Rechtsprechung
   BGH, 28.03.2007 - 5 StR 32/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,9002
BGH, 28.03.2007 - 5 StR 32/07 (https://dejure.org/2007,9002)
BGH, Entscheidung vom 28.03.2007 - 5 StR 32/07 (https://dejure.org/2007,9002)
BGH, Entscheidung vom 28. März 2007 - 5 StR 32/07 (https://dejure.org/2007,9002)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,9002) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 52 StGB; § 249 StGB; § 239 StGB; § 21 StGB; § 49 StGB
    Konkurrenzen (Konsumtion zwischen Raub und Freiheitsberaubung); verminderte Schuldfähigkeit nach Alkoholkonsum (Blutalkoholkonzentration; Alkoholgewöhnung; fehlende Erinnerungslücken; Strafzumessung: Strafrahmenverschiebung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Konkurrenzverhältnis zwischen (besonders) schwerem Raub und Freiheitsberaubung; Tatbestandsvoraussetzungen des Straftatbestands der Freiheitsberaubung gemäß § 239 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB); Maßgeblicher Zeitpunkt für die Begründung der Zäsurwirkung anderweitiger ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 21; ; StGB § 64; ; StGB § 64 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21
    Kriterien für ein erheblich vermindertes Hemmungsvermögen nach Alkoholkonsum

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Kurzzeitiges Bedrängen nur tatbestandlich einschlägig bei besonders hoher Intensität

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 22.06.1993 - 5 StR 262/93

    Gemeinschaftliche Körperverletzung mit Todesfolge - Voraussetzung der Zurechnung

    Auszug aus BGH, 28.03.2007 - 5 StR 32/07
    Solches setzt eine intellektuelle Leistungsfähigkeit voraus, die sich mit der Annahme einer Blutalkoholkonzentration in der angenommenen Höhe nur sehr schwer verträgt, die lediglich um 0, 1 ‰ unter der Grenze liegt, bei der ein Ausschluss der Steuerungsfähigkeit stets besonders naheliegt (vgl. BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 14).
  • BGH, 30.03.1992 - 4 StR 108/92

    Drogenabhängigkeit - Alkoholabhängigkeit - Verminderung der Steuerungsfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 28.03.2007 - 5 StR 32/07
    Die Tat hat demnach Symptomwert für den Hang im Sinn des § 64 Abs. 1 StGB (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 2), dessen Annahme nicht entgegenstünde, wenn die Voraussetzungen des § 21 StGB nicht vorlagen (vgl. BGHR StGB § 64 Ablehnung 6).
  • BGH, 11.09.1990 - 1 StR 293/90

    Zusammenhang zwischen Hang zum Alkoholmißbrauch und Tat

    Auszug aus BGH, 28.03.2007 - 5 StR 32/07
    Die Tat hat demnach Symptomwert für den Hang im Sinn des § 64 Abs. 1 StGB (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 2), dessen Annahme nicht entgegenstünde, wenn die Voraussetzungen des § 21 StGB nicht vorlagen (vgl. BGHR StGB § 64 Ablehnung 6).
  • BGH, 23.06.1988 - 4 StR 164/88

    Abweisung der Revision

    Auszug aus BGH, 28.03.2007 - 5 StR 32/07
    Dabei hat es übersehen, dass die beiden letzten Verurteilungen durch das Amtsgericht Pirna vom 23. Mai und 12. Juli 2006 der hiesigen Tat nachfolgten und mit der Strafe des hier zäsurbegründenden Urteils des Amtsgerichts Pirna vom 23. Mai 2005 eine Gesamtfreiheitsstrafe zu bilden gewesen wäre (vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 4).
  • BGH, 18.12.1986 - 4 StR 668/86

    Schuldfähigkeit - Alkohol - Verminderte Steuerungsfähigkeit

    Auszug aus BGH, 28.03.2007 - 5 StR 32/07
    Alkoholgewöhnte Täter können sich nämlich auch im Rausch noch äußerlich kontrolliert, planvoll und folgerichtig verhalten, obwohl ihr Hemmungsvermögen möglicherweise schon erheblich beeinträchtigt ist (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4).
  • BGH, 07.02.1995 - 1 StR 1/95

    Freiheitsberaubung - Tatbestandsverwirklichung - Strafmilderung - Strafänderung -

    Auszug aus BGH, 28.03.2007 - 5 StR 32/07
    Indes hat, wie vom Generalbundesanwalt beantragt, die jeweilige tateinheitliche Verurteilung wegen Freiheitsberaubung zu entfallen, weil sie vorliegend nur das tatbestandsmäßige Mittel zur Begehung des Raubes darstellt (vgl. BGHR StGB § 239 Abs. 1 Konkurrenzen 8; BGH NStZ-RR 2003, 168).
  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95

    BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 28.03.2007 - 5 StR 32/07
    Die vom Landgericht herangezogene Alkoholgewöhnung des B. und fehlende Erinnerungslücken sind hierfür keine wesentlichen Kriterien (vgl. BGHSt 43, 66, 71, 73, 76).
  • BGH, 17.08.2004 - 5 StR 93/04

    Strengere Anforderungen an Strafmilderung bei alkoholisierten Tätern

    Auszug aus BGH, 28.03.2007 - 5 StR 32/07
    Für den Fall der erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit weist der Senat zur Frage der Strafrahmenverschiebung auf BGHSt 49, 239 hin.
  • BGH, 14.06.2005 - 5 StR 214/05

    Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung; Einbeziehung entlastender Umstände: hier

    Auszug aus BGH, 28.03.2007 - 5 StR 32/07
    Dies wird der neue Tatrichter nachzuholen haben, der naheliegend auch die intellektuellen und psychischen Auffälligkeiten dieses Angeklagten mit Hilfe eines psychiatrischen Sachverständigen zu betrachten haben wird, wenngleich nach dem Tat- und Leistungsbild des Angeklagten eine Anwendung des § 21 StGB nicht besonders wahrscheinlich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2005 - 5 StR 214/05) und alles andere als die Festsetzung einer empfindlichen Freiheitsstrafe ohnehin schuldunangemessen wäre.
  • BGH, 09.11.1999 - 4 StR 521/99

    Alkoholbedingte erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit;

    Auszug aus BGH, 28.03.2007 - 5 StR 32/07
    Der neue Tatrichter wird deshalb die Blutalkoholkonzentration des Angeklagten B. nach kritischer Prüfung der Trinkmengenangaben und aller weiteren Umstände neu zu bestimmen und deren - bei den hier komplexen, sich über einen längeren Zeitraum hinziehenden Handlungsabläufen und der langen Rückrechnungszeit - nur eingeschränkten Beweiswert (vgl. BGH NStZ 2000, 136; Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 20 Rdn. 24) seiner Bewertung zugrunde zu legen haben.
  • BGH, 21.01.2003 - 4 StR 414/02

    Versuchte Freiheitsberaubung (unmittelbares Ansetzen; kurze Dauer der

  • BGH, 26.01.2010 - 5 StR 520/09

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Beweiswürdigung; Gesamtbetrachtung aller

    Indes ist die Jugendstrafe aufzuheben, weil tragende Strafzumessungserwägungen, mit denen das Landgericht eine erhebliche Beeinträchtigung des Hemmungsvermögens des Angeklagten im Sinne des § 21 StGB ausgeschlossen hat, und zur Höhe der Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit auf zu Lasten und zu Gunsten des Angeklagten wirkenden Fehlern in der Beweiswürdigung beruhen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. März 2007 - 5 StR 32/07 Tz. 7 f.).

    Zudem ist zu besorgen, dass die vom Landgericht für einen Ausschluss erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit herangezogene Alkoholgewöhnung und fehlende Erinnerungslücke überbewertet worden sind (vgl. BGHSt 43, 66, 71, 73, 76; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4; BGH, Beschluss vom 28. März 2007 - 5 StR 32/07 Tz. 8).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht