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   BGH, 28.03.1973 - 3 StR 22/73   

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https://dejure.org/1973,8252
BGH, 28.03.1973 - 3 StR 22/73 (https://dejure.org/1973,8252)
BGH, Entscheidung vom 28.03.1973 - 3 StR 22/73 (https://dejure.org/1973,8252)
BGH, Entscheidung vom 28. März 1973 - 3 StR 22/73 (https://dejure.org/1973,8252)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Schwerer Raub durch einen Überfall auf eine Poststelle - Drohung mit Gewalt oder mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben

 
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  • BGH, 22.07.1960 - 4 StR 232/60

    Ehepaar-Unfall - § 142 StGB, Abgrenzung Mittäter - Gehilfe, Beifahrer als

    Auszug aus BGH, 28.03.1973 - 3 StR 22/73
    Die Verurteilung auch des Angeklagten van de F. wegen Unfallflucht in seiner Eigenschaft als Halter des Kraftfahrzeugs entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 15, 1, 4/5).
  • BGH, 07.09.1962 - 4 StR 266/62

    Tateinheit von Fahren ohne Fahrerlaubnis i.S.d. § 24 Abs. 1 Nr. 1 oder 2

    Auszug aus BGH, 28.03.1973 - 3 StR 22/73
    Diejenigen Straftaten, mit denen das fortdauernde Vergehen nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG in teilweiser Tateinheit steht, zu einer einheitlichen Handlung zu verbinden, hat das minderschwere Straßenverkehrsdelikt nicht die Kraft (vgl. BGHSt 18, 66, 69 mit weiteren Rechtspechungsnachweisen).
  • BGH, 15.09.1964 - 1 StR 267/64

    Wegnahme nach Kuß - § 249 StGB, (Ausnutzen von) Gewalt, finale Verknüpfung

    Auszug aus BGH, 28.03.1973 - 3 StR 22/73
    Diese Fort dauer würde für die Begründung des erforderlichen Zusammenhangs selbst dann ausreichen, wenn die Drohung zunächst zu anderem Zwecke eingesetzt worden wäre (BGHSt 20, 32).
  • BGH, 02.05.1967 - 1 StR 161/67

    Strafbarkeit wegen räuberischer Erpressung und wegen Diebstahls - Verletzung der

    Auszug aus BGH, 28.03.1973 - 3 StR 22/73
    Die Wegnahme braucht nicht notwendig in unmittelbarer Anwesenheit des Beraubten zu geschehen (vgl. BGH Urt. vom 2. Mai 1967 - 1 StR 161/67).
  • BGH, 29.08.1967 - 5 StR 372/67

    Begehen eines Raubes auf "öffentlicher Straße" - Maßgeblichkeit der

    Auszug aus BGH, 28.03.1973 - 3 StR 22/73
    Die Drohung dauerte dem Willen der Angeklagten entsprechend fort; das Opfer stand auch in diesem Zeitpunkt noch unter dem Eindruck der Nötigung und hatte die Freiheit der Willensentschließung keineswegs wiedererlangt (vgl. BGHSt 21, 299).
  • BGH, 27.08.1969 - 4 StR 268/69

    Zum Begriff der "Gewalt gegen eine Person"

    Auszug aus BGH, 28.03.1973 - 3 StR 22/73
    Zwar erfordert jene nicht die unmittelbare Einwirkung auf den Körper des Vergewaltigten; es genügt eine gewisse Kraftanwendung, die von der Person, gegen die sie gerichtet ist, nicht nur als seelischer, sondern auch als körperlicher Zwang empfunden wird (BGHSt 23, 126).
  • RG, 06.05.1926 - II 302/26

    1. Begründet die Einheitlichkeit des Zieles Tateinheit zwischen zwei an sich

    Auszug aus BGH, 28.03.1973 - 3 StR 22/73
    Das gilt Jedoch nicht, wenn es sich bei dem weiteren Delikt um einen Raub handelt, weil dieser sich nicht nur gegen das Eigentum und den Gewahrsam, sondern auch gegen die Entschlußfreiheit als geschütztes Rechtsgut richtet (RGSt 60, 241).
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