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   BGH, 28.03.1956 - 5 StR 630/55   

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https://dejure.org/1956,436
BGH, 28.03.1956 - 5 StR 630/55 (https://dejure.org/1956,436)
BGH, Entscheidung vom 28.03.1956 - 5 StR 630/55 (https://dejure.org/1956,436)
BGH, Entscheidung vom 28. März 1956 - 5 StR 630/55 (https://dejure.org/1956,436)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Vertretung im Willen bei der Rücknahme eines Strafantrages betreffend eine ehrverletzende Straftat - Rücknahme eines Strafantrages als bedingungsfeindliche Erklärung - Befreiung von der Kostenlast als Bedingung - Auferlegung der gesamten Kosten auf ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 64, 194 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 9, 149
  • NJW 1956, 1162
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 06.03.1914 - V 1001/13

    Unwirksamkeit einer Erklärung über Zurücknahme des Strafantrags, wenn nach dem

    Auszug aus BGH, 28.03.1956 - 5 StR 630/55
    Sie wird im wesentlichen damit begründet, daß die Rücknahme eines Strafantrages, damit sie wirksam sei, so zweifelsfrei erklärt werden müsse, daß es für das Gericht nicht ungewiß bleibe, ob die Strafverfolgung fortzusetzen oder einzustellen sei (vgl RGSt 48, 195).
  • RG, 08.12.1890 - 2926/90

    Genügt ein von dem preußischen Ministerialdirektor dahin unterzeichneter

    Auszug aus BGH, 28.03.1956 - 5 StR 630/55
    Das Urteil RGSt 21, 231, auf das sich die Befürworter der hier abgelehnten Auffassung berufen, ergibt nichts Gegenteiliges.
  • RG, 10.12.1931 - III 681/31

    1. Ist auf Einstellung oder auf Freisprechung zu erkennen, wenn von zwei der

    Auszug aus BGH, 28.03.1956 - 5 StR 630/55
    Der Urteilsspruch kann gegenüber dem einzelnen Angeklagten hinsichtlich ein und derselben Tat nur einheitlich auf Einstellung, Verurteilung oder Freispruch lauten (vgl RGSt 66, 51 [54]).
  • BGH, 25.11.1980 - 5 StR 356/80

    Grundsatz der Bedingungsfeindlichkeit von Prozesshandlungen - Voraussetzungen

    Die Rechtsprechung hat es zugelassen, Beweisanträge von einer bestimmten Auffassung oder Entscheidung des Gerichts (RG JW 1929, 261), die Zurücknahme des Strafantrags von einer dem Antragsteller günstigen Kostenentscheidung (BGHSt 9, 149, 156) und den Widerspruch gegen eine Beschlußentscheidung nach § 72 OWiG von der Nichtvernehmung eines bestimmten Zeugen (BayObLGSt 1974, 105 = MDR 1975, 250) abhängig zu machen.
  • LG Potsdam, 02.03.2006 - 21 Qs 27/06

    Rücknahme des Strafantrags wegen Beleidigung: Entschuldigung des Angeklagten als

    Dieser Bewertung entspricht es im Übrigen auch, dass die Rücknahme eines Strafantrags an die Bedingung geknüpft werden kann, dass der Antragsteller von den Kosten des Strafverfahrens und den Auslagen des Angeklagten freigestellt ist (vgl. dazu: BGHSt 9, 149; BGHSt 16, 105, 107 = NJW 1961, 1684).
  • BGH, 09.06.1961 - 2 StR 435/60
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