Rechtsprechung
   BGH, 28.03.2012 - VIII ZR 79/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,4853
BGH, 28.03.2012 - VIII ZR 79/11 (https://dejure.org/2012,4853)
BGH, Entscheidung vom 28.03.2012 - VIII ZR 79/11 (https://dejure.org/2012,4853)
BGH, Entscheidung vom 28. März 2012 - VIII ZR 79/11 (https://dejure.org/2012,4853)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,4853) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 558a Abs 2 Nr 4 BGB
    Wohnraummiete: Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen unter Benennung von - mehr als 3 - Vergleichswohnungen

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens bei Liegen der Miete einiger der zur Begründung des Mieterhöhungsverlangens benannten Vergleichswohnungen unterhalb der ortsüblich verlangten Miete

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Erhöhungsverlangen bei Wohnungsmieten

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Formelle Wirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens mit Vergleichswohnungen mit teilweise niedrigeren als der verlangten Miete

  • rewis.io

    Wohnraummiete: Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen unter Benennung von - mehr als 3 - Vergleichswohnungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 558a Abs. 2 Nr. 4
    Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens bei Liegen der Miete einiger der zur Begründung des Mieterhöhungsverlangens benannten Vergleichswohnungen unterhalb der ortsüblich verlangten Miete

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mieterhöhung: Zu viele, aber ungeeignete Vergleichswohnungen: Egal!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Mieterhöhungsverlangen mit mehr als drei Vergleichswohnungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zu viele Vergleichswohnungen für das Mieterhöhungsverlangen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mieterhöhungsverlangen ist auch mit mehr als drei Vergleichswohnungen wirksam!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Mieterhöhungsverlangen mit mehr als drei Vergleichswohnungen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mieterhöhung und Vergleichswohnungen

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Erfolgt die Begründung eines Mieterhöhungsverlangens anhand von konkret bezeichneten Vergleichswohnungen, genügt es, wenn die Mieten von mindestens drei Vergleichswohnungen der verlangten Miete entsprechen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens bei Benennung von mehr als drei Vergleichswohnungen zum Teil auch mit Mieten unterhalb der verlangten Miete

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Erhöhungsverlangen mit mehr als 3 Vergleichswohnungen

  • blog.de (Kurzinformation)

    Zur formellen Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Überzählige Vergleichswohnung schadet bei Mieterhöhung nicht

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Überzählige Vergleichswohnung schadet bei Mieterhöhung nicht

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Als Begründung einer Mieterhöhung reicht formal die Angabe von drei Vergleichswohnungen

Besprechungen u.ä. (2)

  • rechtsportal.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Als Begründung einer Mieterhöhung reicht formal die Angabe von drei Vergleichswohnungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Drei Vergleichswohnungen müssen der begehrten Miete entsprechen: Basta! (IMR 2012, 223)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 710
  • MDR 2012, 631
  • NZM 2012, 415
  • ZMR 2012, 609
  • NJ 2012, 301
  • NJ 2013, 225
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 15.12.1983 - 9 REMiet 2/83
    Auszug aus BGH, 28.03.2012 - VIII ZR 79/11
    Eine Erhöhung der Miete auf die verlangte Miete ist nur dann ordnungsgemäß begründet, wenn der Vermieter mindestens drei Vergleichswohnungen angibt, deren Miete mindestens so hoch ist wie die verlangte Miete (vgl. OLG Karlsruhe, WuM 1984, 21 f., zu § 2 MHG).
  • BGH, 18.12.2002 - VIII ZR 141/02

    Zur Wirksamkeit eines mit Vergleichswohnungen begründeten Mieterhöhungsverlangens

    Auszug aus BGH, 28.03.2012 - VIII ZR 79/11
    Die Vergleichswohnungen müssen deshalb so genau bezeichnet werden, dass der Mieter sie ohne nennenswerte Schwierigkeiten auffinden kann (Senatsurteil vom 18. Dezember 2002 - VIII ZR 141/02, WuM 2003, 149 unter II 1 a mwN, zu § 2 MHG, jetzt § 558a BGB).
  • BGH, 03.02.2016 - VIII ZR 69/15

