Rechtsprechung
   BGH, 28.04.1992 - KVR 9/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1411
BGH, 28.04.1992 - KVR 9/91 (https://dejure.org/1992,1411)
BGH, Entscheidung vom 28.04.1992 - KVR 9/91 (https://dejure.org/1992,1411)
BGH, Entscheidung vom 28. April 1992 - KVR 9/91 (https://dejure.org/1992,1411)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,1411) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einzelhandel - Räumlich relevanter Markt - Marktbeherrschende Stellung - Verhältnisse im Stadtgebiet - Überragende Marktstellung - Relative Größe des Marktanteils - Indizwirkung - Absolute Größe des Marktanteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 22, § 24
    Marktbeherrschende Stellung im Einzelhandel - Metro

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 118, 132
  • NJW 1992, 2289
  • NJW-RR 1992, 1258 (Ls.)
  • ZIP 1992, 1016
  • MDR 1992, 1045
  • WM 1992, 1507
  • BB 1992, 1665
  • DB 1992, 1725
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.06.1980 - KVR 5/79

    Teilmarkt bei Zusammenschlußverbot

    Auszug aus BGH, 28.04.1992 - KVR 9/91
    Die Prognose, ob durch einen Zusammenschluß eine marktbeherrschende Stellung entsteht oder verstärkt wird, ist jeweils bezogen auf einen bestimmten relevanten Markt zu treffen, auf dem im Hinblick auf die Austauschmöglichkeiten der Marktgegenseite noch eine eigene Marktstrategie - z.B. bei der Preisbildung - möglich ist (vgl. dazu BGHZ 77, 279, 290 - Mannesmann/Brueninghaus; Harms in Gemeinschaftskommentar zum GWB, 4. Aufl., § 24 Rdn. 216).
  • BGH, 16.12.1976 - KVR 2/76

    Mißbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung

    Auszug aus BGH, 28.04.1992 - KVR 9/91
    Der relativen Größe des nach Durchführung eines Zusammenschlußvorhabens zu erwartenden Marktanteils der zusammengeschlossenen Unternehmen kommt allerdings für die Beurteilung, ob als Folge eines Zusammenschlusses eine überragende Marktstellung entstehen wird, eine - möglicherweise sehr erhebliche - Indizwirkung zu (vgl. dazu BGHZ 68, 23, 29 - Valium I; BGH, Beschl. v. 25. Juni 1985 - KVR 3/84, WuW/E 2150, 2155 - Edelstahlbestecke).
  • BGH, 02.12.1980 - KVR 1/80

    Marktanteil und Marktbeherrschung

    Auszug aus BGH, 28.04.1992 - KVR 9/91
    Das Kammergericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß bei der Prognose, ob ein Zusammenschluß die Entstehung einer marktbeherrschenden Stellung erwarten läßt, den bereits erreichten Marktanteilen der sich zusammenschließenden Unternehmen eine besondere Bedeutung zukommt (vgl. BGHZ 79, 62, 68 - Klöckner/Becorit; BGH, Beschl. v. 7. März 1989 - KVR 3/88, WuW/E 2575, 2580 - Kampffmeyer/Plange).
  • BGH, 25.06.1985 - KVR 3/84

    Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung

    Auszug aus BGH, 28.04.1992 - KVR 9/91
    Der relativen Größe des nach Durchführung eines Zusammenschlußvorhabens zu erwartenden Marktanteils der zusammengeschlossenen Unternehmen kommt allerdings für die Beurteilung, ob als Folge eines Zusammenschlusses eine überragende Marktstellung entstehen wird, eine - möglicherweise sehr erhebliche - Indizwirkung zu (vgl. dazu BGHZ 68, 23, 29 - Valium I; BGH, Beschl. v. 25. Juni 1985 - KVR 3/84, WuW/E 2150, 2155 - Edelstahlbestecke).
  • BGH, 07.03.1989 - KVR 3/88

    Bestimmung eines relevanten Marktes nach dem so genannten Bedarfsmarktkonzept -

    Auszug aus BGH, 28.04.1992 - KVR 9/91
    Das Kammergericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß bei der Prognose, ob ein Zusammenschluß die Entstehung einer marktbeherrschenden Stellung erwarten läßt, den bereits erreichten Marktanteilen der sich zusammenschließenden Unternehmen eine besondere Bedeutung zukommt (vgl. BGHZ 79, 62, 68 - Klöckner/Becorit; BGH, Beschl. v. 7. März 1989 - KVR 3/88, WuW/E 2575, 2580 - Kampffmeyer/Plange).
  • BGH, 16.01.2008 - KVR 26/07

    Kreiskrankenhaus Bad Neustadt

    So hat es der Bundesgerichtshof bereits für rechtlich zulässig gehalten, einen sachlich relevanten Einzelhandelsmarkt für Unterhaltungselektronik anzunehmen, obwohl viele der darin einbezogenen Produkte (z.B. Fernsehgeräte) von den einzelnen Verbrauchern nur gelegentlich oder (z.B. Kopiergeräte) gar nicht nachgefragt werden (vgl. BGHZ 118, 132, 135 - Kaufhof/Saturn).
  • OLG Düsseldorf, 11.12.2014 - 22 U 92/14

