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   BGH, 28.04.1969 - AnwZ (B) 14/68   

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BGH, 28.04.1969 - AnwZ (B) 14/68 (https://dejure.org/1969,5690)
BGH, Entscheidung vom 28.04.1969 - AnwZ (B) 14/68 (https://dejure.org/1969,5690)
BGH, Entscheidung vom 28. April 1969 - AnwZ (B) 14/68 (https://dejure.org/1969,5690)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.05.1968 - AnwZ (B) 9/67

    Erledigung der Hauptsache im Verwaltungsstreitverfahren (BRAO)

    Auszug aus BGH, 28.04.1969 - AnwZ (B) 14/68
    Der erkennende Senat hat bisher offen gelassen, ob hieraus der Schluß zu ziehen ist, daß in dem Verfahren nach § 223 BRAO eine sofortige Beschwerde ausgeschlossen ist, oder ob die entsprechende Anwendbarkeit des § 42 BRAO dahin verstanden werden muß, daß die Beschwerde wenigstens dann gegeben ist, wenn es sich um eine Angelegenheit von gleicher oder ähnlicher Tragweite handelt wie bei den in § 42 Abs. 1 geregelten Fällen, insbesondere wenn die Entscheidung unmittelbar an die berufliche Existenzgrundlage des Rechtsanwalts rührt (BGHZ 34, 244, 252 [BGH 06.02.1961 - AnwZ B 10/60]; 42, 360, 362 [BGH 20.07.1964 - AnwZ B 5/64]; 50, 197, 198) [BGH 27.05.1968 - AnwZ B 9/67].
  • BGH, 20.07.1964 - AnwZ (B) 5/64

    Anfechtung eines vermeintlich nichtigen Vertretungsverbots

    Auszug aus BGH, 28.04.1969 - AnwZ (B) 14/68
    Der erkennende Senat hat bisher offen gelassen, ob hieraus der Schluß zu ziehen ist, daß in dem Verfahren nach § 223 BRAO eine sofortige Beschwerde ausgeschlossen ist, oder ob die entsprechende Anwendbarkeit des § 42 BRAO dahin verstanden werden muß, daß die Beschwerde wenigstens dann gegeben ist, wenn es sich um eine Angelegenheit von gleicher oder ähnlicher Tragweite handelt wie bei den in § 42 Abs. 1 geregelten Fällen, insbesondere wenn die Entscheidung unmittelbar an die berufliche Existenzgrundlage des Rechtsanwalts rührt (BGHZ 34, 244, 252 [BGH 06.02.1961 - AnwZ B 10/60]; 42, 360, 362 [BGH 20.07.1964 - AnwZ B 5/64]; 50, 197, 198) [BGH 27.05.1968 - AnwZ B 9/67].
  • BGH, 06.02.1961 - AnwZ (B) 10/60

    Feststellungsantrag über Standesrecht der Rechtsanwälte

    Auszug aus BGH, 28.04.1969 - AnwZ (B) 14/68
    Der erkennende Senat hat bisher offen gelassen, ob hieraus der Schluß zu ziehen ist, daß in dem Verfahren nach § 223 BRAO eine sofortige Beschwerde ausgeschlossen ist, oder ob die entsprechende Anwendbarkeit des § 42 BRAO dahin verstanden werden muß, daß die Beschwerde wenigstens dann gegeben ist, wenn es sich um eine Angelegenheit von gleicher oder ähnlicher Tragweite handelt wie bei den in § 42 Abs. 1 geregelten Fällen, insbesondere wenn die Entscheidung unmittelbar an die berufliche Existenzgrundlage des Rechtsanwalts rührt (BGHZ 34, 244, 252 [BGH 06.02.1961 - AnwZ B 10/60]; 42, 360, 362 [BGH 20.07.1964 - AnwZ B 5/64]; 50, 197, 198) [BGH 27.05.1968 - AnwZ B 9/67].
  • BGH, 23.03.1987 - AnwZ (B) 61/86

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Seine Zulassung ruht (BGH, Beschluß vom 28. April 1969 - AnwZ (B) 14/68 = EGE X 87, 89).
  • BGH, 27.06.1983 - AnwZ (B) 5/83

    Rechtsmittel

    Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft als solche bleibt jedoch unberührt; sie ruht während der vorübergehenden Angestelltentätigkeit (Senatsbeschlüsse vom 28. April 1969 - AnwZ (B) 14/68 = EGE X, 87, 89 und vom 10. November 1975 - AnwZ (B) 16/75 = EGE XIII, 77, 78).
  • BGH, 10.11.1975 - AnwZ (B) 16/75

    Rechtsmittel

    Das hat der Senat bereits in seinemBeschluß vom 28. April 1969 - AnwZ (B) 14/68 = EGE X, 87 entschieden.
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