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BGH, 28.03.2012 - 2 StR 592/11, alt: 2 StR 347/09 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 267 StPO; § 353 StPO; § 176a Abs. 4 StGB; § 66 StGB
Übernahme von Urteilsbestandteilen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten nach Urteilsaufhebung; Strafzumessung bei schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern; Sicherungsverwahrung nach dem Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung vom 22. ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 66 Abs 1 Nr 3 StGB vom 27.12.2003, § 66 Abs 2 StGB vom 27.12.2003, § 176a Abs 2 Nr 1 StGB, Art 1 GG, Art 2 GG
Sicherungsverwahrung: Übernahme von Feststellungen aus einem aufgehobenen Urteil bei der erneuten Verurteilung; Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nach den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts bei der Anordnung wegen schweren Kindesmissbrauchs; Absehen von ... - Wolters Kluwer
Revision gegen die Anordnung bzw. Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung im Rahmen einer Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern; Strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung bei der Anordnung einer Maßregel
- rewis.io
Sicherungsverwahrung: Übernahme von Feststellungen aus einem aufgehobenen Urteil bei der erneuten Verurteilung; Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nach den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts bei der Anordnung wegen schweren Kindesmissbrauchs; Absehen von ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 66 Abs. 2; StGB § 176a Abs. 4
Revision gegen die Anordnung bzw. Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung im Rahmen einer Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern; Strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung bei der Anordnung einer Maßregel - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Trier, 24.08.2011 - 8041 Js 16255/08
- BGH, 28.03.2012 - 2 StR 592/11, alt: 2 StR 347/09
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2012, 272 (Ls.)
- NStZ-RR 2015, 198
Wird zitiert von ... (12)
- LG Münster, 09.03.2021 - 121 KLs 1/20
Neun Jahre Haft
Dazu bedarf es konkreter Anhaltspunkte für einen Behandlungserfolg (BGH, Urteil vom 28.03.2012 - 2 StR 592/11 -, juris; BGH, Beschluss vom 16.12.2014 - 1 StR 515/14 -, juris). - BGH, 19.02.2013 - 1 StR 465/12
Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung in zwei Verfahren aufgehoben
Hierzu zählen vor allem Verbrechen nach § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB, z.B. durch Einführen der Finger, bei denen es sich um schwere Sexualstraftaten im Sinne der Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts handelt (BGH, Urteil vom 28. März 2012 - 2 StR 592/11, NStZ-RR 2012, 272 (Ls.); Beschlüsse vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 328/11; vom 11. August 2011 - 3 StR 221/11; vom 2. August 2011 - 3 StR 208/11; auf Umstände des Einzelfalls abstellend, BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 5 StR 267/11, NStZ-RR 2012, 9). - BGH, 19.02.2013 - 1 StR 275/12
Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung in zwei Verfahren aufgehoben
Der Annahme der Gefährlichkeit steht auch nicht entgegen, dass sich die Taten gegen aus dem persönlichen Umfeld des Täters stammende Opfer richteten (vgl. BGH, Beschluss vom 28. März 2012 - 2 StR 592/11, 272; Urteil vom 4. November 2009 - 2 StR 347/09, NStZ-RR 2010, 77).Bei den vom Angeklagten zu erwartenden Taten des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern nach § 176a Abs. 2 StGB handelt es sich um schwere Sexualstraftaten im Sinne der Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts (BGH, Beschlüsse vom 28. März 2012 - 2 StR 592/11, 272; vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 328/11; vom 11. August 2011 - 3 StR 221/11; vom 2. August 2011 - 3 StR 208/11; auf Umstände des Einzelfalls abstellend, BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 5 StR 267/11, NStZ-RR 2012, 9), was das Landgericht auch nicht verkannt hat.
- BVerfG, 29.10.2013 - 2 BvR 1119/12
Sicherungsverwahrung ("Altfälle"; Vertrauensschutz; strikte …
Selbst wenn bei erneuter Begehung vergleichbarer Taten durch den Beschwerdeführer eine Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs gemäß § 176a Abs. 1 und Abs. 6 Satz 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr in Betracht kommt und daher grundsätzlich vom Vorliegen einer schweren Sexualstraftat ausgegangen werden kann (vgl. BGH…, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 5 StR 267/11 -, NStZ-RR 2012, S. 9; Urteil vom 28. März 2012 - 2 StR 592/11 -, juris, Rn. 11 m.w.N.), ergibt sich hieraus nicht ohne Weiteres auch eine Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten im Sinne der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011. - BGH, 22.10.2015 - 4 StR 275/15
Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Ermessen des …
Ein Absehen von der Anordnung trotz bestehender hangbedingter Gefährlichkeit kommt in Ausübung des in § 66 Abs. 2 (und Abs. 3) StGB eingeräumten Ermessens aber nur dann in Betracht, wenn bereits zum Zeitpunkt des Urteilserlasses die Erwartung begründet ist, der Täter werde hierdurch eine Haltungsänderung erfahren, so dass für das Ende des Strafvollzugs eine günstige Prognose gestellt werden kann (BGH, Urteil vom 28. März 2012 - 2 StR 592/11, NStZ-RR 2012, 272 (Ls.); Beschlüsse vom 16. Dezember 2014 - 1 StR 515/14, NStZ-RR 2015, 73, und vom 11. August 2011 - 3 StR 221/11).Es hätte prüfen müssen, ob zumindest konkrete Anhaltspunkte für einen Behandlungserfolg vorliegen (vgl. BGH, Urteile vom 3. Februar 2011 - 3 StR 466/10, NStZ-RR 2011, 172, und vom 19. Juli 2005 - 4 StR 184/05, NStZ-RR 2005, 337, 338; Beschlüsse vom 16. Dezember 2014 - 1 StR 515/14, NStZ-RR 2015, 73, und vom 28. März 2012 - 2 StR 592/11, NStZ-RR 2012, 272 (Ls.)).
