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   BGH, 28.04.2011 - V ZR 8/10   

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https://dejure.org/2011,10645
BGH, 28.04.2011 - V ZR 8/10 (https://dejure.org/2011,10645)
BGH, Entscheidung vom 28.04.2011 - V ZR 8/10 (https://dejure.org/2011,10645)
BGH, Entscheidung vom 28. April 2011 - V ZR 8/10 (https://dejure.org/2011,10645)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anhörungsrüge gegen einen den Antrag auf Prozesskostenhilfe zurückweisenden Beschluss ist bei "neuer und eigenständiger" Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch den BGH selbst zulässig; Zulässigkeit einer Anhörungsrüge gegen einen den Antrag auf ...

  • Wolters Kluwer

    Die Ablehnung des gesamten Spruchkörpers eines Gerichts wegen Befangenheit ist in Anlehnung an § 42 ZPO unzulässig; Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Anhörungsrüge bzgl. des Antrags auf Festellung der Befangenheit eines gesamten Spruchkörpers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42; ZPO § 321a
    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Anhörungsrüge bzgl. des Antrags auf Festellung der Befangenheit eines gesamten Spruchkörpers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unzulässige Anhörungsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 3084/06

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG)

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - V ZR 8/10
    In diesen Fällen entscheidet - abweichend vom Wortlaut des § 45 Abs. 1 ZPO - das Gericht unter Mitwirkung der abgelehnten Richter (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - I ZB 85/08, Rn. 3 juris; BVerfG, NJW 2007, 3771, 3772; NJW-RR 2008, 72, 73).

    Diese Bezeichnung der Senatsmitglieder ist auch unter Berücksichtigung des Gebots, das Ablehnungsgesuch vollständig zu erfassen und gegebenenfalls wohlwollend auszulegen (BVerfG, NJW 2007, 3771, 3773; NJW-RR 2008, 72, 74), nicht als eine zulässige Ablehnung einzelner Richter zu interpretieren.

  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung des abgelehnten Richters

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - V ZR 8/10
    In diesen Fällen entscheidet - abweichend vom Wortlaut des § 45 Abs. 1 ZPO - das Gericht unter Mitwirkung der abgelehnten Richter (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - I ZB 85/08, Rn. 3 juris; BVerfG, NJW 2007, 3771, 3772; NJW-RR 2008, 72, 73).

    Diese Bezeichnung der Senatsmitglieder ist auch unter Berücksichtigung des Gebots, das Ablehnungsgesuch vollständig zu erfassen und gegebenenfalls wohlwollend auszulegen (BVerfG, NJW 2007, 3771, 3773; NJW-RR 2008, 72, 74), nicht als eine zulässige Ablehnung einzelner Richter zu interpretieren.

  • BGH, 04.02.2002 - II ARZ 1/01

    Ablehnung sämtlicher Richter eines Gerichts

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - V ZR 8/10
    Eindeutig unzulässig ist die Ablehnung eines gesamten Spruchkörpers eines Gerichts, weil nach § 42 ZPO nur der einzelne Richter, nicht aber das Gericht als solches oder eine Gerichtsabteilung abgelehnt werden kann (BGH, Beschlüsse vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, NJW 1974, 55, 56 und vom 4. Februar 2002 - II ARZ 1/01, NJW-RR 2002, 789).
  • BFH, 20.11.2009 - III S 20/09

    Unzulässige Richterablehnung - Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung gegen

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - V ZR 8/10
    Es benennt auch keine konkreten, auf eine Befangenheit der einzelnen Mitglieder des Senats hinweisende Anhaltspunkte (vgl. BFH, Beschluss vom 20. November 2009 - III S 20/09, Rn. 4 juris).
  • BGH, 07.11.1973 - VIII ARZ 14/73

