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   BGH, 28.03.2001 - IV ZR 19/00   

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https://dejure.org/2001,851
BGH, 28.03.2001 - IV ZR 19/00 (https://dejure.org/2001,851)
BGH, Entscheidung vom 28.03.2001 - IV ZR 19/00 (https://dejure.org/2001,851)
BGH, Entscheidung vom 28. März 2001 - IV ZR 19/00 (https://dejure.org/2001,851)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versicherungsvertrag - Reiseveranstalter - Zahlungsunfähigkeit - Höchstbetrag - Frist

  • reise-recht-wiki.de

    Einschränkung der Insolvenzabsicherung unzulässig

  • Judicialis

    BGB § 651k; ; AGBG § 9 (Bk)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 651 k; AGBG § 9
    Unwirksame Klauseln in Versicherung zur Abdeckung des Risikos der Zahlungsunfähigkeit eines Reiseveranstalters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 651k; AGBG § 9
    Formularmäßige Einschränkung einer Reiseversicherung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Reiserecht - Begrenzung der Insolvenzabsicherung für Zahlungen des Reisenden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Reiseausfallkostenversicherung - Beschränkung des Versicherungsschutzes kann unwirksam sein

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Unzulässige Einschränkung der Reiseinsolvenzversicherung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Versicherer müssen bei Pleite des Reiseveranstalters zahlen

Besprechungen u.ä.

  • beck.de (Entscheidungsanmerkung)

    Vorgehen eines Verbraucherverbandes gegen haftungsbegrenzende Klauseln auf Reise-Sicherungsscheinen

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1934
  • MDR 2001, 866
  • VersR 2001, 714
  • WM 2001, 1122
  • DB 2001, 2038 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.06.1999 - IV ZR 136/98

    Anwendbarkeit des AGBG auf die Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der

    Auszug aus BGH, 28.03.2001 - IV ZR 19/00
    Grundsätzlich sind in den Schutz des § 9 AGBG auch die Interessen solcher Dritter einbezogen, die Rechte aus dem Vertrag herleiten können oder durch diesen unmittelbar berechtigt sind (Senatsurteil vom 23. Juni 1999 - IV ZR 136/98 - VersR 1999, 1390 unter 2 b).

    Damit bleibt der Überprüfung entzogen nur der enge Bereich der Leistungsbezeichnungen, ohne deren Vorliegen mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (st. Rspr. BGHZ 123, 83, 94; Senatsurteile vom 23. Juni 1999, aaO; vom 22. November 2000 - IV ZR 235/99 - VersR 2001, 184 unter II 1 a, b).

  • EuGH, 14.05.1998 - C-364/96

    FREIZÜGIGKEIT

    Auszug aus BGH, 28.03.2001 - IV ZR 19/00
    Dieses Ziel schließt das Recht des Verbrauchers ein, daß im Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses des Reiseveranstalters die Erstattung der von ihm gezahlten Beträge und seine Rückreise sichergestellt werden (EuGH, Urteil vom 14. März 1998 - C 364/96 - NJW 1998, 2201 unter [18]).
  • BGH, 22.11.2000 - IV ZR 235/99

    Wirksamkeit von Klauseln einer Auslandsreise-Krankenversicherung

    Auszug aus BGH, 28.03.2001 - IV ZR 19/00
    Damit bleibt der Überprüfung entzogen nur der enge Bereich der Leistungsbezeichnungen, ohne deren Vorliegen mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (st. Rspr. BGHZ 123, 83, 94; Senatsurteile vom 23. Juni 1999, aaO; vom 22. November 2000 - IV ZR 235/99 - VersR 2001, 184 unter II 1 a, b).
  • EuGH, 15.06.1999 - C-140/97

    Rechberger u.a.

    Auszug aus BGH, 28.03.2001 - IV ZR 19/00
    Art. 7 der Richtlinie bezweckt folglich den vollständigen Schutz der in dieser Vorschrift genannten Rechte der Verbraucher und damit den Schutz der Verbraucher gegen sämtliche in diesem Artikel genannten Risiken, die sich aus der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters ergeben (EuGH, Urteil vom 15. Juni 1999 - C 140/97 - NJW 1999, 3181 unter [61]).
  • OLG Köln, 17.12.1999 - 6 U 59/99

    Versicherung gegen Insolvenz des Reiseveranstalters

    Auszug aus BGH, 28.03.2001 - IV ZR 19/00
    Das Landgericht hat der Klage stattgegeben; das Berufungsgericht (NVersZ 2000, 398) hat sie abgewiesen.
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus BGH, 28.03.2001 - IV ZR 19/00
    Damit bleibt der Überprüfung entzogen nur der enge Bereich der Leistungsbezeichnungen, ohne deren Vorliegen mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (st. Rspr. BGHZ 123, 83, 94; Senatsurteile vom 23. Juni 1999, aaO; vom 22. November 2000 - IV ZR 235/99 - VersR 2001, 184 unter II 1 a, b).
  • BGH, 10.12.2014 - IV ZR 289/13

    Ratenschutz-Versicherung für Bankkredit: Intransparenz einer

    Dann geht es nicht darum, den Verkehr zwischen Unternehmern auf unwirksame Geschäftsbedingungen zu prüfen, sondern die dem Verbraucher aus dem Vertrag zukommenden Rechte von unwirksamen Geschäftsbedingungen freizuhalten (vgl. zu § 13 Abs. 3 AGBG Senatsurteil vom 28. März 2001 - IV ZR 19/00, WM 2001, 1122 unter 2 b).
  • BGH, 05.10.2017 - III ZR 56/17

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsunternehmens:

    Die Freistellung von der Inhaltskontrolle gilt jedoch nur für Abreden über den unmittelbaren Leistungsgegenstand, während Regelungen, die die Leistungspflicht des Verwenders einschränken, verändern, ausgestalten oder modifizieren, inhaltlich zu kontrollieren sind (z.B. Senat, Urteil vom 15. November 2007 - III ZR 247/06, NJW 2008, 360 Rn. 18; BGH, Urteile vom 6. Juli 2011 aaO; vom 28. März 2001 - IV ZR 19/00, NJW 2011, 1934, 1935; vom 12. Juni 2001 aaO; vom 12. Dezember 2000 aaO; vom 24. März 1999 aaO).

    Damit bleibt für die der Überprüfung entzogene Leistungsbeschreibung nur der enge Bereich von Regelungen, ohne deren Vorliegen mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (Senat aaO; BGH, Urteile vom 6. Juli 2011 aaO; vom 12. Juni 2001 aaO; vom 28. März 2001 aaO und vom 24. März 1999 aaO).

  • BGH, 16.04.2002 - X ZR 17/01

    Zur Einstandspflicht des Versicherungsunternehmens aus Sicherungsscheinen für

    § 651 k BGB bezweckt ebenso wie Art. 7 der Pauschalreiserichtlinie den vollständigen Schutz der in diesen Vorschriften genannten Rechte der Verbraucher und damit den Schutz der Verbraucher gegen sämtliche Risiken, die sich aus der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters ergeben (vgl. BGH Urt. v. 28.3.2001 - IV ZR 19/00, NJW 2001, 1934 unter Hinweis auf EuGH, Urt. v. 15.6.1999 - Rs. C-140/97 - Rechberger, Slg. 1999 I 3499 = NJW 1999, 3181, 3185).
  • BGH, 03.05.2006 - IV ZR 134/05

    Rechtstellung des Arbeitnehmers in der betrieblichen Altersversorgung im

    Einzubeziehen sind dabei im Besonderen auch die Interessen der auf diese Weise versicherten Arbeitnehmer, die eine grundsätzlich unwiderrufliche Bezugsberechtigung erwerben sollen und von dem einschränkenden Vorbehalt unmittelbar betroffen sind (vgl. BGHZ 103, 370, 383; Senatsurteil vom 12. März 2003 - IV ZR 58/02 - BGH-Report 2003, 811 (red. Leitsatz), im Übrigen unveröffentlicht, unter 2 a und b, jeweils zur Gruppenversicherung; BGHZ 142, 103, 107; Senatsurteil vom 28. März 2001 - IV ZR 19/00 - VersR 2001, 714 unter 2 b, jeweils zu § 9 AGBG).
  • BGH, 02.11.2011 - X ZR 43/11

    Zum Umfang des Insolvenzschutzes bei Pauschalreisen

    Der zwischen dem Reiseveranstalter und dem Versicherer geschlossene Reisepreissicherungsvertrag, der in der Regel ein echter Vertrag zugunsten Dritter i.S.d. § 328 BGB ist, wobei dem Reisenden ein unmittelbarer Anspruch gegen den Versicherer zusteht (vgl. Erman/Seiler, BGB, 12. Aufl. 2008; Erman/Schmid, BGB, 13. Aufl. 2011, § 651k Rn. 23, § 651k Rn. 9; Führich, Reiserecht, 6. Aufl. 2010, § 651k BGB Rn. 585; Palandt / Sprau, BGB, 70. Aufl. 2011, § 651k Rn. 4; Staudinger/Eckert, BGB, Neubearbeitung 2003, § 651k Rn. 19; Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2011, § 651k Rn. 20; Tonner, Der Reisevertrag, 5. Aufl. 2007, § 651k BGB Rn. 19; vgl. auch BGH, Urteil vom 18. März 2001 - IV ZR 19/00, NJW 2001, 1934), deckt die in § 651k Abs. 1 BGB genannten Risiken und damit alle in Art. 7 der Richtlinie genannten Risiken ab.
  • BGH, 08.06.2005 - IV ZR 30/04

    Bezugsrecht des Arbeitnehmers hinsichtlich einer Direktversicherung in der

    Einzubeziehen sind dabei im besonderen auch die Interessen der auf diese Weise versicherten Arbeitnehmer, die eine grundsätzlich unwiderrufliche Bezugsberechtigung erwerben sollen und von dem einschränkenden Vorbehalt unmittelbar betroffen sind (vgl. BGHZ 103, 370, 383; Senatsurteil vom 12. März 2003 - IV ZR 58/02 - BGH-Report 2003, 811 (red. Leitsatz), im übrigen unveröffentlicht, unter 2 a und b, jeweils zur Gruppenversicherung; BGHZ 142, 103, 107; Senatsurteil vom 28. März 2001 - IV ZR 19/00 - VersR 2001, 714 unter 2 b, jeweils zu § 9 AGBG).
  • BGH, 16.02.2005 - IV ZR 275/03

    Umfang der Reiseveranstalter-Insolvenzsicherung

    Demgegenüber geht die Revision unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 28. März 2001 (IV ZR 19/00 - NJW 2001, 1934 = VersR 2001, 714 jeweils unter 4 b) davon aus, daß § 651 k BGB richtlinienkonform auszulegen sei.

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 28. März 2001 (aaO) in Betracht gezogen, daß durch § 651 k BGB die Vorschrift des Art. 7 der EG-Richtlinie über Pauschalreisen (aaO) in deutsches Recht umgesetzt worden ist.

    Das hat auch der Senat in seinem Urteil vom 28. März 2001 (aaO) zugrunde gelegt.

  • LG Darmstadt, 10.02.2021 - 26 O 296/20

    Coronapandemie: Erfolgreiche Klage auf Leistungen aus einer

    Der gerichtlichen Inhaltskontrolle entzogene Leistungsbeschreibungen sind solche, die Art, Umfang und Güte der geschuldeten Leistung festlegen; Klauseln, die das Hauptleistungsversprechen einschränken, verändern, ausgestalten oder modifizieren, sind hingegen inhaltlich zu kontrollieren; damit bleibt der Überprüfung entzogen nur der enge Bereich der Leistungsbezeichnungen, ohne deren Vorliegen mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (BGH, NJW 2001, 1934).
  • OLG Hamm, 09.01.2012 - 2 U 104/11

    Formularmäßige Vereinbarung einer sog. "bring-or-pay-Klausel" in den Allgemeinen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH und der Oberlandesgerichte (vgl. BGH NJW 2001, 1934 ff; OLG München NJW 2006, 2416 f; OLG Köln NJW-RR 2002, 598) wird von § 307 Abs. 3 S. 1 BGB nur ein eng begrenzter Bereich von Regelungen, die Art, Umfang und Güte der geschuldeten Leistung festlegen, erfasst, nicht erfasst werden aber solche, die das Hauptleistungsversprechen einschränken, verändern, ausgestalten oder modifizieren.

    Nach der Rechtsprechung des BGH bleiben kontrollfrei nur Bestimmungen über "Art, Umfang und Güte der geschuldeten Leistung ... ohne deren Vorliegen mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann" (vgl. BGH NJW 2001, 2635 f; NJW 2001, 1934 f; NJW 2001, 1132 f; NJW 1999, 2279 f, jeweils mwN).

  • OLG Köln, 13.01.2010 - 11 U 159/09

    Formularmäßige Beschränkung einer aus Anlass der Anmietung eines Kfz vereinbarten

    Im Übrigen sind in den Schutz des § 307 BGB die Interessen solcher Dritter einbezogen, die Rechte aus dem Vertrag herleiten können und durch diesen unmittelbar berechtigt sind (BGHZ 142, 103 = NJW 1999, 3558; NJW 2001, 1934, 1935; Wolf/Lindacher/Pfeiffer, AGB-Recht, 5. Aufl., § 306 Rdn. 167).
  • OLG Hamburg, 29.03.2011 - 9 U 154/10

    Sicherstellung des gezahlten Reisepreises: Absage der Reise vor der Insolvenz des

  • LG Darmstadt, 10.03.2021 - 26 O 145/20

    Entschädigungsleistung bei coronabedingter Betriebschließung

  • OLG Hamburg, 15.07.2013 - 9 U 157/12

    Ratenschutzversicherung: Wirksamkeit einer Kündigungsklausel und einer

  • BGH, 02.11.2011 - X ZR 44/11

    Zum Umfang des Insolvenzschutzes bei Pauschalreisen

  • OLG Frankfurt, 14.07.2010 - 4 U 22/10

    Notarrecht: Aufwendungsersatzanspruch nach § 19a II 4 BNotO

  • OLG Frankfurt, 14.07.2010 - 4 U 41/10

    Vertrauensschadenversicherung der Notarkammern: Anspruch der vorleistenden

  • LG Darmstadt, 27.10.2021 - 26 O 653/20
  • OLG Köln, 18.03.2003 - 9 U 93/02

    Vorauszuzahlendes Taschengeld ist bei Insolvenz des Reiseveranstalters

  • LG Stuttgart, 22.03.2005 - 20 O 541/04

    Lebensversicherungsvertrag im Rahmen betrieblicher Altersvorsorge: Stornogebühren

  • LG Köln, 11.12.2003 - 24 S 11/03

    Kein Versicherungsschutz für Reisemängelansprüche

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