Rechtsprechung
BGH, 28.02.2019 - III ZR 16/18 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 132 Abs. 3 GVG, § 71 Abs. 2 Nr. 2 GVG, § 281 Abs. 3 ZPO, § 281 ZPO, § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO, §§ 39, 40 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 281 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 281 Abs. 3 Satz 2 ZPO
- Wolters Kluwer
Prozessrechtliche Anerkennung der einseitigen Erledigungserklärung; Retrospektive Beurteilung der Zulässigkeit und Begründetheit der ursprünglichen Klage; Anhängigkeit der ursprünglichen Klage zum Zeitpunkt ihrer Erledigung bei einem unzuständigen Gericht; Antrag auf ...
- Wolters Kluwer
Prozessrechtliche Anerkennung der einseitigen Erledigungserklärung; Retrospektive Beurteilung der Zulässigkeit und Begründetheit der ursprünglichen...
- rewis.io
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GVG § 132 Abs. 3 ; ZPO § 281
Prozessrechtliche Anerkennung der einseitigen Erledigungserklärung; Retrospektive Beurteilung der Zulässigkeit und Begründetheit der ursprünglichen Klage; Anhängigkeit der ursprünglichen Klage zum Zeitpunkt ihrer Erledigung bei einem unzuständigen Gericht; Antrag auf ... - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Erledigung nach Klage beim unzuständigen Gericht
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Erledigung der Hauptsache bei Unzuständigkeitdes angerufenen Gerichts
Verfahrensgang
- LG Tübingen, 23.06.2017 - 4 O 277/16
- OLG Stuttgart, 20.12.2017 - 4 U 143/17
- BGH, 28.02.2019 - III ZR 16/18
- BGH, 22.05.2019 - III ZR 16/18
- BGH, 07.11.2019 - III ZR 16/18
Wird zitiert von ...
- BGH, 07.11.2019 - III ZR 16/18
Stellen zum Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses bereits einen zulässigen und …
Er schließt sich unter Modifizierung seines im Beschluss vom 28. Februar 2019 (III ZR 16/18, BeckRS 2019, 3689) eingenommenen Standpunkts nunmehr der im Beschluss des XII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 22. Mai 2019 (III ZR 16/18, NJW 2019, 2544) dargelegten Auffassung an, wonach bei Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts zum Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses die Erledigung der Hauptsache nur dann festgestellt werden kann, wenn der Kläger zuvor bereits einen zulässigen und begründeten Antrag auf Verweisung des Rechtsstreits an das zuständige Gericht gestellt hat.