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   BGH, 28.03.1996 - 4 StR 120/96   

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https://dejure.org/1996,7199
BGH, 28.03.1996 - 4 StR 120/96 (https://dejure.org/1996,7199)
BGH, Entscheidung vom 28.03.1996 - 4 StR 120/96 (https://dejure.org/1996,7199)
BGH, Entscheidung vom 28. März 1996 - 4 StR 120/96 (https://dejure.org/1996,7199)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung einer Strafe in eine Gesamtstrafe - Verbot der Schlechterstellung bezüglich der Bildung einer neuen Gesamtstrafe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 358, § 331

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 73
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.02.1988 - 4 StR 516/87

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe im Berufungsverfahren; Verstoß gegen

    Auszug aus BGH, 28.03.1996 - 4 StR 120/96
    Fehlt es hieran, so liegt eine richterliche Entscheidung, die Gegenstand einer Änderung zum Nachteil des Angeklagten sein könnte, überhaupt nicht vor (BGHSt 30, 93, 97; 35, 208, 212/213; BGHR StPO § 331 Abs. 1 Einzelstrafe, fehlende 1).

    Bei der vom Landgericht zu bildenden Gesamtstrafe geht es nicht um eine Abänderung der in dem amtsgerichtlichen Urteil verhängten Strafe, sondern um einen neuen, durch § 55 StGB gebotenen "richterlichen Gestaltungsakt" (BGHSt 35, 208, 212).

    Das Tatgericht darf eine nach §§ 53, 55 StGB gebotene Gesamtstrafenbildung grundsätzlich nicht dem Nachtragsverfahren gemäß §§ 460, 462 StPO überlassen (vgl. BGHSt 12, 1 [BGH 30.06.1958 - GSSt - 2/58]; 35, 208, 215).

  • BGH, 30.06.1958 - GSSt 2/58

    Voraussetzung für die Bildung einer Gesamtstrafe - Vorliegen eines

    Auszug aus BGH, 28.03.1996 - 4 StR 120/96
    Das Tatgericht darf eine nach §§ 53, 55 StGB gebotene Gesamtstrafenbildung grundsätzlich nicht dem Nachtragsverfahren gemäß §§ 460, 462 StPO überlassen (vgl. BGHSt 12, 1 [BGH 30.06.1958 - GSSt - 2/58]; 35, 208, 215).

    Umstände, die eine Ausnahme von diesem Grundsatz zulassen (vgl. BGHSt 12, 1, 10 [BGH 30.06.1958 - GSSt - 2/58]; 23, 98), sind hier nicht erkennbar.

  • BGH, 16.09.1986 - 4 StR 479/86

    Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot durch die Verhängung einer Einzelstrafe

    Auszug aus BGH, 28.03.1996 - 4 StR 120/96
    Fehlt es hieran, so liegt eine richterliche Entscheidung, die Gegenstand einer Änderung zum Nachteil des Angeklagten sein könnte, überhaupt nicht vor (BGHSt 30, 93, 97; 35, 208, 212/213; BGHR StPO § 331 Abs. 1 Einzelstrafe, fehlende 1).
  • BGH, 06.08.1969 - 4 StR 233/69

    Überlassung der Bildung einer Gesamtstrafe dem Nachtragsverfahren - Zweck einer

    Auszug aus BGH, 28.03.1996 - 4 StR 120/96
    Umstände, die eine Ausnahme von diesem Grundsatz zulassen (vgl. BGHSt 12, 1, 10 [BGH 30.06.1958 - GSSt - 2/58]; 23, 98), sind hier nicht erkennbar.
  • BGH, 16.12.1954 - 3 StR 189/54

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe - Entfallen der Strafaussetzung zur

    Auszug aus BGH, 28.03.1996 - 4 StR 120/96
    Das Verbot der Schlechterstellung (§ 358 Abs. 2 StPO) steht der Bildung einer neuen Gesamtstrafe, durch die die Strafaussetzung zur Bewährung gegenstandslos wird (vgl. BGHSt 7, 180, 185), nur entgegen, wenn der frühere Richter selbst eine Rechtsfolge festgesetzt hat, um deren Verschärfung es geht.
  • BGH, 14.05.1981 - 4 StR 599/80

    Diebstahl, vorsätzliche Körperverletzung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    Auszug aus BGH, 28.03.1996 - 4 StR 120/96
    Fehlt es hieran, so liegt eine richterliche Entscheidung, die Gegenstand einer Änderung zum Nachteil des Angeklagten sein könnte, überhaupt nicht vor (BGHSt 30, 93, 97; 35, 208, 212/213; BGHR StPO § 331 Abs. 1 Einzelstrafe, fehlende 1).
  • BGH, 23.12.1997 - 3 StR 619/97

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe; Verbot der Doppelbestrafung (ne bis in

    Das Verbot der Schlechterstellung (§ 358 Abs. 2 StPO) begrenzt die Gesamtstrafenbildung dabei nur insoweit, als es um eine Verschärfung einer Rechtsfolge ginge, die der frühere Richter selbst festgesetzt hat (vgl. BGH, Beschl. vom 28. März 1996 - 4 StR 120/96).
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