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   BGH, 28.03.2017 - RiZ(R) 3/15   

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https://dejure.org/2017,12037
BGH, 28.03.2017 - RiZ(R) 3/15 (https://dejure.org/2017,12037)
BGH, Entscheidung vom 28.03.2017 - RiZ(R) 3/15 (https://dejure.org/2017,12037)
BGH, Entscheidung vom 28. März 2017 - RiZ(R) 3/15 (https://dejure.org/2017,12037)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26 Abs 3 DRiG, § 42 Abs 2 ZPO
    Richterdienstgerichtliches Verfahren: Befangenheitsablehnung bei Mitwirkung eines Richters an einer Pressemitteilung

  • IWW

    § 63 Nr. 4 lit. f BW-LRiStAG, § 26 Abs. 3 DRiG, § ... 26 Abs. 2 DRiG, § 66 Abs. 1 Satz 1 DRiG, § 54 Abs. 1 VwGO, §§ 41 bis 49 der Zivilprozessordnung, § 42 Abs. 2 ZPO, § 44 Abs. 3 ZPO, § 26 DRiG, § 48 ZPO, § 41 ZPO, § 44 ZPO, § 44 Abs. 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Richter wegen Besorgnis der Befangenheit durch Mitwirkung an der Erstellung der Pressemitteilung; Sonderprüfung der Verfahren i.R.d. Maßnahme der Dienstaufsicht

  • rewis.io

    Richterdienstgerichtliches Verfahren: Befangenheitsablehnung bei Mitwirkung eines Richters an einer Pressemitteilung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung der Richter wegen Besorgnis der Befangenheit durch Mitwirkung an der Erstellung der Pressemitteilung; Sonderprüfung der Verfahren i.R.d. Maßnahme der Dienstaufsicht

  • rechtsportal.de

    Ablehnung der Richter wegen Besorgnis der Befangenheit durch Mitwirkung an der Erstellung der Pressemitteilung; Sonderprüfung der Verfahren i.R.d. Maßnahme der Dienstaufsicht

  • datenbank.nwb.de

    Richterdienstgerichtliches Verfahren: Befangenheitsablehnung bei Mitwirkung eines Richters an einer Pressemitteilung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit durch Mitwirkung an der Pressemitteilung

  • lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 29.09.2016)

    Termin nach Befangenheitsantrag abgesagt: Entscheidung zu Entscheidungstempo verzögert sich

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.04.2013 - RiZ 4/12

    Richterablehnung: Befangenheit des Vorsitzenden des Dienstgerichts des Bundes im

    Auszug aus BGH, 28.03.2017 - RiZ(R) 3/15
    Ein solcher Grund ist gegeben, wenn aus der Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. etwa Senatsbeschluss vom 24. April 2013 - RiZ 4/12 - juris Rn. 17 und BGH Beschluss vom 15. März 2012 - V ZB 102/11 - NJW 2012, 1890 Rn. 10).

    Wie sich aus § 44 Abs. 2 ZPO ergibt, hat sich diese dienstliche Äußerung auf die Tatsachen zu beziehen, die der Antragsteller zur Begründung seines Ablehnungsgesuchs vorgetragen hat (vgl. Senatsbeschluss vom 24. April 2013 - RiZ 4/12 - juris Rn. 29 und BGH Beschluss vom 21. Februar 2011 - II ZB 2/10 - NJW 2011, 1358 Rn. 17).

  • BGH, 21.02.2011 - II ZB 2/10

    Richterablehnung: Rechtsschutzbedürfnis bei Ablehnung eines ausgeschiedenen

    Auszug aus BGH, 28.03.2017 - RiZ(R) 3/15
    Wie sich aus § 44 Abs. 2 ZPO ergibt, hat sich diese dienstliche Äußerung auf die Tatsachen zu beziehen, die der Antragsteller zur Begründung seines Ablehnungsgesuchs vorgetragen hat (vgl. Senatsbeschluss vom 24. April 2013 - RiZ 4/12 - juris Rn. 29 und BGH Beschluss vom 21. Februar 2011 - II ZB 2/10 - NJW 2011, 1358 Rn. 17).
  • BGH, 12.10.2011 - V ZR 8/10

    Richterablehnung: Entscheidung über Ablehnungsgesuch durch das Gericht selbst;

    Auszug aus BGH, 28.03.2017 - RiZ(R) 3/15
    Die Einholung ergänzender dienstlicher Stellungnahmen zu den auf die - nach Ansicht des Antragstellers unvollständigen und fehlerhaften - dienstlichen Stellungnahmen gestützten zusätzlichen Ablehnungsgründen konnte unterbleiben, weil es hierzu keiner weiteren Tatsachenfeststellung bedarf (vgl. BGH Beschluss vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10 - NJW-RR 2012, 61 Rn. 11).
  • BGH, 15.03.2012 - V ZB 102/11

    Richterablehnung wegen Tätigkeit dessen Ehegatten in der von der Gegenseite

    Auszug aus BGH, 28.03.2017 - RiZ(R) 3/15
    Ein solcher Grund ist gegeben, wenn aus der Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. etwa Senatsbeschluss vom 24. April 2013 - RiZ 4/12 - juris Rn. 17 und BGH Beschluss vom 15. März 2012 - V ZB 102/11 - NJW 2012, 1890 Rn. 10).
  • BGH, 08.01.2015 - V ZB 184/14

    Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs der Richter wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BGH, 28.03.2017 - RiZ(R) 3/15
    Die nicht auf die Ablehnung des gesamten Spruchkörpers, sondern auf die Ablehnung der fünf Richter gerichteten Anträge (vgl. hierzu BGH Beschluss vom 8. Januar 2015 - V ZB 184/14 - juris Rn. 3 f. mwN) sind zulässig, aber nicht begründet.
  • BGH, 18.12.2014 - IX ZB 65/13

    ZPO § 41 Nr. 6, § 42 Abs. 2

    Auszug aus BGH, 28.03.2017 - RiZ(R) 3/15
    b) Unbeschadet dessen gibt der Text der Pressemitteilung aus der maßgeblichen Sicht einer objektiv und vernünftig urteilenden Partei (vgl. BGH Beschluss vom 18. Dezember 2014 - IX ZB 65/13 - FamRZ 2015, 746 Rn. 11) keinen Anlass, eine Befangenheit zu besorgen.
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