    Zur rechtsmissbräuchliche Ablehnung von Richtern - Ablehnung einzelner Richter

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - V ZR 8/10
    Eindeutig unzulässig ist die Ablehnung eines gesamten Spruchkörpers eines Gerichts, weil nach § 42 ZPO nur der einzelne Richter, nicht aber das Gericht als solches oder eine Gerichtsabteilung abgelehnt werden kann (BGH, Beschlüsse vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, NJW 1974, 55, 56 und vom 4. Februar 2002 - II ARZ 1/01, NJW-RR 2002, 789).
  • BGH, 22.10.2009 - I ZB 85/08

    Weitere Mitwirkung der abgelehnten Richter in klaren Fällen eines unzulässigen

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - V ZR 8/10
    In diesen Fällen entscheidet - abweichend vom Wortlaut des § 45 Abs. 1 ZPO - das Gericht unter Mitwirkung der abgelehnten Richter (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - I ZB 85/08, Rn. 3 juris; BVerfG, NJW 2007, 3771, 3772; NJW-RR 2008, 72, 73).
  • BGH, 17.01.2018 - V ZB 214/17

    Mitwirkung der abgelehnten Richter bei eindeutig unzulässigen oder

    In diesen Fällen entscheidet - abweichend vom Wortlaut des § 45 Abs. 1 ZPO - das Gericht unter Mitwirkung der abgelehnten Richter (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 und vom 6. Juni 2016 - V ZA 35/15, juris Rn. 2 mwN) und ohne Einholung einer dienstlichen Äußerung des abgelehnten Richters (BFHE 201, 483, 485).

    Ein Ablehnungsgesuch lässt sich deshalb auch nicht als ein an sich zulässiges Ablehnungsgesuch gegen alle beteiligten Mitglieder des Senats auslegen (vgl. Senat, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZR 8/10, juris Rn. 4).

  • BGH, 29.04.2014 - VI ZR 243/10

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

    Soweit das Ablehnungsgesuch die übrigen an der Entscheidung vom 11. Juni 2011 beteiligten Richter betrifft, ist es unzulässig, weil nach § 42 ZPO nur der einzelne Richter, nicht aber das Gericht als solches oder eine Gerichtsabteilung abgelehnt werden kann (BGH, Beschlüsse vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, NJW 1974, 55, 56, vom 4. Februar 2002 - II ARZ 1/01, NJW-RR 2002, 789, und vom 28. April 2011 - V ZR 8/10, juris).
  • BGH, 09.02.2012 - VII ZA 15/11

    Zulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs gegen einen Richter wegen lediglich

    In diesen Fällen entscheidet - abweichend vom Wortlaut des § 45 Abs. 1 ZPO - das Gericht unter Mitwirkung der abgelehnten Richter (BGH, Beschlüsse vom 28. April 2011 - V ZR 8/10, Rn. 2 juris; vom 22. Oktober 2009 - I ZB 85/08, Rn. 3 juris; BVerfG, NJW 2007, 3771, 3772; NJW-RR 2008, 72, 73).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.05.2021 - VerfGH 195/20

    Verfassungsbeschwerde gegen einen die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens

    Unzulässig ist ein Ablehnungsgesuch, wenn der Ablehnende - wie hier der Beschwerdeführer - letztlich nur die Tatsache beanstandet, ein Richter habe an einer vorausgegangenen - dem Ablehnenden ggf. missfallenden - Gerichtsentscheidung mitgewirkt, aber keine konkreten Anhaltspunkte vorbringt, die bei einer objektiven und vernünftigen Betrachtung auf eine Befangenheit in dem nachfolgenden Verfahren hindeuten könnten (siehe z. B. BVerfG, Beschlüsse vom 24. Februar 2006 - 2 BvR 836/04, NJW 2006, 3129 = juris, Rn. 49, vom 20. März 2007 - 2 BvR 1730/06, juris, Rn. 50, und vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11, juris, Rn. 30; BGH, Beschlüsse vom 28. April 2011 - V ZR 8/10, juris, Rn. 4, vom 1. Juli 2014 - VIII ZB 27/14, juris, Rn. 1, und vom 17. Januar 2018 - V ZB 214/17, juris, Rn. 4).
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