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   BGH, 28.04.2015 - 1 StR 594/14   

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BGH, 28.04.2015 - 1 StR 594/14 (https://dejure.org/2015,13282)
BGH, Entscheidung vom 28.04.2015 - 1 StR 594/14 (https://dejure.org/2015,13282)
BGH, Entscheidung vom 28. April 2015 - 1 StR 594/14 (https://dejure.org/2015,13282)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 66 Abs. 1 Nr. 4 StGB; § 344 Abs. 1 StPO
    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung erheblicher Straftaten: Definition; Begriff der erheblichen Straftaten: Sexualstraftaten; Gefährlichkeitsprognose: Definition, Indizwirkung der Hangtätereigenschaft, Grad der Wahrscheinlichkeit, ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 66 Abs 1 S 1 Nr 4 StGB
    Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung: Trennung der Hangtätereigenschaft von der Gefährlichkeitsprognose

  • IWW

    § 184g Nr. 1 StGB, § 145a Satz 1 StGB, § 66 Abs. 1 StGB, § 66 Abs. 1 Nr. 4 StGB, § 145a StGB, § 303 Satz 1 StPO, § 67c Abs. 1 StGB, § 176 Abs. 1 StGB, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Unterscheidung zwischen der Hangtätereigenschaft einerseits sowie der Gefährlichkeitsprognose und der für sie maßgeblichen Gesichtspunkte andererseits; Voraussetzungen für das Vorliegen des Merkmals "Hang" i.R. des sexuellen Missbrauchs von Kindern; Prognose über die ...

  • rewis.io

    Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung: Trennung der Hangtätereigenschaft von der Gefährlichkeitsprognose

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 145a; StGB § 66 Abs. 1
    Unterscheidung zwischen der Hangtätereigenschaft einerseits sowie der Gefährlichkeitsprognose und der für sie maßgeblichen Gesichtspunkte andererseits; Voraussetzungen für das Vorliegen des Merkmals "Hang" i.R. des sexuellen Missbrauchs von Kindern; Prognose über die ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sicherungsverwahrung - und der "Hang"

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unterscheidung zwischen Hangtätereigenschaft und Gefährlichkeitsprognose bei der Sicherungsverwahrung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 77
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 28.06.2017 - 5 StR 8/17

    Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung im Fall der Entführung und Ermordung

    Bei der gebotenen Gesamtwürdigung (st. Rspr.; vgl. z.B. BGH, Urteile vom 28. April 2015 - 1 StR 594/14 Rn. 29; vom 17. Dezember 2009 - 3 StR 399/09 Rn. 4, jeweils mwN) hat es jedoch teilweise einen unzutreffenden rechtlichen Maßstab angewendet und nicht alle relevanten Umstände erkennbar erwogen.
  • LG Bochum, 02.09.2021 - 8 KLs 5/20
    Wird die Hangtätereigenschaft festgestellt, ist regelmäßig auch eine ausreichende Wahrscheinlichkeit gegeben; zwingend ist dies jedoch nicht (vgl. BGH, Urteil vom 13.09.1989 - 3 StR 150/89 - BeckRS 1989, 06544; BGH, Urteil vom 28.04.2015 - 1 StR 594/14 - BeckRS 2015, 10528 mwN).

    Anderes kann etwa dann gelten, wenn zwischen der letzten Tat und dem Zeitpunkt der Urteilsverkündung neue Umstände eingetreten sind, die die Wahrscheinlichkeit künftiger erheblicher Straftaten entfallen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 28.04.2015 - 1 StR 594/14 - BeckRS 2015, 10528; BGH, Urteil vom 10.01.2007 - 1 StR 530/06 - NStZ 2007, 464; BGH, Urteil vom 20.02.2002 - 2 StR 486/01 - BeckRS 2002, 2931).

  • LG Münster, 09.03.2021 - 121 KLs 1/20

    Neun Jahre Haft

    Dies gilt insoweit, als dass das Merkmal der Gefährlichkeit überhaupt isoliert geprüft werden kann, weil der Hang bereits ein wesentliches Kriterium und den Ausgangspunkt für die Gefährlichkeitsprognose darstellt und der Grad der Eingeschliffenheit die Beurteilung der Höhe der Wahrscheinlichkeit neuer Taten beeinflusst (vgl. BGH, Urteil vom 28.04.2015 - 1 StR 594/14 -, juris; BGH, Urteil vom 08.07.2005 - 2 StR 120/05 -, juris).
  • LG Bamberg, 09.08.2019 - 64 KLs 1105 Js 2306/19

    Anordnung der Sicherungsverwahrung bei Sexualstraftaten

    Die Kammer verkennt dabei insbesondere nicht, dass der Hang als eingeschliffenes Verhaltensmuster einen aufgrund einer umfassenden Vergangenheitsbetrachtung festzustellenden gegenwärtigen Zustand beschreibt, während die davon zu unterscheidende Gefährlichkeitsprognose die Wahrscheinlichkeit dafür einschätzt, ob sich der Angeklagte in Zukunft trotz seines Hangs erheblicher Straftaten enthalten kann oder nicht (vgl. BGH, Urteile vom 28. April 2015 - 1 StR 594/14, Rn. 29 f., juris; BGH, Urteil vom 13. September 2018 - 1 StR 611/17 -, Rn. 32 m.w.N., juris; BGH, Urteil vom 09. Mai 2019 - 4 StR 511/18 - Rn. 24, 29/33 m.w.N., juris).

    Es handelt sich um eine wertende, auf eine Vergangenheitsbetrachtung abstellende Feststellung eines Persönlichkeitsmerkmals (vgl. zusammenfassend Fischer, StGB, 65. Aufl. 2018, § 66 Rn. 47 ff. m.w.N.; BGH, Urteil vom 09. Mai 2019 - 4 StR 511/18 - Rn. 30/31 und 33 jeweils m.w.N.; BGH, Beschluss vom 09. Januar 2019 - 5 StR 476/18 -, Rn. 5 m.w.N., juris; BGH, Urteil vom 29. November 2018 - 3 StR 300/18 -, Rn. 6 m.w.N., juris = NStZ-RR 2019, 140/142; BGH, Urteil vom 13. September 2018 - 1 StR 611/17 -, Rn. 28 und 32 m.w.N., juris; BGH, Urteil vom 28. April 2015 - 1 StR 594/14 - Rn. 29 m.w.N., juris).

    Erforderlich ist regelmäßig die zukunftsbezogene Feststellung einer aus den konkreten Umständen folgenden erheblichen Gefahr schwerer Gewalt- oder Sexualdelikte (vgl. Fischer, a.a.O.; vgl. zur Trennung der Kriterien des Hangs und der Gefährlichkeit BGH, Urteil vom 09. Mai 2019- 4 StR 511/18 - Rn. 24, 29/33 m.w.N., juris; BGH, Urteil vom 28. April 2015 - 1 StR 594/14 - Rn. 30/31 m.w.N., juris; BGH, Urteil vom 26. April 2017 - 5 StR 572/16 -, Rn. 13 f.; juris = StraFo 2017, 246).

  • BGH, 09.05.2019 - 4 StR 511/18

    Staufener Missbrauchsfall

    bb) Demgegenüber ist im Rahmen der Gefährlichkeitsprognose die Wahrscheinlichkeit dafür einzuschätzen, ob sich der Täter in Zukunft trotz Vorliegens eines Hangs erheblicher Straftaten enthalten kann oder nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2017 - 1 StR 598/16, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 15; Urteil vom 28. April 2015 - 1 StR 594/14; Beschluss vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10, NStZ-RR 2010, 203, 204).
  • BGH, 24.05.2017 - 1 StR 598/16

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang, berauschende

    Hangtäter ist derjenige, der dauerhaft zu Straftaten entschlossen ist oder aufgrund einer festen eingewurzelten Neigung straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit bietet, ebenso wie derjenige, der willensschwach ist und aus innerer Haltlosigkeit Tatanreizen nicht zu widerstehen vermag (etwa BGH, Urteil vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 195 f.; Beschluss vom 6. Mai 2014 - 3 StR 382/13, NStZ-RR 2014, 271 f. mwN; Urteile vom 28. April 2014 - 1 StR 594/14, juris Rn. 29 (in NStZ-RR 2016, 77 nur redaktioneller Leitsatz) und vom 5. April 2017 - 1 StR 621/16, juris Rn. 10).

    Der Hang als eingeschliffenes Verhaltensmuster bezeichnet einen aufgrund umfassender Vergangenheitsbetrachtung festzustellenden gegenwärtigen Zustand (BGH, Urteil vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 196; Beschlüsse vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10, NStZ-RR 2010, 203 und vom 6. Mai 2014 - 3 StR 382/13, NStZ-RR 2014, 271 f.; Urteil vom 28. April 2015 - 1 StR 594/14, juris Rn. 29 (in NStZ-RR 2016, 77 nur redaktioneller Leitsatz); siehe auch BGH, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 3 StR 399/09; zu den für den Hang bedeutsamen Kriterien näher Rissing-van Saan/Peglau in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., Band 3, § 66 Rn. 126 ff.).

    Dabei bedarf keiner Entscheidung, ob im Fall einer rechtsfehlerfreien Prognose zukünftiger Gefährlichkeit allein aus dieser auf das Vorliegen eines Hangs i.S.v. § 66 Abs. 1 Nr. 4 StGB geschlossen werden kann, was der Senat ohnehin wegen der vergangenheitsbezogenen Betrachtung beim Hang auf der einen und der Zukunftsperspektive der Gefährlichkeitsprognose auf der anderen Seite für zweifelhaft hält (siehe bereits BGH, Urteil vom 28. April 2014 - 1 StR 594/14, juris Fn. 30 mwN (in NStZ-RR 2016, 77 nur redaktioneller Leitsatz); siehe aber auch BGH, Beschluss vom 6. Mai 2014 - 3 StR 382/13, NStZ-RR 2014, 271, 272).

