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   BGH, 28.03.2013 - 4 StR 467/12   

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https://dejure.org/2013,6654
BGH, 28.03.2013 - 4 StR 467/12 (https://dejure.org/2013,6654)
BGH, Entscheidung vom 28.03.2013 - 4 StR 467/12 (https://dejure.org/2013,6654)
BGH, Entscheidung vom 28. März 2013 - 4 StR 467/12 (https://dejure.org/2013,6654)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO; § 337 Abs. 1 StPO; § 54 StGB
    Strafzumessung (Überprüfung durch das Revisionsgericht; Bildung einer Gesamtstrafe: enger zeitlicher, sachlicher oder situativer Zusammenhang zwischen den Taten; Berücksichtigung von Untersuchungshaft als Strafmilderungsgrund)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die strafmildernde Berücksichtigung eines engen zeitlichen, sachlichen und situativen Zusammenhangs zwischen einzelnen Taten bei der Gesamtstrafenbildung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 337 Abs. 1
    Anforderungen an die strafmildernde Berücksichtigung eines engen zeitlichen, sachlichen und situativen Zusammenhangs zwischen einzelnen Taten bei der Gesamtstrafenbildung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessung: 3 Raubtaten - kein minder schwerer Fall mehr, auch wenn nicht maskiert….

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 367
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 18.09.1995 - 1 StR 463/95

    Gesamtstrafenbildung - Tatenzusammenhang - Strafmilderung - Einzelfallbewertung -

    Auszug aus BGH, 28.03.2013 - 4 StR 467/12
    Allerdings kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Bildung einer Gesamtstrafe strafmildernd ins Gewicht fallen, dass zwischen den einzelnen Taten ein enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang besteht (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 1995 - 1 StR 463/95, BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 3 mwN).

    Vielmehr richtet es sich nach den Umständen des Einzelfalles, ob der genannte enge Zusammenhang bei der Gesamtstrafenbildung als bestimmender Strafzumessungsgrund im Sinne von § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO maßgeblich zu Gunsten des Täters zu werten und daher ausdrücklich zu erwägen ist oder nicht (BGH, Urteil vom 18. September 1995 aaO).

    Die strafmildernde Bedeutung dieses Umstandes beruht - etwa im Bereich von Sexualdelikten - darauf, dass die wiederholte Verwirklichung gleichartiger, gegen dasselbe Opfer gerichteter, einer persönlichen Beziehung entspringenden Taten nicht notwendig Ausdruck einer sich steigernden rechtsfeindlichen Einstellung sein muss; vielmehr kann die Hemmschwelle für die späteren Taten von Tat zu Tat niedriger geworden sein (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 1995 aaO).

  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 28.03.2013 - 4 StR 467/12
    Nur in diesem Rahmen kann eine Verletzung des Gesetzes im Sinne von § 337 Abs. 1 StPO vorliegen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349).

    Auch bei der Bemessung einer Gesamtstrafe gilt jedoch, dass das Gesetz bei der Strafzumessung "von jedem Schematismus ..." weit entfernt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 351).

  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Auszug aus BGH, 28.03.2013 - 4 StR 467/12
    Da die Schuld des Täters in Bezug auf die Einzeltaten durch eine Mehrheit von Taten erhöht werden kann, ist dieser Umstand vielmehr auch bei der Bemessung der Einzelstrafe und schon bei der Erwägung mit in Betracht zu ziehen, ob jeweils ein minder schwerer Fall bejaht werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1971 - 1 StR 485/71, BGHSt 24, 268, 271; Senatsurteil vom 23. Februar 1989 - 4 StR 8/89, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 7).
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 28.03.2013 - 4 StR 467/12
    Liegt ein solcher Rechtsfehler nicht vor, hat das Revisionsgericht die Strafzumessung des Tatrichters regelmäßig hinzunehmen (BGH, Urteil vom 17. September 1980 - 2 StR 355/80, BGHSt 29, 319, 320).
  • BGH, 22.10.1986 - 2 StR 516/86

