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   BGH, 28.02.2013 - 4 StR 357/12   

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https://dejure.org/2013,4236
BGH, 28.02.2013 - 4 StR 357/12 (https://dejure.org/2013,4236)
BGH, Entscheidung vom 28.02.2013 - 4 StR 357/12 (https://dejure.org/2013,4236)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 2013 - 4 StR 357/12 (https://dejure.org/2013,4236)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 15 StGB; § 16 StGB; § 20 StGB; § 21 StGB; § 244 Abs. 2 Satz 3 StPO
    Totschlag (Tötungsvorsatz: Gesamtwürdigung, offen zu Tage liegende Gefährlichkeit der Handlung als Indiz, Abgrenzung von zwingendem Beweisgrund, Hemmschwelle); verminderte Schuldfähigkeit wegen tiefgreifender Bewusstseinsstörung (affektive Erregung bei Tötungsdelikten; ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 3 S 2 StPO, § 261 StPO, § 267 StPO, § 20 StGB, § 212 StGB
    Strafverfahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge: Ablehnung von Beweisanträgen wegen Wahrunterstellung und Beurteilung einer Beweisbehauptung als unerheblich in den Urteilsgründen; bedingter Tötungsvorsatz bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen und Handeln im ...

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung von Körperverletzungs- und bedingtem Tötungsvorsatz durch eine Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände des Einzelfalls i.R.e. Revision bzgl. der Verurteilung des Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge: Ablehnung von Beweisanträgen wegen Wahrunterstellung und Beurteilung einer Beweisbehauptung als unerheblich in den Urteilsgründen; bedingter Tötungsvorsatz bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen und Handeln im ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung von Körperverletzungs- und bedingtem Tötungsvorsatz durch eine Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände des Einzelfalls i.R.e. Revision bzgl. der Verurteilung des Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Objektive Gefährlichkeit des Handelns kann Rückschluss auf bedingten Tötungsvorsatz rechtfertigen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Objektive Gefährlichkeit des Handelns kann Rückschluss auf bedingten Tötungsvorsatz rechtfertigen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 538
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 14.03.1990 - 3 StR 109/89

    Mord in Tateinheit mit schwerem Raub - Unterbrechung der Hauptverhandlung länger

    Auszug aus BGH, 28.02.2013 - 4 StR 357/12
    Es ging der Staatsanwaltschaft allein um die Tatsache des Bekundens und nicht um die objektive Richtigkeit des Inhalts der Aussage (vgl. BGH, Urteil vom 14. März 1990 - 3 StR 109/89, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 20).

    Umstände, die eine Ausnahme von dieser Regel gebieten können, liegen nicht vor (vgl. BGH, Urteil vom 14. März 1990 - 3 StR 109/89, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 20).

  • BGH, 17.12.2009 - 4 StR 424/09

    Beweiswürdigung bei der Prüfung des Tötungsvorsatzes

    Auszug aus BGH, 28.02.2013 - 4 StR 357/12
    Insbesondere bei einer spontanen, unüberlegten, in affektiver Erregung ausgeführten Handlung kann aus dem Wissen um einen möglichen Erfolgseintritt nicht ohne Berücksichtigung der sich aus der Tat und der Persönlichkeit des Täters ergebenden Besonderheiten geschlossen werden, dass auch das - selbständig neben dem Wissenselement stehende - voluntative Vorsatzelement gegeben ist (BGH, Urteile vom 17. Dezember 2009 - 4 StR 424/09, NStZ 2010, 571, 572; vom 28. Januar 2010 - 3 StR 533/09, NStZ-RR 2010, 144).

    Das Landgericht hat gesehen, dass auch bei einem nicht gezielten Stich in den Brustbereich bedingter Tötungsvorsatz gegeben sein kann (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 4 StR 424/09, NStZ 2010, 571, 572).

  • BGH, 28.01.2010 - 3 StR 533/09

    Tötungsvorsatz (voluntatives Element; Willenselement; eigenständige Prüfung);

    Auszug aus BGH, 28.02.2013 - 4 StR 357/12
    Da die Schuldformen des bedingten Vorsatzes und der bewussten Fahrlässigkeit im Grenzbereich eng beieinanderliegen, müssen bei der Annahme bedingten Vorsatzes beide Elemente der inneren Tatseite, also sowohl das Wissens- als auch das Willenselement, umfassend geprüft und gegebenenfalls durch tatsächliche Feststellungen belegt werden (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 28. Januar 2010 - 3 StR 533/09, NStZ-RR 2010, 144, 145; vom 20. September 2012 - 3 StR 158/12).

    Insbesondere bei einer spontanen, unüberlegten, in affektiver Erregung ausgeführten Handlung kann aus dem Wissen um einen möglichen Erfolgseintritt nicht ohne Berücksichtigung der sich aus der Tat und der Persönlichkeit des Täters ergebenden Besonderheiten geschlossen werden, dass auch das - selbständig neben dem Wissenselement stehende - voluntative Vorsatzelement gegeben ist (BGH, Urteile vom 17. Dezember 2009 - 4 StR 424/09, NStZ 2010, 571, 572; vom 28. Januar 2010 - 3 StR 533/09, NStZ-RR 2010, 144).

  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    Auszug aus BGH, 28.02.2013 - 4 StR 357/12
    Hierzu bedarf es einer Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände des Einzelfalls, in welche vor allem die objektive Gefährlichkeit der Tathandlung, die konkrete Angriffsweise des Täters, seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung und seine Motivationslage mit einzubeziehen sind (BGH, Urteile vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11, NStZ 2012, 443, 444; vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, NJW 2012, 1524, 1525 f.; vom 20. September 2012 - 3 StR 158/12).

    Da das Landgericht sich mit diesem Beweisanzeichen ausführlich auseinandergesetzt hat, ist nicht zu besorgen, es habe diesem Umstand ein zu geringes Gewicht beigemessen (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, NJW 2012, 1524, 1525).

  • BGH, 20.09.2012 - 3 StR 158/12

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei der Abgrenzung von

    Auszug aus BGH, 28.02.2013 - 4 StR 357/12
    Da die Schuldformen des bedingten Vorsatzes und der bewussten Fahrlässigkeit im Grenzbereich eng beieinanderliegen, müssen bei der Annahme bedingten Vorsatzes beide Elemente der inneren Tatseite, also sowohl das Wissens- als auch das Willenselement, umfassend geprüft und gegebenenfalls durch tatsächliche Feststellungen belegt werden (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 28. Januar 2010 - 3 StR 533/09, NStZ-RR 2010, 144, 145; vom 20. September 2012 - 3 StR 158/12).

    Hierzu bedarf es einer Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände des Einzelfalls, in welche vor allem die objektive Gefährlichkeit der Tathandlung, die konkrete Angriffsweise des Täters, seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung und seine Motivationslage mit einzubeziehen sind (BGH, Urteile vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11, NStZ 2012, 443, 444; vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, NJW 2012, 1524, 1525 f.; vom 20. September 2012 - 3 StR 158/12).

  • BGH, 20.04.1993 - 1 StR 886/92

    Beurteilung - Einfügung in die Beweislage - Gespräche - Verteidigung -

    Auszug aus BGH, 28.02.2013 - 4 StR 357/12
    Die Bewertung und Einstellung der Aussageinhalte in das Beweisgefüge war vielmehr Sache der Strafkammer (BGH, Urteil vom 20. April 1993 - 1 StR 886/92, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 25).
  • BGH, 25.09.2001 - 4 StR 353/01

    Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung (Tötungsvorsatz)

    Auszug aus BGH, 28.02.2013 - 4 StR 357/12
    Da das genaue Kampfgeschehen trotz Vernehmung zahlreicher Zeugen auf Grund der eingeschränkten Sichtverhältnisse, der festgestellten Bewegungsdynamik und der Unübersichtlichkeit der Auseinandersetzung hinsichtlich der genauen Körperhaltung des Tatopfers und des Angeklagten, des exakten Ablaufs der Stichbewegung und der Messerhalteposition zur Zeit der Tatausführung nicht weiter aufklärbar war, fehlen wesentliche Anknüpfungspunkte für die Annahme einer Zielgerichtetheit des dem Geschädigten beigebrachten tödlichen Herzstiches, zumal aus der Länge des Stichkanals - wie das sachverständig beratene Landgericht näher ausgeführt hat - nicht ohne weiteres auf eine "enorme Wucht" geschlossen werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. September 2001 - 4 StR 353/01; vom 22. Februar 2006 - 5 StR 583/05).
  • BGH, 24.01.2006 - 5 StR 410/05

