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   BGH, 28.03.2018 - 2 StR 311/17   

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https://dejure.org/2018,18546
BGH, 28.03.2018 - 2 StR 311/17 (https://dejure.org/2018,18546)
BGH, Entscheidung vom 28.03.2018 - 2 StR 311/17 (https://dejure.org/2018,18546)
BGH, Entscheidung vom 28. März 2018 - 2 StR 311/17 (https://dejure.org/2018,18546)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 179 Abs. 1 Nr. 1 StGB aF; § 184b StGB; § 261 StPO
    Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen (alte Fassung: Widerstandsunfähigkeit des Tatopfers; kein bewusste Ausnutzen der Widerstandsunfähigkeit bei vorheriger Einwilligung in sexuelle Handlungen); Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 154 Abs. 2 StPO, § ... 349 Abs. 2 StPO, § 229 Abs. 1 StPO, § 261 StPO, § 179 Abs. 1 StGB, § 179 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 184b Abs. 4 Satz 2 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 337 Abs. 1 StPO, § 184 Abs. 4 Satz 1 StGB, § 2 Abs. 3 StGB, § 177 StGB

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung im Hinblick auf die Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs Widerstandsunfähiger; Darlegungs- und Begründungsanforderungen an das Urteil in Aussage gegen Aussage-Fällen; Aufhebung des Schuldspruchs wegen Missbrauchs ...

  • rewis.io

    Ausnutzungsbewusstsein bei freiwilligem Ausziehen und Besitz gelöschter Kinderpornos

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB a.F. § 179 Abs. 1
    Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung im Hinblick auf die Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs Widerstandsunfähiger; Darlegungs- und Begründungsanforderungen an das Urteil in Aussage gegen Aussage-Fällen; Aufhebung des Schuldspruchs wegen Missbrauchs ...

  • datenbank.nwb.de

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 244
  • StV 2019, 548
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 10.01.2017 - 2 StR 235/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil in

    Auszug aus BGH, 28.03.2018 - 2 StR 311/17
    Ihm allein obliegt es, das Ergebnis der Hauptverhandlung festzustellen und zu würdigen (Senat, Beschluss vom 10. Januar 2017 - 2 StR 235/16, StV 2017, 367, 368).

    Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein, es genügt, dass sie möglich sind (Senat, Beschluss vom 10. Januar 2017 - 2 StR 235/16, aaO).

    Die Urteilsgründe müssen in einem solchen Fall erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, welche die Entscheidung zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten zu beeinflussen geeignet sind, erkannt, in seine Überlegung einbezogen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. April 1987 - 3 StR 141/87, BGHR StPO, § 261 Beweiswürdigung 1; Beschluss vom 22. April 1997 - 4 StR 140/97, BGHR StPO, § 261 Beweiswürdigung 13; Senat, Beschluss vom 10. Januar 2017 - 2 StR 235/16, aaO) und auch in einer Gesamtschau gewürdigt hat (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Beschluss vom 10. Januar 2017 - 2 StR 235/16, aaO mwN).

  • BGH, 30.11.2016 - 3 StR 386/16

    Verjährung beim sexuellen Missbrauch eines Jugendlichen

    Auszug aus BGH, 28.03.2018 - 2 StR 311/17
    Sollte das Landgericht im Fall II.1 der Urteilsgründe wiederum zu einer Strafbarkeit wegen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen nach § 179 Abs. 1 Nr. 1 StGB aF kommen, wird es anhand einer konkreten Betrachtungsweise nach § 2 Abs. 3 StGB zu prüfen haben, ob der zur Zeit der Verurteilung geltende § 177 StGB in der Fassung des 50. Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung vom 4. November 2016 (BGBl. I S. 2460) - eine mildere Bestrafung eröffnet (vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2017 - 3 StR 524/16, NStZ-RR 2017, 242; Beschluss vom 16. Mai 2017 - 3 StR 43/17, juris Rn. 2 ff.; BGH bei Pfister, NStZ-RR 2017, 361, 363 f.).
  • BGH, 04.04.2017 - 3 StR 524/16

    Rechtsfehlerhafte Annahme eines fehlgeschlagenen Versuchs der sexuellen Nötigung

    Auszug aus BGH, 28.03.2018 - 2 StR 311/17
    Sollte das Landgericht im Fall II.1 der Urteilsgründe wiederum zu einer Strafbarkeit wegen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen nach § 179 Abs. 1 Nr. 1 StGB aF kommen, wird es anhand einer konkreten Betrachtungsweise nach § 2 Abs. 3 StGB zu prüfen haben, ob der zur Zeit der Verurteilung geltende § 177 StGB in der Fassung des 50. Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung vom 4. November 2016 (BGBl. I S. 2460) - eine mildere Bestrafung eröffnet (vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2017 - 3 StR 524/16, NStZ-RR 2017, 242; Beschluss vom 16. Mai 2017 - 3 StR 43/17, juris Rn. 2 ff.; BGH bei Pfister, NStZ-RR 2017, 361, 363 f.).
  • BGH, 16.05.2017 - 3 StR 43/17

    Sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person (Vollzug des Beischlafs;

    Auszug aus BGH, 28.03.2018 - 2 StR 311/17
    Sollte das Landgericht im Fall II.1 der Urteilsgründe wiederum zu einer Strafbarkeit wegen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen nach § 179 Abs. 1 Nr. 1 StGB aF kommen, wird es anhand einer konkreten Betrachtungsweise nach § 2 Abs. 3 StGB zu prüfen haben, ob der zur Zeit der Verurteilung geltende § 177 StGB in der Fassung des 50. Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung vom 4. November 2016 (BGBl. I S. 2460) - eine mildere Bestrafung eröffnet (vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2017 - 3 StR 524/16, NStZ-RR 2017, 242; Beschluss vom 16. Mai 2017 - 3 StR 43/17, juris Rn. 2 ff.; BGH bei Pfister, NStZ-RR 2017, 361, 363 f.).
  • BGH, 21.09.2016 - 2 StR 558/15

    Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (Begriff der sexuellen Handlung:

    Auszug aus BGH, 28.03.2018 - 2 StR 311/17
    Es hat zudem im Hinblick auf das Maß der Schuld hinsichtlich des sexuellen Missbrauchs von Kindern nicht berücksichtigt, dass die festgestellten Handlungen die Erheblichkeitsschwelle gerade überschritten (vgl. Senat, Urteil vom 21. September 2016 - 2 StR 558/15, NStZ 2017, 528, 529).
  • BGH, 03.09.2015 - 1 StR 255/15

    Erwerb kinder- und jugendpornographischer Schriften (mehrere Dateidownloads

    Auszug aus BGH, 28.03.2018 - 2 StR 311/17
    c) Der Schuldspruch bedarf allerdings auf der Konkurrenzebene der Korrektur, da der Besitz am 1. März 2013 lediglich eine Tat darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 3. September 2015 - 1 StR 255/15, NStZ-RR 2016, 198; BGH, Urteil vom 28. Juni 2016 - 1 StR 5/16, NStZ 2017, 644, 646; Beschluss vom 10. Juli 2008 - 3 StR 215/08, NStZ 2009, 208), so dass der Zusatz "in 116 tateinheitlichen Fällen' zu entfallen hat.
  • BGH, 28.06.2016 - 1 StR 5/16

    Verantwortlichkeit eines Jugendlichen (Voraussetzungen); Anordnung der

    Auszug aus BGH, 28.03.2018 - 2 StR 311/17
    c) Der Schuldspruch bedarf allerdings auf der Konkurrenzebene der Korrektur, da der Besitz am 1. März 2013 lediglich eine Tat darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 3. September 2015 - 1 StR 255/15, NStZ-RR 2016, 198; BGH, Urteil vom 28. Juni 2016 - 1 StR 5/16, NStZ 2017, 644, 646; Beschluss vom 10. Juli 2008 - 3 StR 215/08, NStZ 2009, 208), so dass der Zusatz "in 116 tateinheitlichen Fällen' zu entfallen hat.
  • BGH, 22.04.1987 - 3 StR 141/87

    Möglichkeit des Glaubenschenkens der Schilderung des Opfers und trotz dafür

    Auszug aus BGH, 28.03.2018 - 2 StR 311/17
    Die Urteilsgründe müssen in einem solchen Fall erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, welche die Entscheidung zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten zu beeinflussen geeignet sind, erkannt, in seine Überlegung einbezogen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. April 1987 - 3 StR 141/87, BGHR StPO, § 261 Beweiswürdigung 1; Beschluss vom 22. April 1997 - 4 StR 140/97, BGHR StPO, § 261 Beweiswürdigung 13; Senat, Beschluss vom 10. Januar 2017 - 2 StR 235/16, aaO) und auch in einer Gesamtschau gewürdigt hat (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Beschluss vom 10. Januar 2017 - 2 StR 235/16, aaO mwN).
  • BGH, 22.04.1997 - 4 StR 140/97
    Auszug aus BGH, 28.03.2018 - 2 StR 311/17
    Die Urteilsgründe müssen in einem solchen Fall erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, welche die Entscheidung zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten zu beeinflussen geeignet sind, erkannt, in seine Überlegung einbezogen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. April 1987 - 3 StR 141/87, BGHR StPO, § 261 Beweiswürdigung 1; Beschluss vom 22. April 1997 - 4 StR 140/97, BGHR StPO, § 261 Beweiswürdigung 13; Senat, Beschluss vom 10. Januar 2017 - 2 StR 235/16, aaO) und auch in einer Gesamtschau gewürdigt hat (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Beschluss vom 10. Januar 2017 - 2 StR 235/16, aaO mwN).
  • BGH, 19.02.2013 - 5 StR 613/12

