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   BGH, 28.03.1973 - 3 StR 371/72   

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BGH, 28.03.1973 - 3 StR 371/72 (https://dejure.org/1973,7933)
BGH, Entscheidung vom 28.03.1973 - 3 StR 371/72 (https://dejure.org/1973,7933)
BGH, Entscheidung vom 28. März 1973 - 3 StR 371/72 (https://dejure.org/1973,7933)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rüge der fehlerhaften Ablehnung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens bezüglich minderjähriger Zeugen - Anforderungen an den Richter bei der Würdigung des Beweiswertes von Zeugenaussagen - Strafbarkeit wegen einer versuchten Unzucht mit Kindern - Voraussetzungen für die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 18.05.1951 - 1 StR 156/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.03.1973 - 3 StR 371/72
    Ein solches Verhalten des Angeklagten würde nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Erfüllung des Tatbestands des § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB ausreichen (BGHSt 1, 168, 173; 15, 118, 120).

    Zu beachten bleibt allerdings, daß dasjenige, was das Kind seelisch gefährden kann, nicht als geringfügig gewertet werden darf (BGHSt 1, 168, 174; 15, 118, 124; 17, 280, 288).

    Demnach wird eine versuchte Verleitung des Kindes zum Anhören unzüchtiger Reden nur angenommen werden können, wenn der Plan des Täters dahin ging, unter Verletzung des Scham- und Sittlichkeitsgefühls durch eindringliches, nicht unerhebliche Zeit dauerndes Einwirken auf das kindliche Vorstellungs- und Gefühlsleben mittels einer unzüchtigen Unterhaltung das Empfinden des Kindes in den Bereich des bewußt Geschlechtlichen hineinzuführen; dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn er die Geschlechtlichkeit des menschlichen Körpers, den Geschlechtstrieb oder die körperliche Vereinigung der Geschlechter beschreibt und in wollüstiger Absicht das Kind bestimmt, solchen Reden aufmerksam zuzuhören (BGHSt 1, 168, 174; 15, 118, 124).

  • BGH, 19.08.1960 - 4 StR 307/60
    Auszug aus BGH, 28.03.1973 - 3 StR 371/72
    Ein solches Verhalten des Angeklagten würde nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Erfüllung des Tatbestands des § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB ausreichen (BGHSt 1, 168, 173; 15, 118, 120).

    Zu beachten bleibt allerdings, daß dasjenige, was das Kind seelisch gefährden kann, nicht als geringfügig gewertet werden darf (BGHSt 1, 168, 174; 15, 118, 124; 17, 280, 288).

    Demnach wird eine versuchte Verleitung des Kindes zum Anhören unzüchtiger Reden nur angenommen werden können, wenn der Plan des Täters dahin ging, unter Verletzung des Scham- und Sittlichkeitsgefühls durch eindringliches, nicht unerhebliche Zeit dauerndes Einwirken auf das kindliche Vorstellungs- und Gefühlsleben mittels einer unzüchtigen Unterhaltung das Empfinden des Kindes in den Bereich des bewußt Geschlechtlichen hineinzuführen; dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn er die Geschlechtlichkeit des menschlichen Körpers, den Geschlechtstrieb oder die körperliche Vereinigung der Geschlechter beschreibt und in wollüstiger Absicht das Kind bestimmt, solchen Reden aufmerksam zuzuhören (BGHSt 1, 168, 174; 15, 118, 124).

  • BGH, 18.05.1962 - 2 StR 366/61

    Veranlassung eines Kindes zum Hochheben seines Rocks durch Versprechen einer

    Auszug aus BGH, 28.03.1973 - 3 StR 371/72
    Hierbei ist jedoch zu bedenken, daß das Unanständige, Unangebrachte, Anstößige, Geschmacklose, Unschamhafte oder Widerwärtige nicht ohne weiteres unzüchtig ist, und daß der Richter sich in Zweifelsfällen fragen soll, ob die Schwere der angedrohten Strafe im Verhältnis zum Unrechtsgehalt der Handlung steht (BGHSt 17, 280, 288).

    Zu beachten bleibt allerdings, daß dasjenige, was das Kind seelisch gefährden kann, nicht als geringfügig gewertet werden darf (BGHSt 1, 168, 174; 15, 118, 124; 17, 280, 288).

  • BGH, 14.12.1954 - 5 StR 416/54
    Auszug aus BGH, 28.03.1973 - 3 StR 371/72
    Jedoch ist auch in diesen Fällen die Beiziehung eines Sachverständigen nach ständiger Rechtsprechung jedenfalls dann entbehrlich, wenn die Aussagen in anderen Umständen eine gewichtige Unterstützung finden (BGHSt 7, 82, 85; BGH Urt. vom 21. Dezember 1971 - 1 StR 601/71 -).
  • BGH, 08.12.1964 - 1 StR 473/64

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 28.03.1973 - 3 StR 371/72
    Bei einer Verurteilung des Angeklagten wegen Versuchs müssen die Urteilsgründe, was das Landgericht nicht verkennt, ergeben, welchen Tatplan er gehabt hat und durch welche Art der Betätigung er das geplante Verbrechen ausführen wollte (BGH Urt. vom 8. Dezember 1964 - 1 StR 473/64 -).
  • BGH, 21.12.1971 - 1 StR 601/71

    Würdigung des Beweiswerts von Zeugenaussagen als Aufgabe des Tatrichters -

    Auszug aus BGH, 28.03.1973 - 3 StR 371/72
    Jedoch ist auch in diesen Fällen die Beiziehung eines Sachverständigen nach ständiger Rechtsprechung jedenfalls dann entbehrlich, wenn die Aussagen in anderen Umständen eine gewichtige Unterstützung finden (BGHSt 7, 82, 85; BGH Urt. vom 21. Dezember 1971 - 1 StR 601/71 -).
  • BGH, 19.07.1972 - 3 StR 66/72

    Strafschärfende Berücksichtigung einer im Zentralregister bereits getilgten oder

    Auszug aus BGH, 28.03.1973 - 3 StR 371/72
    Diese Rechtsänderung zu Gunsten des Angeklagten ist auch vom Revisionsgericht zu beachten (BGHSt 24, 378).
  • BGH, 18.10.1972 - 2 StR 384/72

    Vorliegen der gesetzlichen Erfordernissen einer Aufklärungsrüge - Verbot der

    Auszug aus BGH, 28.03.1973 - 3 StR 371/72
    Außerdem stützte sich das Gericht auf die S. 3 UA angeführten beiden Vorstrafen des Angeklagten hervorgetretene sexuell-abartige Neigung des Angeklagten (S. 9 UA), deren indizielle Verwertung das Bundeszentralregistergesetz nicht hindert (BGHSt 25, 24; Urt. vom 8. November 1972 - 3 StR 85/72 -).
  • BGH, 08.11.1972 - 3 StR 85/72

    Versuchte Unzucht mit einem Kind - Verwertung früherer Verurteilungen -

    Auszug aus BGH, 28.03.1973 - 3 StR 371/72
    Außerdem stützte sich das Gericht auf die S. 3 UA angeführten beiden Vorstrafen des Angeklagten hervorgetretene sexuell-abartige Neigung des Angeklagten (S. 9 UA), deren indizielle Verwertung das Bundeszentralregistergesetz nicht hindert (BGHSt 25, 24; Urt. vom 8. November 1972 - 3 StR 85/72 -).
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