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   BGH, 28.02.2017 - I ZB 55/16   

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https://dejure.org/2017,7530
BGH, 28.02.2017 - I ZB 55/16 (https://dejure.org/2017,7530)
BGH, Entscheidung vom 28.02.2017 - I ZB 55/16 (https://dejure.org/2017,7530)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 2017 - I ZB 55/16 (https://dejure.org/2017,7530)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Vorbem 3 Abs 4 S 1 RVG-VV, Vorbem 3 Abs 4 S 5 RVG-VV
    Kostenfestsetzungsverfahren: Anrechnung der mehrfach angefallenen anwaltlichen Geschäftsgebühr auf die einheitliche Verfahrensgebühr bei objektiver Klagehäufung

  • IWW

    § 15a Abs. 2 RVG, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO, Vorbemerkung 3 Abs. 5 RVG VV, § 15 Abs. 3 RVG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Mehrfaches Anfallen der Geschäftsgebühr für die vorgerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts; Verfolgung der vorgerichtlich geltend gemachten Ansprüche im Wege objektiver Klagehäufung in einem einzigen gerichtlichen Verfahren; Anteilige Anrechnung aller entstandenen ...

  • rabüro.de

    Zur nrechnung der mehrfach angefallenen anwaltlichen Geschäftsgebühr auf die einheitliche Verfahrensgebühr bei objektiver Klagehäufung

  • Anwaltsblatt

    RVG VV Vorbemerkung 3 Abs. 4 Satz 1 und Satz 5
    Anteilige Anrechnung mehrerer Geschäftsgebühren bei objektiver Klagehäufung

  • Anwaltsblatt

    RVG VV Vorbemerkung 3 Abs. 4 Satz 1 und Satz 5
    Anteilige Anrechnung mehrerer Geschäftsgebühren bei objektiver Klagehäufung

  • rewis.io

    Kostenfestsetzungsverfahren: Anrechnung der mehrfach angefallenen anwaltlichen Geschäftsgebühr auf die einheitliche Verfahrensgebühr bei objektiver Klagehäufung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Kostenrecht

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • BRAK-Mitteilungen

    Anrechnung einer mehrfach angefallenen Geschäftsgebühr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG VV Vorbemerkung 3 Abs. 4 S. 1 und S. 5
    Mehrfaches Anfallen der Geschäftsgebühr für die vorgerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts; Verfolgung der vorgerichtlich geltend gemachten Ansprüche im Wege objektiver Klagehäufung in einem einzigen gerichtlichen Verfahren; Anteilige Anrechnung aller entstandenen ...

  • rechtsportal.de

    Mehrfaches Anfallen der Geschäftsgebühr für die vorgerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts; Verfolgung der vorgerichtlich geltend gemachten Ansprüche im Wege objektiver Klagehäufung in einem einzigen gerichtlichen Verfahren; Anteilige Anrechnung aller entstandenen ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht/Verfahrensrecht: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr bei objektiver Klagehäufung

  • datenbank.nwb.de

    Kostenfestsetzungsverfahren: Anrechnung der mehrfach angefallenen anwaltlichen Geschäftsgebühr auf die einheitliche Verfahrensgebühr bei objektiver Klagehäufung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mehrere Geschäftsgebühren gehen in Verfahrensgebühr auf: Hat Anrechnung zu erfolgen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Anrechnung mehrerer Geschäftsgebühren in der tatsächlichen Höhe anteilig auf die Verfahrensgebühr bei objektiver Klagehäufung

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Anteilige Anrechnung auf Verfahrensgebühr wenn mehrfach Geschäftsgebühr angefallen ist und diese per objektiver Klagehäufung eingeklagt werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mehrere Geschäftsgebühren - und ihre Anrechnung auf eine Verfahrensgebühr

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Anrechnung der mehrfach anfallenden Geschäftsgebühr für die vorgerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    VB 3 (4) VV RVG
    Zwei Geschäftsgebühren auf eine Verfahrensgebühr - ungekürzte Anrechnung bei objektiver Klagehäufung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anrechnung einer mehrfachen Geschäftsgebühr bei mehreren Abmahnungen auf Verfahrensgebühr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 1821
  • MDR 2017, 670
  • FamRZ 2017, 990
  • AnwBl 2017, 558
  • AnwBl Online 2017, 268
  • Rpfleger 2017, 483
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Koblenz, 24.09.2008 - 14 W 590/08

    Anrechnung der Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr bei außergerichtlicher

    Auszug aus BGH, 28.02.2017 - I ZB 55/16
    bb) Nach anderer Auffassung ist eine einheitliche Geschäftsgebühr aus den addierten Gegenstandswerten zu bilden, die anteilig auf die Verfahrensgebühr anzurechnen ist (OLG Koblenz, JurBüro 2009, 304).

    Dies wird im Schrifttum mit einer entsprechenden Anwendung von § 15 Abs. 3 RVG begründet und hat zur Folge, dass mindestens ein Anteil von 0, 55 der Verfahrensgebühr verbleibt (N. Schneider, NJW-Spezial 2009, 252; ders., ZAP Fach 24, 1299, 1303; ders., Fälle und Lösungen zum RVG, 4. Aufl., § 8 Rn. 39; Enders, JurBüro 2009, 113, 115).

    Das Beschwerdegericht hat zutreffend angenommen, dass die Gefahr eines negativen Saldos (vgl. OLG Koblenz, JurBüro 2009, 304) nicht besteht, weil eine Anrechnung maximal in der Höhe der Gebühr erfolgen kann, auf die angerechnet wird.

  • BGH, 24.09.2014 - IV ZR 422/13

    Grenzen der Kostendeckung durch eine Rechtsschutzversicherung: Anrechnung

    Auszug aus BGH, 28.02.2017 - I ZB 55/16
    aa) Hierfür spricht der Wortlaut der Vorbemerkung 3 Abs. 4 Satz 1 RVG VV. Danach ist Grundlage der Berechnung des anrechenbaren Gebührenanteils allein eine tatsächlich entstandene Geschäftsgebühr, nicht hingegen eine fiktive Geschäftsgebühr (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 2014 - IV ZR 422/13, NJW-RR 2015, 189 Rn. 16 im Fall der Anrechnung einer Geschäftsgebühr auf mehrere nach Prozesstrennung entstandene Verfahrensgebühren).

    Die Anrechnung gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 4 Satz 5 RVG VV nach dem Wert des Gegenstands, der auch Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens ist, knüpft an die Bestimmung in der Vorbemerkung 3 Abs. 4 Satz 1 RVG VV an und lässt die Fiktion einer tatsächlich nicht angefallenen Geschäftsgebühr ebenfalls nicht zu (BGH, NJW-RR 2015, 189 Rn. 16; vgl. Müller-Rabe in Gerold/Schmidt aaO Vorb. 3 VV Rn. 285 f.).

  • BGH, 25.09.2008 - IX ZR 133/07

    Anrechnung der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr auf die wegen vorzeitiger

    Auszug aus BGH, 28.02.2017 - I ZB 55/16
    Der Umfang der durch das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information veranlassten anwaltlichen Tätigkeit wird entscheidend davon beeinflusst, ob der Anwalt durch eine vorgerichtliche Tätigkeit bereits mit der Angelegenheit befasst war (BGH, Urteil vom 25. September 2008 - IX ZR 133/07, NJW 2008, 364 Rn. 16).
  • VGH Bayern, 23.01.2008 - 6 C 07.238

    Kostenfestsetzung; Geschäftsgebühr; Verfahrensgebühr; subjektive Klagenhäufung;

    Auszug aus BGH, 28.02.2017 - I ZB 55/16
    Für den Fall, dass vorgerichtlich auf Seiten mehrerer Personen gesonderte Geschäftsgebühren angefallen sind, diese Personen jedoch in einem Klageverfahren gemeinschaftlich vertreten werden, wird in der Rechtsprechung allerdings die Auffassung vertreten, dass die vorprozessual für mehrere Gegenstände angefallenen Geschäftsgebühren auf die spätere Verfahrensgebühr entsprechend dem Anteil des jeweiligen Gegenstands am gerichtlichen Verfahren angerechnet werden müssten (OLG Frankfurt, AGS 2009, 569, 570; BayVGH, Beschluss vom 23. Januar 2008 - 6 C 07.238, juris Rn. 6).
  • BGH, 24.09.2009 - IX ZR 35/07

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Pflicht zur Einholung

    Auszug aus BGH, 28.02.2017 - I ZB 55/16
    Für den Fall, dass vorgerichtlich auf Seiten mehrerer Personen gesonderte Geschäftsgebühren angefallen sind, diese Personen jedoch in einem Klageverfahren gemeinschaftlich vertreten werden, wird in der Rechtsprechung allerdings die Auffassung vertreten, dass die vorprozessual für mehrere Gegenstände angefallenen Geschäftsgebühren auf die spätere Verfahrensgebühr entsprechend dem Anteil des jeweiligen Gegenstands am gerichtlichen Verfahren angerechnet werden müssten (OLG Frankfurt, AGS 2009, 569, 570; BayVGH, Beschluss vom 23. Januar 2008 - 6 C 07.238, juris Rn. 6).
  • OLG Frankfurt, 21.08.2012 - 18 W 155/12

