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   BGH, 28.02.2019 - 1 StR 604/17   

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BGH, 28.02.2019 - 1 StR 604/17 (https://dejure.org/2019,3687)
BGH, Entscheidung vom 28.02.2019 - 1 StR 604/17 (https://dejure.org/2019,3687)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 2019 - 1 StR 604/17 (https://dejure.org/2019,3687)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 181a Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 StGB; § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO
    Ablehnung eines Beweisantrag wegen Ungeeignetheit des Beweismittels (Voraussetzungen der Ungeeignetheit; Darlegungsvoraussetzungen einer entsprechenden Verfahrensrüge); Zuhälterei (Begriff der Ausbeutung: Einvernehmen mit Prostituierter irrelevant; dirigierende ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 232 Abs. 1 Satz 2 StGB, § ... 181a Abs. 1 StGB, § 53 StGB, § 52 StGB, § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO, § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO, § 70 Abs. 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 240 Abs. 2 StPO, § 261 StPO, § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 181a Abs. 1 Nr. 1 StGB, §§ 201, 203 StPO, § 406e Abs. 2 StPO, § 181a Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 472 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 473 Abs. 1, 2 StPO, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Schlagen der Frauen mit heftigen Ohrfeigen wegen Jähzorns der als Rapperin tätigen Prostituierten auf den Prostitutionsreisen als gefährliche Körperverletzung; Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution bei Freiwilligkeit hinsichtlich der Verurteilung wegen ...

  • rewis.io

    Revision im Strafverfahren: Rüge der Ablehnung des Antrags auf Vernehmung eines bereits angehörten Zeugen; Ungeeignetheit des Beweismittels im Fall einer angekündigten Aussageverweigerung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schlagen der Frauen mit heftigen Ohrfeigen wegen Jähzorns der als Rapperin tätigen Prostituierten auf den Prostitutionsreisen als gefährliche Körperverletzung; Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution bei Freiwilligkeit hinsichtlich der Verurteilung wegen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Urteil gegen die Rapperin "Schwesta Ewa" rechtskräftig

  • Jurion (Kurzinformation)

    Urteil gegen die Rapperin "Schwesta Ewa" rechtskräftig

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Urteil gegen die Rapperin "Schwesta Ewa" rechtskräftig

  • faz.net (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 27.06.2017)

    Urteil gegen Schwesta Ewa: Anklage legt Revision ein

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BGH, 28.02.2019 - 1 StR 604/17

    Urteil gegen die Rapperin "Schwesta Ewa" rechtskräftig

    LG Frankfurt/Main, 20.06.2017 - 2 KLs 6/17

    Prozess Schwesta Ewa: "Kein Sex, haha!"

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Schwesta Ewa

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2019, 808
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 15.07.1998 - 2 StR 173/98

    Sexueller Missbrauch eines Kindes

    Auszug aus BGH, 28.02.2019 - 1 StR 604/17
    In Fällen einer angekündigten Aussageverweigerung muss der Tatrichter alle gebotenen Schritte unternehmen, um sich von der Irrtumsfreiheit, Ernsthaftigkeit und Endgültigkeit der Weigerung zu überzeugen (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juli 1998 - 2 StR 173/98, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 18).

    Zwar liegt hier nicht der Fall vor, dass ein Zeuge bereits bei mehreren Vernehmungsversuchen an verschiedenen Verhandlungstagen die Aussage verweigert hatte (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juli 1998 aaO).

    Allerdings wird es bei der Prüfung, ob die Weigerung ernsthaft und endgültig ist, für den Tatrichter regelmäßig erforderlich sein, bei bedeutsamen Beweisthemen und gewichtigen Tatvorwürfen zulässige Erzwingungsmaßregeln nicht nur zu verhängen, sondern auch zu vollstrecken (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juli 1998 aaO).

  • BGH, 09.04.2002 - 4 StR 66/02

    Ausbeuterische und dirigierende Zuhälterei; Überwachen bei der Ausübung der

    Auszug aus BGH, 28.02.2019 - 1 StR 604/17
    Der Begriff der Ausbeutung verlangt ein planmäßiges und eigensüchtiges Ausnutzen der Prostitutionsausübung als Erwerbsquelle, das zu einer spürbaren Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Prostituierten führt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 9. April 2002 - 4 StR 66/02, NStZ-RR 2002, 232, 233).

    Das Verhalten muss vielmehr geeignet sein, die Prostituierte in Abhängigkeit vom Täter zu halten, ihre Selbstbestimmung zu beeinträchtigen, sie zu nachhaltigerer Prostitutionsausübung anzuhalten oder ihre Entscheidungsfreiheit in sonstiger Weise nachhaltig zu beeinflussen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. April 2002 - 4 StR 66/02, NStZ-RR 2002, 232 mwN).

  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09

    Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der

    Auszug aus BGH, 28.02.2019 - 1 StR 604/17
    Nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO sind bei Verfahrensrügen die auf die jeweilige Angriffsrichtung bezogenen Verfahrenstatsachen so vorzutragen, dass das Revisionsgericht allein anhand der Revisionsbegründung die einzelnen Rügen darauf überprüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegen würde, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen wären (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Anforderungen 1 mwN).

    Dies genügt den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO an eine zulässige Verfahrensrüge (vgl. BGH, Beschluss vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Anforderungen 1 mwN) nicht.

  • BGH, 16.11.2017 - 3 StR 469/17

    Anforderungen an die Urteilsgründe (keine Notwendigkeit eines Belegs für

    Auszug aus BGH, 28.02.2019 - 1 StR 604/17
    Es ist auch nicht geboten, für jede einzelne Feststellung einen Beleg in den Urteilsgründen zu erbringen; denn dies stellt sich letztlich als überflüssige Beweisdokumentation dar (vgl. BGH, Beschluss vom 16. November 2017 - 3 StR 469/17, juris, mwN).
  • BGH, 11.02.2016 - 3 StR 436/15

    Anforderungen an die Begründung des freisprechenden Urteils; sachlich-rechtliche

    Auszug aus BGH, 28.02.2019 - 1 StR 604/17
    Die von der Strafkammer gezogenen Schlussfolgerungen sind möglich, zwingend brauchen sie nicht zu sein (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 11. Februar 2016 - 3 StR 436/15, juris Rn. 20).
  • BGH, 18.04.2007 - 2 StR 571/06

    Zuhälterei (Ausbeuten; Überwachen); Menschenhandel zum Zweck der sexuellen

    Auszug aus BGH, 28.02.2019 - 1 StR 604/17
    Soweit die Revision geltend macht, die Zeuginnen seien nicht aus freiem Entschluss (vgl. dazu BGH, Urteil vom 18. April 2007 - 2 StR 571/06, StraFo 2007, 340) der Prostitution nachgegangen, setzt sie sich in Widerspruch zu den rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen.
  • BGH, 22.01.2018 - 1 StR 535/17

    Steuerhinterziehung (Konkurrenzen bei Abgabe mehrere Steuerhinterziehungen über

    Auszug aus BGH, 28.02.2019 - 1 StR 604/17
    b) Soweit das Landgericht davon ausgegangen ist, dass die Hinterziehung von Einkommensteuer 2014 und Umsatzsteuer 2014 tateinheitlich begangen wurde, weil die Angeklagte die Steuererklärungen zum selben Zeitpunkt abgab und in diesen übereinstimmende Unrichtigkeiten zu den Steuergrundlagen enthalten waren, steht dies zwar nicht im Einklang mit der geänderten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Konkurrenzen in Fällen der Steuerhinterziehung (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2018 - 1 StR 535/17, NZWiSt 2019, 28, 29 ff.).
  • BGH, 13.07.2017 - 1 StR 536/16

    Umsatzsteuerhinterziehung (Konkurrenzverhältnis von Umsatzsteuervoranmeldungen

    Auszug aus BGH, 28.02.2019 - 1 StR 604/17
    Da eine Verurteilung insoweit nicht erfolgt ist, ist der Unrechtsgehalt der Nichtabgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen hierdurch auch nicht als solcher aus Vortaten mitbestraft (vgl. dazu BGH, Urteil vom 13. Juli 2017 - 1 StR 536/16, BGHR AO § 370 Abs. 1 Konkurrenzen 25).
  • BGH, 16.06.2016 - 1 StR 50/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil: Anforderungen an ein

    Auszug aus BGH, 28.02.2019 - 1 StR 604/17
    Dabei hat es vor allem diejenigen Gesichtspunkte zu erörtern, in denen die gesetzlichen Merkmale der Straftat gefunden werden (§ 267 Abs. 1 Satz 1 StPO) und die entweder festgestellt oder nicht festgestellt werden können (vgl. BGH, Urteile vom 17. März 2005 - 5 StR 461/04, wistra 2005, 311 und vom 16. Juni 2016 - 1 StR 50/16, juris Rn. 9, jeweils mwN).
  • BGH, 01.06.2015 - 4 StR 21/15

    Revisionsbegründungsfrist (Beginn der Frist bei Zustellung an mehrere

    Auszug aus BGH, 28.02.2019 - 1 StR 604/17
    Denn nur dann kann geprüft werden, ob es sich nicht um einen bloßen Antrag auf Wiederholung einer bereits durchgeführten Beweisaufnahme oder auf Feststellung ihres Inhalts handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Juni 2015 - 4 StR 21/15, NStZ 2015, 540, 541).
  • BGH, 27.05.2009 - 1 StR 218/09

    Rechtsfehlerhaft wegen völliger Ungeeignetheit abgelehnter Beweisantrag

  • BGH, 23.10.1981 - 3 StR 140/81

    Einordnung eines Beweismittels als ungeeignet durch einen Richter nach

  • BGH, 06.03.2008 - 5 StR 617/07

    Erschöpfende Würdigung eines Beweisantrages (Ablehnung wegen völliger

  • BGH, 17.03.2005 - 5 StR 461/04

    Anforderung an die Darstellung und die Beweiswürdigung beim Freispruch vom

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