Rechtsprechung
BGH, 28.03.2017 - 4 StR 350/16 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 74c Abs 1 StGB, § 75 StGB
Einziehung von Wertersatz: Anordnung der Einziehung eines nicht im Eigentum des Angeklagten stehenden Geldbetrages - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 74c Abs. 1 StGB, § 75 StGB, § 473 Abs. 4 StPO
- Wolters Kluwer
Revision gegen die angeordnete Einziehung von Wertersatz
- rewis.io
Einziehung von Wertersatz: Anordnung der Einziehung eines nicht im Eigentum des Angeklagten stehenden Geldbetrages
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2; StGB § 74c Abs. 1; StGB § 75
Revision gegen die angeordnete Einziehung von Wertersatz - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hagen, 14.01.2016 - 71 KLs 1/15
- BGH, 28.03.2017 - 4 StR 350/16
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2018, 14
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.04.2010 - 5 StR 136/10
Einziehung von Wertersatz (Eigentum; Eigentümer); Verfall von Wertersatz (Vorrang …
Auszug aus BGH, 28.03.2017 - 4 StR 350/16
Da nach den Feststellungen des angefochtenen Urteils das Bargeld, welches zur Vortäuschung des für eine Wohnbauförderung erforderlichen Eigenkapitals verwendet wurde, nicht im Eigentum des Angeklagten, sondern der S. GmbH stand, liegen die Voraussetzungen des § 74c Abs. 1 StGB nicht vor (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2010 - 5 StR 136/10, wistra 2010, 302).
- BGH, 04.07.2023 - 2 StR 219/22
Notwendigkeit konkreter Feststellungen zur subjektiven Bestimmung des …
Die Einziehung als Tatobjekt setzt voraus, dass der Täter oder Teilnehmer zum Zeitpunkt der Tat Eigentümer des Gegenstandes war oder ihm dieser zumindest zustand (vgl. BGH, Beschluss vom 28. März 2017 - 4 StR 350/16). - BGH, 11.01.2022 - 1 StR 471/21
Geldwäsche (Einziehung von Geldwäscheobjekten)
Die Einziehung des Wertes eines Tatmittels nach § 74c Abs. 1 StGB in der bis 30. Juni 2017 geltenden Fassung setzt indes voraus, dass der Täter oder Teilnehmer zum Zeitpunkt der Tat Eigentümer des der Einziehung unterliegenden Gegenstandes war oder ihm dieser zumindest zustand (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. April 2010 - 5 StR 136/10 Rn. 3; vom 28. März 2017 - 4 StR 350/16 Rn. 3 …und vom 11. Juni 1985 - 5 StR 275/85 Rn. 2). - BGH, 24.07.2019 - 3 StR 160/19
Klarstellung der Urteilformel hinsichtlich der Einziehungsentscheidung …
In diesem Zusammenhang hat das Landgericht Bezug genommen auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 28. März 2017 in der Sache 4 StR 350/16, mit dem er für eine vergleichbare Fallkonstellation entschieden hat, dass eine Einziehungsanordnung gegen den dort angeklagten Täter ausscheide, eine solche allenfalls gegen die begünstigte Gesellschaft ergehen könne (…juris Rn. 3).