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BGH, 28.03.2007 - 5 StR 558/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO; § 41a Abs. 1 EStG; § 25 Abs. 2 StGB
Steuerhinterziehung (Feststellungen der steuerlichen Tatsachen; Mittäterschaft) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Nachholung der Einbeziehung einer Geldstrafe ohne Erhöhung der Gesamtstrafe
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 41 Abs. 1
Kriterien für das Vorliegen von Arbeitgeber- und Arbeitnehmereigenschaft - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wuppertal, 19.12.2005 - 13 Cs 20 Js 735/05
- BGH, 28.03.2007 - 5 StR 558/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 24.03.1999 - I R 64/98
Inländischer Arbeitgeber bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung
Auszug aus BGH, 28.03.2007 - 5 StR 558/06
Insbesondere zahlte der Angeklagte, der für seinen Gewerbebetrieb eine eigene Buchhaltung führte, ein eigenes Geschäftskonto besaß und seinen Betrieb gegenüber der Krankenkasse und dem Finanzamt anmeldete, den Arbeitslohn im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an die Arbeitnehmer aus (vgl. zu diesem Kriterium in den Fällen der Arbeitnehmerüberlassung BFH BStBl II 2000, 41, 43; BStBl II 1982, 502, 503 ff.;… Schmidt/Drenseck, EStG 25. Aufl. § 38 Rdn. 4), nicht etwa seine beiden Hauptauftraggeber. - BGH, 12.08.2003 - 5 StR 158/03
Betrug (Täuschung durch aktives Tun)
Auszug aus BGH, 28.03.2007 - 5 StR 558/06
Auch die durch Abgabe unvollständiger Beitragsnachweise im Zeitraum Mai 1999 bis Juni 2002 begangenen Betrugstaten zu Lasten des Sozialversicherungsträgers setzten keine Sonderpflicht beim Angeklagten voraus (vgl. BGH, Beschluss vom 12. August 2003 - 5 StR 158/03). - BGH, 07.11.2006 - 5 StR 164/06
Verurteilungen im Steuerhinterziehungsverfahren gegen die frühere Vereinsspitze …
Auszug aus BGH, 28.03.2007 - 5 StR 558/06
Im Übrigen kann Mittäter einer Steuerhinterziehung in der hier verwirklichten Begehensvariante (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO) auch derjenige sein, den selbst keine steuerlichen Pflichten treffen, der aber auf die Festsetzung der Steuer tatsächlich Einfluss nehmen kann (st. Rspr.; zuletzt BGH wistra 2007, 112, 113 m.w.N.). - BFH, 02.04.1982 - VI R 34/79
Zur Lohnsteuerhaftung des Entleihers bei illegaler Arbeitnehmerüberlassung; …
Auszug aus BGH, 28.03.2007 - 5 StR 558/06
Insbesondere zahlte der Angeklagte, der für seinen Gewerbebetrieb eine eigene Buchhaltung führte, ein eigenes Geschäftskonto besaß und seinen Betrieb gegenüber der Krankenkasse und dem Finanzamt anmeldete, den Arbeitslohn im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an die Arbeitnehmer aus (vgl. zu diesem Kriterium in den Fällen der Arbeitnehmerüberlassung BFH BStBl II 2000, 41, 43; BStBl II 1982, 502, 503 ff.;… Schmidt/Drenseck, EStG 25. Aufl. § 38 Rdn. 4), nicht etwa seine beiden Hauptauftraggeber.