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   BGH, 28.04.1953 - 1 StR 673/52   

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BGH, 28.04.1953 - 1 StR 673/52 (https://dejure.org/1953,4431)
BGH, Entscheidung vom 28.04.1953 - 1 StR 673/52 (https://dejure.org/1953,4431)
BGH, Entscheidung vom 28. April 1953 - 1 StR 673/52 (https://dejure.org/1953,4431)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 16.03.1920 - II 100/20

    Setzt die Verurteilung wegen Rückfallsdiebstahls voraus, daß der Dieb bei

    Auszug aus BGH, 28.04.1953 - 1 StR 673/52
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. u.a. RGSt 54, 274; LZ 1921, Sp 461 Nr. 1; HRR 1940, Nr. 583), von der abzugehen der Senat trotz der in der Wissenschaft teilweise vertretenen Gegenmeinung keinen Anlass sieht - vgl. das die Mitangeklagten D., Anton Sch. u.A. betreffende Urteil des Senats vom 3. Februar 1953 in der vorliegenden Sache, ferner das Urteil des 3. Strafsenats vom 25. Oktober 1951 - 3 StR 86/51 (NJW 1952, S 230 Nr. 27) -, kann als rückfälliger Täter im Sinne der §§ 244, 245 StGB nur bestraft werden, wer bei Begehung der strafbaren Handlung das Vorliegen der Rückfallvoraussetzungen gekannt hat.

    Bei einem Erlass der früheren Strafe muss dieser dem Täter zur Zeit der Begehung der Rückfallstat bekannt gewesen sein; dabei ist gleichgültig, ob die Strafe durch einen besonderen Gnadenerweis oder, wie in den in RGSt 54, 274 und HRR 1940, Nr. 583 entschiedenen Fällen und hier, durch ein Straffreiheitsgesetz erlassen worden war.

  • BGH, 25.10.1951 - 3 StR 86/51
    Auszug aus BGH, 28.04.1953 - 1 StR 673/52
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. u.a. RGSt 54, 274; LZ 1921, Sp 461 Nr. 1; HRR 1940, Nr. 583), von der abzugehen der Senat trotz der in der Wissenschaft teilweise vertretenen Gegenmeinung keinen Anlass sieht - vgl. das die Mitangeklagten D., Anton Sch. u.A. betreffende Urteil des Senats vom 3. Februar 1953 in der vorliegenden Sache, ferner das Urteil des 3. Strafsenats vom 25. Oktober 1951 - 3 StR 86/51 (NJW 1952, S 230 Nr. 27) -, kann als rückfälliger Täter im Sinne der §§ 244, 245 StGB nur bestraft werden, wer bei Begehung der strafbaren Handlung das Vorliegen der Rückfallvoraussetzungen gekannt hat.
  • BGH, 19.05.1953 - 2 StR 82/52

    Rechtsmittel

    Neuerdings hat auch der 1. Strafsenat in dem Urteil vom 28. April 1953 1 StR 673/52 zu § 244 StGB sich dieser Auffassung angeschlossen.
  • BGH, 07.01.1954 - 4 StR 621/53

    Rechtsmittel

    Es hat jedoch möglicherweise übersehen, dass das Vorbestraftsein (Verbüssung oder Erlass der erkannten Vorstrafen) vom Vorsatz des Täters umfasst sein muss (RGSt 54, 274; BGH vom 28. April 1953 - 1 StR 673/52, und ständig).
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