Rechtsprechung
   BGH, 28.04.1995 - BLw 9/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,1147
BGH, 28.04.1995 - BLw 9/94 (https://dejure.org/1995,1147)
BGH, Entscheidung vom 28.04.1995 - BLw 9/94 (https://dejure.org/1995,1147)
BGH, Entscheidung vom 28. April 1995 - BLw 9/94 (https://dejure.org/1995,1147)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,1147) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Landwirtschaft - Barabfindung - LPG - Abfindung - Umwandlung - Registereintragung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abfindungsanspruch der Mitglieder einer umgewandelten LPG nach Kündigung der Mitgliedschaft in dem neuen Unternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 129, 276
  • ZIP 1995, 1127
  • MDR 1995, 969
  • WM 1995, 1424
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 22.02.1994 - BLw 98/93

    Kündigung der Mitgliedschaft in einer umgewandelten LPG nach Eintragung der neuen

    Auszug aus BGH, 28.04.1995 - BLw 9/94
    Dies entspricht auch der bisherigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsbeschl. v. 22. Februar 1994, BLw 98/93, BGHZ 125, 166 m.w.N.).

    Ob auf solche Umwandlungen altes oder neues Recht anzuwenden ist, hat der Senat bisher offengelassen (vgl. Senatsbeschl. v. 22. Februar 1994, BLw 98/93, WM 1994, 1253).

  • BVerfG, 10.03.1971 - 2 BvL 3/68

    Verfassungsrechtliche Prüfung des deutsch-schweizerischen

    Auszug aus BGH, 28.04.1995 - BLw 9/94
    Die Rechtsunterworfenen sollen grundsätzlich darauf vertrauen dürfen, daß ihr dem jeweils geltenden Recht entsprechendes Verhalten auch fernerhin von der Rechtsordnung als rechtens anerkannt bleibt und der Gesetzgeber an abgeschlossene Tatbestände keine ungünstigeren Folgen knüpft, als im Zeitpunkt der Vollendung dieser Tatbestände voraussehbar waren (sog. echte Rückwirkung vgl. z.B. BVerfGE 13, 261, 271; 30, 272, 285 m.w.N.; 45, 142, 167 ff; BGHZ 120, 361, 364).

    Maßgeblicher Anknüpfungspunkt der Rückwirkungsproblematik ist das Vertrauen der Bürger, daß ihr Handeln unter einer bestimmten Rechtsordnung anerkannt bleibt, weil sie ihre Dispositionen danach ausrichten (BVerfGE 30, 272, 285).

  • BGH, 04.12.1992 - BLw 19/92

    Formelle und materielle Einzelfragen zum Landwirtschaftsanpassungsgesetz

    Auszug aus BGH, 28.04.1995 - BLw 9/94
    Ähnlich wie im Rahmen der mißglückten Bestimmung des § 65 LwAnpG a.F. (vgl. Hagen, AgrarR 1992, 181; Senatsbeschl. v. 4. Dezember 1992, BLw 19/92, AgrarR 1993, 260), die inzwischen durch eine Neufassung ersetzt worden ist (Gesetz vom 31. März 1994, GBl 1, 736), hat der im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens bestehende starke Zeitdruck offenbar dazu geführt, daß eine sich aufdrängende Lösung zur zeitlichen Geltung der Neufassung im Rahmen des Umwandlungsrechts versehentlich unterblieb.
  • BGH, 14.10.1993 - BLw 43/93

    Begriff der Rechtsstreitigkeit nach dem LwAnpG

    Auszug aus BGH, 28.04.1995 - BLw 9/94
    In beiden Fällen geht es um eine Streitigkeit, deren materielle Grundlage sich aus dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz ergibt (vgl. Senatsbeschlüsse v. 21. Januar 1993, BLw 45/92, AgrarR 1993, 188; v. 20. April 1993, BLw 38/92, AgrarR 1993, 188 und v. 14. Oktober 1993, BLw 43/93, WM 1994, 128, 129).
  • BGH, 04.12.1992 - BLw 23/92

    Zulässige Rückwirkung bei Abfindungsanspruch nach Landwirtschaftsanpassungsgesetz

    Auszug aus BGH, 28.04.1995 - BLw 9/94
    Die Rechtsunterworfenen sollen grundsätzlich darauf vertrauen dürfen, daß ihr dem jeweils geltenden Recht entsprechendes Verhalten auch fernerhin von der Rechtsordnung als rechtens anerkannt bleibt und der Gesetzgeber an abgeschlossene Tatbestände keine ungünstigeren Folgen knüpft, als im Zeitpunkt der Vollendung dieser Tatbestände voraussehbar waren (sog. echte Rückwirkung vgl. z.B. BVerfGE 13, 261, 271; 30, 272, 285 m.w.N.; 45, 142, 167 ff; BGHZ 120, 361, 364).
  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus BGH, 28.04.1995 - BLw 9/94
    Ausnahmetatbestände, die eine Durchbrechung dieses Verbots gestatten (vgl. etwa BVerfGE 72, 200, 258 ff), liegen hier nicht vor.
  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus BGH, 28.04.1995 - BLw 9/94
    Die Rechtsunterworfenen sollen grundsätzlich darauf vertrauen dürfen, daß ihr dem jeweils geltenden Recht entsprechendes Verhalten auch fernerhin von der Rechtsordnung als rechtens anerkannt bleibt und der Gesetzgeber an abgeschlossene Tatbestände keine ungünstigeren Folgen knüpft, als im Zeitpunkt der Vollendung dieser Tatbestände voraussehbar waren (sog. echte Rückwirkung vgl. z.B. BVerfGE 13, 261, 271; 30, 272, 285 m.w.N.; 45, 142, 167 ff; BGHZ 120, 361, 364).
  • BGH, 20.04.1993 - BLw 38/92

    Zulässigkeit einer Beschwerde in Landwirtschaftssachen - Vorliegen einer

    Auszug aus BGH, 28.04.1995 - BLw 9/94
    In beiden Fällen geht es um eine Streitigkeit, deren materielle Grundlage sich aus dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz ergibt (vgl. Senatsbeschlüsse v. 21. Januar 1993, BLw 45/92, AgrarR 1993, 188; v. 20. April 1993, BLw 38/92, AgrarR 1993, 188 und v. 14. Oktober 1993, BLw 43/93, WM 1994, 128, 129).
  • BGH, 21.01.1993 - BLw 45/92

    Streitigkeiten über Arbeitverhältnis bei einer LPG

    Auszug aus BGH, 28.04.1995 - BLw 9/94
    In beiden Fällen geht es um eine Streitigkeit, deren materielle Grundlage sich aus dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz ergibt (vgl. Senatsbeschlüsse v. 21. Januar 1993, BLw 45/92, AgrarR 1993, 188; v. 20. April 1993, BLw 38/92, AgrarR 1993, 188 und v. 14. Oktober 1993, BLw 43/93, WM 1994, 128, 129).
  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

    Auszug aus BGH, 28.04.1995 - BLw 9/94
    Die Rechtsunterworfenen sollen grundsätzlich darauf vertrauen dürfen, daß ihr dem jeweils geltenden Recht entsprechendes Verhalten auch fernerhin von der Rechtsordnung als rechtens anerkannt bleibt und der Gesetzgeber an abgeschlossene Tatbestände keine ungünstigeren Folgen knüpft, als im Zeitpunkt der Vollendung dieser Tatbestände voraussehbar waren (sog. echte Rückwirkung vgl. z.B. BVerfGE 13, 261, 271; 30, 272, 285 m.w.N.; 45, 142, 167 ff; BGHZ 120, 361, 364).
  • BGH, 03.05.1996 - BLw 54/95

    Umwandlung einer LPG in eine Aktiengesellschaft

    Diese Ansicht widerspricht der vom Beschwerdegericht erwähnten Rechtsprechung des Senats (Senatsbeschl. v. 28. April 1995, BLw 9/94, WM 1995, 1424 = AgrarR 1995, 237), wonach die unter der Geltung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes 1990 gefaßten Umwandlungsbeschlüsse auch dann nach diesem Gesetz zu beurteilen sind, wenn die Eintragung erst unter der Geltung der Neufassung vom 3. Juli 1991 erfolgt ist.

    Wie der Senat bereits entschieden hat (Senatsbeschl. v. 28. April 1995, BLw 9/94, WM 1995, 1424 = AgrarR 1995, 237; v. 29. Februar 1996, BLw 51/95, zur Veröffentlichung vorgesehen), ist ein unter der Geltung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes 1990 gefaßter Umwandlungsbeschluß auch dann nach altem Recht zu beurteilen, wenn im Zeitpunkt der Eintragung das neue Recht bereits in Kraft war.

  • BGH, 29.11.1996 - BLw 13/96

    Anspruch auf bare Zuzahlung nach Umwandelung einer LPG in eine Genossenschaft

    Ohne Erfolg beruft sich die Rechtsbeschwerde schließlich auf die Senatsentscheidung vom 28. April 1995 (BGHZ 129, 276 [BGH 28.04.1995 - BLw 9/94] = WM 1995, 1424 = AgrarR 1995, 237).

    Denn das für die Beschlußfassung noch maßgebliche alte Recht (BGHZ 129, 276 [BGH 28.04.1995 - BLw 9/94]) schrieb ein solches Angebot nicht vor.

    Hat es das, wie hier die Beteiligte zu 3, nicht getan, steht ihm auch keine Barabfindung zu (BGHZ 129, 276, 279) [BGH 28.04.1995 - BLw 9/94].

  • BGH, 02.10.1997 - BLw 29/97

    Darlegung eines Abweichungsfalls

    Sie macht zwar geltend, das Beschwerdegericht sei von den Entscheidungen des Senats vom 4. November 1994 (BLw 47/94, AgrarR 1995, 25) und vom 28. April 1995 (BLw 9/94, AgrarR 1995, 237) abgewichen.

    Dies wäre auch nicht möglich, weil das Beschwerdegericht sich die Grundsätze der Entscheidung vom 4. November 1994 (BLw 47/94, AgrarR 1995, 25) ausdrücklich zu eigen gemacht und seine Entscheidung auch in Übereinstimmung mit dem Senatsbeschluß vom 28. April 1995 (BLw 9/94, AgrarR 1995, 237) getroffen hat.

  • BGH, 29.11.1996 - LwZR 8/95

    Verwendungsersatzansprüche des Mieters oder Pächters zu Zeiten der ehemaligen DDR

    Eine andere Auslegung von Art. 232 § 3 EGBGB liefe auf eine verfassungsrechtlich unzulässige (z.B. BVerfGE 13, 261, 271; 30, 272, 285; 45, 142, 167 ff; BGHZ 120, 361, 364; 129, 276, 281) echte Rückwirkung der Norm hinaus.
  • BGH, 26.10.1999 - BLw 20/99

    Abfindungsansprüche nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz

    a) Das Beschwerdegericht beurteilt die Frage der Wirksamkeit des Umwandlungsbeschlusses im Einklang mit der Senatsrechtsprechung (BGHZ 129, 276) auf der Grundlage des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes 1990.
  • BGH, 29.02.1996 - BLw 51/95

    Rechte des Genossenschaftsmitglieds bei Kündigung vor Umwandlung der

    Sie bezeichnet schon nicht die Rechtsfrage, die das Beschwerdegericht und der erkennende Senat in den von der Antragsgegnerin angeführten Entscheidungen vom 1. Juli 1994 (BLw 110/93, WM 1994, 1766 = AgrarR 1994, 298) und vom 28. April 1995 (BLw 9/94, WM 1995, 1424 = AgrarR 1995, 237) unterschiedlich beantwortet haben sollen.

    Auch von der Senatsentscheidung vom 28. April 1995 (BLw 9/94 aaO.) weicht das Beschwerdegericht nicht ab.

  • BGH, 16.11.1995 - BLw 27/95

    Begriff des Abweichungsfalls

    Als solche wäre sie nur dann zulässig, wenn das Beschwerdegericht von dem in der Beschwerdebegründung bezeichneten Senatsbeschluß vom 28. April 1995 (BLw 9/94, WM 1995, 1424 = AgrarR 1995, 237) abgewichen wäre und der angefochtene Beschluß auf der Abweichung beruhte (BGHZ 89, 149, 151).
  • OLG Naumburg, 19.12.2001 - 2 Ww 32/01

    Ansprüche aus dem LwAnpG beim Ausscheiden von Mitgliedern aus der LPG aus Anlass

    c) Zum Ausscheiden im Geltungsbereich des LwAnpG a. F. hatte der BGH bereits entschieden, dass ein Anspruch auf gerichtliche Feststellung einer Barabfindung nicht in Betracht kommt, wenn das Mitglied nicht in der hierfür geltenden Frist des § 40 Abs. 1 LwAnpG a.F. ausgeschieden ist (vgl. insgesamt: BGH, Beschl. v. 29.11.1996, BLw 13/96, AgrarR 1997, 48, 50; Beschl. v. 28.94.1995, BLw 9/94, BGHZ 129, 276, 279; Beschl. v. 4.11.1994, BLw 33/94, AgrarR 1995, 28, 29).
  • BGH, 06.11.1997 - BLw 15/97

    Darlegung eines Abweichungsfalls

    Nur so wird es auch in der Senatsentscheidung vom 28. April 1995 (BLw 9/94, = BGHZ 129, 276, 278) ausgeführt.
  • OLG Dresden, 14.07.1998 - WLw 401/98

    Anspruch auf Ausgleich durch bare Zuzahlung nach dem

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht