002, 613, 615 f.; vom 25. März 2003 - VI ZR 161/02, VersR 2003, 783, 785 f., und vom 28. Februar 2012 - VI ZR 10/11, VersR 2012, 772, Rn. 6, jeweils mwN; BGH, Urteile vom 20. Juli 1999 - X ZR 139/96, NJW 2000, 217, 219, und vom 14. September 1999 - X ZR 89/97, NJW 2000, 280, 281 f.).
  • OLG München, 25.10.2019 - 10 U 3171/18

    Mitverschuldensquote des nicht angeschnallten Geschädigten bei einem

    a) Im Falle von Verletzungen infolge eines Verkehrsunfalls besteht nur dann eine anspruchsmindernde Mithaftung des Geschädigten, wenn im Einzelfall festgestellt ist, dass nach der Art des Unfalls die erlittenen Verletzungen tatsächlich verhindert worden oder zumindest weniger schwerwiegend gewesen wären, wenn der Verletzte zum Zeitpunkt des Unfalls angeschnallt gewesen wäre (vgl. BGH NZV 2012, 478, 479; VersR 1980, 824 f.; BGHZ 74, 25, 33; Senat, Urteil vom 07. Juni 2013 - 10 U 1931/12 -, [juris]).

    Nach herrschender Meinung in der Literatur und nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht 45. A. § 21a StVO Rn. 21 m.w.N.) ist es aus Gründen praktischer Handhabung geboten, bei verschiedener Auswirkung des Nichtangurtens auf einzelne Verletzungen unter Abwägung aller Umstände, insbesondere der von den Verletzungen ausgehenden Folgeschäden, deren vermögensrechtliches Gewicht je nach der Verletzung verschieden sein kann, der Verletzte also von einer Kürzung seiner Ersatzansprüche verschieden stark getroffen wird, eine einheitliche Mitschuldquote zu bilden (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 2012 - VI ZR 10/11 -, [juris]; BGH, Urteil vom 01. April 1980 - VI ZR 40/79 -, [juris]).

  • LAG Düsseldorf, 27.05.2020 - 12 Sa 716/19

    Schadensersatzanspruch für entgangenes Elterngeld - verspätete Lohnzahlung

    Maßgeblich bei der Abwägung ist insoweit in erster Linie das Maß der Verursachung, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung (BGH 20.01.1998 - VI ZR 59/97, juris Rn. 8; BGH 20.09.2011 - VI ZR 282/10, juris; BGH 28.02.2012 - VI ZR 10/11, juris Rn. 6).
  • BGH, 28.04.2015 - VI ZR 206/14

    Haftungsabwägung bei Sturzunfall eines Skifahrers beim Passieren einer

    a) Die Entscheidung über eine Haftungsverteilung im Rahmen des § 254 BGB ist allerdings grundsätzlich Sache des Tatrichters und im Revisionsverfahren nur darauf zu überprüfen, ob dieser alle in Betracht kommenden Umstände vollständig und richtig berücksichtigt und der Abwägung rechtlich zulässige Erwägungen zugrunde gelegt hat (vgl. Senatsurteile vom 12. Juli 1988 - VI ZR 283/87, VersR 1988, 1238, 1239; vom 5. März 2002 - VI ZR 398/00, VersR 2002, 613, 615 f.; vom 25. März 2003 - VI ZR 161/02, VersR 2003, 783, 785 f.; vom 28. Februar 2012 - VI ZR 10/11, VersR 2012, 772 Rn. 6 und vom 17. Juni 2014 - VI ZR 281/13, VersR 2014, 974 Rn. 6 jeweils mwN; BGH, Urteile vom 20. Juli 1999 - X ZR 139/96, NJW 2000, 217, 219 und vom 14. September 1999 - X ZR 89/97, NJW 2000, 280, 281 f.).
  • OLG Frankfurt, 31.03.2020 - 13 U 226/15

    Sekundäre Darlegungslast des Unfallgegners beim Verkehrsunfall

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dabei eine Abwägung und Gewichtung der jeweiligen Verursachungsbeiträge vorzunehmen, wobei eine umfassende Würdigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eine genaue Klärung des Unfallhergangs, geboten ist (BGH, Urt. v. 28.2.2012, VI ZR 10/11, juris Rn. 6).

    Die Beweisaufnahme hat schließlich nicht zur Überzeugung des Senats ergeben, dass der Geschädigte A den Sicherheitsgurt zum Zeitpunkt des Unfalls nicht angelegt hatte, was ebenfalls im Rahmen des Mitverschuldens zu berücksichtigen wäre, wenn zusätzlich feststünde, dass nach der Art des Unfalls die erlittenen Verletzungen tatsächlich verhindert worden oder zumindest weniger schwerwiegend gewesen wären, wenn der Verletzte zum Zeitpunkt des Unfalls angeschnallt gewesen wäre (vgl. BGH NZV 2012, 478, 479; VersR 1980, 824 f.; OLG München, Urt. v. 25.10.2019, 10 U 3171/18, juris Rn. 31).

