Rechtsprechung
BGH, 28.02.2013 - I ZR 180/11 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- lexetius.com
CMR Art. 1, 2, Art. 17 Abs. 1 und Abs. 4 Buchst. a, 41; BGB § 254
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 1 CMR, Art 2 CMR, Art 17 Abs 1 CMR, Art 17 Abs 4 Buchst a CMR, Art 41 CMR
Haftung im internationalen Straßengüterverkehr: Parteivereinbarung über Abweichung von der CMR; Mitverschulden des Unternehmers wegen unzureichender Kontrolle einer entgeltlichen Leistung - ra-skwar.de
CMR - abweichende Vereinbarungen
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Befreiung eines Transportunternehmers von der Haftung für infolge der Verwendung offener Fahrzeuge entstandener Transportschäden; Mitverschulden des Gläubigers bei einer unzureichende Kontrolle einer von einem Unternehmer entgeltlich erbrachten Leistung
- tis-gdv.de
Transportversicherung, Mitverschulden, Tieflader, offenes Fahrzeug, Kontrollmaßnahmen
- rabüro.de
Bei Geltung der CMR aufgrund Vereinbarung kann von deren Regelungen abgewichen werden
- rewis.io
Haftung im internationalen Straßengüterverkehr: Parteivereinbarung über Abweichung von der CMR; Mitverschulden des Unternehmers wegen unzureichender Kontrolle einer entgeltlichen Leistung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Befreiung eines Transportunternehmers von der Haftung für infolge der Verwendung offener Fahrzeuge entstandener Transportschäden; Mitverschulden des Gläubigers bei einer unzureichende Kontrolle einer von einem Unternehmer entgeltlich erbrachten Leistung
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Leistung unzureichend kontrolliert: Wer ist verpflichtet?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die unzureichende Kontrolle des Auftragnehmers
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Geltung der CMR als Vertragsgrundlage / Mitverschulden des Auftraggebers bei einer Kontrollpflichtverletzung des Unternehmers
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 08.01.2010 - 15 O 363/07
- OLG Frankfurt, 10.08.2011 - 13 U 39/10
- OLG Frankfurt, 31.10.2011 - 13 U 39/10
- BGH, 28.02.2013 - I ZR 180/11
Papierfundstellen
- MDR 2013, 1177
- VersR 2014, 219
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 18.04.2013 - I ZR 66/12
Anforderungen an einen richterlichen Hinweis
dd) Denkbar ist allerdings auch - was grundsätzlich möglich ist (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 2013 - I ZR 180/11, juris Rn. 24 f.) , dass die Parteien für den gesamten Transport bis zum Bestimmungsort die Geltung der CMR-Vorschriften vereinbart haben, worauf sich die Beklagte in den Vorinstanzen berufen hat.Die Zurückweisung eines Beweisantrags für beweiserhebliche Tatsachen ist nur dann zulässig, wenn die unter Beweis gestellte Tatsache so ungenau bezeichnet ist, dass ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann, oder wenn die Bezeichnung der Tatsache zwar in das Gewand einer bestimmt aufgestellten Behauptung gekleidet, aber "ins Blaue" hinein aufgestellt ist und der Beweisantrag sich deshalb als rechtsmissbräuchlich darstellt (BGH, Urteil vom 15. Dezember 1994 - VII ZR 140/93, NJW-RR 1995, 722; Urteil vom 28. Februar 2013 - I ZR 180/11, RdTW 2013, 277 Rn. 13).
- BGH, 15.05.2014 - I ZR 137/12
Ärztliches Berufsrecht in Baden-Württemberg: Grundrechtswidrigkeit des Verbots …
Die Zurückweisung eines Beweisantrags für beweiserhebliche Tatsachen ist nur dann zulässig, wenn entweder die unter Beweis gestellte Tatsache so ungenau bezeichnet ist, dass ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann, oder die Bezeichnung der Tatsache zwar in das Gewand einer bestimmt aufgestellten Behauptung gekleidet, aber "ins Blaue hinein" aufgestellt ist und der Beweisantrag sich deshalb als rechtsmissbräuchlich darstellt oder ein Beweisantrag gestellt wird, um bei Gelegenheit der beantragten Beweisaufnahme Tatsachen in Erfahrung zu bringen, die genaueres Vorbringen oder die Benennung weiterer Beweismittel erst ermöglichen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 2013 - I ZR 180/11, TranspR 2013, 290 Rn. 39 = VersR 2014, 219;… BGH, TranspR 2014, 80 Rn. 41, jeweils mwN). - OLG Hamm, 07.05.2015 - 5 U 85/14
Zulässigkeit eines Teilurteils
Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH genügt eine Partei ihrer Darlegungslast bereits dadurch, dass sie Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, die geltend gemachte Rechtslage als entstanden erscheinen zu lassen (BGH, Urteil vom 28.02.2013 - I ZR 180/11 = BeckRS 2013, 10649 m. w. N.).Darauf, wie wahrscheinlich das behauptete Beweisergebnis ist, kommt es gerade nicht an (BGH, Urteil vom 28.02.2013 - I ZR 180/11 = BeckRS 2013, 10649; BGH, Urteil vom 28.9. 2011 - I ZR 188/09 (KG) Landgut Borsig = GRUR 2012, 534; BGH, Beschluss vom 11.5.2010 - VIII ZR 212/07 (OLG Köln) = NJW-RR 2010, 1217 m. w. N.; BGH, Urteil vom 20.9.2002 - V ZR 170/01 (KG) = NJW-RR 2003, 69;… MüKoZPO/Prütting ZPO § 284 Rn. 62-80;… Musielak ZPO/Foerste ZPO § 284 Rn. 18).
- BGH, 10.02.2022 - I ZR 86/21
Verstoß des Gerichts gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs: Überspannung der …
Bei der Annahme von Willkür in diesem Sinne ist allerdings Zurückhaltung geboten; in der Regel wird sie nur bei Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte vorliegen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 2013 - I ZR 180/11, VersR 2014, 219 Rn. 39;… Urteil vom 13. Juli 2021 - VI ZR 128/20, ZIP 2022, 276 Rn. 22 mwN; BGH…, Beschluss vom 29. September 2021 - VII ZR 72/21, juris Rn. 11 f. mwN).