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   BGH, 28.04.1975 - II ZR 5/74   

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https://dejure.org/1975,8741
BGH, 28.04.1975 - II ZR 5/74 (https://dejure.org/1975,8741)
BGH, Entscheidung vom 28.04.1975 - II ZR 5/74 (https://dejure.org/1975,8741)
BGH, Entscheidung vom 28. April 1975 - II ZR 5/74 (https://dejure.org/1975,8741)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Einrede der Verjährung - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Domizilvermerkes - Anforderungen an die Einlösung eines Wechsels

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1975, 736
  • WM 1975, 555
  • DB 1975, 1357
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.02.1969 - II ZR 30/65

    Verjährung einer der Kontokorrentbindung unterliegenden Forderung

    Auszug aus BGH, 28.04.1975 - II ZR 5/74
    Danach beginnt die Verjährung nach den für die Forderung geltenden Vorschriften (BGHZ 51, 346).
  • BGH, 02.11.1967 - II ZR 46/65

    Verjährung beim Kontokorrent

    Auszug aus BGH, 28.04.1975 - II ZR 5/74
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist zwar die Verjährung der unter die Kontokorrentabrede fallenden, aber nicht in die laufende Rechnung aufgenommenen Ansprüche gehemmt (BGHZ 49, 24).
  • BGH, 10.11.1969 - II ZR 30/68

    Landeszentralbank als Abrechnungsstelle gemäß den Geschäftsbestimmungen für die

    Auszug aus BGH, 28.04.1975 - II ZR 5/74
    Löste sie die Wechsel ohne diese Voraussetzung ein, so nahm sie damit den im Domizilvermerk liegenden Auftrag des Bezogenen an und erwarb einen Ersatzanspruch gemäß § 670 BGB gegen diesen (BGH, Urt. v. 10.11.69 - II ZR 30/68, LM BGB § 812 Nr. 89 = WM 1969, 1447).
  • BGH, 06.07.2000 - IX ZR 206/99

    Verjährung des Aufwendungsersatzanspruchs wegen Übernahme einer Bürgschaft

    Denkbar wäre freilich auch eine Vereinbarung zwischen der Klägerin und der GmbH gewesen, wonach diese den aufgrund der Bürgschaftsverpflichtung aufzuwendenden Geldbetrag als Darlehen zur Verfügung stellte (vgl. BGH, Urt. v. 28. April 1975 - II ZR 5/74, WM 1975, 555 für den Fall einer Wechseleinlösung durch die Bank); der Rückzahlungsanspruch würde dann gemäß § 195 BGB erst in 30 Jahren verjähren.
  • BGH, 07.03.1983 - II ZR 82/82

    Begriff der Auslagen

    Denn Auslagen sind schon nach dem allgemeinen Sprachgebrauch Zahlungen (oder sonstige Leistungen), die der Geschäftsführer aus seinem Vermögen für Rechnung des Geschäftsherrn an andere erbringt (Senatsurteil v. 28.4.1975, II ZR 5/74 WM 1975, 555 unter II 1; Canaris in GroßKomm. HGB 3. Aufl., § 354 Anm. 10).
  • BGH, 21.12.1981 - II ZR 270/79

    Antrag auf Abschluss eines abstrakten Saldoanerkenntnisvertrags - Haftung für

    Daß darunter auch die Ansprüche auf Erstattung der zum Zwecke der Ausführung eines Auftrags gemachten Aufwendungen fallen, hat der Senat im Urteil vom 28. April 1975 (II ZR 5/74, LM BGB § 196 Nr. 28 = WM 1975, 555, 556) ausgesprochen.
  • BGH, 10.03.1977 - VII ZR 254/75

    Verjährung des Anspruchs des Veräußerers von Wohnungseigentum auf Erstattung von

    Allerdings unterliegen nach § 196 Abs. 1 Ziffer 1 und 7 BGB auch die Ansprüche derjenigen, die - wie die Klägerin - als Kaufleute oder anderweitig die Besorgung fremder Geschäfte gewerbsmäßig betreiben, mit Einschluß der Auslagen, der kurzen Verjährung von zwei Jahren (vgl. auch BGH Urteil vom 28. April 1975 - II ZR 5/74 = WM 1975, 555 für die Einlösung eines Wechsels durch eine Bank).
  • BGH, 28.04.1975 - II ZR 113/74

    Anerkennung der Haben-Posten einer Kontokorrentpartei durch die im

    Wegen des Sachverhalts wird auf den Tatbestand des gleichzeitig verkündeten Urteils in der Sache R. Bank gegen W. - II ZR 5/74 - verwiesen.
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