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BGH, 28.04.1969 - AnwZ (B) 14/68 |
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Rechtsmittel
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- BGH, 27.05.1968 - AnwZ (B) 9/67
Erledigung der Hauptsache im Verwaltungsstreitverfahren (BRAO)
Auszug aus BGH, 28.04.1969 - AnwZ (B) 14/68
Der erkennende Senat hat bisher offen gelassen, ob hieraus der Schluß zu ziehen ist, daß in dem Verfahren nach § 223 BRAO eine sofortige Beschwerde ausgeschlossen ist, oder ob die entsprechende Anwendbarkeit des § 42 BRAO dahin verstanden werden muß, daß die Beschwerde wenigstens dann gegeben ist, wenn es sich um eine Angelegenheit von gleicher oder ähnlicher Tragweite handelt wie bei den in § 42 Abs. 1 geregelten Fällen, insbesondere wenn die Entscheidung unmittelbar an die berufliche Existenzgrundlage des Rechtsanwalts rührt (BGHZ 34, 244, 252 [BGH 06.02.1961 - AnwZ B 10/60]; 42, 360, 362 [BGH 20.07.1964 - AnwZ B 5/64]; 50, 197, 198) [BGH 27.05.1968 - AnwZ B 9/67]. - BGH, 20.07.1964 - AnwZ (B) 5/64
Anfechtung eines vermeintlich nichtigen Vertretungsverbots
Auszug aus BGH, 28.04.1969 - AnwZ (B) 14/68
Der erkennende Senat hat bisher offen gelassen, ob hieraus der Schluß zu ziehen ist, daß in dem Verfahren nach § 223 BRAO eine sofortige Beschwerde ausgeschlossen ist, oder ob die entsprechende Anwendbarkeit des § 42 BRAO dahin verstanden werden muß, daß die Beschwerde wenigstens dann gegeben ist, wenn es sich um eine Angelegenheit von gleicher oder ähnlicher Tragweite handelt wie bei den in § 42 Abs. 1 geregelten Fällen, insbesondere wenn die Entscheidung unmittelbar an die berufliche Existenzgrundlage des Rechtsanwalts rührt (BGHZ 34, 244, 252 [BGH 06.02.1961 - AnwZ B 10/60]; 42, 360, 362 [BGH 20.07.1964 - AnwZ B 5/64]; 50, 197, 198) [BGH 27.05.1968 - AnwZ B 9/67]. - BGH, 06.02.1961 - AnwZ (B) 10/60
Feststellungsantrag über Standesrecht der Rechtsanwälte
Auszug aus BGH, 28.04.1969 - AnwZ (B) 14/68
Der erkennende Senat hat bisher offen gelassen, ob hieraus der Schluß zu ziehen ist, daß in dem Verfahren nach § 223 BRAO eine sofortige Beschwerde ausgeschlossen ist, oder ob die entsprechende Anwendbarkeit des § 42 BRAO dahin verstanden werden muß, daß die Beschwerde wenigstens dann gegeben ist, wenn es sich um eine Angelegenheit von gleicher oder ähnlicher Tragweite handelt wie bei den in § 42 Abs. 1 geregelten Fällen, insbesondere wenn die Entscheidung unmittelbar an die berufliche Existenzgrundlage des Rechtsanwalts rührt (BGHZ 34, 244, 252 [BGH 06.02.1961 - AnwZ B 10/60]; 42, 360, 362 [BGH 20.07.1964 - AnwZ B 5/64]; 50, 197, 198) [BGH 27.05.1968 - AnwZ B 9/67].
- BGH, 23.03.1987 - AnwZ (B) 61/86
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …
Seine Zulassung ruht (BGH, Beschluß vom 28. April 1969 - AnwZ (B) 14/68 = EGE X 87, 89). - BGH, 27.06.1983 - AnwZ (B) 5/83
Rechtsmittel
Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft als solche bleibt jedoch unberührt; sie ruht während der vorübergehenden Angestelltentätigkeit (Senatsbeschlüsse vom 28. April 1969 - AnwZ (B) 14/68 = EGE X, 87, 89 und vom 10. November 1975 - AnwZ (B) 16/75 = EGE XIII, 77, 78). - BGH, 10.11.1975 - AnwZ (B) 16/75
Rechtsmittel
Das hat der Senat bereits in seinemBeschluß vom 28. April 1969 - AnwZ (B) 14/68 = EGE X, 87 entschieden.