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   BGH, 28.03.2017 - X ZR 17/15   

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https://dejure.org/2017,17913
BGH, 28.03.2017 - X ZR 17/15 (https://dejure.org/2017,17913)
BGH, Entscheidung vom 28.03.2017 - X ZR 17/15 (https://dejure.org/2017,17913)
BGH, Entscheidung vom 28. März 2017 - X ZR 17/15 (https://dejure.org/2017,17913)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    Art. 54 Abs. 2 EPÜ, § 117 PatG, § 529 Abs. 1 Nr. 2, § 531 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 ZPO, § 121 Abs. 2 PatG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Streitpatent betreffend eine elektrische Waage mit einer Tragplatte zur Aufnahme einer zu wiegenden Masse; Deutliche und vollständige Offenbarung einer Erfindung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitpatent betreffend eine elektrische Waage mit einer Tragplatte zur Aufnahme einer zu wiegenden Masse; Deutliche und vollständige Offenbarung einer Erfindung

  • rechtsportal.de

    PatG § 117
    Streitpatent betreffend eine elektrische Waage mit einer Tragplatte zur Aufnahme einer zu wiegenden Masse; Deutliche und vollständige Offenbarung einer Erfindung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 92/05

    Betrieb einer Sicherheitseinrichtung

    Auszug aus BGH, 28.03.2017 - X ZR 17/15
    Dazu bedarf es in der Regel zusätzlicher, über die Erkennbarkeit des technischen Problems hinausreichender Anstöße, Anregungen, Hinweise oder sonstiger Anlässe (BGH, Urteil vom 30. April 2009 - Xa ZR 92/05, BGHZ 182, 1 Rn. 20 - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung; Urteil vom 8. Dezember 2009 - X ZR 65/05, GRUR 2010, 407 Rn. 17 - einteilige Öse).
  • BGH, 08.12.2009 - X ZR 65/05

    einteilige Öse

    Auszug aus BGH, 28.03.2017 - X ZR 17/15
    Dazu bedarf es in der Regel zusätzlicher, über die Erkennbarkeit des technischen Problems hinausreichender Anstöße, Anregungen, Hinweise oder sonstiger Anlässe (BGH, Urteil vom 30. April 2009 - Xa ZR 92/05, BGHZ 182, 1 Rn. 20 - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung; Urteil vom 8. Dezember 2009 - X ZR 65/05, GRUR 2010, 407 Rn. 17 - einteilige Öse).
  • BGH, 11.05.2010 - X ZR 51/06

    Polymerisierbare Zementmischung

    Auszug aus BGH, 28.03.2017 - X ZR 17/15
    Vielmehr genügt es, wenn der Fachmann die insoweit notwendigen Einzelangaben der allgemeinen Beschreibung oder den Ausführungsbeispielen entnehmen kann (BGH, Urteil vom 18. Juni 2013 - X ZR 35/12, GRUR 2013, 1121 Rn. 46 - Halbleiterdotierung; Urteil vom 11. Mai 2010 - X ZR 51/06, GRUR 2010, 901 Rn. 31 - Polymerisierbare Zementmischung).
  • BGH, 20.12.2011 - X ZB 6/10

    Installiereinrichtung II

    Auszug aus BGH, 28.03.2017 - X ZR 17/15
    Vielmehr können auch Eigenarten des in Rede stehenden technischen Fachgebiets, insbesondere betreffend die Ausbildung von Fachleuten, die übliche Vorgehensweise bei der Entwicklung von Neuerungen, technische Bedürfnisse, die sich aus der Konstruktion oder der Anwendung des in Rede stehenden Gegenstands ergeben und auch nicht-technische Vorgaben eine Rolle spielen (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - X ZB 6/10, GRUR 2012, 378 Rn. 17 - Installiereinrichtung II).
  • BGH, 18.06.2013 - X ZR 35/12

    Patentnichtigkeitsverfahren: Patentfähigkeit eines Streitpatents als

    Auszug aus BGH, 28.03.2017 - X ZR 17/15
    Vielmehr genügt es, wenn der Fachmann die insoweit notwendigen Einzelangaben der allgemeinen Beschreibung oder den Ausführungsbeispielen entnehmen kann (BGH, Urteil vom 18. Juni 2013 - X ZR 35/12, GRUR 2013, 1121 Rn. 46 - Halbleiterdotierung; Urteil vom 11. Mai 2010 - X ZR 51/06, GRUR 2010, 901 Rn. 31 - Polymerisierbare Zementmischung).
  • BGH, 25.02.2014 - X ZB 5/13

    Kollagenase I - Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung einer Patentanmeldung:

    Auszug aus BGH, 28.03.2017 - X ZR 17/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine Veranlassung zur Heranziehung einer technischen Lösung bereits dann bestehen, wenn sie als ein generelles, für eine Vielzahl von Anwendungsfällen in Betracht zu ziehendes Mittel ihrer Art nach zum allgemeinen Fachwissen oder Standardrepertoire des angesprochenen Fachmanns gehört und sich die Nutzung ihrer Funktionalität in dem zu beurteilenden Zusammenhang als objektiv zweckmäßig darstellt sowie keine besonderen Umstände feststellbar sind, die eine Anwendung aus fachlicher Sicht als nicht möglich, mit Schwierigkeiten verbunden oder sonst untunlich erscheinen lassen (BGH, Urteil vom 11. März 2014 - X ZR 139/10, GRUR 2014, 647 Rn. 26 - Farbversorgungssystem; s. auch Beschluss vom 25. Februar 2014 - X ZB 5/13, BGHZ 200, 229 Rn. 38 - Kollagenase I).
  • BGH, 11.03.2014 - X ZR 139/10

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Mangel der

    Auszug aus BGH, 28.03.2017 - X ZR 17/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine Veranlassung zur Heranziehung einer technischen Lösung bereits dann bestehen, wenn sie als ein generelles, für eine Vielzahl von Anwendungsfällen in Betracht zu ziehendes Mittel ihrer Art nach zum allgemeinen Fachwissen oder Standardrepertoire des angesprochenen Fachmanns gehört und sich die Nutzung ihrer Funktionalität in dem zu beurteilenden Zusammenhang als objektiv zweckmäßig darstellt sowie keine besonderen Umstände feststellbar sind, die eine Anwendung aus fachlicher Sicht als nicht möglich, mit Schwierigkeiten verbunden oder sonst untunlich erscheinen lassen (BGH, Urteil vom 11. März 2014 - X ZR 139/10, GRUR 2014, 647 Rn. 26 - Farbversorgungssystem; s. auch Beschluss vom 25. Februar 2014 - X ZB 5/13, BGHZ 200, 229 Rn. 38 - Kollagenase I).
  • BPatG, 12.04.2022 - 6 Ni 27/20

    Patentnichtigkeitssache - "Waage" - Patentfähigkeit - erfinderische Tätigkeit

    5.2 In dieser Druckschrift sind jedenfalls das Merkmal 3.2 und die Merkmalsgruppe 4 des geltenden Anspruchs 1 nicht offenbart (vgl. BGH, Urteil vom 28. März 2017 - X ZR 17/15 -, juris, Rdn. 26, letzter Satz), da der Einschalter (Leistungsschalter 92) offensichtlich als mechanischer Druckschalter und nicht als kapazitiver Näherungsschalter ausgestaltet und überdies nicht unter der Tragplatte angeordnet ist.

    Ausgehend von der Druckschrift NK2 ergibt sich für den Fachmann daher kein Anlass, nach Alternativen für den dort offenbarten mechanischen Druckschalter zu suchen (vgl. BGH, a. a. O. - X ZR 17/15 - Rdn. 31 und 32).

    Denn der Fachmann hatte jedenfalls keine Veranlassung, den mechanischen Druckschalter der Druckschrift NK2 durch einen kapazitiven Näherungssensor zu ersetzen, zumal ihm zur Erhöhung der Funktionssicherheit einfachere Möglichkeiten, wie die Abdichtung des Schalters zum Schutz vor Spritzwasser, zur Verfügung standen, um die gestellte Aufgabe zu lösen (vgl. BGH, a. a. O. - X ZR 17/15 - Rdn. 37).

  • OLG München, 01.08.2019 - 6 U 2238/19

    Rechtsbestand im einstweiligen Verfügungsverfahren

    Dazu bedarf es in der Regel zusätzlicher, über die Erkennbarkeit des technischen Problems hinausreichender Anstöße, Anregungen, Hinweise oder sonstiger Anlässe (BGH X ZR 17/15, BeckRS 2017, 111989, Rn. 29; BGH, Urteil vom 30. April 2009, BGHZ 182, 1 Rn. 20 - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung; BGH GRUR 2010, 407 Rn. 17 - einteilige Öse).

    Vielmehr können auch Eigenarten des in Rede stehenden technischen Fachgebiets, insbesondere betreffend die Ausbildung von Fachleuten, die übliche Vorgehensweise bei der Entwicklung von Neuerungen, technische Bedürfnisse, die sich aus der Konstruktion oder der Anwendung des in Rede stehenden Gegenstands ergeben, und auch nicht-technische Vorgaben eine Rolle spielen (BGH X ZR 17/15, BeckRS 2017, 111989, Rn. 30; BGH GRUR 2012, 378 Rn. 17 - Installiereinrichtung II).

  • LG Düsseldorf, 13.08.2020 - 4b O 59/19

    Waage mit Tragplatte IV

    Sie verweist in diesem Zusammenhang auf die Entgegenhaltungen K 8 (DE 201 10 XXX U1), K 9 (WO 96/130 XXX A1) bzw. K 10 (DE XXX 27 646 T2), auf die in der Entscheidung des Bundespatentgerichts vom 9. September 2014 (Az. 4 Ni 9/13) und der Entscheidung des BGH vom 28. März 2017 (Az. X ZR 17/15) Bezug genommenen wird.

    Der BGH hat ausgeführt, dass sich aus der Druckschrift kein Anlass für den Fachmann ergebe, nach Alternativen für den dort offenbarten mechanischen Druckschalter zu suchen (BGH, Urteil vom 28.3.2017, X ZR 17/15, Rn. 31).

  • OLG München, 06.10.2022 - 6 U 3044/22

    Kein hinreichend gesicherter Rechtsbestand nach negativem qualifizierten Hinweis

    Daneben muss aus der Sicht des Fachmanns eine hinreichende Erfolgserwartung gegeben sein (BGH Urt. v. 28.3.2017 - X ZR 17/15, BeckRS 2017, 111989 Rn. 29 m.w.N.; BGH GRUR 2020, 603 Rn. 35 ff. - Tadalafil).
  • OLG Düsseldorf, 03.02.2022 - 2 U 20/21

    Ansprüche wegen Patentverletzung; Waage mit einer Tragplatte zur Aufnahme einer

    Die gegen dieses Urteil gerichtete Berufung wies der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 28.03.2017 (Az.: X ZR 17/15; Anlage CMS K 2) zurück.
  • OLG Düsseldorf, 02.11.2022 - 2 U 128/22

    Waage mit Tragplatte VI

    Die gegen dieses Urteil gerichtete Berufung wies der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 28.03.2017 (Az.: X ZR 17/15, Anlage K 2) zurück.
  • OLG Düsseldorf, 21.09.2023 - 2 U 128/22
    Die gegen dieses Urteil gerichtete Berufung wies der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 28.03.2017 (Az.: X ZR 17/15, Anlage K 2) zurück.
  • BPatG, 16.09.2022 - 4 Ni 12/21
    Vielmehr genügt es, wenn der Fachmann die insoweit notwendigen Einzelangaben der allgemeinen Beschreibung oder den Ausführungsbeispielen entnehmen kann (BGH, Urteil vom 28. März 2017 - X ZR 17/15, juris, Rn. 23 m. w. N.).
  • BPatG, 11.05.2022 - 19 W (pat) 3/21

    Patentbeschwerdesache - "Optische Vorrichtung" - Zurückverweisung an das Deutsche

    Vielmehr genügt es, wenn dem Fachmann mit dem Anspruch ein generelles Lösungsschema an die Hand gegeben wird und er insoweit notwendige Einzelangaben der allgemeinen Beschreibung oder den Ausführungsbeispielen entnehmen kann (BGH, Urteil vom 28. März 2017 - X ZR 17/15, juris, Rn. 23 m. w. N.; BGH, Urteil vom 8. Juni 2010 - X ZR 71/08, juris, Rn. 39 sowie Orientierungssatz 2 m. w. N.).
  • BPatG, 03.11.2021 - 19 W (pat) 32/20
    Vielmehr genügt es, wenn dem Fachmann mit dem Anspruch ein generelles Lösungsschema an die Hand gegeben wird und er insoweit notwendige Einzelangaben der allgemeinen Beschreibung oder den Ausführungsbeispielen entnehmen kann (BGH, Urteil vom 28. März 2017 - X ZR 17/15, juris, Rn. 23 m. w. N.; BGH, Urteil vom 8. Juni 2010 - X ZR 71/08, juris, Rn. 39 sowie Orientierungssatz 2 m. w. N.).
  • BPatG, 13.06.2018 - 19 W (pat) 77/17
  • BPatG, 25.02.2021 - 19 W (pat) 6/20
  • LG Düsseldorf, 18.06.2020 - 4b O 60/19

    Waage mit Tragplatte III

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