    Abrechnung eines gekündigten Detailpauschalpreisvertrags

    Zum anderen steht einem von der Beklagten unsubstantiiert behaupteten "Aushandeln" der Fälligkeitsvoraussetzungen der Leistungsraten (insbesondere der vor der Kündigung seitens der Kläger von ihr angeforderten 7. Leistungsrate) bereits der aus der maschinen-/computerschriftlichen Einheitlichkeit des Schriftbildes folgende Anscheinsbeweis entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 28.04.1992, KVR 9/91, BGHZ 118, 238); zudem fehlt auch in zweiter Instanz auch insoweit jedweder substantiierte Vortrag der insoweit darlegungs- und beweisbelasteten Beklagten (vgl. Palandt-Grüneberg, a.a.O. § 305, Rn 18 ff./23 mwN), wann, auf welche Weise, unter welchen Umständen - insbesondere mit welchen beiderseitigen Verhandlungspositionen - hierüber verhandelt worden sein soll.
  • BGH, 07.07.1992 - KVR 14/91

    "Warenzeichenerwerb"; Erwerb des Vermögens eines anderen Unternehmens zu einem

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2022 - Kart 2/21

    Beschwerde gegen einen Beschluss des Bundeskartellamts; Rechtswidrige

    Maßgeblich sind die Vorstellungen, die der Verbraucher - unabhängig von einem konkreten Bedarf - mit dem Leistungsangebot verbindet (vgl. BGH, Beschluss vom 11.12.2018 - KVR 65/17 , Rn. 24 bei juris; Beschluss vom 16.01.2008 - KVR 26/07 , Rn. 57 bei juris - Kreiskrankenhaus Bad Neustadt; Beschluss vom 28.04.1992 - KVR 9/91 , Rn. 11 bei juris - Kaufhof/Saturn ).
  • BGH, 02.02.2010 - KVZ 16/09

    Kosmetikartikel

    Es hat diese Frage unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Senats zur Marktabgrenzung bei gelegentlichen Einzelangeboten (BGH, Beschl. v. 28.4.1992 - KVR 9/91, WuW/E 2771, 2772 f. - Kaufhof/Saturn) verneint und ist auf dieser Grundlage zu dem Ergebnis gekommen, dass Douglas auf dem relevanten Markt einen Marktanteil von ...% (Anm.: = oberhalb des Vermutungswerts des § 19 Abs. 3 Satz 1 GWB) hat und - vor allem deshalb, aber auch aufgrund weiterer Umstände wie etwa dem Marktanteilsabstand zu den Wettbewerbern - eine marktbeherrschende Stellung einnimmt.
  • VG Köln, 15.05.2003 - 1 K 2183/01
    Nach der Rechtsprechung des BGH, der sich das BVerwG auch insoweit angeschlossen hat, vgl.: BVerwG, Urteil vom 25.04.2001, NVwZ 2001, 1399 (1402), ist von einer überragenden Marktstellung auszugehen, wenn zwar wesentlicher Wettbewerb besteht (Umkehrschluss aus § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GWB), das zu beurteilende Unternehmen aber gleichwohl einen vom Wettbewerb nicht hinreichend kontrollierten, überragenden (einseitigen) Verhaltensspielraum besitzt, so: BGH, Beschlüsse vom 03.07.1976, BGHZ 67, 104 (113) "Vitamin B 12", vom 16.12.1976, BGHZ 68, 23 (28/29) "Valium I", und vom 28.04.1992, BGHZ 118, 132 (137/138) "Kaufhof / Saturn".

    Zwar ist ein hoher umsatzbezogener Marktanteil nach Auffassung des BGH vgl.: Beschlüsse vom 21.02.1978, BGHZ 71, 102 (109), vom 02.12.1980, BGHZ 79, 62 (68,69) und vom 28.04.1992, a.a.O., S. 136.

  • OLG Düsseldorf, 09.03.2022 - 1 Kart 2/21
    Maßgeblich sind die Vorstellungen, die der Verbraucher - unabhängig von einem konkreten Bedarf - mit dem Leistungsangebot verbindet (vgl. BGH, Beschluss vom 11.12.2018 - KVR 65/17 , Rn. 24 bei juris; Beschluss vom 16.01.2008 - KVR 26/07 , Rn. 57 bei juris - Kreiskrankenhaus Bad Neustadt; Beschluss vom 28.04.1992 - KVR 9/91 , Rn. 11 bei juris - Kaufhof/Saturn ).
  • OLG Düsseldorf, 03.02.2021 - U (Kart) 19/20

    Antrag auf Mitgliedschaft in einem Hundes-Zuchtverein; Ablehnung der

    Bei der Bewertung der Marktstellung sind die in § 18 Abs. 3 GWB genannten Kriterien zu berücksichtigen, wobei entscheidend für die Frage, ob eine überragende Marktstellung vorliegt, ist, ob nach den tatsächlichen Verhältnissen der Verhaltensspielraum eines Unternehmens nicht mehr hinreichend durch den Wettbewerb kontrolliert wird (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 1992, KVR 9/91 - Kaufhof/ Saturn - Rn. 17 bei juris).

Redaktioneller Hinweis

  • Kaufhof AG/Saturn Elektro-Handelsgesellschaft mbH 013 Hansa-Foto Handelsgesellschaft

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht