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   BGH, 28.02.2018 - XII ZB 634/17   

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BGH, 28.02.2018 - XII ZB 634/17 (https://dejure.org/2018,9895)
BGH, Entscheidung vom 28.02.2018 - XII ZB 634/17 (https://dejure.org/2018,9895)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 2018 - XII ZB 634/17 (https://dejure.org/2018,9895)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 74 Abs. 1 FamFG, § 70 Abs. 1 FamFG, § 70 Abs. 2 Satz 2 FamFG, § 42 FamFG, § 321 a ZPO, § 43 FamFG, § 44 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Zulassen einer Rechtsbeschwerde nachträglich auf eine Gegenvorstellung durch das Beschwerdegericht hinsichtlich Feststellung der objektiven Willkürlichkeit der ursprünglichen Entscheidung; Bewilligung der Betreuervergütung eines Berufsbetreuers

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsbeschwerde, Nachträgliche Zulassung, Rechtsbeschwerdegericht, Bindung

  • rewis.io

    Betreuungssache: Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts durch die auf eine Gegenvorstellung nachträglich durch das Beschwerdegericht zugelassene Rechtsbeschwerde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 44 ; FamFG § 70 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Zulassen einer Rechtsbeschwerde nachträglich auf eine Gegenvorstellung durch das Beschwerdegericht hinsichtlich Feststellung der objektiven Willkürlichkeit der ursprünglichen Entscheidung; Bewilligung der Betreuervergütung eines Berufsbetreuers

  • datenbank.nwb.de

    Betreuungssache: Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts durch die auf eine Gegenvorstellung nachträglich durch das Beschwerdegericht zugelassene Rechtsbeschwerde

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Keine Bindung an fehlerhafte Zulassung der Rechtsbeschwerde

Sonstiges

  • Bundesgerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    BGB § 1836; BGB § 1908i; VBVG § 4 Abs 1 S 2 Nr 2
    Mit Beschluss aus dem Jahre 1999 war entschieden worden, dass dem Betreuer der erhöhte Stundensatz von 60 DM gem. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BVomVG, der dem heutigen § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 VBVG entspricht, zusteht. Er erhält seit dem 01.07.2005 einen Stundensatz von 44 Euro. Zur ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 900
  • MDR 2018, 690
  • FGPrax 2018, 191
  • FamRZ 2018, 936
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 04.03.2011 - V ZR 123/10

    Revision in Zivilverfahren: Zulassung nach Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BGH, 28.02.2018 - XII ZB 634/17
    Lässt das Beschwerdegericht analog § 44 FamFG auf eine Gegenvorstellung hin die Rechtsbeschwerde nachträglich zu, ohne festzustellen, dass seine ursprüngliche Entscheidung, die Rechtsbeschwerde nicht zuzulassen, objektiv willkürlich gewesen wäre oder den Instanzenzug unzumutbar und in sachlich nicht zu rechtfertigender Weise verkürzt hätte, ist die Zulassungsentscheidung verfahrensfehlerhaft ergangen und bindet das Rechtsbeschwerdegericht nicht (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 5. Juli 2017, XII ZB 509/15, FamRZ 2017, 1608 sowie BGH Urteil vom 4. März 2011, V ZR 123/10, NJW 2011, 1516).

    Unabhängig davon kann das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde nachträglich auf eine Anhörungsrüge hin für das Rechtsbeschwerdegericht bindend zulassen, wenn bei der vorangegangenen Entscheidung, die Rechtsbeschwerde nicht zuzulassen, ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör vorgelegen hat (vgl. BGH Urteile vom 16. September 2014 - VI ZR 55/14 - NJW-RR 2014, 1470 Rn. 7 ff.; vom 1. Dezember 2011 - IX ZR 70/10 - NJW-RR 2012, 306 Rn. 7 f. und vom 4. März 2011 - V ZR 123/10 - NJW 2011, 1516 Rn. 6 f., alle zu § 321 a ZPO).

    Die unterbliebene Zulassung der Rechtsbeschwerde kann für sich genommen den Anspruch auf rechtliches Gehör aber nicht verletzen, es sei denn, auf die Zulassungsentscheidung bezogener Vortrag der Beteiligten wurde verfahrensfehlerhaft übergangen (vgl. BVerfG NJW-RR 2008, 75, 76; BGH Urteil vom 4. März 2011 - V ZR 123/10 - NJW 2011, 1516 Rn. 6).

    Die Zulassung der Rechtsbeschwerde auf eine Gegenvorstellung in analoger Anwendung des § 321 a ZPO setzt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH Urteile vom 16. September 2014 - VI ZR 55/14 - NJW-RR 2014, 1470 Rn. 12 und vom 4. März 2011 - V ZR 123/10 - NJW 2011, 1516 Rn. 9 f., jeweils mwN) jedenfalls voraus, dass die Zulassung zuvor willkürlich unterblieben ist (vgl. BVerfGE 101, 331, 359 f. = FamRZ 2000, 345, 350) oder eine unzumutbare, sachlich nicht mehr zu rechtfertigende Verkürzung des Instanzenzugs (vgl. BVerfG FamRZ 2010, 1235, 1236 mwN) vorliegt.

  • BGH, 05.07.2017 - XII ZB 509/15

    Haushaltsverfahren: Gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs auf

    Auszug aus BGH, 28.02.2018 - XII ZB 634/17
    Lässt das Beschwerdegericht analog § 44 FamFG auf eine Gegenvorstellung hin die Rechtsbeschwerde nachträglich zu, ohne festzustellen, dass seine ursprüngliche Entscheidung, die Rechtsbeschwerde nicht zuzulassen, objektiv willkürlich gewesen wäre oder den Instanzenzug unzumutbar und in sachlich nicht zu rechtfertigender Weise verkürzt hätte, ist die Zulassungsentscheidung verfahrensfehlerhaft ergangen und bindet das Rechtsbeschwerdegericht nicht (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 5. Juli 2017, XII ZB 509/15, FamRZ 2017, 1608 sowie BGH Urteil vom 4. März 2011, V ZR 123/10, NJW 2011, 1516).

    Dies gilt auch für eine verfahrensrechtlich nicht vorgesehene nachträgliche Zulassungsentscheidung, wenn das Beschwerdegericht - wie hier - seine bewusste Entscheidung, die Rechtsbeschwerde nicht zuzulassen, aufgrund einer Gegenvorstellung ändert, ohne eine Verletzung von Verfahrensgrundrechten des Beschwerdeführers durch die willkürliche Nichtzulassung festzustellen (Senatsbeschluss vom 5. Juli 2017 - XII ZB 509/15 - FamRZ 2017, 1608 Rn. 13).

    b) Zwar kann ein Beschluss, in den eine Zulassung der Rechtsbeschwerde versehentlich nicht aufgenommen wurde, wegen offenbarer Unrichtigkeit nach § 42 FamFG berichtigt werden, wenn sich aus den Umständen auch für Dritte eindeutig ergibt, dass die Rechtsbeschwerde schon im ursprünglichen Beschluss zugelassen werden sollte (Senatsbeschluss vom 5. Juli 2017 - XII ZB 509/15 - FamRZ 2017, 1608 Rn. 14).

  • BGH, 16.09.2014 - VI ZR 55/14

    Nachträgliche Zulassung der Revision durch das Berufungsgericht im

    Auszug aus BGH, 28.02.2018 - XII ZB 634/17
    Unabhängig davon kann das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde nachträglich auf eine Anhörungsrüge hin für das Rechtsbeschwerdegericht bindend zulassen, wenn bei der vorangegangenen Entscheidung, die Rechtsbeschwerde nicht zuzulassen, ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör vorgelegen hat (vgl. BGH Urteile vom 16. September 2014 - VI ZR 55/14 - NJW-RR 2014, 1470 Rn. 7 ff.; vom 1. Dezember 2011 - IX ZR 70/10 - NJW-RR 2012, 306 Rn. 7 f. und vom 4. März 2011 - V ZR 123/10 - NJW 2011, 1516 Rn. 6 f., alle zu § 321 a ZPO).

    Die Zulassung der Rechtsbeschwerde auf eine Gegenvorstellung in analoger Anwendung des § 321 a ZPO setzt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH Urteile vom 16. September 2014 - VI ZR 55/14 - NJW-RR 2014, 1470 Rn. 12 und vom 4. März 2011 - V ZR 123/10 - NJW 2011, 1516 Rn. 9 f., jeweils mwN) jedenfalls voraus, dass die Zulassung zuvor willkürlich unterblieben ist (vgl. BVerfGE 101, 331, 359 f. = FamRZ 2000, 345, 350) oder eine unzumutbare, sachlich nicht mehr zu rechtfertigende Verkürzung des Instanzenzugs (vgl. BVerfG FamRZ 2010, 1235, 1236 mwN) vorliegt.

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus BGH, 28.02.2018 - XII ZB 634/17
    Erst recht ist die Gegenvorstellung nicht auf eine Kontrolle der Entscheidung in der Sache gerichtet, wenn keine Verletzung von Verfahrensgrundrechten vorliegt (vgl. BGHZ 150, 133, 136 = NJW 2002, 1577 und Beschluss vom 15. Februar 2006 - IV ZB 57/04 - FamRZ 2006, 695, 696).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BGH, 28.02.2018 - XII ZB 634/17
    Die Zulassung der Rechtsbeschwerde auf eine Gegenvorstellung in analoger Anwendung des § 321 a ZPO setzt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH Urteile vom 16. September 2014 - VI ZR 55/14 - NJW-RR 2014, 1470 Rn. 12 und vom 4. März 2011 - V ZR 123/10 - NJW 2011, 1516 Rn. 9 f., jeweils mwN) jedenfalls voraus, dass die Zulassung zuvor willkürlich unterblieben ist (vgl. BVerfGE 101, 331, 359 f. = FamRZ 2000, 345, 350) oder eine unzumutbare, sachlich nicht mehr zu rechtfertigende Verkürzung des Instanzenzugs (vgl. BVerfG FamRZ 2010, 1235, 1236 mwN) vorliegt.
  • BGH, 04.08.2004 - XII ZA 6/04

    Erfolgsaussicht einer Rechtsbeschwerde; Höhe des Anspruchs eines minderjährigen

    Auszug aus BGH, 28.02.2018 - XII ZB 634/17
    Durfte die Zulassung dagegen verfahrensrechtlich überhaupt nicht ausgesprochen werden, ist sie unwirksam (vgl. Senatsbeschluss vom 4. August 2004 - XII ZA 6/04 - FamRZ 2004, 1633 f.).
  • BGH, 15.02.2006 - IV ZB 57/04

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen Kostenentscheidung und Verlust des

    Auszug aus BGH, 28.02.2018 - XII ZB 634/17
    Erst recht ist die Gegenvorstellung nicht auf eine Kontrolle der Entscheidung in der Sache gerichtet, wenn keine Verletzung von Verfahrensgrundrechten vorliegt (vgl. BGHZ 150, 133, 136 = NJW 2002, 1577 und Beschluss vom 15. Februar 2006 - IV ZB 57/04 - FamRZ 2006, 695, 696).
  • BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 730/07

    Offensichtlich unzulässige Anhörungsrüge im Zivilprozess (§ 321a ZPO) hält

    Auszug aus BGH, 28.02.2018 - XII ZB 634/17
    Die unterbliebene Zulassung der Rechtsbeschwerde kann für sich genommen den Anspruch auf rechtliches Gehör aber nicht verletzen, es sei denn, auf die Zulassungsentscheidung bezogener Vortrag der Beteiligten wurde verfahrensfehlerhaft übergangen (vgl. BVerfG NJW-RR 2008, 75, 76; BGH Urteil vom 4. März 2011 - V ZR 123/10 - NJW 2011, 1516 Rn. 6).
  • BVerfG, 27.05.2010 - 1 BvR 2643/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

    Auszug aus BGH, 28.02.2018 - XII ZB 634/17
    Die Zulassung der Rechtsbeschwerde auf eine Gegenvorstellung in analoger Anwendung des § 321 a ZPO setzt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH Urteile vom 16. September 2014 - VI ZR 55/14 - NJW-RR 2014, 1470 Rn. 12 und vom 4. März 2011 - V ZR 123/10 - NJW 2011, 1516 Rn. 9 f., jeweils mwN) jedenfalls voraus, dass die Zulassung zuvor willkürlich unterblieben ist (vgl. BVerfGE 101, 331, 359 f. = FamRZ 2000, 345, 350) oder eine unzumutbare, sachlich nicht mehr zu rechtfertigende Verkürzung des Instanzenzugs (vgl. BVerfG FamRZ 2010, 1235, 1236 mwN) vorliegt.
  • BGH, 01.12.2011 - IX ZR 70/10

    Zulassung der Revision nach Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BGH, 28.02.2018 - XII ZB 634/17
    Unabhängig davon kann das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde nachträglich auf eine Anhörungsrüge hin für das Rechtsbeschwerdegericht bindend zulassen, wenn bei der vorangegangenen Entscheidung, die Rechtsbeschwerde nicht zuzulassen, ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör vorgelegen hat (vgl. BGH Urteile vom 16. September 2014 - VI ZR 55/14 - NJW-RR 2014, 1470 Rn. 7 ff.; vom 1. Dezember 2011 - IX ZR 70/10 - NJW-RR 2012, 306 Rn. 7 f. und vom 4. März 2011 - V ZR 123/10 - NJW 2011, 1516 Rn. 6 f., alle zu § 321 a ZPO).
  • BGH, 06.11.2013 - XII ZB 86/13

    Betreuervergütung: Ausschlussfrist für die Rückforderung überzahlter

  • BGH, 09.07.2014 - XII ZB 7/14

    Vergütungsfestsetzung für den Betreuer: Nachträgliche Zulassung einer

  • BGH, 06.07.2016 - XII ZB 493/14

    Betreuervergütung: Zulässigkeit eines in die Zukunft gerichteten

  • BGH, 30.04.2020 - I ZB 61/19

    Grenzen der Zuständigkeit des vollbesetzten Spruchkörpers nach sofortige

    Sie war aber, da die Entscheidung der Einzelrichterin wegen des insoweit gegebenen Gehörsverstoßes keine Bindungswirkung entfaltet hat, nicht gehindert, die Rechtsbeschwerde zuzulassen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2018 - XII ZB 634/17, NJW-RR 2018, 900 Rn. 8; Beschluss vom 12. Oktober 2018 - V ZR 291/17, NJW-RR 2019, 460 Rn. 8).
  • BGH, 18.10.2018 - IX ZB 31/18

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über die Vergütung des Insolvenzverwalters:

    Zwar bindet eine verfahrensfehlerhaft erfolgte nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde das Rechtsbeschwerdegericht nicht (BGH, Beschluss vom 12. März 2009 - IX ZB 193/08, WM 2009, 1058 Rn. 7 ff; vom 9. Juni 2016 - IX ZB 92/15, MDR 2016, 1352 Rn. 4 mwN; vom 28. Februar 2018 - XII ZB 634/17, FamRZ 2018, 936 Rn. 7).