    Vorliegend hat das Landgericht, im rechtlichen Ausgangspunkt insoweit an sich zutreffend (BGH, Urteil vom 28. April 2014 - 1 StR 594/14, juris Fn. 30 mwN (in NStZ-RR 2016, 77 nur redaktioneller Leitsatz); BVerfG (2. Kammer des Zweiten Senats), Beschluss vom 5. August 2009 - 2 BvR 2098/08 u.a., BVerfGK 16, 98-114, juris Rn. 20), die zukünftige Gefährlichkeit des Angeklagten gerade auch mit seinem Hang begründet (UA S. 20).

    Der rechtsfehlerfreie Strafausspruch (oben II.2.) ist angesichts der kategorialen Unterschiede zwischen Strafe und Maßregel (vgl. näher BGH, Urteil vom 15. März 2016 - 1 StR 526/15, StV 2017, 29, 31; siehe auch BGH, Urteile vom 24. November 2011 - 4 StR 331/11, NStZ-RR 2012, 156 f. und vom 28. April 2014 - 1 StR 594/14, juris Fn. 23 mwN (in NStZ-RR 2016, 77 nur redaktioneller Leitsatz)) von der Aufhebung der Maßregelanordnung nicht betroffen.

  • BGH, 09.05.2019 - 4 StR 578/18

    Staufener Missbrauchsfall

    (2) Demgegenüber ist im Rahmen der Gefährlichkeitsprognose die Wahrscheinlichkeit dafür einzuschätzen, ob sich der Täter in Zukunft trotz Vorliegen eines Hangs erheblicher Straftaten enthalten kann oder nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2017 - 1 StR 598/16, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 15; Urteil vom 28. April 2015 - 1 StR 594/14; Beschluss vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10, NStZ-RR 2010, 203, 204).
  • LG Bochum, 03.04.2020 - 8 KLs 33/19
    Wird die Hangtätereigenschaft festgestellt, ist regelmäßig auch eine ausreichende Wahrscheinlichkeit gegeben; zwingend ist dies jedoch nicht (BGH, BeckRS 2015, 10528).
  • BGH, 13.09.2018 - 1 StR 611/17

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zu erheblichen

    Auch innerhalb des Ausspruchs über die Rechtsfolgen besteht zwischen dem Strafausspruch und der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung grundsätzlich keine der Beschränkung entgegenstehende Wechselwirkung (BGH, Urteile vom 28. April 2015 - 1 StR 594/14, juris Rn. 22 f.; vom 24. November 2011 - 4 StR 331/11, NStZ-RR 2012, 156, 157; vom 24. März 2010 - 2 StR 10/10, NStZ-RR 2010, 239 und vom 10. Oktober 2006 - 1 StR 284/06, NStZ 2007, 212, 213).

    Das Landgericht hat - wie die obigen Ausführungen zeigen - auch nicht verkannt, dass der Hang als eingeschliffenes Verhaltensmuster einen aufgrund einer umfassenden Vergangenheitsbetrachtung festzustellenden gegenwärtigen Zustand beschreibt, während die Gefährlichkeitsprognose die Wahrscheinlichkeit dafür einschätzt, ob sich der Angeklagte in Zukunft trotz seines Hangs erheblicher Straftaten enthalten kann oder nicht (vgl. BGH, Urteile vom 28. April 2015 - 1 StR 594/14, juris Rn. 29 f. und vom 15. Februar 2011 - 1 StR 645/10, NStZ-RR 2011, 204, 205; Beschluss vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10, NStZ-RR 2010, 203, 204).

  • BGH, 19.07.2017 - 4 StR 245/17

    Vorbehalt der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Wahrscheinlichkeit eines

    Da es sich insoweit nicht um identische Merkmale handelt, werden in der Regel entsprechende Einzelausführungen erforderlich sein (vgl. BGH, Urteile vom 28. April 2015 - 1 StR 594/14, Rn. 30; vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 196; Jehle/Harrendorf, aaO § 66 Rn. 21).
  • LG Regensburg, 16.12.2020 - Ks 103 Js 28875/19

    Hauptverhandlung, Angeklagte, Freiheitsstrafe, Fahrerlaubnis, Wohnung,

  • BGH, 07.02.2017 - 5 StR 471/16

    Sicherungsverwahrung nach Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von

  • BGH, 22.05.2017 - 1 StR 163/17

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzungen: Hang,

  • BGH, 10.10.2018 - 5 StR 202/18

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung

  • BGH, 05.04.2017 - 1 StR 621/16

    Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung (Hang zu erheblichen Straftaten:

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