  • OLG München, 07.06.2013 - 10 U 1931/12

    Berücksichtigung des Mitverschuldenseinwands wegen Nichtanlegung des

    Hinsichtlich des Mitverschuldenseinwands wegen der Nichtanlegung des Sicherheitsgurts gilt folgendes: Den Insassen eines Pkw's, der während der Fahrt den Sicherheitsgurt nicht angelegt hat, trifft im Falle einer Verletzung infolge eines Verkehrsunfalls nur dann eine anspruchsmindernde Mithaftung, wenn im Einzelfall festgestellt ist, dass nach der Art des Unfalls die erlittenen Verletzungen tatsächlich verhindert worden oder zumindest weniger schwerwiegend gewesen wären, wenn der Verletzte zum Zeitpunkt des Unfalls angeschnallt gewesen wäre (BGH NZV 2012, 478, 479; VersR 1980, 824 f.; BGHZ 74, 25, 33).
  • OLG Rostock, 25.10.2019 - 5 U 55/17

    Verkehrsunfall mit Personenschaden: Mithaftung des Geschädigten bei Verletzung

    Daraus folgt, dass den Insassen eines Pkw, der entgegen § 21a Abs. 1 Satz 1 StVO während der Fahrt den Sicherheitsgurt nicht angelegt hatte, im Falle einer Verletzung infolge eines Verkehrsunfalls dann eine anspruchsmindernde Mithaftung trifft, wenn - wie hier - festgestellt ist, dass nach der Art des Unfalls die erlittenen Verletzungen tatsächlich verhindert worden oder zumindest weniger schwerwiegend gewesen wären, wenn der Verletzte zum Zeitpunkt des Unfalls angeschnallt gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 2012 - VI ZR 10/11 , juris m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 06.02.2024 - 7 U 94/23

    Verkehrsunfall im Zusammenhang mit unzulässigem Überholen und Rechtsabbiegen in

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dabei eine Abwägung und Gewichtung der jeweiligen Verursachungsbeiträge vorzunehmen, wobei eine umfassende Würdigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eine genaue Klärung des Unfallhergangs geboten ist (BGH, Urteil vom 28.02.2012, VI ZR 10/11, Juris Rn. 6; OLG Frankfurt, Urteil vom 31.03.2020, 13 U 226/15, Juris Rn. 43).
  • OLG München, 19.01.2022 - 10 U 4672/13

    Berücksichtigung von Mitverschulden bei Verstoß gegen die Anschnallpflicht

    Erst auf der Ebene des anspruchsmindernden Mitverschuldens des Geschädigten gemäß § 254 I BGB ist der Gesichtspunkt zu berücksichtigen, welche erlittenen Verletzungen tatsächlich verhindert worden oder zumindest weniger schwerwiegend gewesen wären, wenn der Verletzte, der als Insasse eines Kraftfahrzeuges entgegen § 21 a I 1 StVO während der Fahrt den Sicherheitsgurt nicht angelegt hatte, zum Zeitpunkt des Unfalls angeschnallt gewesen wäre (BGH NZV 2012, 478).
  • OLG Schleswig, 26.07.2023 - 7 U 42/23

    Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfall bei Linksabbiegevorgang; Bewertung der

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dabei eine Abwägung und Gewichtung der jeweiligen Verursachungsbeiträge vorzunehmen, wobei eine umfassende Würdigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eine genaue Klärung des Unfallhergangs geboten ist (BGH, Urteil vom 28.02.2012, VI ZR 10/11, Juris Rn. 6; OLG Frankfurt, Urteil vom 31.03.2020, 13 U 226/15, Juris Rn. 43).
  • OLG Schleswig, 15.11.2023 - 7 U 106/23

    Wenn ein Radfahrer mehrfach grob gegen die Sorgfaltsanforderungen beim

  • LAG Düsseldorf, 13.06.2012 - 12 Sa 751/12

    Anspruch aus Direktversicherung

  • OLG Schleswig, 24.01.2023 - 7 U 148/22

    Zeitliche Vermeidbarkeit einer Zweitkollision bei Einhaltung der

  • OLG Schleswig, 28.05.2020 - 7 U 232/19

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem

  • OLG Karlsruhe, 02.04.2020 - 9 U 86/19

    Sturz Radfahrer bei Verstoß gegen Rechtsfahrgebot im fließenden Verkehr

  • OLG Schleswig, 21.06.2021 - 7 U 50/21

    Sorgfaltsanforderungen bei Wendemanöver auf der Fahrbahn

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