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BGH, 28.04.1958 - III ZR 206/56 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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Rechtsmittel
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- BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50
Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg
Auszug aus BGH, 28.04.1958 - III ZR 206/56
Bei Verlust der verwahrten Sachen haftet die verwahrende Stelle, wenn ihr die Herausgabe infolge ihres Verschuldens unmöglich ist, wobei sie das Verschulden von Erfüllungsgehilfen wie eigenes zu vertreten und ihr fehlendes Verschulden zu beweisen hat; denn bei dem öffentlichrechtlichen Verwahrungsverhältnis gelten die Grundsätze der §§ 280, 282, 278 BGB entsprechend (BGHZ 3, 162, 5, 299; LM Nr. 7 zu § 688 BGB).Der Schadensersatzanspruch geht daher in voller Höhe auf Deutsche Mark (BGHZ 3, 162).
- BGH, 13.12.1951 - IV ZR 123/51
Öffentlichrechtliche Verwahrung
Auszug aus BGH, 28.04.1958 - III ZR 206/56
Denn die freiere Stellung des Richters nach dieser Vorschrift gilt nur für die Fragen der Entstehung und Höhe eines Schadens einschließlich des Ursachenzusammenhanges, nicht dagegen für die Feststellung der schadenbegründenden Tatsachen selbst, für den Eintritt des schädigenden Ereignisses und die schadenstiftende Handlung (BGHZ 4, 192; 7, 287/295). - BGH, 10.06.1954 - III ZR 89/53
Ansprüche bei rechtwidrigem Eingriff
Auszug aus BGH, 28.04.1958 - III ZR 206/56
Nach deutschem Recht lag in der Verfügung eine Inanspruchnahme nach Reichsleistungsrecht, die die Beklagte zur Entschädigung nach § 26 RLG verpflichtete, auch wenn die Anwendung dieses Gesetzes fehlerhaft war (vgl. BGHZ 13, 395).
- BGH, 22.12.1953 - V ZR 6/51
Wohnungsrequisition keine Enteignung
Auszug aus BGH, 28.04.1958 - III ZR 206/56
Anders ist die Sachlage bei den vier Ballen Popeline für deutsche Uniformen und Spruchbänder, weil hier die Militärregierung erkennbar entweder in treuhänderischer Ausübung deutscher Hoheitsbefugnisse gehandelt oder die Beklagte nur allgemein ermächtigt hatte, nach deutschem Recht vorzugehen (vgl. BGHZ 10, 255/264; 10, 335; 11, 43; 12, 52). - BGH, 05.11.1953 - III ZR 379/51
Rechtsweg für Requisitionsentschädigung
Auszug aus BGH, 28.04.1958 - III ZR 206/56
Anders ist die Sachlage bei den vier Ballen Popeline für deutsche Uniformen und Spruchbänder, weil hier die Militärregierung erkennbar entweder in treuhänderischer Ausübung deutscher Hoheitsbefugnisse gehandelt oder die Beklagte nur allgemein ermächtigt hatte, nach deutschem Recht vorzugehen (vgl. BGHZ 10, 255/264; 10, 335; 11, 43; 12, 52). - BGH, 06.10.1952 - III ZR 115/51
Offenbarungseidstermin und Amtshaftung
Auszug aus BGH, 28.04.1958 - III ZR 206/56
Denn die freiere Stellung des Richters nach dieser Vorschrift gilt nur für die Fragen der Entstehung und Höhe eines Schadens einschließlich des Ursachenzusammenhanges, nicht dagegen für die Feststellung der schadenbegründenden Tatsachen selbst, für den Eintritt des schädigenden Ereignisses und die schadenstiftende Handlung (BGHZ 4, 192; 7, 287/295). - BGH, 26.11.1953 - III ZR 26/52
Geltendmachung von Rentenansprüchen durch eine Witwe und das Kind des …
Auszug aus BGH, 28.04.1958 - III ZR 206/56
Er haftet nicht für solche Handlungen, die ein Beamter ohne innere Beziehung zu seinen amtlichen Befugnissen ausführt, insbesondere nicht für unerlaubte Handlungen oder Straftaten, die in keiner Beziehung zum Dienst stehen, selbst wenn der Beamte bei Gelegenheit des Dienstes oder während der Dienststunden tätig wird (vgl. BGHZ 11, 181/186). - BGH, 20.10.1952 - IV ZR 44/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 28.04.1958 - III ZR 206/56
Nach § 1011 BGB kann jeder Miteigentümer den Schadensersatzanspruch wegen der gesamten Sachen im eigenen Namen geltend machen (vgl. BGH NJW 1953, 58). - BGH, 14.07.1953 - V ZR 127/51
Entnahme von Baustoffen aus beschädigtem Grundstück
Auszug aus BGH, 28.04.1958 - III ZR 206/56
Anders ist die Sachlage bei den vier Ballen Popeline für deutsche Uniformen und Spruchbänder, weil hier die Militärregierung erkennbar entweder in treuhänderischer Ausübung deutscher Hoheitsbefugnisse gehandelt oder die Beklagte nur allgemein ermächtigt hatte, nach deutschem Recht vorzugehen (vgl. BGHZ 10, 255/264; 10, 335; 11, 43; 12, 52).
- BGH, 22.01.1962 - III ZR 190/60
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Nur ausnahmsweise konnten Anordnungen der Besatzungsmacht eine Haftung deutscher Stellen begründen, wie der Senat bereits mit näherer Begründung im Urteil vom 28. April 1958 in dieser Sache (III ZR 206/56) ausgeführt hat.