    Beweiswürdigung beim Vorwurf der Vergewaltigung

    Auszug aus BGH, 28.03.2018 - 2 StR 311/17
    An einem bewussten Ausnutzen der Widerstandsunfähigkeit fehlt es, wenn in den Fällen des § 179 Abs. 1 Nr. 1 StGB aF das Opfer vor Eintritt des Zustands der Widerstandsunfähigkeit in die sexuellen Handlungen eingewilligt hat (BGH, Beschluss vom 17. Juni 2008 - 3 StR 198/08, NStZ 2009, 90; Beschluss vom 19. Februar 2013 - 5 StR 613/12, NStZ-RR 2013, 316, 317; Beschluss vom 8. Januar 2014 - 3 StR 416/13, StV 2014, 414; Schönke/Schröder/Eisele, 29. Aufl., § 179 Rn. 9, LK-Hörnle, 12. Aufl., § 179 Rn. 47; SSW/Wolters, 3. Aufl., § 179 Rn. 13; Fischer, 63. Aufl., § 179 Rn. 16).
  • BGH, 08.01.2014 - 3 StR 416/13

    Beweiswürdigung zur subjektiven Tatseite beim schweren sexuellen Missbrauch

  • BGH, 05.11.2014 - 1 StR 394/14

    Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen (Widerstandsunfähigkeit);

  • BGH, 27.10.1987 - 1 StR 492/87

    Unzulässige Beweisantizipation durch Ablehnung eines Beweisantrages als

  • BGH, 16.04.1975 - 2 StR 60/75

    Illegaler Besitz - Betäubungsmittel - Drogenbesitz - Anwendbarkeit der

  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

  • BGH, 17.06.2008 - 3 StR 198/08

    Sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person (Irrtum über das Vorliegen

  • BGH, 28.10.2008 - 3 StR 88/08

    Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen; sexueller Missbrauch eines

  • BGH, 15.03.1989 - 2 StR 662/88

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Vergewaltigung - Anforderungen an eine

  • BGH, 10.07.2008 - 3 StR 215/08

    Besitz kinderpornografischer Schriften; Sich-verschaffen kinderpornografischer

  • BGH, 06.11.1998 - 2 StR 636/97

    Freispruch von Monika Böttcher (geschiedene Weimar) vom Vorwurf des Mordes

  • BGH, 10.10.2006 - 1 StR 430/06

    Besitz von Dateien mit kinderpornographischen Inhalten durch bloße Speicherung

  • BGH, 13.02.2019 - 2 StR 301/18

    Sexuelle Nötigung (Ausnutzen eines Überraschungsmoments: subjektiver Tatbestand;

    Für die subjektive Tatseite bei § 179 StGB aF war erforderlich, dass der Täter spätestens bei der Tat Anzeichen für eine Widerstandsunfähigkeit bemerkte, mit der Unfähigkeit des Opfers, sich ihm zu widersetzen, zumindest im Sinne eines dolus eventualis rechnete und zumindest billigend in Kauf nahm, dass die Widerstandsunfähigkeit auf einer - ggf. auch nur vorübergehenden - Beeinträchtigung im Sinne der §§ 20, 21 StGB beruhte (Senat, Urteile vom 15. August 1990 - 2 StR 197/90, juris Rn. 10; vom 28. März 2018 - 2 StR 311/17, juris Rn. 13; die Frage nach der genauen Vorsatzform offen lassend BGH, Beschluss vom 8. Februar 2007 - 3 StR 11/07, juris).
  • BGH, 02.02.2021 - 2 StR 461/20

    Sexueller Missbrauch von Kindern, Verstoß gegen Doppelverwertungsverbot

    Im Fall II.5 der Urteilsgründe hat die tateinheitliche Verurteilung wegen eines Vergehens nach § 184b Abs. 4 Satz 2 StGB aF bzw. § 184b Abs. 3 StGB nF zu entfallen, da nach den Feststellungen nicht auszuschließen ist, dass der Angeklagte das zunächst erstellte Tatvideo in rechtsverjährter Zeit gelöscht und damit den Besitz an dieser kinderpornografischen Schrift bereits zu diesem Zeitpunkt endgültig aufgegeben hatte (vgl. zur Besitzaufgabe durch Löschung Senat, Urteil vom 28. März 2018 - 2 StR 311/17, juris Rn. 34 mwN).
  • BGH, 10.10.2018 - 1 StR 438/18

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Beweiswürdigung und

    Ihm allein obliegt es, das Ergebnis der Hauptverhandlung festzustellen und zu würdigen (BGH, Urteil vom 28. März 2018 - 2 StR 311/17, juris Rn. 9; Beschluss vom 10. Januar 2017 - 2 StR 235/16, StV 2017, 367, 368).

    Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein, es genügt, dass sie möglich sind (BGH, Urteile vom 5. April 2018 - 1 StR 67/18, StraFo 2018, 399, 400 und vom 28. März 2018 - 2 StR 311/17, aaO; Beschluss vom 10. Januar 2017 - 2 StR 235/16, aaO).

    Das ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 5. April 2018 - 1 StR 67/18, aaO; vom 28. März 2018 - 2 StR 311/17, aaO und vom 6. November 1998 - 2 StR 636/97, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16; weitere Nachweise bei Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 261 Rn. 38).

  • BVerwG, 01.10.2020 - 2 WD 20.19

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen des Sicherverschaffens, Besitzes und

    "Besitz" ist das Aufrechterhalten eines tatsächlichen Herrschaftsverhältnisses aufgrund eines Besitzwillens; bei vollständig gelöschten Dateien entfällt der Besitz (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. September 2019 - 2 WD 26.18 - Buchholz 449 § 23 SG Nr. 3 Rn. 24; BGH, Urteil vom 28. März 2018 - 2 StR 311/17 - NStZ-RR 2018, 244 Rn. 34).
  • VG Saarlouis, 27.05.2019 - 7 K 1047/18

    Zur Zurückstufung eines Beamten wegen des außerdienstlichen Besitzes kinder- und

    Hat jemand unwissentlich - und damit unvorsätzlich - Besitz an kinderpornographischem Material erlangt, so setzt die Strafbarkeit ein, sobald der Besitzer erkennt oder es unter billigender Inkaufnahme für möglich hält, dass er Kinderpornographie besitzt, und den Besitz sodann gleichwohl fortsetzt(Vgl. nur OLG Oldenburg, Urteil vom 29.11.2010 -1 Ss 166/10-, juris; vgl. auch BGH Urteil vom 28.03.2018 -2 StR 311/17-, wonach Besitz das Aufrechterhalten des tatsächlichen Herrschaftsverhältnisses aufgrund Besitzwillens ist und dementsprechend der Besitz bei vollständig gelöschten Dateien entfällt; siehe auch Hörnle in Münchener Kommentar zum StGB, 3. Auflage 2017, § 184b StGB, Rdnr. 40 ff., insbesondere Rdnr. 44 zum Besitz mehrerer Personen.).

    Er hätte, um straflos zu bleiben, nach Erkennen des kinderpornographischen Inhalts das Material sofort vernichten oder bei einer Behörde abliefern müssen(Vgl. nur OLG Oldenburg, Urteil vom 29.11.2010 - 1 Ss 166/10 -, juris; vgl. auch BGH, Urteil vom 28.03.2018 - 2 StR 311/17 -, wonach Besitz das Aufrechterhalten des tatsächlichen Herrschaftsverhältnisses aufgrund Besitzwillens ist und dementsprechend der Besitz erst bei vollständig gelöschten Dateien entfällt.), was er gerade nicht getan hat.

  • OLG Koblenz, 25.03.2021 - 4 OLG 6 Ss 179/20

    Darlegungsanforderungen in einem Urteil hinsichtlich des Vorliegens einer kinder-

    Der gleichzeitige Besitz mehrerer kinderpornografischer Bilddateien stellt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur eine Tat im Rechtssinne dar, auch wenn diese sich auf verschiedenen Datenträgern befinden (vgl. BGH, Beschl. 2 StR 130/19 v. 02.07.2019 - BeckRS 2019, 23557, Rn. 8; BGH, Urt. 2 StR 311/17 v. 28.03.2018 - BeckRS 2018, 14123, Rn. 20 ff.).
  • BGH, 25.02.2021 - 1 StR 483/20

    Teilbegründetheit einer Revision des Angeklagten gegen die Verurteilung wegen

    "Im Fall der Tat 48 hat bei der Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes kinderpornographischer Schriften (§ 184b Abs. 3 Alternative 2 StGB) jedoch der Zusatz 'in zwei tateinheitlichen Fällen' zu entfallen, weil es sich ob des zeitgleichen Besitzes der beiden Datenspeicher mit den darauf gespeicherten Dateien kinderpornographischen Inhalts am 13. Mai 2019 um eine einheitliche Tat handelt' (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2018 - 3 StR 180/18 Rn. 16; hierzu auch BGH, Urteil vom 28. März 2018 - 2 StR 311/17 Rn. 23 mwN).
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