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   BGH, 28.02.2018 - XII ZR 87/17   

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https://dejure.org/2018,6164
BGH, 28.02.2018 - XII ZR 87/17 (https://dejure.org/2018,6164)
BGH, Entscheidung vom 28.02.2018 - XII ZR 87/17 (https://dejure.org/2018,6164)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 2018 - XII ZR 87/17 (https://dejure.org/2018,6164)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 522 Abs. 2 ZPO, § 70 Abs. 1 FamFG, § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG, § 266 FamFG, § 17 a Abs. 6 GVG, § 544 ZPO, § 70 FamFG, § 543 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, § 543 Abs. 2 ZPO, § 70 Abs. 2 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer bürgerlich-rechtlichen Streitigkeit oder einer Familiensache; Rechtfertigung einer Erweiterung des gesetzlichen Rechtsmittelzuges durch den Meistbegünstigungsgrundsatz

  • rewis.io

    Geltendmachung eines Zahlungsanspruchs gegen den getrennt lebenden Ehegatten: Relevantes Vorbringen für die Prüfung des Vorliegens einer bürgerlich-rechtlichen Streitigkeit oder einer Familiensache; Statthaftigkeit des der tatsächlichen inkorrekten Entscheidungsform ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 266 Abs. 1 Nr. 3
    Vorliegen einer bürgerlich-rechtlichen Streitigkeit oder einer Familiensache; Rechtfertigung einer Erweiterung des gesetzlichen Rechtsmittelzuges durch den Meistbegünstigungsgrundsatz

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bürgerlich-rechtliche Streitigkeit oder Familiensache?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Einordnung der Streitigkeit als sonstige Familiensache gem. § 266 FamFG ist vom Vorbringen beider Parteien abhängig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einordnung des Verfahrensgegenstandes als bürgerlich-rechtliche Streitigkeit oder Familiensache

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Rechtsmittel gegen die Entscheidung eines Zivilsenats in einer Familiensache

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 451
  • MDR 2018, 615
  • MDR 2018, 649
  • FamRZ 2018, 839
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.09.2015 - XII ZB 75/13

    Vollstreckbarerklärungsverfahren für Zahlungspflichten aus einem türkischen

    Auszug aus BGH, 28.02.2018 - XII ZR 87/17
    Der Grundsatz der Meistbegünstigung findet in gleicher Weise Anwendung, wenn - wie hier - das Gericht nach dem von ihm angewandten Verfahrensrecht die Entscheidungsform zwar zutreffend gewählt hat, der Fehler jedoch auf der Anwendung eines falschen Verfahrensrechts beruht (Senatsbeschluss vom 2. September 2015 - XII ZB 75/13 - FamRZ 2015, 2043 Rn. 21 mwN).

    Aus dem Meistbegünstigungsgrundsatz lässt sich insoweit nicht herleiten, dass gegen eine inkorrekte Entscheidung auch noch dann ein ihrer äußeren Form entsprechendes Rechtsmittel - hier die Nichtzulassungsbeschwerde nach § 522 Abs. 3 iVm § 544 ZPO - zum Bundesgerichtshof statthaft ist, wenn gegen eine korrekte Entscheidung die Anrufung des Bundesgerichtshofs aus besonderen Gründen des jeweiligen Verfahrens - hier wegen des Fehlens einer positiven Zulassungsentscheidung nach § 70 Abs. 1 FamFG - nicht statthaft wäre (Senatsbeschluss vom 2. September 2015 - XII ZB 75/13 - FamRZ 2015, 2043 Rn. 22 mwN).

    Im familiengerichtlichen Verfahren verbleibt es bei der Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts an die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde selbst dann, wenn das Beschwerdegericht von einer Entscheidung über die Zulassung deshalb abgesehen hat, weil es aufgrund eines Rechtsirrtums davon ausgegangen ist, dass ein Rechtsmittel gegen seine Entscheidung schon kraft Gesetzes statthaft ist (vgl. Senatsbeschluss vom 2. September 2015 - XII ZB 75/13 - FamRZ 2015, 2043 Rn. 23 mwN).

