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BGH, 28.04.2017 - 1 StR 399/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
Vor § 1 StPO
Zurückweisung des Antrages als unstatthaft - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Statthaftigkeit der Gegenvorstellung als Rechtsbehelf gegen Revisionsentscheidungen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 33a
Statthaftigkeit der Gegenvorstellung als Rechtsbehelf gegen Revisionsentscheidungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Gegenvorstellung gegen eine Revisionsentscheidung
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 05.12.2011 - 1 StR 399/11
Unstatthafte und unbegründete erneute Anhörungsrüge
Auszug aus BGH, 28.04.2017 - 1 StR 399/16
Sollte mit dem Schreiben vom 20. April 2017 auch eine erneute Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Senats vom 22. März 2017, mit dem die erste Anhörungsrüge zurückgewiesen wurde, erhoben sein, wäre dieser Antrag auch unstatthaft (vgl. u.a. BVerfG, Beschluss vom 26. April 2011 - 2 BvR 597/11 mwN; BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2011 - 1 StR 399/11).Weitere gleichartige Eingaben des Verurteilten in dieser Sache wird der Senat nicht mehr bescheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2011 - 1 StR 399/11 mwN).
- BGH, 30.04.2014 - 2 StR 391/13
Unstatthafte Gegenvorstellung
Auszug aus BGH, 28.04.2017 - 1 StR 399/16
Die Gegenvorstellung ist als Rechtsbehelf gegen Revisionsentscheidungen nicht statthaft, weil diese grundsätzlich weder aufgehoben noch abgeändert oder ergänzt werden können (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. April 2014 - 2 StR 391/13 und vom 25. Juni 2013 - 1 StR 137/13). - BGH, 25.06.2013 - 1 StR 137/13
Gegenvorstellung gegen Kostenbescheid; Erinnerung
Auszug aus BGH, 28.04.2017 - 1 StR 399/16
Die Gegenvorstellung ist als Rechtsbehelf gegen Revisionsentscheidungen nicht statthaft, weil diese grundsätzlich weder aufgehoben noch abgeändert oder ergänzt werden können (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. April 2014 - 2 StR 391/13 und vom 25. Juni 2013 - 1 StR 137/13). - BVerfG, 26.04.2011 - 2 BvR 597/11
Offensichtlich unzulässige "zweite" Anhörungsrüge hält Monatsfrist des § 93 Abs 1 …
Auszug aus BGH, 28.04.2017 - 1 StR 399/16
Sollte mit dem Schreiben vom 20. April 2017 auch eine erneute Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Senats vom 22. März 2017, mit dem die erste Anhörungsrüge zurückgewiesen wurde, erhoben sein, wäre dieser Antrag auch unstatthaft (vgl. u.a. BVerfG, Beschluss vom 26. April 2011 - 2 BvR 597/11 mwN; BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2011 - 1 StR 399/11).
- OLG München, 30.10.2020 - 4d Ws 224/20
Keine Verbescheidung rechtsmissbräuchlicher Gegenvorstellungen
Weitere gleichartige Eingaben des Antragstellers in dieser Sache wird der Senat nicht mehr bescheiden (BGH, Beschluss vom 28.04.2017 - 1 StR 399/16 [BeckRS 2017, 110405]; Beschluss vom 05.12.2011 - 1 StR 399/11 [BeckRS 2011, 29861]).