    Mieterhöhungsverlangen für Wohnraum: Anforderungen an die Begründung mit einem

    Vielmehr soll das Begründungserfordernis den Mieter lediglich in die Lage versetzen, der Berechtigung des Mieterhöhungsverlangens nachzugehen und dieses zumindest ansatzweise nachzuvollziehen (Senatsbeschluss vom 8. April 2014 - VIII ZR 216/13, NZM 2014, 747 Rn. 1 mwN; vgl. Senatsurteil vom 28. März 2012 - VIII ZR 79/11, NZM 2012, 415 Rn. 14).
  • BGH, 26.04.2016 - VIII ZR 54/15

    Wohnraummiete: Wirksamkeit des auf den Berliner Mietspiegel 2011 gestützten

    Die Richtigkeit dieser Einordnung ist keine Frage der formellen Wirksamkeit, sondern der materiellen Begründetheit des Erhöhungsverlangens (Senatsurteile vom 3. Juli 2013 - VIII ZR 269/12, GE 2013, 1133 Rn. 23; vom 28. März 2012 - VIII ZR 79/11, NJW-RR 2012, 710 Rn. 16; vom 11. März 2009 - VIII ZR 74/08, NJW 2009, 1667 Rn. 8; jeweils mwN).
  • BGH, 21.11.2012 - VIII ZR 46/12

    Zustimmungsprozess zum Mieterhöhungsverlangen bei Wohnraummiete: Tatrichterliche

    Die Klägerin hat sich zur Begründung der beabsichtigten Mieterhöhung auf die Benennung von vier Vergleichswohnungen gestützt (§ 558a Abs. 2 Nr. 4 BGB; vgl. auch Senatsurteil vom 28. März 2012 - VIII ZR 79/11, NJW-RR 2012, 710 Rn. 10 f.) und - seine Eignung als qualifizierter Mietspiegel unterstellend - zusätzlich die im Berliner Mietspiegel 2009 vorgesehenen Angaben zur Wohnung mitgeteilt (§ 558a Abs. 3 BGB).
  • BGH, 06.11.2013 - VIII ZR 346/12

    Erhöhung der Wohnraummiete: Anforderungen an einen qualifizierten Mietspiegel

    Die Klägerin hat sich zur Begründung der angestrebten Mieterhöhung auf die Benennung von sechs Vergleichswohnungen gestützt (§ 558a Abs. 2 Nr. 4 BGB; vgl. auch Senatsurteil vom 28. März 2012 - VIII ZR 79/11, NJW-RR 2012, 710 Rn. 10 f.) und - seine Eignung als qualifizierter Mietspiegel unterstellend - zusätzlich die im Berliner Mietspiegel 2009 vorgesehenen Angaben zur Wohnung mitgeteilt (§ 558a Abs. 3 BGB).
  • BGH, 03.07.2013 - VIII ZR 263/12

    Zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete bei einer ehemaligen

    Dem Mieter sollen mit dem Mieterhöhungsverlangen im Interesse einer außergerichtlichen Einigung die Tatsachen mitgeteilt werden, die er benötigt, um die vom Vermieter begehrte Mieterhöhung auf ihre Berechtigung - zumindest ansatzweise - überprüfen zu können (Senatsurteile vom 7. Juli 2010 - VIII ZR 321/09, NJW 2010, 2945 Rn. 9; vom 28. März 2012 - VIII ZR 79/11, NJW-RR 2012, 710 Rn. 14; jeweils mwN), also etwa die Angabe der ortsüblichen Vergleichsmiete und bei Bezugnahme auf einen Mietspiegel - wie hier der Fall - die Einordnung der Wohnung in die betreffende Kategorie des Mietspiegels (Senatsurteil vom 11. März 2009 - VIII ZR 74/08, NJW 2009, 1667 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 18.12.2019 - VIII ZR 236/18

    Bezugnahme zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens auf entsprechende

    Sie soll vielmehr den Mieter lediglich in die Lage versetzen, das Erhöhungsverlangen zumindest ansatzweise nachzuvollziehen und gegebenenfalls mittels weiterer Nachforschungen die Vergleichbarkeit der Wohnungen zu überprüfen (vgl. Senatsurteile vom 11. Juli 2018 - VIII ZR 136/17, NJW 2018, 2792 Rn. 18; vom 28. März 2012 - VIII ZR 79/11, NJW-RR 2012, 710 Rn. 14; Senatsbeschluss vom 8. April 2014 - VIII ZR 216/13, NJW-RR 2014, 1357 Rn. 3; vgl. hierzu auch BVerfG, NJW-RR 1993, 1485, 1486 sowie BayObLG, NJW-RR 1992, 455, 457; jeweils zu § 2 Abs. 2 MHG).
  • BGH, 03.07.2013 - VIII ZR 267/12

