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   BGH, 28.03.1969 - V ZR 49/68   

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https://dejure.org/1969,613
BGH, 28.03.1969 - V ZR 49/68 (https://dejure.org/1969,613)
BGH, Entscheidung vom 28.03.1969 - V ZR 49/68 (https://dejure.org/1969,613)
BGH, Entscheidung vom 28. März 1969 - V ZR 49/68 (https://dejure.org/1969,613)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erlösherausgabe aus der Versteigerung eines Hausgrundstücks - Übertragung einer Grundschuld mittels Briefübergabe und schriftlicher Abtretungserklärung an einen Dritten - Voraussetzungen für eine Gutgläubigkeit - Begründung eines Zurückbehaltungsrechts durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1969, 1428
  • MDR 1969, 564
  • DNotZ 1969, 539
  • WM 1969, 863
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Heidelberg, 24.05.1967 - 3 O 24/67
    Auszug aus BGH, 28.03.1969 - V ZR 49/68
    Hierzu rügt die Revision Verletzung der §§ 286, 383 ZPO, weil bei der Beweiswürdigung zu Unrecht schriftliche Erklärungen des Notars Dr. Bi. zum Beweisthema unberücksichtigt geblieben seien, die von ihm in anderen Akten abgegeben worden waren; es handelt sich um eine Eingabe Bierschenks vom 20. Dezember 1965 an den Generalstaatsanwalt bei dem Landgericht Berlin in einem gegen Kirchhof gerichteten Ermittlungsverfahren (1 Bt Js 73/64) und um sein schriftsätzliches Vorbringen in einem vom Kläger gegen ihn geführten Zivilprozeß (3 O 24/67).
  • BGH, 06.11.1968 - V ZR 65/65

    Geschäftsunfähigkeit bei Grundstückskauf - Verweisungen auf den Inhalt anderer

    Auszug aus BGH, 28.03.1969 - V ZR 49/68
    Die Rechtsnatur der Einigung verbietet es aber, daß zu ihrer Auslegung auf Umstände zurückgegriffen wird, die außerhalb der Abtretungsurkunde liegen und nicht für jeden Leser ohne weiteres erkennbar sind (RG LZ 1917, 918 Nr. 5; Urteil des erkennenden Senats vom6. November 1968, V ZR 65/65 S. 9 f mit weiteren Nachweisen).
  • RG, 13.10.1909 - V 101/09

    Verteilungsstreit ; Einrede der Rechtshängigkeit

    Auszug aus BGH, 28.03.1969 - V ZR 49/68
    Letzteres trifft zu (BGHZ 21, 30, 31 [BGH 30.05.1956 - V ZR 200/54] = WM 1956, 1023, 1024; die in der schriftlichen Revisionsbegründung angeführte Entscheidung LM LAG § 3 Nr. 2 ist nicht einschlägig), und der Revision ist auch zuzugeben, daß die bemängelte Ausdrucksweise zu Bedenken Anlaß gibt., Denn wenn dem Kläger in der Tat mangels eines Rechtes am Grundstück nicht die Befugnis zustand, der Ausführung des Teilungsplans vom 9. März 1967 zu widersprechen, so mag infolgedessen sein Widerspruch als solcher unzulässig gewesen sein; allein es folgt daraus noch keineswegs die verfahrensrechtliche Unzulässigkeit auch der trotzdem erhobenen Widerspruchsklage selbst., Das Klagebegehren, mit dem ein prozeßrichterlicher Ausspruch über das weitere Schicksal des hinterlegten Geldbetrages herbeigeführt werden soll, setzt lediglich voraus, daß seitens der Klagepartei überhaupt Widerspruch gegen die Zuteilung dieses Betrages an die beklagte Partei erhoben wurde (vgl. RGZ 72, 49, 52).
  • BGH, 08.06.1962 - V ZR 151/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.03.1969 - V ZR 49/68
    Das angefochtene Urteil geht zutreffend davon aus, daß nur solche Personen widerspruchsberechtigt sind, die zum Kreise der "Beteiligten" im Sinne von § 9 ZVG gehören (Urteil des erkennenden Senats vom S, Juni 1962, V ZR 151/60, WM 1962, 1158, 1139).
  • BGH, 30.05.1956 - V ZR 200/54