    Totschlag; Mord (niedrige Beweggründe; Tötung aus Wut oder Verärgerung ohne

    Auszug aus BGH, 28.02.2013 - 4 StR 357/12
    Im Hinblick auf die sonstige Beweislage, insbesondere die Einlassung des Angeklagten, der den tödlichen Messerstich eingeräumt hat, sowie die glaubhaften Aussagen der Zeugen Ki. und D., musste die Strafkammer aus den als wahr unterstellten Angaben des Zeugen B. nicht die von der Antragstellerin bzw. dem Angeklagten angestrebten Schlussfolgerungen ziehen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 2006 - 5 StR 410/05, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 37; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 244 Rn. 71a).
  • BGH, 13.11.2008 - 5 StR 384/08

    Rechtfertigung durch Notwehr (Erforderlichkeit; gebotene Darlegung bei einem

    Auszug aus BGH, 28.02.2013 - 4 StR 357/12
    Für eine Anwendung des § 33 StGB war schon deshalb kein Raum, weil das Landgericht rechtsfehlerfrei festgestellt hat, dass der Angeklagte sich zu keinem Zeitpunkt in einer Notwehrlage befunden hat (vgl. BGH, Urteil vom 13. November 2008 - 5 StR 384/08, NStZ-RR 2009, 70, 71).
  • BGH, 23.02.2012 - 4 StR 608/11

    Überzeugungsbildung beim Tötungsvorsatz (dolus eventualis: Nachtatverhalten,

    Auszug aus BGH, 28.02.2013 - 4 StR 357/12
    Hierzu bedarf es einer Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände des Einzelfalls, in welche vor allem die objektive Gefährlichkeit der Tathandlung, die konkrete Angriffsweise des Täters, seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung und seine Motivationslage mit einzubeziehen sind (BGH, Urteile vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11, NStZ 2012, 443, 444; vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, NJW 2012, 1524, 1525 f.; vom 20. September 2012 - 3 StR 158/12).
  • BGH, 07.08.2012 - 2 StR 218/12

    Mord; verminderte Schuldfähigkeit (tiefgreifende Bewusstseinsstörung;

  • BGH, 27.02.2008 - 2 StR 603/07

    Mord; Heimtücke (Arglosigkeit; Erkennen des Angriffs; Einsichtsfähigkeit);

  • BGH, 22.02.2006 - 5 StR 583/05

    Bedingter Tötungsvorsatz (Hemmschwelle und spontane Gewalttat; widersprüchliche

  • BGH, 20.11.2018 - 1 StR 560/18

    Totschlag (Tötungsvorsatz bei besonders gefährlicher Tathandlung: erforderliche

    Da die Schuldformen des bedingten Vorsatzes und der bewussten Fahrlässigkeit im Grenzbereich eng beieinanderliegen, müssen bei der Annahme bedingten Vorsatzes beide Elemente der inneren Tatseite, also sowohl das Wissens- als auch das Willenselement, umfassend geprüft und gegebenenfalls durch tatsächliche Feststellungen belegt werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 28. Februar 2013 - 4 StR 357/12, NStZ 2013, 538; vom 28. Januar 2010 - 3 StR 533/09, NStZ-RR 2010, 144, 145 und vom 20. September 2012 - 3 StR 158/12, NStZ-RR 2013, 89).
  • LG Essen, 21.03.2017 - 25 KLs 39/16

    Anschlag auf Gebetshaus der Sikh-Gemeinde

    Die Kammer hat dabei nicht übersehen, dass es auch in den Fällen, in denen ein Schluss von der objektiven Gefährlichkeit der Handlungen des Täters auf einen (etwaig auch nur bedingten) Tötungsvorsatz grundsätzlich möglich ist, einer Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände des Einzelfalls bedarf, in welche vor allem die objektive Gefährlichkeit der Tathandlung, die konkrete Angriffsweise des Täters, seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung und seine Motivationslage einzubeziehen sind (BGH, NStZ 2013, 538-540, Rn. 14 m. w. N.).
  • BGH, 13.08.2013 - 2 StR 180/13

    Versuchter Totschlag (Tötungsvorsatz: Beweiswürdigung bei Eventualvorsatz;

    Hierzu bedarf es einer Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände des Einzelfalls, in die die objektive Gefährlichkeit der Gewalthandlung, aber auch die konkrete Angriffsweise des Täters, seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung und seine Motive mit einzubeziehen sind (std. Rspr; vgl. nur BGH, Urteil vom 28. Mai 2013 - 3 StR 78/13, Rn. 5 juris; Urteil vom 4. April 2013 - 3 StR 37/13, Rn. 3 juris; Urteil vom 28. Februar 2013 - 4 StR 357/12, Rn. 15 juris; Urteil vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186 ff., jeweils mwN).
  • BGH, 20.06.2023 - 5 StR 58/23

    Voruassetzungen eines schuldrelevanten Affekts; Prüfung des Eingangsmerkmals der

    Diese Indizien sind dabei im Rahmen einer umfassenden Gesamtwürdigung zu beurteilen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 28. Februar 2013 - 4 StR 357/12, NStZ 2013, 538, 540; siehe auch Beschluss vom 12. Oktober 2021 - 5 StR 271/21).

    Zwar ist es zutreffend, dass vorsätzliche Tötungsdelikte, bei denen gefühlsmäßige Regungen eine Rolle spielen, regelmäßig mit einer affektiven Erregung einhergehen (vgl. nur BGH, Urteile vom 28. Februar 2013 - 4 StR 357/12, NStZ 2013, 538, 540; vom 27. Februar 2008 - 2 StR 603/07, NStZ 2008, 510, 512).

  • BGH, 12.08.2020 - 2 StR 574/19

    Totschlag; Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz: Maßstab der vorzunehmenden

    Die Strafkammer hat ausreichende Anknüpfungspunkte für seine Bewertung der - überwiegenden "sehr oberflächlichen' - Oberkörperstiche zu Grunde gelegt; anhand des in einem Fall festgestellten längeren Stichkanals kann - wie das sachverständig beratene Landgericht näher ausgeführt hat - gerade nicht ohne Weiteres auf eine "volle Kraftentfaltung' geschlossen werden (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 2013 - 4 StR 357/12, NStZ 2013, 538, 540 mwN).
  • BGH, 12.10.2021 - 5 StR 271/21

    Anwendungsbereich des Grundsatzes in dubio pro reo

    Das Landgericht war sich ausweislich der Urteilsgründe bewusst, dass ein affektiver Durchbruch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht nur in Intimbeziehungen, sondern auch in anderen Konstellationen vorkommen kann, etwa zwischen Personen, die über einen langen Zeitraum beruflich oder persönlich im engen Kontakt ohne Ausweichmöglichkeit im Fall von Konflikten stehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2008 - 2 StR 175/08 Rn. 4; vom 9. September 2020 - 2 StR 116/20, NStZ 2021, 162, 163; Urteil vom 28. Febuar 2013 - 4 StR 357/12, NStZ 2013, 538, 540 mwN).
  • BayObLG, 12.04.2023 - 207 StRR 80/23

    Zu den Voraussetzungen für die Ablehnung von (Hilfs-)Beweisanträgen und zur

    Zwar dürfen nur zum Zeitpunkt des Beschlusserlasses erhebliche Tatsachen, die zu Gunsten des Angeklagten wirken, als wahr unterstellt werden (BGH, Urteil vom 28.02.2013, 4 StR 357/12, NStZ 2013, 538, 539 und nun ausdrücklich § 244 Abs. 3 S. 3 Nr. 6 StPO n. F.).
  • BGH, 28.08.2019 - 4 StR 199/19

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zu

    Das Landgericht war indes nicht genötigt, aus den als wahr unterstellten Tatsachen die von der Verteidigung gewünschten Schlüsse zu ziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2009 - 5 StR 605/08, NStZ-RR 2009, 179; Urteil vom 28. Februar 2013 - 4 StR 357/12, NStZ 2013, 538, 539).
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