    Rechtsfehler bei der Strafzumessung - Doppelverwertungsverbot von Umständen, die

    Auszug aus BGH, 28.03.2013 - 4 StR 467/12
    Damit wird der zu Lasten des Angeklagten berücksichtigte Umstand, er sei bei diesen Taten jeweils raffiniert und planvoll vorgegangen, nicht nur in widersprüchlicher und daher kaum nachvollziehbarer Weise relativiert (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 22. Oktober 1986 - 2 StR 516/86, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 4).
  • BGH, 23.02.1989 - 4 StR 8/89

    Gemeinschaftliche Überfälle auf Geldboten mit einer Schreckschusspistole -

    Auszug aus BGH, 28.03.2013 - 4 StR 467/12
    Da die Schuld des Täters in Bezug auf die Einzeltaten durch eine Mehrheit von Taten erhöht werden kann, ist dieser Umstand vielmehr auch bei der Bemessung der Einzelstrafe und schon bei der Erwägung mit in Betracht zu ziehen, ob jeweils ein minder schwerer Fall bejaht werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1971 - 1 StR 485/71, BGHSt 24, 268, 271; Senatsurteil vom 23. Februar 1989 - 4 StR 8/89, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 7).
  • BGH, 19.12.2002 - 3 StR 401/02

    Vorsatz (Wollen; Wissen); Strafzumessung bei der Vergewaltigung

    Auszug aus BGH, 28.03.2013 - 4 StR 467/12
    Untersuchungshaft ist indes, jedenfalls bei Verhängung einer zu verbüßenden Freiheitsstrafe, kein Strafmilderungsgrund, es sei denn, mit ihrem Vollzug wären ungewöhnliche, über die üblichen deutlich hinausgehende Beschwernisse verbunden (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - 1 StR 407/11, NStZ 2012, 147; Urteil vom 19. Mai 2010 - 2 StR 102/10, NStZ 2011, 100; Urteil vom 19. Dezember 2002 - 3 StR 401/02, NStZ-RR 2003, 110, 111).
  • BGH, 14.06.2006 - 2 StR 34/06

    Vollzug von Untersuchungshaft als Strafmilderungsgrund (Anrechnung auf die

    Auszug aus BGH, 28.03.2013 - 4 StR 467/12
    Will der Tatrichter wegen besonderer Nachteile für den Angeklagten den Vollzug der Untersuchungshaft bei der Strafzumessung mildernd berücksichtigen, müssen diese Nachteile in den Urteilsgründen dargelegt werden (BGH, Urteil vom 14. Juni 2006 - 2 StR 34/06, NJW 2006, 2645).
  • BGH, 05.04.2007 - 4 StR 5/07

    Prozessbetrug; Strafzumessung (unangemessen milde Strafen: Schuldausgleich, Ziel

    Auszug aus BGH, 28.03.2013 - 4 StR 467/12
    Eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle der tatrichterlichen Strafzumessung im Revisionsverfahren ist danach ausgeschlossen (Senatsurteil vom 5. April 2007 - 4 StR 5/07, wistra 2007, 341, 342).
  • BGH, 19.05.2010 - 2 StR 102/10

    Strafmilderung infolge einer Aufklärungshilfe (sichere Grundlage für den

    Auszug aus BGH, 28.03.2013 - 4 StR 467/12
    Untersuchungshaft ist indes, jedenfalls bei Verhängung einer zu verbüßenden Freiheitsstrafe, kein Strafmilderungsgrund, es sei denn, mit ihrem Vollzug wären ungewöhnliche, über die üblichen deutlich hinausgehende Beschwernisse verbunden (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - 1 StR 407/11, NStZ 2012, 147; Urteil vom 19. Mai 2010 - 2 StR 102/10, NStZ 2011, 100; Urteil vom 19. Dezember 2002 - 3 StR 401/02, NStZ-RR 2003, 110, 111).
  • BGH, 13.10.2011 - 1 StR 407/11

    Betrug (Täuschung bei anschließender Bonitätsprüfung; Kausalität für den Irrtum;

  • BGH, 12.06.2017 - GSSt 2/17

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung des zeitlichen Abstandes zwischen

    Eine "Mathematisierung' oder ein sonstiger Schematismus sind dem Gesetz hierbei fremd (BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 351; Urteil vom 28. März 2013 - 4 StR 467/12, juris Rn. 30; Beschluss vom 10. November 2016 - 1 StR 417/16, juris).
  • OLG Hamm, 21.11.2017 - 5 RVs 125/17

    Folgen einer strafbaren Beschneidung müssen aufgeklärt werden

    Nur in diesem Rahmen kann eine Verletzung des Gesetzes im Sinne von § 337 Abs. 1 StPO vorliegen (vgl. BGH, Urteil vom 28. März 2013, - Az. 4 StR 467/12 -, m.w.N.; Urteil des erkennenden Senats vom 10. Juli 2017 in III-5 RVs 3/17).
  • BGH, 17.10.2023 - 6 StR 227/23

    Schuldspruch wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher

    (1) Zwar kann die Begründung der verhängten Strafe sachlich-rechtlichen Bedenken begegnen, wenn die Urteilsgründe dem Revisionsgericht die ihm obliegende Nachprüfung nicht ermöglichen, die Erwägungen des Tatgerichts einseitig, widersprüchlich, unvollständig oder sonst in sich fehlerhaft sind (vgl. BGH, Urteil vom 28. März 2013 - 4 StR 467/12) oder sich die Strafe von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, nach oben oder unten löst (vgl. BGH, Urteil vom 2. August 2012 - 3 StR 132/12, NStZ-RR 2012, 336, 337).
  • BGH, 20.07.2016 - 2 StR 18/16

    Strafzumessung (Serientaten; Bemessung der Gesamtstrafe: zu hohes Strafübels

    Da die Schuld des Täters in Bezug auf die Einzeltaten durch eine Mehrheit von Taten erhöht werden kann, ist es möglich, auch diesen Umstand schon bei der Bemessung der Einzelstrafe und bei der Erwägung mit in Betracht zu ziehen, ob jeweils ein minder schwerer Fall bejaht werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1971 - 1 StR 485/71, BGHSt 24, 268, 271; Beschluss vom 6. Juni 1994 - 5 StR 229/94 - juris Rn. 4; Urteil vom 28. März 2013 - 4 StR 467/12 - juris Rn. 23).
  • LG Frankfurt/Main, 12.05.2023 - 24 KLs 7/22

    Antikorruptions-Staatsanwalt wegen Korruption zu sechs Jahren Haft verurteilt

    Diese konnten auch berücksichtigt werden, da die Schuld des Täters in Bezug auf die Einzeltaten durch eine Mehrheit von Taten erhöht werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 28.03.2013 - 4 StR 467/12, BeckRS 2013, 6623) und auch verjährte Taten mit dem ihnen zukommenden Gewicht berücksichtigt werden dürfen (vgl. BGH, Beschluss vom 03.03.2016 - 4 StR 566/15, BeckRS 2016, 5916).
  • LG München I, 09.07.2021 - 12 KLs 271 Js 190002/18

    Fehlgeschlagener Versuch der Anstiftung zu einem Verbrechen

    Unter nochmaliger Abwägung sämtlicher für und gegen den Angeklagten G sprechender Gesichtspunkte, insbesondere unter Berücksichtigung seines Geständnisses sowie des engen zeitlichen Zusammenhangs zwischen den Taten der Anklage vom 29.12.2020, mithin des Seriencharakters (vgl. BGH, Urt. v. 28.03.2013, Az.: 4 StR 467/12), und den erheblichen, teils einschlägigen Vorstrafen des Angeklagten G, sowie der Tatsache, dass der Nebenkläger aufgrund der Vorfälle bis heute in seiner Lebensführung beeinträchtigt ist, hielt die Kammer eine angemessene Erhöhung der höchsten Einsatzstrafe von 2 Jahren 4 Monaten und somit die Verhängung einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren 10 Monaten für tat- und schuldangemessen.

    Unter nochmaliger Abwägung sämtlicher für und gegen den Angeklagten Be sprechender Gesichtspunkte, insbesondere unter Berücksichtigung seines besonders wertvollen, die Aufklärung der Taten ermöglichenden Geständnisses, des engen zeitlichen Zusammenhangs zwischen den Taten, mithin des Seriencharakters (vgl. BGH, Urt. v. 28.03.2013, Az.: 4 StR 467/12), und der im Zeitpunkt der Tatbegehung vorhandenen offenen Reststrafenbewährung, hielt die Kammer eine angemessene Erhöhung der höchsten Einsatzstrafe von 1 Jahr 6 Monaten und somit die Verhängung einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren für tat- und schuldangemessen.

  • BGH, 10.11.2016 - 1 StR 417/16

    Gesamtstrafenbildung (eigenständiger Zumessungsakt: umfassende Würdigung der

    Derartige mathematische Überlegungen finden im Gesetz keine Stütze; auch bei der Bemessung einer Gesamtstrafe gilt, dass das Gesetz bei der Strafzumessung "von jedem Schematismus' weit entfernt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 351; Urteil vom 28. März 2013 - 4 StR 467/12).
  • BGH, 19.12.2013 - 4 StR 302/13

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Untersuchungshaft ist indes, jedenfalls bei der Verhängung einer zu verbüßenden Freiheitsstrafe, kein Strafmilderungsgrund, es sei denn, mit ihrem Vollzug wären ungewöhnliche, über die üblichen deutlich hinausgehende Beschwernisse verbunden (BGH, Urteile vom 28. März 2013 - 4 StR 467/12 Rn. 25 und vom 10. Oktober 2013 - 4 StR 258/13, Rn. 18, jeweils mwN).
  • BGH, 19.01.2017 - 4 StR 334/16

    Strafzumessung (ausnahmsweise Berücksichtigung erlittener Untersuchungshaft;

    Zwar ist erlittene Untersuchungshaft bei einer zu vollstreckenden Freiheitsstrafe regelmäßig für die Strafzumessung ohne Bedeutung, weil sie nach § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB grundsätzlich auf die zu vollstreckende Strafe angerechnet wird (vgl. BGH, Urteile vom 19. Mai 2010 - 2 StR 102/10, NStZ 2011, 100, und vom 20. August 2013 - 5 StR 248/13, NStZ 2014, 31); eine strafmildernde Berücksichtigung kommt nur in Betracht, wenn mit ihrem Vollzug ungewöhnliche, über die üblichen deutlich hinausgehende Beschwernisse verbunden sind (vgl. BGH, Urteil vom 28. März 2013 - 4 StR 467/12; Beschluss vom 13. Oktober 2011 - 1 StR 407/11, NStZ 2012, 147).
  • BGH, 19.12.2013 - 4 StR 303/13

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Untersuchungshaft ist indes, jedenfalls bei der Verhängung einer zu verbüßenden Freiheitsstrafe, kein Strafmilderungsgrund, es sei denn, mit ihrem Vollzug wären ungewöhnliche, über die üblichen deutlich hinausgehende Beschwernisse verbunden (BGH, Urteile vom 28. März 2013 - 4 StR 467/12 Rn. 25 und vom 10. Oktober 2013 - 4 StR 258/13 Rn. 18, jeweils mwN).
  • BGH, 22.10.2015 - 4 StR 275/15

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Ermessen des

  • OLG Hamm, 21.05.2013 - 3 RVs 27/13

    Minder schwerer Fall der gefährlichen Körperverletzung

  • BGH, 25.07.2017 - 5 StR 176/17

    Fälschliche Annahme einer tatsächlich nicht bestehenden Bindung an eine von der

  • LG Kaiserslautern, 26.01.2017 - 4 KLs 6042 Js 217/13

    Zwangsheirat: Strafbarkeit der erzwungenen Eingehung einer Imam-Ehe sowie einer

  • BGH, 05.06.2014 - 4 StR 59/14

    Grenzen der Revisibilität der Strafzumessung beim Versuch (gerechter

  • OLG Karlsruhe, 17.01.2023 - 1 Rb 36 Ss 778/22

    Absehen vom Regelfahrverbot bei einer Verfahrensverzögerung mit einem langen

  • OLG Karlsruhe, 28.02.2023 - 1 ORs 340 SRs 86/24

    BeA, Ersatzeinreichung, Störung bei der Justiz, anwaltliche Versicherung

  • LG Aurich, 01.11.2021 - 16 Ns 14/21
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