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BGH, 28.03.1961 - VI ZR 170/60 |
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- RG, 12.10.1905 - VI 3/05
Örtliches Recht; Bürgschaft; Irrevisibeles Recht
- BGH, 14.03.1961 - VI ZR 189/59
Einwilligung in Körperverletzung bei Mitfahrt mit einem als fahruntüchtig …
Auszug aus BGH, 28.03.1961 - VI ZR 170/60
Der Senat hat in seinem Urteil vom 14. März 1961 - VI ZR 189/59 - zu der rechtlichen Bedeutung des sogenannten Handelns auf eigene Gefahr grundsätzlich Stellung genommen. - RG, 30.05.1919 - VII 33/19
1. Unter welchen Voraussetzungen kann ein mit seiner Ehefrau in der …
Auszug aus BGH, 28.03.1961 - VI ZR 170/60
Da dieses Recht als Auslandsrecht gilt, ist die Nachprüfung seiner Anwendung gemäß § 549 ZPO dem Revisionsgericht verschlossen (RGZ 61, 343, 346; 63, 318; 96, 96).
- RG, 18.05.1906 - II 469/06
Begründung einer Revision auf einer Verletzung des französischen Rechts
Auszug aus BGH, 28.03.1961 - VI ZR 170/60
Da dieses Recht als Auslandsrecht gilt, ist die Nachprüfung seiner Anwendung gemäß § 549 ZPO dem Revisionsgericht verschlossen (RGZ 61, 343, 346; 63, 318; 96, 96). - BGH, 17.05.1951 - III ZR 57/51
Haftungsverzicht. Handeln auf eigene Gefahr
Auszug aus BGH, 28.03.1961 - VI ZR 170/60
Er hat in diesem Urteil die in RGZ 141, 262 vertretene und vom Bundesgerichtshof in BGHZ 2, 159 übernommene Rechtsauffassung aufgegeben, daß eine bewußte Selbstgefährdung als Einwilligung in eine mögliche, in Auswirkung der Gefahrenlage entstehende Rechtsgutverletzung aufzufassen sei und daher grundsätzlich Schadensersatzansprüche gegen den Schädiger ausschließe. - RG, 19.06.1933 - VI 74/33
Zur rechtlichen Bedeutung des "Handelns auf eigene Gefahr" bei …
Auszug aus BGH, 28.03.1961 - VI ZR 170/60
Er hat in diesem Urteil die in RGZ 141, 262 vertretene und vom Bundesgerichtshof in BGHZ 2, 159 übernommene Rechtsauffassung aufgegeben, daß eine bewußte Selbstgefährdung als Einwilligung in eine mögliche, in Auswirkung der Gefahrenlage entstehende Rechtsgutverletzung aufzufassen sei und daher grundsätzlich Schadensersatzansprüche gegen den Schädiger ausschließe.