    Mieterhöhung bei Wohnraum: Unverwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens;

    Dem Mieter sollen mit dem Mieterhöhungsverlangen im Interesse einer außergerichtlichen Einigung die Tatsachen mitgeteilt werden, die er benötigt, um die vom Vermieter begehrte Mieterhöhung auf ihre Berechtigung - zumindest ansatzweise - überprüfen zu können (Senatsurteile vom 7. Juli 2010 - VIII ZR 321/09, NJW 2010, 2945 Rn. 9; vom 28. März 2012 - VIII ZR 79/11, NJW-RR 2012, 710 Rn. 14; jeweils mwN), also etwa die Angabe der ortsüblichen Vergleichsmiete und bei Bezugnahme auf einen Mietspiegel - wie hier der Fall - die Einordnung der Wohnung in die betreffende Kategorie des Mietspiegels (Senatsurteil vom 11. März 2009 - VIII ZR 74/08, NJW 2009, 1667 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 03.02.2016 - VIII ZR 66/15

    Wohnraummiete: Anforderungen an ein zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens

    Vielmehr soll das Begründungserfordernis den Mieter lediglich in die Lage versetzen, der Berechtigung des Mieterhöhungsverlangens nachzugehen und dieses zumindest ansatzweise nachzuvollziehen (Senatsbeschluss vom 8. April 2014 - VIII ZR 216/13, NZM 2014, 747 Rn. 1 mwN; vgl. Senatsurteil vom 28. März 2012 - VIII ZR 79/11, NZM 2012, 415 Rn. 14).
  • BGH, 03.07.2013 - VIII ZR 269/12

    Mieterhöhung bei Wohnraum: Unverwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens;

    Dem Mieter sollen mit dem Mieterhöhungsverlangen im Interesse einer außergerichtlichen Einigung die Tatsachen mitgeteilt werden, die er benötigt, um die vom Vermieter begehrte Mieterhöhung auf ihre Berechtigung - zumindest ansatzweise - überprüfen zu können (Senatsurteile vom 7. Juli 2010 - VIII ZR 321/09, NJW 2010, 2945 Rn. 9; vom 28. März 2012 - VIII ZR 79/11, NJW-RR 2012, 710 Rn. 14; jeweils mwN), also etwa die Angabe der ortsüblichen Vergleichsmiete und bei Bezugnahme auf einen Mietspiegel - wie hier der Fall - die Einordnung der Wohnung in die betreffende Kategorie des Mietspiegels (Senatsurteil vom 11. März 2009 - VIII ZR 74/08, NJW 2009, 1667 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 03.02.2016 - VIII ZR 68/15

    Mieterhöhungsverlangen für Wohnraum: Anforderungen an die Begründung mit einem

    Vielmehr soll das Begründungserfordernis den Mieter lediglich in die Lage versetzen, der Berechtigung des Mieterhöhungsverlangens nachzugehen und dieses zumindest ansatzweise nachzuvollziehen (Senatsbeschluss vom 8. April 2014 - VIII ZR 216/13, NZM 2014, 747 Rn. 1 mwN; vgl. Senatsurteil vom 28. März 2012 - VIII ZR 79/11, NZM 2012, 415 Rn. 14).
  • BGH, 03.02.2016 - VIII ZR 70/15

    Mieterhöhungsverlangen für Wohnraum: Anforderungen an die Begründung mit einem

  • BGH, 03.02.2016 - VIII ZR 67/15

    Mieterhöhungsverlangen für Wohnraum: Anforderungen an die Begründung mit einem

  • BGH, 03.02.2016 - VIII ZR 94/15

    Mieterhöhungsverlangen für Wohnraum: Anforderungen an die Begründung mit einem

  • LG München I, 10.01.2018 - 14 S 7847/17

    Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete durch Sachverständigengutachten

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht