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   BGH, 28.04.1994 - IX ZR 161/93   

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https://dejure.org/1994,663
BGH, 28.04.1994 - IX ZR 161/93 (https://dejure.org/1994,663)
BGH, Entscheidung vom 28.04.1994 - IX ZR 161/93 (https://dejure.org/1994,663)
BGH, Entscheidung vom 28. April 1994 - IX ZR 161/93 (https://dejure.org/1994,663)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Notarhaftung; Belehrung über nicht abgerechnete Erschliessungsbeiträge

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BerurkG § 17 Abs. 1
    Gebotene Erörterung der Erschließungskosten beim Grundstückskaufvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeurkG § 17 Abs. 1
    Pflicht des Notars zur Erörterung nicht abgerechneter Erschließungsbeiträge bei Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie intensiv muß der beurkundende Notar über die Erschließungskosten belehren? (IBR 1994, 482)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2283
  • MDR 1994, 835
  • DNotZ 1995, 403
  • VersR 1994, 1310
  • WM 1994, 1673
  • BB 1994, 1958 (Ls.)
  • DB 1994, 1977
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 22.08.1975 - IV C 11.73

    Begriff der "endgültigen Herstellung" einer Erschließungsanlage; Maßgeblicher

    Auszug aus BGH, 28.04.1994 - IX ZR 161/93
    Endgültig hergestellt ist eine Erschließungsanlage dann, wenn ihr Ausbauzustand den satzungsmäßig festzulegenden (§ 132 Nr. 4 BauGB) Merkmalen der endgültigen Herstellung entspricht und der dazu erforderliche Aufwand zu ermitteln ist, das heißt sämtliche Unternehmerrechnungen der Gemeinde vorliegen (BVerwGE 49, 131 ff).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.1989 - 3 A 1637/88
    Auszug aus BGH, 28.04.1994 - IX ZR 161/93
    Nach ständiger Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte führen weder eine Verzögerung des Entstehens der Beitragspflicht noch eine Verzögerung, die die Geltendmachung der entstandenen Erschließungsbeitragsforderung betrifft, für sich allein zu einem Rechtsverlust der Gemeinde nach Treu und Glauben (z. B. OVG Münster NVwZ-RR 1990, 435, 436 betreffend eine Zeitspanne von 16 Jahren zwischen technischer Fertigstellung einer Straße und deren Abrechnung; Driehaus aaO Rdnr. 604 ff; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 26.03.1953 - III ZR 14/52

    Anwendung der Vorschriften über die Hinweispflichten eines Notars auf die

    Auszug aus BGH, 28.04.1994 - IX ZR 161/93
    Bei dieser Sachlage gehört es heute und gehörte es - anders als möglicherweise im Jahre 1953 (vgl. BGH, Urt. v. 26. März 1953 - III ZR 14/52, DNotZ 1953, 492) - auch bereits im Jahre 1990, als der hier maßgebliche Grundstückskaufvertrag beurkundet wurde, zum Standard notarieller Tätigkeit, daß bei der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages die Problematik der Erschließungskosten erörtert wird.
  • BGH, 29.01.1982 - V ZR 73/81

    Öffentliche Lasten bei Grundstückskauf als Käuferverpflichtung

    Auszug aus BGH, 28.04.1994 - IX ZR 161/93
    Wenn der Vertrag keine Regelung dieser Frage vorsieht, hat gemäß §§ 446, 103 BGB der Käufer die nach Übergabe des Grundstücks fällig werdenden Erschließungsbeiträge zu tragen (BGH, Urt. v. 29. Januar 1982 - V ZR 73/81, NJW 1982, 1278).
  • BGH, 07.02.1991 - IX ZR 24/90

    Belehrungs- und Aufklärungspflicht des Notars

    Auszug aus BGH, 28.04.1994 - IX ZR 161/93
    Die Vorschrift soll gewährleisten, daß der Notar eine rechtswirksame Urkunde errichtet, die den wahren Willen der Beteiligten vollständig und unzweideutig in der für das beabsichtigte Rechtsgeschäft richtigen Form wiedergibt (BGH, Urt. v. 7. Februar 1991 - IX ZR 24/90, WM 1991, 1046, 1048 m.w.N.).
  • BGH, 14.05.1992 - IX ZR 262/91

    Notarielle Beratungspflicht bei Kettenverkauf eines Grundstücks - Amtspflicht zur

    Auszug aus BGH, 28.04.1994 - IX ZR 161/93
    Der Grundsatz, daß ein Verschulden des Notars ausscheidet, wenn ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht sein Verhalten als objektiv rechtmäßig gebilligt hat, stellt nur eine allgemeine Richtlinie dar, die unter anderem dann nicht anwendbar ist, wenn das Kollegialgericht den Sachverhalt nicht erschöpfend gewürdigt hat (BGH, Urt. v. 14. Mai 1992 - IX ZR 262/91, WM 1992, 1533, 1536 m.w.N.).
  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 136/07

    Belehrungspflichten des Notars bei Beurkundung eines Bauträgervertrages bei

    f) Nach dem Maßstab eines erfahrenen, pflichtbewussten und gewissenhaften Durchschnittsnotars (Sandkühler in: Arndt/Lerch/Sandkühler, BNotO 5. Aufl., [2003] § 19 Rn. 102) hätte der Beklagte die Problematik der Erschließungskosten (vgl. BGH, Urteil vom 28. April 1994 - IX ZR 161/93 - NJW 1994, 2283) und insbesondere das damit verbundene Risiko der mangelnden Sicherung der Vorleistung erkennen können.
  • OLG Saarbrücken, 10.07.2019 - 9 W 3/19

    Notarkostensache: Notar als Antragsteller; Hinweispflicht des Notars vor

    Der Notar muss also bei der Beurkundung je nach Art des zu beurkundenden Rechtsgeschäfts alle regelungsbedürftigen Fragen ansprechen, die hierzu nötigen Belehrungen erteilen und bei Bedarf entsprechende Regelungen vorschlagen (BGH, Urteil vom 28. April 1994 - IX ZR 161/93, DNotZ 1994, 403, 405).
  • BGH, 06.02.2003 - III ZR 223/02

    Unterbrechung der Verjährung durch Beiladung im Verwaltungsrechtsstreit

    Deshalb unterblieb in dem beurkundeten Kaufvertrag eine - in aller Regel dem wahren Willen der Beteiligten entsprechende (vgl. BGH, Urteil vom 28. April 1994 - IX ZR 161/93 - NJW 1994, 2283) - Bestimmung, daß die Verkäufer solche Erschließungskosten übernahmen.

    Daß der Bescheid im verwaltungsgerichtlichen Hauptsacheverfahren aufgehoben werden könnte, stellt nur die Endgültigkeit des eingetretenen Schadens in Frage (vgl. BGHZ 129, 386, 389 f und BGH, Urteile vom 12. Februar 1998 - IX ZR 190/97 - WM 1998, 786, 787 und vom 28. April 1994 aaO 2283 f).

  • OLG Hamm, 23.03.2012 - 11 U 72/11

    Rechtsfolgen der Nichteinhaltung der Frist des § 17 Abs. 2a S. 2 Nr. 2 BeurkG bei

    Denn diese verpflichtete den Beklagte, den Willen der Beteiligten zu erforschen, den Sachverhalt zu klären und die Beteiligten sodann über die rechtliche Tragweite des zu beurkundenden Geschäfts zu belehren, um so zu gewährleisten, dass die zu errichtende Urkunde den tatsächlichen Willen der Parteien vollständig sowie inhaltlich richtig und eindeutig wiedergab, was die Pflicht zur Belehrung der Beteiligten über die rechtliche Bedeutung ihrer Erklärungen mit umfasste (vgl. nur BGH NJW 1996, 522 ff, Tz. 13 ff bei juris unter Hinweis auf BGH, Urt. v. 24. Juni 1993 - IX ZR 84/92, NJW 1993, 2741, 2742; v. 28. April 1994 - IX ZR 161/93, NJW 1994, 2283; Sandkühler in: Arndt/Lerch/Sandkühler, BNotO, 6. Aufl. § 19 Rn. 70; Ganter in: Ganter/Hertel/Wöstmann, Handbuch der Notarhaftung, 2. Aufl. Rn. 972 ff, 974, 978 f, 987, 992 ff ) und damit im Streitfall auch und gerade die Aufklärung darüber erforderte, dass Gegenstand und Ergebnis der anstehenden Beurkundung der Abschluss eines formgültigen (§ 311b Abs. 1 BGB) und sofort wirksamen -d.h. nicht von einer nochmaligen Bestätigung durch die Kläger abhängigen- Kaufvertrages war.
  • BGH, 04.03.2013 - NotZ(Brfg) 9/12

    Berufsrecht der Notare: Genehmigungsvorbehalt für Urkundstätigkeiten im Ausland;

    Zu den aus § 17 Abs. 1 BeurkG folgenden Pflichten des Notars gehört, nach der Erforschung des Willens der Beteiligten, diesem im Rahmen des rechtlich Zulässigen in der Urkunde vollumfängliche Wirkung zu verschaffen (vgl. z.B. BGH, Urteile vom 9. Dezember 2010 - III ZR 272/09, WM 2011, 571 Rn. 16; vom 22. Juli 2010 - III ZR 293/09, BGHZ 186, 335 Rn. 16 und vom 28. April 1994 - IX ZR 161/93, NJW 1994, 2283).
  • OVG Niedersachsen, 30.09.2020 - 9 LC 110/18

    Ablösung; Abnahme; Aufrechnung; Ausschlussfrist; Bebauungsplan; Beitrag;

    Dass es dem Kaufvertrag an einer entsprechenden Regelung über die nicht abgerechneten Erschließungsbeiträge fehlt, vermag zwar unter Umständen einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Notar begründen (vgl. BGH, Urteil vom 28.4.1994 - IX ZR 161/93 - juris), lässt aber ebenfalls nicht auf ein treuwidriges Verhalten der Beklagten schließen, zumal ein Verzicht auf die Erhebung von Erschließungsbeiträgen wegen des Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot die Nichtigkeit des Kaufvertrages zur Folge gehabt hätte (BVerwG, Urteil vom 27.1.1982, a. a. O., juris Rn. 15).
  • OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 12 U 24/03

    Amtshaftung des Urkundsnotars: Verweisung des Anspruchstellers auf eine früher

    Sie sind mithin der Meinung, dass bei Kaufabschluss vorhandene Erschließungsmaßnahmen mit dem Kaufpreis abgegolten sind und nicht mehr nach Jahr und Tag dem Käufer hierfür noch oft nicht unbeträchtliche Kosten auferlegt werden können (BGH NJW 1992, 1287, NJW 1994, 2283, Haug, Die Amtshaftung des Notars, 2. Auflage, Rn. 557, 558).

    Denn die Amtspflicht des Notars beschränkt sich aus den oben dargestellten Grundsätzen auf bereits vor Abschluss des Kaufvertrages durchgeführte, aber noch nicht abgerechnete Erschließungskosten, wobei der Notar keine Erkundigungen über die Höhe eventuell noch nicht abgerechneter Erschließungsbeiträge anstellen muss, sondern den Kläger nur allgemein auf die Problematik noch ausstehender Erschließungskosten hinweisen muss (BGH NJW 1994, 2283).

    Hierfür ist er ebenfalls darlegungs- und beweispflichtig (BGH NJW 1994, 2283; NJW-RR 1996, 781).

  • BGH, 27.10.1994 - IX ZR 12/94

    Belehrungspflicht des Urkundsnotars hinsichtlich der Erbringung einer

    Er kann nicht erwarten, daß die Beteiligten diese Fragen selbst erkennen und zur Diskussion stellen (BGH, Urt. v. 28. April 1994 - IX ZR 161/93, NJW 1994, 2283 [BGH 28.04.1994 - IX ZR 161/93] m.w.N.).
  • BGH, 02.11.1995 - IX ZR 15/95

    Umfang der Hinweispflicht des Notars

    Demzufolge hat der Notar die Beteiligten über die rechtliche Bedeutung ihrer Erklärungen sowie die Voraussetzungen für den Eintritt der bezweckten Rechtsfolge in dem Umfang zu belehren, wie es zur Errichtung einer dem wahren Willen entsprechenden rechtsgültigen Urkunde erforderlich ist (BGH, Urt. v. 24. Juni 1993 - IX ZR 84/92, NJW 1993, 2741, 2742; v. 28. April 1994 - IX ZR 161/93, NJW 1994, 2283).

    Er kann nicht erwarten, daß die Vertragsparteien alle in Frage kommenden Möglichkeiten selbst erkennen und zur Diskussion stellen (BGH, Urt. v. 28. April 1994 - IX ZR 161/93, NJW 1994, 2283; v. 27. Oktober 1994 - IX ZR 12/94, NJW 1995, 330, 331).

  • BGH, 19.10.1995 - IX ZR 104/94

    Berücksichtigung des Inhalts von Unterlagen durch den Urkundsnotar

    Diese Amtspflicht soll gewährleisten, daß der Notar eine rechtswirksame Urkunde errichtet, die den wahren Willen der Beteiligten wiedergibt (BGH, Urt. v. 28. April 1994 - IX ZR 161/93, NJW 1994, 2283).
  • OLG Schleswig, 07.12.2006 - 11 U 15/06

    Belehrungspflicht des Notars bei Umwandlung von Gesellschafterdarlehn in

  • BGH, 07.03.1996 - IX ZR 169/95

    Belehrungspflicht des Notars über "hängende Erschließungskosten"?

  • BGH, 16.11.1995 - IX ZR 14/95

    Pflicht des Notars bei Beurkundung eines Kapitalerhöhungsbeschlusses

  • OLG Frankfurt, 23.08.2006 - 4 U 156/05

    Notarhaftung: Belehrungspflichten bei der Beurkundung eines

  • OLG Hamm, 24.02.2012 - 11 U 8/11

    Abweisung der Klage auf Schadensersatz gegen einen Notar mangels Verletzung von

  • LG Gießen, 18.02.1998 - 1 S 413/97

    Bauträgervertrag: Erschließungskosten

  • OLG Hamm, 24.09.2010 - 11 U 231/09

    Aufklärungspflichten eines Notars bei Beurkundung der Annahme eines notariellen

  • OLG Hamm, 01.06.2011 - 11 U 163/09

    Umfang der Aufklärungs- und Rechtsberatungspflicht des beurkundenden Notars

  • OLG Schleswig, 13.10.2000 - 14 U 49/00

    Auslegung einer Klausel über die Tragung von Erschließungsaufwand in einem

  • OLG Frankfurt, 25.01.2006 - 4 U 70/05

    Notarhaftung: Absicherung von Grundstückskäufern im Hinblick auf

  • OLG Schleswig, 13.10.2000 - 5 U 181/89

    Auslegung einer Regelung über Übernahme der bis

  • OLG Celle, 14.07.2004 - 3 U 35/04

    Haftung eines Notars für die Beurkundung eines von dritter Seite aus

  • BGH, 10.12.1998 - IX ZR 244/97

    Amtshaftung eines Notars wegen fehlerhafter Beurkundung des Parteiwillens

  • OLG München, 28.03.2013 - 1 U 3285/12

    Notarhaftung wegen Unklarheiten bei der Beurkundung eines Hofübergabevertrages,

  • KG, 08.07.2005 - 9 U 362/03

    Haftung des Urkundsnotars: Verneinung einer Aufklärungspflicht hinsichtlich

  • LG Oldenburg, 05.10.2005 - 5 O 3981/04
  • OLG Rostock, 28.05.2003 - 1 U 139/01

    Verletzung einer Beratungspflicht und Hinweispflicht durch einen Notar bei der

  • VG Münster, 20.01.2009 - 3 L 696/08

    Beitragsfähigkeit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

  • OLG Hamm, 19.05.2004 - 11 U 198/01
  • OLG Jena, 29.07.2003 - Not W 347/03

    Verstoß gegen die Prüfungspflichten und Belehrungspflichten eines Notars im Falle

  • OLG München, 22.05.1995 - 27 U 441/94

    Keine Amtshaftung für scheitern bei Fehlen einer Belehrung

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