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   BGH, 28.02.2019 - III ZR 16/18   

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https://dejure.org/2019,5758
BGH, 28.02.2019 - III ZR 16/18 (https://dejure.org/2019,5758)
BGH, Entscheidung vom 28.02.2019 - III ZR 16/18 (https://dejure.org/2019,5758)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 2019 - III ZR 16/18 (https://dejure.org/2019,5758)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Prozessrechtliche Anerkennung der einseitigen Erledigungserklärung; Retrospektive Beurteilung der Zulässigkeit und Begründetheit der ursprünglichen Klage; Anhängigkeit der ursprünglichen Klage zum Zeitpunkt ihrer Erledigung bei einem unzuständigen Gericht; Antrag auf ...

  • Wolters Kluwer

    Prozessrechtliche Anerkennung der einseitigen Erledigungserklärung; Retrospektive Beurteilung der Zulässigkeit und Begründetheit der ursprünglichen...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 132 Abs. 3 ; ZPO § 281
    Prozessrechtliche Anerkennung der einseitigen Erledigungserklärung; Retrospektive Beurteilung der Zulässigkeit und Begründetheit der ursprünglichen Klage; Anhängigkeit der ursprünglichen Klage zum Zeitpunkt ihrer Erledigung bei einem unzuständigen Gericht; Antrag auf ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Erledigung nach Klage beim unzuständigen Gericht

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Erledigung der Hauptsache bei Unzuständigkeitdes angerufenen Gerichts

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 07.11.2019 - III ZR 16/18

    Stellen zum Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses bereits einen zulässigen und

    Er schließt sich unter Modifizierung seines im Beschluss vom 28. Februar 2019 (III ZR 16/18, BeckRS 2019, 3689) eingenommenen Standpunkts nunmehr der im Beschluss des XII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 22. Mai 2019 (III ZR 16/18, NJW 2019, 2544) dargelegten Auffassung an, wonach bei Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts zum Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses die Erledigung der Hauptsache nur dann festgestellt werden kann, wenn der Kläger zuvor bereits einen zulässigen und begründeten Antrag auf Verweisung des Rechtsstreits an das zuständige Gericht gestellt hat.
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