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   BGH, 28.04.1978 - V ZB 1/78   

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https://dejure.org/1978,1569
BGH, 28.04.1978 - V ZB 1/78 (https://dejure.org/1978,1569)
BGH, Entscheidung vom 28.04.1978 - V ZB 1/78 (https://dejure.org/1978,1569)
BGH, Entscheidung vom 28. April 1978 - V ZB 1/78 (https://dejure.org/1978,1569)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 71, 349
  • NJW 1978, 1915
  • MDR 1979, 43
  • DNotZ 1978, 696
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • OLG Hamm, 20.01.2011 - 15 W 249/10

    Zulässigkeit einer einzelne Regelungen der Gemeinschaftsordnung beanstandenden

    Eine entsprechende Verfahrensweise ist als zulässig anerkannt bei mehreren selbständigen Anträgen, die in einem Antragsverbund im Sinne des § 16 Abs. 2 GBO gestellt sind (BGHZ 71, 349 = NJW 1978, 1915; Senat OLGZ 1970, 447).
  • OLG Hamm, 23.05.2000 - 15 W 119/00

    rechtliche Vorteilhaftigkeit der Schenkung eines Wohnungseigentums;

    Ist ein solcher Antrag - wie hier - durch einen zulässigen Vorbehalt nach § 16 Abs. 2 GBO mit anderen Anträgen verbunden, so kann das Grundbuchamt durch Zwischenverfügung nach § 18 GBO lediglich auf die Rücknahme des beanstandeten Antrags hinwirken, um den Vollzug anderer Eintragungsanträge zu ermöglichen (BGHZ 71, 349, 351 = Rpfleger 1978, 365; BayObLGZ 1977, 268, 261; Senat OLGZ 1975, 150, 153).
  • OLG Hamm, 08.03.2013 - 15 W 233/12

    Eintragungsfähigkeit einer Grunddienstbarkeit mit dem Inhalt des Verzichts auf

    Eine entsprechende Verfahrensweise ist als zulässig anerkannt bei mehreren selbständigen Anträgen, die in einem Antragsverbund im Sinne des § 16 Abs. 2 GBO gestellt sind (BGHZ 71, 349 = NJW 1978, 1915; Senat RNotZ 2011, 244; OLGZ 1970, 447).
  • OLG Frankfurt, 29.06.1998 - 20 W 144/98

    Dingliches Vorkaufsrecht für mehrere Personen in Bruchteilsgemeinschaft

    anders als bei einem einzelnen, unverbundenen Antrag (vgl. hierzu BayObLG JurBüro 1983, 909; KEHE/Kuntze aaO § 71 Rz. 19 und 58) - im Wege der Zwischenverfügung dem Antragsteller anheimgegeben werden, einen dieser verbundenen Anträge zurückzunehmen oder zu ändern, um dem Eintragungsbegehren zum Erfolg zu verhelfen (BGHZ 71, 349/351 = DNotZ 1978, 696 = Rpfleger 1978, 365; BayObLG DNotZ 1982, 438; Demharter aaO § 18 Rz. 27; Meikel/Streck GBR 7. Aufl. § 71 Rz. 27).
  • BGH, 09.07.1980 - V ZB 6/80

    Zur Eigenschaft einer notariellen Eigenurkunde als öffentliche Urkunde

    Der Senat hat die Frage, ob vom Notar unterzeichnete und von ihm gesiegelte Verfahrenserklärungen (dort: Rücknahme eines Antrages, den er in Vollmacht der Beteiligten gestellt hatte) eine öffentliche Urkunde darstellten, in BGHZ 71, 349, 352 [BGH 11.04.1978 - V ZB 1/78] offen gelassen.
  • OLG Saarbrücken, 09.07.1991 - 5 W 202/90
    In einem solchen Falle kann, wenn einem der verbundenen Anträge nicht entsprochen werden kann, eine Zwischenverfügung dahingehend erlassen werden, daß der diesbezügliche Antrag zurückgenommen wird, damit der oder die anderen Anträge vollzogen werden können (BGHZ 71/349, 351 = Rpfl 1978/365; OLG Hamm Rpfl 1975/134; KG in JFG 13/112; Horber/Demharter, § 16 GBO Anm. 8 und § 18 GBO Anm. 7 b).
  • BayObLG, 07.07.1981 - BReg. 2 Z 45/81

    Zur Abgrenzung zwischen Nießbrauch und beschränkter persönlicher Dienstbarkeit

    Bei mehreren im Sinn des § 16 Abs. 2 GBO verbundenen Anträgen - dies ist bei Begründung eines Wohnungsrechts im Rahmen eines Grundstücksüberlassungsvertrags regelmäßig anzunehmen (BayObLGZ 1975, 1/5 = MittBayNot 1975, 104 ; Horber GBO 15. Aufl. § 16 Anm. 5 b) - kann allerdings das Grundbuchamt durch Zwischenverfügung anheimgeben, einen dieser Anträge zurückzunehmen, um dem Eintragungsbegehren im übrigen zum Erfolg zu verhelfen ( BGHZ 71, 349 /351 = DNotZ 1978, 696 ; BayObLGZ 1977, 268 /270 f.; BayObLG MittBayNot 1979, 161 /162 m.Nachw.).
  • BayObLG, 09.04.1981 - BReg. 2 Z 21/81

    Zum Inhalt einer Reallast und zu ihrer Abgrenzung von einem Wohnungsrecht

    Bei mehreren im Sinn des § 16 Abs. 2 GBO verbundenen Anträgen - dies ist bei Begründung eines Wohnungsrechts im Rahmen eines Grundstücksüberlassungsvertrags regelmäßig anzunehmen (BayObLGZ 1975, 1/5 = MittBayNot 1975, 104 ; Horber GBO 15. Aufl. § 16 Anm. 5 b) - kann allerdings das Grundbuchamt durch Zwischenverfügung anheimgeben, einen dieser Anträge zurückzunehmen, um dem Eintragungsbegehren im übrigen zum Erfolg zu verhelfen ( BGHZ 71, 349 /351 = DNotZ 1978, 696 ; BayObLGZ 1977, 268 /270 f.; BayObLG MittBayNot 1979, 161 /162 m.Nachw.).
  • KG, 04.05.2017 - 1 W 173/17

    Wohnungsgrundbuchsache: Fortsetzung des Eintragungsverfahrens nach Beseitigung

    Diese, das Grundstück zutreffend bezeichnenden Anträge standen neben den von dem Notar gestellten Anträgen (BGHZ 71, 349, 352; BayObLG, DNotZ 1989, 364, 365) und wären ohne weiteres den hiesigen Grundakten zuzuordnen gewesen.
  • BayObLG, 27.07.1982 - BReg. 2 Z 12/82

    Löschung eines Nacherbenvermerks bei Verfügung durch befreiten Vorerben

    Dies kann, wenn - wie hier - mehrere Eintragungsanträge im Sinn des § 16 Abs. 2 GBO miteinander verbunden sind (Eintragung der Auflassung des Grundstücks Flurst.-Nr. 740, Berichtigung des Grundbuchs infolge Erbteilsübertragung hinsichtlich des Grundstücks Flurst.Nr. 739/3, Löschung der Nacherbenvermerke an beiden Grundstücken), zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung sein (vgl. BGHZ 71, 349, 351 = DNotZ 1978, 696 ; …
  • OLG Schleswig, 12.08.2020 - 2 Wx 38/20

    Pflegerecht als nicht beständige Reallast iSd § 54 Abs. 2 Preußisches Gesetz vom

  • LG Kempten, 06.05.1983 - 4 T 456/83

    Zur Form der Notarermächtigung zur Änderung der Eintragungsbewilligung

  • BayObLG, 21.09.1982 - BReg. 2 Z 66/82

    Zur pfandfreien Abschreibung bei Eigentümerbriefgrundschulden

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