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   BGH, 28.03.2019 - I ZR 132/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,22149
BGH, 28.03.2019 - I ZR 132/17 (https://dejure.org/2019,22149)
BGH, Entscheidung vom 28.03.2019 - I ZR 132/17 (https://dejure.org/2019,22149)
BGH, Entscheidung vom 28. März 2019 - I ZR 132/17 (https://dejure.org/2019,22149)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • IWW

    § 97 Abs. 1, 2, § ... 101 Abs. 1, 3 UrhG, § 69c Nr. 4 UrhG, §§ 19a, 69c Nr. 4 UrhG, § 15 Abs. 2, Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG, Richtlinie 2009/24/EG, Richtlinie 2001/29/EG, § 15 Abs. 2 Satz 1 und 2, § 19a UrhG, Art. 1 Abs. 2 Buchst. 1 der Richtlinie 2001/29/EG, § 64c Nr. 4 UrhG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • JurPC

    Testversion

  • Wolters Kluwer

    Testversion - Darstellen des Bereithaltens eines Computerprogramms zum Abruf auf einem Downloadportal als eine öffentliche Wiedergabe in Form des öf...

  • kanzlei.biz

    Anbieten eines Computerprogramms auf einem Downloadportal stellt öffentliche Wiedergabe dar

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Testversion

    Art. 3 Abs 1 RiLi 29/2001/EG

  • rewis.io

    Öffentliche Wiedergabe eines urheberrechtlich geschützten Computerprogramms bei Abrufmöglichkeit in Downloadportal - Testversion

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Unzulässige öffentliche Wiedergabe durch Downloadangebot für frei zugängliches Computerprogramm - Testversion

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darstellen des Bereithaltens eines Computerprogramms zum Abruf auf einem Downloadportal als eine öffentliche Wiedergabe in Form des öffentlichen Zugänglichmachens bei Vorhalt des Computerprogramms durch den Betreiber des Downloadportals auf einem eigenen Rechner; ...

  • rechtsportal.de
  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urheberrecht: Testversion

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Urheberrechtsverletzung durch Anbieten einer vom Rechtsinhaber kostenlos zur Verfügung gestellten Testversion eines Computerprogramms auf Downloadportal ("Testversion")

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtsverletzung durch Software-Upload

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Auch das Bereithalten der Testversion eines fremden Software zum Download von einem eigenen Rechner ist urheberrechtswidrig

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Anbieten der kostenlosen Testversion einer Software auf Downloadportal ohne Zustimmung des Rechteinhabers unzulässiges öffentliches Zugänglichmachen

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Software: Downloadangebot von Testversionen urheberrechtswidrig

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Zur Öffentlichen Wiedergabe eines urheberrechtlich geschützten Computerprogramm - Testversion

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Testversion: Bereithalten eines Computerprogramms zum Abruf auf einem Downloadportal stellt eine öffentliche Wiedergabe

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Testversion von Microsoft Office ungefragt auf eigenem Download-Portal ist Urheberrechtsverletzung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zum Bereithalten eines Computerprogramms zum Abruf auf eigenem Downloadportal - Testversion

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Testversion einer Software

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Bereithalten fremder Software zum Download stellt Urheberrechtsverletzung dar

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2019, 2370
  • MDR 2019, 1323
  • GRUR 2019, 950
  • MMR 2019, 675
  • K&R 2019, 589
  • ZUM 2019, 871
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 10.02.2022 - I ZR 38/21

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Fehlen subjektiver Anforderungen als

    Der Entscheidung des nationalen Gesetzgebers, im Zuge der Umsetzung der Richtlinie 2011/83/EU einen einheitlichen Garantiebegriff zu schaffen, ist jedoch durch eine einheitliche, am Garantiebegriff in Art. 2 Nr. 14 der Richtlinie 2011/83/EU ausgerichtete Auslegung Rechnung zu tragen (zum Grundsatz der einheitlichen Auslegung des nationalen Rechts vgl. BGHZ 195, 135 Rn. 20; BGH, Urteil vom 28. März 2019 - I ZR 132/17, GRUR 2019, 950 Rn. 23 = WRP 2019, 1191 - Testversion, mwN; Hommelhoff in Festgabe 50 Jahre Bundesgerichtshof, 2000, S. 889, 915; BeckOGK.BGB/Stöber aaO § 443 Rn. 14; BeckOGK.BGB/Augenhofer aaO § 474 Rn. 24; MünchKomm.BGB/Lorenz aaO vor § 474 Rn. 4; NK.BGB/Pfeiffer aaO Art. 11 Verbrauchsgüterkauf-RL Rn. 7).
  • BGH, 26.01.2023 - I ZR 56/19

    HEITEC III - Verwirkung von Ansprüchen wegen einer Verletzung eines

    Es ist gleichwohl sachgerecht, § 21 Abs. 2 MarkenG in Übereinstimmung mit der richtlinienkonformen Auslegung des § 21 Abs. 1 MarkenG sowie den weiteren, nachfolgend genannten Vorschriften des Unionsrechts auszulegen (zum Grundsatz der einheitlichen Auslegung des nationalen Rechts vgl. BGH, Urteil vom 28. März 2019 - I ZR 132/17, GRUR 2019, 950 [juris Rn. 23] = WRP 2019, 1191 - Testversion).
  • BGH, 23.07.2020 - I ZR 56/19

    HEITEC II

    Es ist gleichwohl sachgerecht, § 21 Abs. 2 MarkenG in Übereinstimmung mit der richtlinienkonformen Auslegung des § 21 Abs. 1 MarkenG sowie den weiteren, nachfolgend genannten Vorschriften des Unionsrechts auszulegen (zum Grundsatz der einheitlichen Auslegung des nationalen Rechts vgl. BGH, Urteil vom 28. März 2019 - I ZR 132/17, GRUR 2019, 950 Rn. 23 = WRP 2019, 1191 - Testversion).
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