    Anmeldung bei Zwangsversteigerung

    Auszug aus BGH, 28.03.1969 - V ZR 49/68
    Letzteres trifft zu (BGHZ 21, 30, 31 [BGH 30.05.1956 - V ZR 200/54] = WM 1956, 1023, 1024; die in der schriftlichen Revisionsbegründung angeführte Entscheidung LM LAG § 3 Nr. 2 ist nicht einschlägig), und der Revision ist auch zuzugeben, daß die bemängelte Ausdrucksweise zu Bedenken Anlaß gibt., Denn wenn dem Kläger in der Tat mangels eines Rechtes am Grundstück nicht die Befugnis zustand, der Ausführung des Teilungsplans vom 9. März 1967 zu widersprechen, so mag infolgedessen sein Widerspruch als solcher unzulässig gewesen sein; allein es folgt daraus noch keineswegs die verfahrensrechtliche Unzulässigkeit auch der trotzdem erhobenen Widerspruchsklage selbst., Das Klagebegehren, mit dem ein prozeßrichterlicher Ausspruch über das weitere Schicksal des hinterlegten Geldbetrages herbeigeführt werden soll, setzt lediglich voraus, daß seitens der Klagepartei überhaupt Widerspruch gegen die Zuteilung dieses Betrages an die beklagte Partei erhoben wurde (vgl. RGZ 72, 49, 52).
  • BGH, 03.04.1996 - VIII ZR 54/95

    Auskunftspflicht des Versicherungsunternehmens gegenüber dem ausgeschiedenen

    Daß darin allein die Erstbeklagte als Beklagte und Berufungsbeklagte aufgeführt ist, erklärt sich zwanglos aus der Unvollständigkeit des Rubrums der angefochtenen erstinstanzlichen Entscheidung und wäre selbst dann unschädlich, wenn das Rubrum des Landgerichtsurteils vollständig wäre (Senatsurteil vom 19. März 1969 - VIII ZR 63/67 - WM 1969, 863 unter 2).
  • BGH, 14.04.1987 - IX ZR 237/86

    Aufteilung des Versteigerungserlöses unter mehreren Berechtigten

    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts ist für die Widerspruchsklage nach § 115 Abs. 1 ZVG, § 878 Abs. 1 ZPO das Rechtsschutzbedürfnis insoweit gegeben, als dem Teilungsplan am 19. April 1983 widersprochen und er deshalb in diesem Umfang nicht ausgeführt worden ist (vgl. Thomas/Putzo ZPO 14. Aufl. § 878 Anm. 2; Baumbach/Hartmann ZPO 45. Aufl. § 878 Anm. 1 C; BGHZ 21, 30; BGH, Urt. v. 28. März 1969 - V ZR 49/68, NJW 1969, 1428 = LM ZPO § 878 Nr. 3).
  • BGH, 29.06.1987 - II ZR 173/86

    Schadensersatzpflicht des Unternehmers gegenüber dem stillen Gesellschafter

    Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung ist dies aber u.a. dann anzunehmen, wenn in der Berufungsschrift von den bisherigen Gegnern nur einige mit genauer Namens- und Wohnsitzbezeichnung als Berufungsbeklagte angegeben sind (BGH, Beschl. v. 26. September 1961 - V ZB 24/61, LM § 518 Abs. 2 Nr. 1 ZPO Nr. 3 = NJW 1961, 2347; BGH, Urt. v. 19. März 1969 - VIII ZR 63/67, WM 1969, 863; BGH, Urt. v. 21. Juni 1983 - VI ZR 245/81, NJW 1984, 58/59).
  • BGH, 12.05.1989 - V ZR 128/88

    Wirksamkeit einer schriftlichen Abtretungserklärung über eine Grundschuld;

    Das Berufungsgericht hält unter Hinweis auf die Senatsentscheidungen vom 28. März 1969, V ZR 49/68, WM 1969, 863, 865 und vom 5. Juli 1974, V ZR 30/73, WM 1974, 905 die Grundschuldabtretung für unwirksam und meint, daß in der Abtretungserklärung vom 11. März 1983 mit der pauschalen Bezeichnung "Bauherrengemeinschaft W-straße in K, vertreten durch... " die Abtretungsempfänger nicht bestimmt genug bezeichnet seien und zur Auslegung der Abtretungserklärung nicht auf Umstände zurückgegriffen werden dürfe, die außerhalb der Urkunde liegen und nicht für jedermann ohne weiteres erkennbar sind.
  • BGH, 24.09.1991 - XI ZR 240/90

    Auslegung schriftlicher Erklärung zur Grundschuldabtretung

    Dies scheitert schon daran, daß zur Auslegung einer schriftlichen Abtretungserklärung im Sinne des § 1154 Abs. 1 BGB auf Umstände, die außerhalb der Urkunde liegen und nicht jedem Leser ohne weiteres erkennbar sind, nicht zurückgegriffen werden darf (BGH, Urteil vom 28. März 1969 - V ZR 49/68, WM 1969, 863, 865; BGH, Urteil vom 5. Juli 1974 - V ZR 30/73, WM 1974, 905).
  • OLG Düsseldorf, 26.04.2007 - 6 U 107/06

    Anforderungen an die Konkretisierung abzuspaltender Grundstücke in einem

    Während bei der Einigung auf sämtliche, auch die außerhalb der Urkunde liegenden, Umstände zurückgegriffen werden kann (BGH, WM 1978, 194, 196; Wacke a.a.O.), ist bei der Eintragung die Auslegung auf die aus den Eintragungsunterlagen ersichtlichen oder sonst allgemein bekannten Umstände beschränkt (BGH, WM 1969, 863, 865; Wacke a.a.O.).
  • BGH, 05.07.1974 - V ZR 30/73

    Auslegung einer Erklärung über die Abtretung einer Grundschuld - Heranziehung von

    Zur Auslegung der schriftlichen Abtretungserklärung als Teil eines dinglichen Rechtsgeschäfts, das zum Liegenschaftsrecht gehöre, dürfe nicht auf Umstände zurückgegriffen werden, die außerhalb der Urkunde lägen und nicht für jeden Leser ohne weiteres erkennbar seien (Hinweis auf BGH MDR 1969, 564).

    Der Senat hat zu der Frage, inwieweit bei der Auslegung einer Abtretungserklärung auf Umstände zurückgegriffen werden darf, die außerhalb der Urkunde liegen, schon im Urteil vom 28. März 1969 (MDR 1969, 564 = WM 1969, 863, 865 rechts) Stellung genommen.

  • BGH, 20.12.1974 - V ZR 72/73

    Berechtigung zum Widerspruch gegen einen Teilungsplan - Wirksame Begründung der

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem von der Revision zitierten Urteil des Senats vom 28. März 1969 - V ZR 49/68 (NJW 1969, 1428 Nr. 5 = WM 1969, 863).
  • BGH, 21.05.1971 - V ZR 10/69

    Anspruch auf Duldung der Vermessung und Bildung einer neuen Grundstücksparzelle -

    Wenn es bei der Auslegung dinglicher Verträge nicht auf Umstände ankommt, die außerhalb der Vertragsurkunde liegen und für andere gegenwärtig oder künftig Beteiligte nicht ohne weiteres erkennbar sind (RG LZ 1917, 918 Nr. 5; Senatsurteile vom 6. November 1968, V ZR 65/65; vom 28. März 1969, V ZR 49/68 WM 1969, 863, 865), so steht dies in engem Zusammenhang mit den aus dem öffentlichen Glauben des Grundbuchs sich ergebenden Rechtsfolgen.
  • OLG Koblenz, 22.02.2007 - 5 U 836/06

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Grunddienstbarkeit; Auslegung eines

    Diese Grundsätze gelten auch für die Auslegung materiell-rechtlicher Willenserklärungen wie der Einigung (§ 873 BGB ; vgl. BGHZ 60, 226, 231; BGH WM 1969, 863, 865 - bestätigt von BGH NJW 2002, 1797 : "Nicht zulässig ist es dagegen, dem eingetragenen Inhalt der Dienstbarkeit auf Grund von Schlussfolgerungen, zu denen die Lage der Grundstücke Anlass gab, einen veränderten Inhalt zu verschaffen").
  • BGH, 20.10.2011 - IX ZR 68/09

    Haftung des Steuerberaters: Prüfungspflichten nach einer Gesetzesänderung bei

  • BGH, 25.11.1977 - V ZR 102/75

    Vorliegen eines Feststellungsinteresses - Widerlegung einer Vermutung - Nachweis

  • BGH, 23.02.1973 - V ZR 10/71

    Grundbuchrang bei Zwischenfinanzierung

  • BGH, 20.03.1981 - V ZR 85/80

    Rechtmäßigkeit eines Teilungsplanes hinsichtlich des Zwangsversteigerungserlöses

  • OLG Hamm, 20.02.2009 - 25 U 69/08

    Umfang der Hinweispflicht eines Steuerberaters im Hinblick auf die Änderungen der

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