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   BGH, 28.02.2022 - AnwZ (Brfg) 28/20   

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https://dejure.org/2022,6286
BGH, 28.02.2022 - AnwZ (Brfg) 28/20 (https://dejure.org/2022,6286)
BGH, Entscheidung vom 28.02.2022 - AnwZ (Brfg) 28/20 (https://dejure.org/2022,6286)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 2022 - AnwZ (Brfg) 28/20 (https://dejure.org/2022,6286)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO, § ... 111 BRAO, § 112e Satz 2 BRAO, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 54 Abs. 1 VwGO, § 45 Abs. 1 ZPO, § 106 Abs. 2 Satz 1 BRAO, § 110 Abs. 1 BRAO, Art. 20 Abs. 3, Art. 19 Abs. 4 GG, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, §§ 107, 110 Abs. 1 BRAO, § 42 Abs. 1, 2 ZPO, § 42 Abs. 2 ZPO, § 100 Abs. 3 Satz 4, § 87a Abs. 3 VwGO, § 100 Abs. 3 Satz 1 VwGO, § 67 Abs. 2 Satz 1, 2 Nummern 3 bis 6 VwGO, § 67 Abs. 2 Satz 1 VwGO, § 100 Abs. 3 Satz 3 VwGO, § 1 BRAO, § 100 Abs. 3 VwGO

  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Verwerfung des Ablehnungsgesuchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7 ; ZPO § 45 Abs. 1
    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Verwerfung des Ablehnungsgesuchs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

    Auszug aus BGH, 28.02.2022 - AnwZ (Brfg) 28/20
    Andererseits soll aus Gründen der Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens der abgelehnte Richter in klaren Fällen eines unzulässigen oder missbräuchlich angebrachten Ablehnungsgesuchs an der weiteren Mitwirkung nicht gehindert sein und ein aufwendiges und zeitraubendes Ablehnungsverfahren verhindert werden (vgl. BVerfG, NJW 2005, 3410, 3412; NJW 2007, 3771, 3772).

    Bei eindeutig unzulässigen oder rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchen setzt die Prüfung des Ablehnungsgesuchs keine Beurteilung des eigenen Verhaltens des abgelehnten Richters voraus und stellt deshalb keine echte Entscheidung in eigener Sache dar (BVerfG, NJW 2005, 3410, 3412).

    Es entspricht deshalb der herrschenden Ansicht in Rechtsprechung und Schrifttum, dass ein Ablehnungsgesuch, dessen Begründung aus zwingenden rechtlichen Gründen zur Rechtfertigung eines Ablehnungsgesuchs völlig ungeeignet ist, einem Ablehnungsgesuch ohne Angabe eines Ablehnungsgrundes gleich steht (BVerfG, NJW 2005, 3410, 3412 mwN).

    Ein Ablehnungsantrag, der zwar - rein formal betrachtet - eine Begründung für die angebliche Befangenheit enthält, der aber - ohne nähere Prüfung und losgelöst von den konkreten Umständen des Einzelfalls - zur Begründung der Besorgnis einer Befangenheit gänzlich ungeeignet ist, kann rechtlich dem völligen Fehlen einer Begründung gleich geachtet werden (BVerfG, NJW 2005, 3410, 3412).

  • BVerwG, 29.01.2014 - 7 C 13.13

    Befangenheit; Ablehnungsgesuch; Selbstentscheidung.

    Auszug aus BGH, 28.02.2022 - AnwZ (Brfg) 28/20
    Um eine Entscheidung über das Ablehnungsgesuch und letztlich eine Sachentscheidung, die im Hinblick auf Art. 20 Abs. 3, Art. 19 Abs. 4 GG zwingend geboten ist, überhaupt zu ermöglichen, muss daher die Verfahrensgarantie des § 45 Abs. 1 ZPO in solchen Fällen einschränkend ausgelegt werden, ohne dass bei der inhaltlichen Prüfung des Ablehnungsgesuchs Abstriche gemacht werden dürfen (vgl. BVerwG, NJW 2014, 953 Rn. 4 ff. für den Fall einer Ablehnung aller Richter eines Bundesgerichts).

    Ist dies hingegen, wenn auch nur in geringfügigem Umfang, geboten, scheidet die Ablehnung als unzulässig grundsätzlich aus (vgl. BVerwG, NJW 2014, 953 Rn. 5 mwN).

  • BGH, 20.08.2014 - AnwZ 3/13

    Verfahren gegen die Ablehnung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei dem BGH:

    Auszug aus BGH, 28.02.2022 - AnwZ (Brfg) 28/20
    Dies ist dann der Fall, wenn aus der Sicht eines Beteiligten bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211 Rn. 6; vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890 Rn. 10; vom 20. August 2014 - AnwZ 3/13, NJW-RR 2014, 1469 Rn. 5; vom 22. Juni 2021 - AnwZ (B) 3/20, MDR 2021, 1296 Rn. 7; jeweils mwN).

    Vielmehr genügt es, dass die aufgezeigten Umstände geeignet sind, der Partei Anlass zu begründeten Zweifeln zu geben; denn die Vorschriften über die Befangenheit von Richtern bezwecken, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität zu vermeiden (vgl. BVerfG, BVerfGE 108, 122, 126; BGH, Beschlüsse vom 20. August 2014 - AnwZ 3/13, NJW-RR 2014, 1469 Rn. 5; vom 22. Juni 2021 - AnwZ (B) 3/20, MDR 2021, 1296 Rn. 7).

  • BGH, 25.08.2020 - VIII ARZ 2/20

    Ablehnung sämtlicher Richter eines Oberlandesgerichts wegen Besorgnis der

    Auszug aus BGH, 28.02.2022 - AnwZ (Brfg) 28/20
    Soweit das Ablehnungsgesuch offensichtlich unzulässig, insbesondere rechtsmissbräuchlich ist, kann ohne Beachtung dieser Verfahrensgarantie unter Mitwirkung des abgelehnten Richters selbst entschieden werden (vgl. BGH, Beschluss vom 25. August 2020 - VIII ARZ 2/20, BGHZ 226, 350 Rn. 17 mwN).

    Über das Ablehnungsgesuch vom 10. September 2021 ist, obwohl es mehrere Richter betrifft, nicht einzeln und nacheinander, sondern in einer einheitlichen Entscheidung zu befinden, weil es hinsichtlich sämtlicher abgelehnter Mitglieder des Spruchkörpers, soweit bezüglich dieser im Rahmen des § 45 Abs. 1 ZPO eine Entscheidung des Senats ergeht, auf die gleichen Gründe - die Behandlung des Akteneinsichtsgesuchs - gestützt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 25. August 2020 - VIII ARZ 2/20, BGHZ 226, 350 Rn. 31 mwN).

  • BGH, 22.06.2021 - AnwZ (B) 3/20

    Richterablehnung im anwaltgerichtlichen Verfahren: Besorgnis des Befangenheit

    Auszug aus BGH, 28.02.2022 - AnwZ (Brfg) 28/20
    Dies ist dann der Fall, wenn aus der Sicht eines Beteiligten bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211 Rn. 6; vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890 Rn. 10; vom 20. August 2014 - AnwZ 3/13, NJW-RR 2014, 1469 Rn. 5; vom 22. Juni 2021 - AnwZ (B) 3/20, MDR 2021, 1296 Rn. 7; jeweils mwN).

    Vielmehr genügt es, dass die aufgezeigten Umstände geeignet sind, der Partei Anlass zu begründeten Zweifeln zu geben; denn die Vorschriften über die Befangenheit von Richtern bezwecken, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität zu vermeiden (vgl. BVerfG, BVerfGE 108, 122, 126; BGH, Beschlüsse vom 20. August 2014 - AnwZ 3/13, NJW-RR 2014, 1469 Rn. 5; vom 22. Juni 2021 - AnwZ (B) 3/20, MDR 2021, 1296 Rn. 7).

  • BGH, 25.01.2016 - I ZB 15/15

    Rechtsbeschwerde gegen die Löschung der eingetragenen deutschen Wortmarke

    Auszug aus BGH, 28.02.2022 - AnwZ (Brfg) 28/20
    In diesen Fällen entscheidet - abweichend vom Wortlaut des § 45 Abs. 1 ZPO - das Gericht unter Mitwirkung des abgelehnten Richters (BGH, Beschluss vom 25. Januar 2016 - I ZB 15/15, juris Rn. 5).
  • BGH, 22.06.2021 - XIII ZB 59/20

    Abschiebungshaftsache: Überprüfung der Verweigerung der Aktenüberlassung in die

    Auszug aus BGH, 28.02.2022 - AnwZ (Brfg) 28/20
    Umstände, die den Schluss darauf hätten zulassen können, der Kläger sei auf eine Überlassung der Akten an seine Wohn- oder Kanzleianschrift zur Wahrung seiner Rechtsstellung angewiesen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2021 - XIII ZB 59/20, NJW 2021, 3402 Rn. 9), sind auch sonst nicht ersichtlich, so dass der Vorwurf des Ermessensnichtgebrauchs unberechtigt ist.
  • BGH, 10.06.2013 - AnwZ (Brfg) 24/12

    Richterablehnung: Fachvortrag vor der Rechtsanwaltskammerversammlung als

    Auszug aus BGH, 28.02.2022 - AnwZ (Brfg) 28/20
    Dies ist dann der Fall, wenn aus der Sicht eines Beteiligten bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211 Rn. 6; vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890 Rn. 10; vom 20. August 2014 - AnwZ 3/13, NJW-RR 2014, 1469 Rn. 5; vom 22. Juni 2021 - AnwZ (B) 3/20, MDR 2021, 1296 Rn. 7; jeweils mwN).
  • BFH, 13.11.2008 - XI B 20/08

    Richterablehnung - Besorgnis der Befangenheit - Entscheidung bei mehreren

    Auszug aus BGH, 28.02.2022 - AnwZ (Brfg) 28/20
    Werden erkennende Richter abgelehnt und danach die Richter, die zur Entscheidung über das Ablehnungsgesuch berufen wären, so ist letzteres Ablehnungsgesuch vorab zu bescheiden (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1967 - 4 StR 512/66, BGHSt 21, 334, 337; BFH, Beschluss vom 13. November 2008 - XI B 20/08, juris Rn. 15), weil vorrangig geklärt werden muss, welche Richter als gesetzliche Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) zur Entscheidung über das zuerst angebrachte Ablehnungsgesuch berufen sind.
  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung des abgelehnten Richters

    Auszug aus BGH, 28.02.2022 - AnwZ (Brfg) 28/20
    Andererseits soll aus Gründen der Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens der abgelehnte Richter in klaren Fällen eines unzulässigen oder missbräuchlich angebrachten Ablehnungsgesuchs an der weiteren Mitwirkung nicht gehindert sein und ein aufwendiges und zeitraubendes Ablehnungsverfahren verhindert werden (vgl. BVerfG, NJW 2005, 3410, 3412; NJW 2007, 3771, 3772).
  • BGH, 21.02.2011 - II ZB 2/10

    Richterablehnung: Rechtsschutzbedürfnis bei Ablehnung eines ausgeschiedenen

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

  • BVerfG, 18.06.2003 - 2 BvR 383/03

    Selbstablehnung des Richters Jentsch begründet

  • BGH, 13.04.2021 - RiZ 2/16

    Unbegründeter Ablehnungsgesuch gegen einen Richter wegen der Besorgnis der

  • BGH, 21.02.2018 - AnwZ (Brfg) 72/17

    Voraussetzungen für eine Zulassung der Berufung gegen das Urteil des

  • BVerfG, 14.04.2004 - 2 BvR 2225/03

    Recht auf den gesetzlichen Richter; Richterablehnung (Gleichzeitig vorgetragene

  • BGH, 15.03.2012 - V ZB 102/11

    Richterablehnung wegen Tätigkeit dessen Ehegatten in der von der Gegenseite

  • BGH, 26.04.2022 - VIII ZR 355/20

    Rechtfertigung der Besorgnis der Befangenheit durch die in einer Anzeige eines

    Tatsächliche Befangenheit oder Voreingenommenheit ist nicht erforderlich, da die Vorschriften über die Befangenheit von Richtern bezwecken, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität zu vermeiden (st. Rspr.; siehe nur BGH, Beschluss vom 15. März 2022 - II ZR 97/21, juris Rn. 8; vom 28. Februar 2022 - AnwZ (Brfg) 28/20, juris Rn. 27; vom 7. Oktober 2021 - RiZ 2/16, juris Rn. 11; jeweils mwN).
  • BGH, 20.06.2022 - AnwZ (Brfg) 26/21
    Entsprechend besteht - nach näherer Maßgabe des § 100 VwGO - lediglich ein Anspruch auf die in zumutbarer Weise eröffnete Gelegenheit, sich vom Akteninhalt Kenntnis zu verschaffen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 15. Juni 2020 - 6 ZB 20.980, juris Rn. 17; zum Ganzen auch: BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 2022 - AnwZ (Brfg) 28/21, BeckRS 2022, 3808 Rn. 13; vom 28. Februar 2022 - AnwZ (Brfg) 28/20, juris Rn. 30 ff.).
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