    Anrechnung der Verfahrensgebühr eines selbstständigen Beweisverfahrens auf

    Auszug aus BGH, 28.02.2017 - I ZB 55/16
    Dies kann dazu führen, dass nach der Anrechnung weniger als eine 0, 55fache Verfahrensgebühr verbleibt oder diese sogar ganz entfällt (Ahlmann in Riedel/Sußbauer aaO VV Vorb. 3 Rn. 89 f.; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt aaO Vorb. 3 VV Rn. 285, 295; ebenso für die Anrechnung von Verfahrensgebühren aus verschiedenen selbständigen Beweisverfahren auf eine Gesamtverfahrensgebühr in der Hauptsache gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 5 RVG VV: OLG Frankfurt, AGS 2013, 163, 165).
  • BGH, 24.10.2023 - VI ZB 39/21

    Zur Frage, ob die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr auch

    aa) Es ist zunächst zutreffend davon ausgegangen, dass nach dem im Streitfall anwendbaren Recht alle vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühren, die im Wege objektiver Klagehäufung in einem einzigen gerichtlichen Verfahren verfolgt wurden, anteilig auf die Verfahrensgebühr anzurechnen sind, und nicht eine einheitliche Geschäftsgebühr aus den addierten Gegenstandswerten zu bilden ist, die anteilig auf die Verfahrensgebühr anzurechnen wäre (BGH, Beschluss vom 28. Februar 2017 - I ZB 55/16, NJW 2017, 1821 Rn. 12 f.).

    bb) Ob alle entstandenen Geschäftsgebühren in der tatsächlichen Höhe anteilig auf die Verfahrensgebühr anzurechnen sind (so wohl BGH, Beschluss vom 28. Februar 2017 - I ZB 55/16, NJW 2017, 1821, Ls. und Rn. 8 ff., allerdings in anderem Zusammenhang) oder - wofür der Wortlaut Teil 3 Vorbemerkung 3 Abs. 4 Satz 5 VV RVG a.F. spricht - jeweils nur nach dem Wert des Gegenstandes, der in das gerichtliche Verfahren übergegangen ist (so OLG Koblenz, Beschluss vom 24. September 2008 - 14 W 590/08, JurBüro 2009, 304, juris Rn. 10; Ahlmann in Riedel/Sußbauer, RVG, 10. Aufl., VV Vorb. 3 Rn. 90; Bischof in Bischof, RVG, 9. Aufl., Vorbemerkung 3 VV Rn. 100, 123; Mayer in Mayer/Kroiß, HK RVG, 8. Aufl., VV RVG Vorbemerkung 3 Rn. 96; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 26. Aufl., VV Vorb. 3 Rn. 319; N. Schneider in Schneider/Volpert, AnwK RVG, 9. Aufl., VV Vorb. 3 Rn. 242, 244; v. Seltmann, RVG, Vorbemerkung 3 Rn. 13; Schons in Hartung/Schons/Enders, RVG, 3. Aufl. Vorb. 3 VV Rn. 166 f.; Tomson, NJW 2007, 267, 269), kann vorliegend offenbleiben.

  • SG Marburg, 01.11.2021 - S 10 SF 22/19
    Die hierzu ergangene Rechtsprechung des BGH (Beschluss v. 28.02.2017 - Az. I ZB 55/16) ist auch bei Betragsrahmengebühren anwendbar.

    Nach der eindeutigen Rechtsprechung des BGH sind beide entstandenen Geschäftsgebühren hälftig auf die Verfahrensgebühr anzurechnen (vgl. BGH, Beschluss vom 28.2.2017, Az. I ZB 55/16, in: DStRE 2018, 893; zitiert von Mayer, in: Mayer/Kroiß, RVG, 8. Aufl. 2021, Vorbemerkung 3 Rn. 128b; Müller-Rabe, in: Gerolt/Schmidt, RVG-Kommentar, 24. Aufl. 2019, VV Vorb. 3 Rn. 295).

    Der so ermittelte negative Anrechnungsbetrag führt im Ergebnis dazu, dass vorliegend kein Anrechnungsbetrag mehr verbleibt (vgl. BGH, Beschluss vom 28.2.2017, Az. I ZB 55/16, in: BeckRS 2017, 1046642 bzw. DStRE 2018, 893 Rn. 15).

  • OLG Bamberg, 19.04.2021 - 5 W 21/21

    Verfahrensgebühr, Anrechnung der Geschäftsgebühr, Mehrere Geschäftsgebühren,

    Werden mehrere Geschäftsgebühren im Wege objektiver Klagehäufung in einem gerichtlichen Verfahren verfolgt, so dass die Verfahrensgebühr nur einmal anfällt, sind alle entstandenen Geschäftsgebühren in der tatsächlichen Höhe anteilig auf die Verfahrensgebühr anzurechnen (BGH, Beschluss vom 28.02.2017 - I ZB 55/16, juris Rn. 10 ff.).
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