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BGH, 28.03.1977 - RiZ(R) 5/76 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Weisungsgebundene Tätigkeit eines Richters - Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit - Maßnahmen der Dienstaufsicht
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 09.03.1967 - RiZ(R) 2/66
Dienstaufsicht und richterliche Tätigkeit
Auszug aus BGH, 28.03.1977 - RiZ(R) 5/76
Daß sie nicht für diesen bestimmt waren, macht das Prüfungsverfahren bei den Dienstgerichten nicht unzulässig (vgl. BGHZ 47, 275, 282 f; 51, 280, 284). - BGH, 03.01.1969 - RiZ(R) 6/68
Kritik an richterlicher Tätigkeit durch Dienstaufsichtsbehörde
Auszug aus BGH, 28.03.1977 - RiZ(R) 5/76
Daß sie nicht für diesen bestimmt waren, macht das Prüfungsverfahren bei den Dienstgerichten nicht unzulässig (vgl. BGHZ 47, 275, 282 f; 51, 280, 284). - BGH, 11.02.1969 - RiZ(R) 5/68
Dienstgerichtlich nachprüfbare Maßnahmen gegen Richter
Auszug aus BGH, 28.03.1977 - RiZ(R) 5/76
Daß die angefochtenen Maßnahmen keine richterliche, der Unabhängigkeitsgarantie des Art. 97 Abs. 1 GG unterliegende Tätigkeit des Antragstellers zum Gegenstand haben, steht der Zulässigkeit des Prüfungsantrags bei den Dienstgerichten nicht entgegen (vgl. BGHZ 51, 363, 367 ff).
- BGH, 10.12.1971 - RiZ(R) 4/71
Dienstleistungszeugnis für Richter
Auszug aus BGH, 28.03.1977 - RiZ(R) 5/76
Das Gericht kann ein solches Werturteil nur daraufhin prüfen, ob der Beurteilende von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den Bewertungsrahmen verkannt, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (vgl. BVerwGE 21, 127, 129; BGHZ 57, 344, 350). - BGH, 12.11.1973 - RiZ(R) 1/73
"Maßnahme der Dienstaufsicht"
Auszug aus BGH, 28.03.1977 - RiZ(R) 5/76
Insbesondere sind die angefochtenen Maßnahmen, von denen der Antragsteller behauptet, sie beeinträchtigten seine Unabhängigkeit, Maßnahmen der Dienstaufsicht im Sinne des § 26 Abs. 3 DRiG (vgl. BGHZ 61, 374, 377 f mit weiteren Nachw.). - BVerwG, 13.05.1965 - II C 146.62
Beamtenrechtliche Beurteilung
Auszug aus BGH, 28.03.1977 - RiZ(R) 5/76
Das Gericht kann ein solches Werturteil nur daraufhin prüfen, ob der Beurteilende von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den Bewertungsrahmen verkannt, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (vgl. BVerwGE 21, 127, 129; BGHZ 57, 344, 350).