    Unter diesen Voraussetzungen hat der Bundesgerichtshof später wiederholt eine auf eine Gegenvorstellung hin ausgesprochene wirksame Zulassung der Rechtsbeschwerde für möglich gehalten, jedoch jeweils die Voraussetzungen für eine wirksame nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde verneint (etwa BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2012 - IV ZB 26/12, VersR 2013, 920 Rn. 6 ff; vom 9. Juni 2016 - IX ZB 92/15, NZG 2017, 112 Rn. 8 f; vom 11. Oktober 2017 - I ZB 108/16, juris Rn. 16 f; vom 28. Februar 2018 - XII ZB 634/17, FamRZ 2018, 936 Rn. 8 ff je mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. Januar 2006 - I ZR 151/02, NJW 2006, 1978 Rn. 6 zur nachträglichen Vorlage an den Europäischen Gerichtshof).

    Denn sowohl der aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG hergeleitete Anspruch auf den gesetzlichen Richter als auch das Recht auf die Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 20 Abs. 3 GG) schützen nicht vor jeder fehlerhaften Anwendung der Verfahrensordnung (BGH, Beschluss vom 28. Februar 2018 - XII ZB 634/17, FamRZ 2018, 936 Rn. 8).

  • BGH, 17.01.2024 - XII ZB 140/22

    Kann die Zulassung der Rechtsbeschwerde nachgeholt werden?

    Die nachträgliche Zulassung ist unwirksam, weil sie - worauf die Rechtsbeschwerdeerwiderung der Antragsgegnerin zutreffend hinweist - verfahrensrechtlich nicht ausgesprochen werden durfte (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Juni 2023 - XII ZB 517/22 - FamRZ 2023, 1646 Rn. 7 und vom 28. Februar 2018 - XII ZB 634/17 - FamRZ 2018, 936 Rn. 7 mwN).

    b) Allerdings hat der Bundesgerichtshof - auch der Senat - die auf eine Gegenvorstellung hin ausgesprochene Zulassung der Rechtsbeschwerde in entsprechender Anwendung der Verfahrensvorschriften von § 321 a ZPO bzw. von § 44 FamFG unter der Voraussetzung gebilligt, dass die Zulassung zuvor willkürlich unterblieben ist, und hat dies aus dem Anspruch des Rechtsmittelführers auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG hergeleitet (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Februar 2018 - XII ZB 634/17 - FamRZ 2018, 936 Rn. 8 mwN; vgl. auch BGH Beschlüsse vom 12. Dezember 2012 - IV ZB 26/12 - NJW-RR 2013, 256 Rn. 6 mwN und vom 4. Juli 2007 - VII ZB 28/07 - NJW-RR 2007, 1654 Rn. 3 mwN).

  • BGH, 14.10.2020 - IV ZB 4/20

    Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde?

    b) Eine nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde kann jedoch ausnahmsweise auf eine zulässige und begründete Anhörungsrüge nach § 321a ZPO nachgeholt werden, wenn bei der vorangegangenen Entscheidung, die Rechtsbeschwerde nicht zuzulassen, ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör vorgelegen hat (BGH, Beschluss vom 28. Februar 2018 - XII ZB 634/17, NJW-RR 2018, 900 Rn. 8).
  • BGH, 01.10.2019 - II ZB 23/18

    Anfechtbarkeit einer einen Antrag auf Erweiterung des Musterverfahrens

    Diese kann keinen vom Gesetz nicht vorgesehenen Instanzenzug eröffnen (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2002 - IX ZB 271/02, NJW 2003, 70; Beschluss vom 26. März 2007 - NotZ 49/06, juris Rn. 10; Beschluss vom 28. Februar 2018 - XII ZB 634/17, MDR 2018, 690 Rn. 7).
  • BGH, 14.06.2023 - XII ZB 517/22

    Zur Frage, ob Schonvermögen gemäß §§ 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII für die

    Die nachträgliche Zulassung ist unwirksam, weil sie verfahrensrechtlich nicht ausgesprochen werden durfte (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Februar 2018 - XII ZB 634/17 - FamRZ 2018, 936 Rn. 7 mwN).

    aa) Allerdings hat der Bundesgerichtshof - auch der Senat - in mehreren Entscheidungen die auf eine Gegenvorstellung hin ausgesprochene Zulassung der Rechtsbeschwerde in analoger Anwendung von § 321 a ZPO bzw. § 44 FamFG unter der Voraussetzung gebilligt, dass die Zulassung zuvor willkürlich unterblieben ist, und hat dies aus dem Anspruch des Rechtsmittelführers auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG hergeleitet (BGH Beschlüsse vom 12. Dezember 2012 - IV ZB 26/12 - NJW-RR 2013, 256 Rn. 6 mwN; BGH Beschluss vom 4. Juli 2007 - VII ZB 28/07 - NJW-RR 2007, 1654 Rn. 3 mwN; Senatsbeschluss vom 28. Februar 2018 - XII ZB 634/17 - FamRZ 2018, 936 Rn. 8 mwN).

    Denn sowohl der Anspruch auf den gesetzlichen Richter als auch das Recht auf die Gewährung effektiven Rechtsschutzes schützen nicht vor jeder fehlerhaften Anwendung der Verfahrensordnung, sondern setzen eine willkürlich unterlassene Zulassung oder eine unzumutbare, sachlich nicht mehr zu rechtfertigende Verkürzung des Instanzenzuges voraus (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Februar 2018 - XII ZB 634/17 - FamRZ 2018, 936 Rn. 8).

    Der Beschluss über die nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde muss vielmehr auf der Feststellung beruhen, dass das Gericht mit seiner ursprünglichen Entscheidung, die Rechtsbeschwerde nicht zuzulassen, gegen Verfahrensgrundrechte des Rechtsmittelführers verstoßen hat (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Februar 2018 - XII ZB 634/17 - FamRZ 2018, 936 Rn. 9 f.; BGH Beschluss vom 9. Juni 2016 - IX ZB 92/15 - NJW-RR 2016, 955 Rn. 9 f. und Urteil vom 4. März 2011 - V ZR 123/10 - NJW 2011, 1516 Rn. 10).

  • OLG Stuttgart, 18.11.2019 - 20 W 26/18

    Nachträgliche Zulassung der Beschwerde im Anschluss an die Entscheidung über das

    Insbesondere ist eine verfahrensrechtlich nicht vorgesehene nachträgliche Zulassungsentscheidung nicht bindend (vgl. BGH Beschluss vom 28.2.2018, XII ZB 634/17, Juris Rn. 7 zur vergleichbaren Lage bei unzulässiger Zulassung einer Rechtsbeschwerde).

    a) Eine nachträgliche Zulassung der Beschwerde ist im Wesentlichen nur im Wege einer Berichtigung wegen offenbarer Unrichtigkeit gem. § 42 FamFG möglich, wenn sich aus den Umständen auch für Dritte eindeutig ergibt, dass die Beschwerde eigentlich schon im Ausgangsbeschluss zugelassen werden sollte und dies versehentlich unterblieben ist (BGH Beschluss vom 28.2.2018, XII ZB 634/17, Juris Rn. 8).

    Eine Gehörsverletzung kann allerdings nicht schon mit einer unterbliebenen Zulassung als solcher begründet werden, sondern setzt voraus, dass auf die Zulassung bezogener Vortrag der Beteiligten verfahrensfehlerhaft übergangen wurde (BGH Beschluss vom 28.2.2018, XII ZB 634/17, Juris Rn. 8 m.w.N.; Urteil vom 4.3.2011, V ZR 123/10, Juris Rn. 6).

    Denn sowohl der Anspruch des Beschwerdeführers auf den gesetzlichen Richter als auch das Recht auf die Gewährung effektiven Rechtsschutzes schützen nicht vor jeder fehlerhaften Anwendung der Verfahrensordnung, erst recht kann eine Gegenvorstellung nicht auf eine Kontrolle der Entscheidung in der Sache gerichtet sein, wenn keine Verletzung von Verfahrensgrundrechten vorliegt (BVerfG Beschluss vom 15.12.1999, 1 BvR 1904/95, Juris Rn. 115; BGH Beschluss vom 28.2.2018, XII ZB 634/17, Juris Rn. 8 mwN).

    Zudem müsste der Beschluss über die nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde erkennen lassen, dass das Ausgangsgericht die Verletzung von Verfahrensgrundrechten geprüft und angenommen hat, die ursprüngliche Ablehnung der Beschwerdezulassung sei objektiv willkürlich gewesen oder habe den Instanzenzug unzumutbar und in sachlich nicht zu rechtfertigender Weise verkürzt (BGH Beschluss vom 28.2.2018, XII ZB 634/17, Juris Rn. 10; Urteil vom 4.3.2011, V ZR 123/10, Juris Rn. 10).

    Die nachträgliche Zulassung der Beschwerde hat das Landgericht lediglich damit begründet, dass die Kritik an der Nichtzulassung der Beschwerde als Gegenvorstellung behandelt und zum Anlass genommen werde, die Entscheidung insofern abzuändern (vgl. S. 4 des Beschlusses vom 19.4.2018, GA IV 549; vgl. dazu BGH, Beschluss vom 28.2.2018, XII ZB 634/17, Juris Rn. 10).

  • BGH, 13.05.2020 - VII ZB 41/19

    Nachträgliche isolierte Zulassung der Rechtsbeschwerde aufgrund einer

    Sein Schutzbereich ist auf das von dem Gericht einzuhaltende Verfahren, nicht aber auf die Kontrolle der Entscheidung in der Sache gerichtet (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2018 - XII ZB 634/17 Rn. 8, NJW-RR 2018, 900; zur Revision: Urteil vom 16. September 2014 - VI ZR 55/14 Rn. 9, MDR 2014, 1338).
  • BGH, 21.09.2023 - IX ZB 52/22

    Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde setzt begründete Anhörungsrüge

    Zwar bindet eine verfahrensfehlerhaft erfolgte nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde das Rechtsbeschwerdegericht nicht (BGH, Beschluss vom 12. März 2009 - IX ZB 193/08, WM 2009, 1058 Rn. 7 ff; vom 28. Februar 2018 - XII ZB 634/17, NJW-RR 2018, 900 Rn. 7; vom 18. Oktober 2018 - IX ZB 31/18, BGHZ 220, 90 Rn. 7).

    Dies käme nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur in Betracht, wenn die Zulassung zuvor willkürlich unterblieben ist oder eine unzumutbare, sachlich nicht mehr zu rechtfertigende Verkürzung des Instanzenzugs vorliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2018 - IX ZB 31/18, BGHZ 220, 90 Rn. 20; vom 28. Februar 2018 - XII ZB 634/17, FamRZ 2018, 936 Rn. 8 mwN; vom 14. Juni 2023 - XII ZB 517/22, juris Rn. 16).

  • BGH, 20.09.2022 - XI ZB 4/22

    Rechtsbeschwerdeverfahren: Prüfung der Zulässigkeit und Begründetheit einer in

    Zwar bindet in Abweichung von § 574 Abs. 3 Satz 2 ZPO eine verfahrensfehlerhaft erfolgte nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde das Rechtsbeschwerdegericht nicht (BGH, Beschlüsse vom 12. März 2009 - IX ZB 193/08, WM 2009, 1058 Rn. 7 ff., vom 28. Februar 2018 - XII ZB 634/17, NJW-RR 2018, 900 Rn. 7 und vom 18. Oktober 2018 - IX ZB 31/18, BGHZ 220, 90 Rn. 7).
  • BGH, 13.05.2020 - VII ZB 44/19

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss bei Zulassung durch

  • BGH, 13.05.2020 - VII ZB 43/19

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss bei Zulassung durch

  • BGH, 13.05.2020 - VII ZB 42/19

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss bei Zulassung durch

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