- BGH, 16.12.2014 - 1 StR 515/14
Begründung des Hangs bei der Sicherungsverwahrung (zulässiges …
Ein Absehen von der Anordnung trotz bestehender hangbedingter Gefährlichkeit kommt in Ausübung des in § 66 Abs. 2 und 3 StGB eingeräumten Ermessens aber nur dann in Betracht, wenn bereits zum Zeitpunkt des Urteilserlasses die Erwartung begründet ist, der Täter werde hierdurch eine Haltungsänderung erfahren, so dass für das Ende des Strafvollzugs eine günstige Prognose gestellt werden kann (BGH, Urteil vom 28. März 2012 - 2 StR 592/11, NStZ-RR 2012, 272 (Ls.); Beschluss vom 11. August 2011 - 3 StR 221/11).Danach hat das Landgericht für seine Ermessensausübung den zutreffenden rechtlichen Maßstab zugrunde gelegt und geprüft, ob zumindest konkrete Anhaltspunkte für einen Behandlungserfolg (vgl. auch BGH, Urteile vom 19. Juli 2005 - 4 StR 184/05, NStZ-RR 2005, 337, 338 und vom 3. Februar 2011 - 3 StR 466/10, NStZ-RR 2011, 172; Beschluss vom 28. März 2011 - 2 StR 592/11) vorliegen, dies aber wegen der derzeit schlechten Ausgangsbedingungen für eine Therapie zutreffend verneint.
- BGH, 28.05.2018 - 1 StR 51/18
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (erforderliche Prognose …
Noch ungewisse positive Veränderungen und lediglich mögliche Wirkungen künftiger Maßnahmen während des Vollzugs der fraglichen Maßnahme genügen als tragfähige Anknüpfungstatsachen nicht (vgl. BGH, Urteile vom 28. März 2012 - 2 StR 592/11 Rn. 12, (in NStZ-RR 2012, 272 nur redak. Leitsatz) und vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 275/15, NStZ 2016, 337 mwN). - BGH, 23.04.2013 - 5 StR 617/12
Rechtsfehlerhafte Verneinung der Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung …
Zumindest Taten des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern gemäß § 176a Abs. 1 Nr. 1 StGB, wie der Angeklagte sie zum Nachteil der Nebenklägerin begangen hat, sind im Hinblick auf die für die Tatopfer oftmals gewichtigen psychischen Auswirkungen und die hohe Strafdrohung unabhängig von körperlicher Gewaltanwendung - unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls - grundsätzlich als schwere Sexualstraftaten im Sinne der Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts zu werten (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2011 - 5 StR 267/11, NStZ-RR 2012, 9, vom 2. August 2011 - 3 StR 208/11, BGHR StGB § 66 Strikte Verhältnismäßigkeit 1, vom 11. August 2011 - 3 StR 221/11, vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 328/11, StV 2012, 212, und Urteile vom 28. März 2012 - 2 StR 592/11, NStZ-RR 2012, 272, und vom 19. Februar 2013 - 1 StR 275/12). - BGH, 31.07.2019 - 2 StR 132/19
Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Vorliegen eines Hanges: …
Vielmehr bedarf es zumindest konkreter Anhaltspunkte für einen Behandlungserfolg (Senat, Urteil vom 28. März 2012 - 2 StR 592/11 Rn. 12). - BGH, 29.05.2012 - 3 StR 156/12
Reichweite der Aufhebung von Feststellungen in der Revision
Eigene, mit einer eigenständigen Beweiswürdigung belegte Feststellungen (vgl. BGH, Urteil vom 28. März 2012 - 2 StR 592/11) zur gewerbsmäßigen Handlungsweise des Angeklagten hat es nicht getroffen. - BGH, 08.09.2015 - 2 StR 136/15
Aufhebung der Feststellungen durch das Revisionsgericht (Feststellungen des neuen …
- BGH, 18.02.2014 - 5 StR 50/14
Keine erneute Heranziehung der Feststellungen zur Person nach Aufhebung im …