  • BGH, 12.07.2017 - XII ZB 40/17

    Vorliegen einer sonstigen Familiensache: Streitigkeiten aus Wohnraummietverträgen

    Auszug aus BGH, 28.02.2018 - XII ZR 87/17
    a) Gemäß § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG sind sonstige Familiensachen Verfahren, die Ansprüche zwischen miteinander verheirateten oder ehemals miteinander verheirateten Personen oder zwischen einer solchen und einem Elternteil im Zusammenhang mit Trennung, Scheidung oder Aufhebung der Ehe betreffen, sofern nicht die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte gegeben ist oder das Verfahren eines der in § 348 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 lit. a bis k ZPO genannten Sachgebiete, das Wohnungseigentumsrecht oder das Erbrecht betrifft und sofern es sich nicht bereits nach anderen Vorschriften um eine Familiensache handelt (Senatsbeschluss vom 12. Juli 2017 - XII ZB 40/17 - FamRZ 2017, 1599 Rn. 10).

    Ein inhaltlicher Zusammenhang liegt vor, wenn das Verfahren vor allem die wirtschaftliche Entflechtung der (vormaligen) Ehegatten betrifft (Senatsbeschluss vom 12. Juli 2017 - XII ZB 40/17 - FamRZ 2017, 1599 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 05.12.2012 - XII ZB 652/11

    Sonstige Familiensache: Streitigkeiten aus unter den Eheleuten geschlossenen

    Auszug aus BGH, 28.02.2018 - XII ZR 87/17
    Für die Prüfung, ob der zur Entscheidung anstehende Verfahrensgegenstand eine bürgerlich-rechtliche Streitigkeit oder eine Familiensache im Sinne des § 17 a Abs. 6 GVG darstellt, kommt es nicht allein auf den Vortrag der Klägerseite, sondern ebenfalls auf das Verteidigungsvorbringen der Gegenseite an (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 5. Dezember 2012, XII ZB 652/11, FamRZ 2013, 281).

    Für die Prüfung, ob der zur Entscheidung anstehende Verfahrensgegenstand eine bürgerlich-rechtliche Streitigkeit oder eine Familiensache im Sinne des § 17 a Abs. 6 GVG darstellt, kommt es nicht allein auf den Vortrag der Klägerseite, sondern ebenfalls auf das Verteidigungsvorbringen der Gegenseite an (Senatsbeschluss vom 5. Dezember 2012 - XII ZB 652/11 - FamRZ 2013, 281 Rn. 19 ff. mwN).

  • BGH, 29.06.2017 - IX ZB 98/16

    Familienstreitsache: Prüfung des Vorliegens einer sonstigen Familiensache; Antrag

    Auszug aus BGH, 28.02.2018 - XII ZR 87/17
    Bei dieser Prüfung sind nicht nur die tatsächlichen und rechtlichen Verbindungen, sondern ist auch der zeitliche Ablauf zu berücksichtigen (BGH Beschluss vom 29. Juni 2017 - IX ZB 98/16 - FamRZ 2017, 1602 Rn. 18 mwN).
  • BGH, 17.12.2008 - XII ZB 125/06

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen einen fehlerhaft geschlossenen

    Auszug aus BGH, 28.02.2018 - XII ZR 87/17
    Das der tatsächlichen (inkorrekten) Entscheidungsform entsprechende Rechtsmittel ist folglich nur dann statthaft, wenn gegen eine formell richtige Entscheidung ein Rechtsmittel gegeben wäre (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 17. Dezember 2008, XII ZB 125/06, MDR 2009, 1000).
  • BGH, 20.06.2018 - XII ZB 573/17

    Familiensache: Umdeutung eines Antrags auf Abänderung eines Vergleichs im

    Nach diesem steht den Verfahrensbeteiligten - wenn das Gericht seine Entscheidung in einer falschen Form erlassen hat - ebenfalls das Rechtsmittel zu, das bei einer in der richtigen Form erlassenen Entscheidung zulässig wäre (Senatsbeschluss vom 28. Februar 2018 - XII ZR 87/17 - NJW-RR 2018, 451 Rn. 13 mwN).

    Der Grundsatz der Meistbegünstigung findet in gleicher Weise Anwendung, wenn das Gericht nach dem von ihm angewandten Verfahrensrecht die Entscheidungsform zwar zutreffend gewählt hat, der Fehler jedoch auf der Anwendung eines falschen Verfahrensrechts beruht (Senatsbeschluss vom 28. Februar 2018 - XII ZR 87/17 - NJW-RR 2018, 451 Rn. 13 mwN).

    Aus dem Meistbegünstigungsgrundsatz lässt sich insoweit nicht herleiten, dass gegen eine inkorrekte Entscheidung auch noch dann ein ihrer äußeren Form entsprechendes Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof statthaft ist, wenn gegen eine korrekte Entscheidung die Anrufung des Bundesgerichtshofs aus besonderen Gründen des jeweiligen Verfahrens nicht statthaft wäre (Senatsbeschluss vom 28. Februar 2018 - XII ZR 87/17 - NJW-RR 2018, 451 Rn. 14 mwN).

  • BGH, 15.11.2023 - IV ZB 6/23

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen eine Entscheidung des Nachlassgerichts

    Ihnen steht deshalb sowohl das Rechtsmittel zu, das nach der Art der tatsächlich ergangenen Entscheidung statthaft ist, als auch das Rechtsmittel, das bei einer in der richtigen Form erlassenen Entscheidung zulässig wäre (vgl. Senatsbeschluss vom 29. März 2023 - IV ZB 20/22, ZEV 2023, 538 Rn. 9; BGH, Beschluss vom 28. Februar 2018 - XII ZR 87/17, NJW-RR 2018, 451 Rn. 13 m.w.N.).
  • BGH, 22.08.2018 - XII ZB 312/18

    Abgrenzung sonstiger Familiensachen von allgemeinen Zivilsachen; Auflösung einer

    Das Rechtsmittelgericht hat das Verfahren allerdings so weiter zu betreiben, wie dies im Falle einer formell richtigen Entscheidung durch die Vorinstanz und dem danach gegebenen Rechtsmittel geschehen wäre (Senatsbeschluss vom 28. Februar 2018 - XII ZR 87/17 - FamRZ 2018, 839 Rn. 14).

    Für die Prüfung, ob der zur Entscheidung anstehende Verfahrensgegenstand eine bürgerlichrechtliche Streitigkeit oder eine Familiensache im Sinne des § 17 a Abs. 6 GVG darstellt, kommt es nicht allein auf den Vortrag der Klägerseite, sondern ebenfalls auf das Verteidigungsvorbringen der Gegenseite an (Senatsbeschluss vom 28. Februar 2018 - XII ZR 87/17 - FamRZ 2018, 839 Rn. 8 ff. mwN).

  • OLG Frankfurt, 12.06.2019 - 2 UF 112/18

    Anspruchsübergang bei Sozialhilfegewährung auf Darlehensbasis

    Deshalb ist nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung sowohl das Rechtsmittel gegeben, das der erkennbar gewordenen Entscheidungsart entspricht, wie dasjenige, das der Entscheidung entspricht, für die die Voraussetzungen gegeben waren (BGH NJW 1997, 1448; BGH MDR 2002, 1204; BGH MDR 2018, 615; Heßler, in: Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, Rn. 30 vor § 511 m.w.N.).

    Das Rechtsmittelgericht braucht nämlich dem Untergericht nicht auf dem eingeschlagenen falschen Weg zu folgen, sondern hat das Verfahren selbst in die richtige Bahn zu lenken (BGH MDR 2018, 615; Heßler, in: Zöller, a.a.O., Rn. 33 m.w.N.; siehe auch OLG Frankfurt a.a.O.).

  • OLG Frankfurt, 18.12.2018 - 2 UF 126/18

    Umsetzung des rechtskräftigen Versorgungsausgleichs

    Übersieht das Familiengericht die Zuständigkeit des Fachgerichtes und entscheidet in der Sache, ist im Beschwerdeverfahren nach Anwendung des Meistbegünstigungsgrundsatzes in die für das Verfahren richtige Verfahrensart überzugehen (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 28.2.2018, XII ZR 87/17, MDR 2018, 615).

    Vielmehr hat das Rechtsmittelgericht das Verfahren so zu betreiben, wie dies im Falle einer formell richtigen Entscheidung durch die Vorinstanz und dem danach gegebenen Rechtsmittel geschehen wäre (BGH, Beschluss vom 28.2.2018, XII ZR 87/17, MDR 2018, 615).

    Der Grundsatz der Meistbegünstigung findet in gleicher Weise Anwendung, wenn das Gericht nach dem von ihm angewendeten Verfahrensrecht die Entscheidungsform zwar zutreffend gewählt hat, der Fehler jedoch auf der Anwendung eines falschen Verfahrensrechts beruht (BGH, Beschluss vom 28.2.2018, XII ZR 87/17, MDR 2018, 615; vgl. auch Heßler, in: Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, Rn. 30 zu Vor § 511 m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 20.12.2018 - 2 UF 126/18
    Übersieht das Familiengericht die Zuständigkeit des Fachgerichtes und entscheidet in der Sache, ist im Beschwerdeverfahren nach Anwendung des Meistbegünstigungsgrundsatzes in die für das Verfahren richtige Verfahrensart überzugehen (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 28.2.2018, XII ZR 87/17, MDR 2018, 615).

    Vielmehr hat das Rechtsmittelgericht das Verfahren so zu betreiben, wie dies im Falle einer formell richtigen Entscheidung durch die Vorinstanz und dem danach gegebenen Rechtsmittel geschehen wäre (BGH, Beschluss vom 28.2.2018, XII ZR 87/17, MDR 2018, 615).

    Der Grundsatz der Meistbegünstigung findet in gleicher Weise Anwendung, wenn das Gericht nach dem von ihm angewendeten Verfahrensrecht die Entscheidungsform zwar zutreffend gewählt hat, der Fehler jedoch auf der Anwendung eines falschen Verfahrensrechts beruht (BGH, Beschluss vom 28.2.2018, XII ZR 87/17, MDR 2018, 615; vgl. auch Heßler, in: Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, Rn. 30 zu Vor § 511 m.w.N.).

  • BGH, 29.03.2023 - IV ZB 20/22

    Antragsbefugnis für die Erteilung einer Bescheinigung nach Art. 46 Abs. 3 Buchst.

    Ihnen steht deshalb sowohl das Rechtsmittel zu, das nach der Art der tatsächlich ergangenen Entscheidung statthaft ist, als auch das Rechtsmittel, das bei einer in der richtigen Form erlassenen Entscheidung zulässig wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2018 - XII ZR 87/17, NJW-RR 2018, 451 Rn. 13 m.w.N.).
  • LG Bonn, 19.06.2020 - 5 S 63/20

    Eltern - Entscheidung über Bestattungsart und den Ort für verstorbenes Kind

    Vielmehr hat das Rechtsmittelgericht das Verfahren so zu betreiben, wie dies im Falle einer formell richtigen Entscheidung durch die Vorinstanz und dem danach gegebenen Rechtsmittel geschehen wäre (BGH, Beschluss v. 28.02.2018, XII ZR 87/17= juris Rn. 14 f.).
  • BVerwG, 08.09.2022 - 6 B 6.22

    Darlegung von Revisionszulassungsgründen bei einer Nichtzulassungsbeschwerde;

    Andererseits führt dieser Grundsatz auch nicht zu einer bei korrekter Verfahrensweise nicht gegebenen Erweiterung des Instanzenzuges (BVerwG, Urteil vom 30. August 1985 - 4 C 60.81 - Buchholz 310, § 168 VwGO Nr. 1 S. 2; BGH, Beschluss vom 28. Februar 2018 - XII ZR 87/17 - NJW-RR 2018, 451 Rn. 14 - jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 08.09.2022 - 6 B 7.22

    Heranziehung des Meistbegünstigungsgrundsatzes im Rahmen der Statthaftigkeit der

    Andererseits führt dieser Grundsatz auch nicht zu einer bei korrekter Verfahrensweise nicht gegebenen Erweiterung des Instanzenzuges (BVerwG, Urteil vom 30. August 1985 - 4 C 60.81 - Buchholz 310, § 168 VwGO Nr. 1 S. 2; BGH, Beschluss vom 28. Februar 2018 - XII ZR 87/17 - NJW-RR 2018, 451 Rn. 14 - jeweils m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 15.05.2019 - 1 SV 14/19

    Beweiserhebung zur Klärung einer Zuständigkeitsfrage

  • OLG Karlsruhe, 09.02.2023 - 18 WF 147/22

    Rechtsweg bei Unterlassungsansprüchen zwischen geschiedenen Ehegatten

  • OLG Frankfurt, 22.08.2023 - 6 UF 115/23

    Gewaltschutzverfahren: Verfahrensmangel durch Treffen einer

  • OLG Brandenburg, 25.06.2018 - 9 AR 9/18

    Bindungswirkung einer gem. § 17a GVG ergangenen Verweisung vom Landgericht an die

  • OLG Karlsruhe, 09.09.2022 - 20 UF 105/22

    Umgangsverfahren: Verfahrensfehler aufgrund einer Hauptsacheentscheidung in einem

  • OLG Brandenburg, 25.06.2018 - 9 AR 9/17
  • OLG Hamm, 18.03.2022 - 10 W 109/21

    Beschwerde gegen den Beschluss eines Nachlassgerichts; Einziehung eines

  • LG Stuttgart, 07.07.2022 - 14 O 79/22

    Gerichtliche Zuständigkeit bei Streit über Kostentragung aus gemeinsamer

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