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   BGH, 28.04.1998 - 4 StR 167/98   

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BGH, 28.04.1998 - 4 StR 167/98 (https://dejure.org/1998,5025)
BGH, Entscheidung vom 28.04.1998 - 4 StR 167/98 (https://dejure.org/1998,5025)
BGH, Entscheidung vom 28. April 1998 - 4 StR 167/98 (https://dejure.org/1998,5025)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1999, 604
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.12.1987 - 1 StR 423/87

    Hehlerei durch Übertragung von Mitverfügungsgewalt; Anrechnung einer im Ausland

    Auszug aus BGH, 28.04.1998 - 4 StR 167/98
    Weder in dem Mitverzehr und -verbrauch (vgl. BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 3 m.N.) der aus dem Drogeriemarkt gestohlenen Waren noch in der Mitnutzung (vgl. BGHSt 35, 172; BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 8; BGH, Beschluß vom 6. Dezember 1979 - 1 StR 609/79) der Einrichtungsgegenstände liegt aber ohne weiteres ein Sichverschaffen im Sinne des § 259 StGB.

    Demgemäß liegt Hehlerei im Falle der Mitverfügungsbefugnis von Vortäter und Erwerber nur dann vor, wenn beide Teile übereinkommen, daß jeder für sich allein, der Erwerber also unabhängig vom Willen des Vortäters, über die Sache verfügen kann (BGHSt 35, 172, 176; BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 8).

    Dann aber scheidet Hehlerei in der Form des Sichverschaffens aus (vgl. BGHSt 35, 172, 176).

  • BGH, 13.11.1992 - 3 StR 412/92

    Vorübergehende unentgeltliche Nutzung einer deliktisch erworbenen Sache als

    Auszug aus BGH, 28.04.1998 - 4 StR 167/98
    Weder in dem Mitverzehr und -verbrauch (vgl. BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 3 m.N.) der aus dem Drogeriemarkt gestohlenen Waren noch in der Mitnutzung (vgl. BGHSt 35, 172; BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 8; BGH, Beschluß vom 6. Dezember 1979 - 1 StR 609/79) der Einrichtungsgegenstände liegt aber ohne weiteres ein Sichverschaffen im Sinne des § 259 StGB.

    Demgemäß liegt Hehlerei im Falle der Mitverfügungsbefugnis von Vortäter und Erwerber nur dann vor, wenn beide Teile übereinkommen, daß jeder für sich allein, der Erwerber also unabhängig vom Willen des Vortäters, über die Sache verfügen kann (BGHSt 35, 172, 176; BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 8).

  • BGH, 29.03.1977 - 1 StR 646/76

    Pfandschein - § 259 StGB, Sich-Verschaffen

    Auszug aus BGH, 28.04.1998 - 4 StR 167/98
    Ein Sichverschaffen liegt vielmehr nur vor, wenn der Hehler die Sache zu eigener tatsächlicher Herrschaft und Verfügungsgewalt vom Vortäter dergestalt erwirbt, daß dieser jede Möglichkeit verliert, auf die Sache einzuwirken (BGHSt 27, 160, 163) [BGH 29.03.1977 - 1 StR 646/76].
  • BGH, 30.10.1990 - 1 StR 570/90

    Bewertung des bloßen Mitgenusses von Diebesbeute im Rahmen des

    Auszug aus BGH, 28.04.1998 - 4 StR 167/98
    Weder in dem Mitverzehr und -verbrauch (vgl. BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 3 m.N.) der aus dem Drogeriemarkt gestohlenen Waren noch in der Mitnutzung (vgl. BGHSt 35, 172; BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 8; BGH, Beschluß vom 6. Dezember 1979 - 1 StR 609/79) der Einrichtungsgegenstände liegt aber ohne weiteres ein Sichverschaffen im Sinne des § 259 StGB.
  • BGH, 06.12.1979 - 1 StR 609/79
    Auszug aus BGH, 28.04.1998 - 4 StR 167/98
    Weder in dem Mitverzehr und -verbrauch (vgl. BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 3 m.N.) der aus dem Drogeriemarkt gestohlenen Waren noch in der Mitnutzung (vgl. BGHSt 35, 172; BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 8; BGH, Beschluß vom 6. Dezember 1979 - 1 StR 609/79) der Einrichtungsgegenstände liegt aber ohne weiteres ein Sichverschaffen im Sinne des § 259 StGB.
  • BGH, 31.10.2018 - 2 StR 281/18

    Hehlerei (Definitionen: Sich-Verschaffen, Absetzen; Absatzhilfe: Erfordernis

    Bei einer Mitverfügungsbefugnis von Vortäter und Erwerber ist der Tatbestand des § 259 Abs. 1 StGB nur gegeben, wenn der Erwerber unabhängig vom Willen des Vortäters über die Sache verfügen kann (BGH, Urteil vom 26. Januar 2017 - 3 StR 482/16, juris Rn. 19; BGH, Beschluss vom 28. April 1998 - 4 StR 167/98, StV 1999, 604, jeweils mwN).
  • BGH, 10.10.2018 - 2 StR 564/17

    Hehlerei (Definition des Sich-Verschaffens; ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal

    a) Ist das Einverständnis des Vortäters mit der Aufgabe der Verfügungsgewalt oder der Einräumung von Mitverfügungsgewalt über die deliktisch erlangte Sache (vgl. dazu BGH, Urteil vom 26. Januar 2017 - 3 StR 482/16; Beschluss vom 28. April 1998 - 4 StR 167/98, StV 1999, 604) an die durch Täuschung hervorgerufene irrtümliche Erwartung geknüpft, hierfür eine "Gegenleistung' zu erhalten, stellt dies die Annahme einverständlicher Übertragung der Verfügungsgewalt über die Sache nicht in Frage.
  • BGH, 22.08.2019 - 1 StR 205/19

    Hehlerei (straflose Ersatzhehlerei: Empfang einer Überweisung im Wert der

    Den Urteilgründen ist aber nicht zu entnehmen, dass er unabhängig von den Vortätern, insbesondere unabhängig (von) seinem Bruder C., allein über die jeweiligen Beutestücke verfügen konnte (BGH, Beschluss vom 18. Februar 2004 - 2 StR 423/03 (Rn. 7, BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 11); Beschluss vom 28. April 1998 - 4 StR 167/98 (Rn. 3 f.)).
  • LAG Düsseldorf, 11.05.2005 - 12 (11) Sa 115/05

    Kündigung wegen Mitverzehrs entwendeter Nahrungsmittel

    Kommt danach als Straftat nur Hehlerei näher in Betracht, so liegt in dem bloßen Mitverzehr und Mitverbrauch gestohlener Nahrungs- und Genussmittel nicht ohne weiteres ein Sichverschaffen im Sinne des § 259 StGB (BGHSt, Beschluss vom 28.04.1998, wistra 1998, 264, Urteil vom 11.09.1991, MDR 1992, 320).
  • BGH, 08.03.2001 - 1 StR 43/01

    Hehlerei (Speisenverzehr); Erfordernis eigener Verfügungsgewalt

    Im Fall III. 5 könnte der Senat insoweit den Schuldspruch nicht bestätigen, weil - worauf der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 31. Januar 2001 zutreffend hingewiesen hat - die getroffenen Feststellungen nicht zweifelsfrei erkennen lassen, daß der Angeklagte B. S. für sich allein, unabhängig vom Willen der beiden Vortäter, über Teile der Beute verfügen konnte (vgl. BGH StV 1999, 604).
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