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   BGH, 28.04.2020 - 5 StR 15/20   

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https://dejure.org/2020,11328
BGH, 28.04.2020 - 5 StR 15/20 (https://dejure.org/2020,11328)
BGH, Entscheidung vom 28.04.2020 - 5 StR 15/20 (https://dejure.org/2020,11328)
BGH, Entscheidung vom 28. April 2020 - 5 StR 15/20 (https://dejure.org/2020,11328)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 22 StGB; § 242 StGB; § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StGB; § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB
    Versuchsbeginn beim Einbruchsdiebstahl (unmittelbares Ansetzen; Gefahr des ungehinderten Zugriffs auf das Tatobjekt; Gewahrsam; Überwindung von Schutzmechanismen; Fehlen tatbestandsfremder Zwischenschritte)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 242 StGB, § 243 Abs 1 S 2 Nr 1 StGB, § 244 Abs 1 Nr 3 StGB
    Versuchsbeginn beim Einbruchdiebstahl

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 22 StGB, § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen schweren Wohnungseinbruchdiebstahls, Diebstahls und versuchten Diebstahls; Unmittelbares Ansetzen zur geplanten Wegnahme durch Verhüllung eines Zigarettenautomaten

  • rewis.io

    Versuchsbeginn beim Einbruchdiebstahl

  • bghst-wolterskluwer

    StGB §§ 22, 242, § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, § 244 Abs. 1 Nr. 3
    Versuchsbeginn beim Einbruchdiebstahl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsgerichtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen schweren Wohnungseinbruchdiebstahls, Diebstahls und versuchten Diebstahls; Unmittelbares Ansetzen zur geplanten Wegnahme durch Verhüllung eines Zigarettenautomaten

  • datenbank.nwb.de

    Versuchsbeginn beim Einbruchdiebstahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StGB: Versuchsbeginn beim Einbruchsdiebstahl - "jetzt geht’s los”

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versuchsbeginn beim Einbruchdiebstahl

  • lto.de (Kurzinformation)

    Tatversuch: Automatenknacker scheitert an fehlender Steckdose

  • Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling) PDF (Kurzinformation)

    Versuchsbeginn beim Einbruchdiebstahl

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zigarettenautomatenaufbruch - Wann liegt ein versuchter Diebstahl vor?

Besprechungen u.ä. (5)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Versuchsbeginn des Diebstahls durch das unmittelbare Ansetzen zur Verwirklichung eines zeitlich vorgelagerten Strafschärfungsgrundes

  • Lehrstuhl für Strafrecht Prof. Marxen (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zigarettenautomat-Fall

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Vorverlegung des Versuchsbeginns: Bereits mit Angriff auf Schutzmechanismen statt dessen Überwindung

  • zis-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Die neuere BGH-Rechtsprechung zum Versuchsbeginn bei Auf- und Einbruchdiebstahl

  • jurafuchs.de (Lern-App, Fallbesprechung in Fragen und Antworten)

    Vorverlegung des Versuchsbeginns: Bereits mit Angriff auf Schutzmechanismen statt dessen Überwindung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 65, 15
  • NJW 2020, 2570
  • StV 2021, 481
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (31)

  • BGH, 20.09.2016 - 2 StR 43/16

    (Wohnungs-)Einbruchsdiebstahl (Versuchsbeginn erst mit unmittelbarem Ansetzen zur

    Auszug aus BGH, 28.04.2020 - 5 StR 15/20
    Das ist der Fall, wenn er eine Handlung vornimmt, die nach dem Tatplan in ungestörtem Fortgang ohne Zwischenschritte unmittelbar in die Tatbestandsverwirklichung einmünden oder in einem unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen soll; dies kann schon gegeben sein, bevor der Täter eine der Beschreibung des gesetzlichen Tatbestandes entsprechende Handlung vornimmt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 26. Oktober 1978 - 4 StR 429/78, BGHSt 28, 162, 163; vom 9. März 2006 - 3 StR 28/06, BGHR StGB § 22 Ansetzen 34; Beschlüsse vom 14. März 2001 - 3 StR 48/01, BGHR StGB § 22 Ansetzen 29; vom 7. August 2014 - 3 StR 105/14, NStZ 2015, 207; vom 20. September 2016 - 2 StR 43/16, NStZ 2017, 86).

    In der Regel kommt es bei Qualifikationen und Regelbeispielen auf den Versuchsbeginn hinsichtlich des Grunddelikts an (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. September 2016 - 2 StR 43/16, NStZ 2017, 86 mit Anm. Engländer, und vom 7. August 2014 - 3 StR 105/14, NStZ 2015, 207 mit Anm. Kudlich JA 2015, 152; HansOLG NStZ-RR 2017, 72; Schönke/Schröder/Eser/Bosch, StGB, 30. Aufl., § 22 Rn. 58 mwN).

    Hierfür ist entscheidend, ob der Gewahrsam durch Schutzmechanismen gesichert ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - 2 StR 43/16, aaO; OLG Hamm MDR 1976, 155).

    Demnach liegt ein versuchter Diebstahl noch nicht vor, wenn der Täter lediglich einen gewahrsamssichernden Schutzmechanismus anleuchtet, um ihn zu untersuchen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - 2 StR 43/16, aaO; Rollo; HansOLG, StV 2013, 216: Türgriff eines PKW), wenn er in der Nähe des Tatorts eintrifft, aber noch nicht sogleich mit der Benutzung des bereitgelegten Einbruchswerkzeugs beginnen will (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juli 1989 - 2 StR 342/89, NStZ 1989, 473), er sich lediglich mit Mittätern zur Rückseite des Gebäudes begibt, in das eingebrochen werden soll (vgl. BGH, Beschluss vom 2. April 2019 - 5 StR 121/19), wenn mit zeitlicher Verzögerung erst noch umfangreiches Werkzeug herbeigeschafft werden muss, um einen Bankautomaten aufbrechen zu können (vgl. BGH, Beschluss vom 7. August 2014 - 3 StR 105/14, aaO), oder wenn lediglich das Treppenhaus betreten und noch nicht auf den Wohnungsinhaber mit dem Ziel eingewirkt wird, den von ihm geschützten Gewahrsam anzugreifen (BGH, Urteil vom 10. August 2016 - 2 StR 493/15, StV 2017, 441).

    Beim Übersteigen eines Gartenzauns oder -tors mit der Absicht, in ein dahinter liegendes Haus einzubrechen, kommt es darauf an, ob Zaun oder Tor schon eine gewahrsamssichernde Funktion zukommt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - 2 StR 43/16, aaO, einerseits und BGH, Beschluss vom 14. Juni 2017 - 2 StR 14/17, NStZ-RR 2017, 340 andererseits; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 17. November 1988 - 1 Ws 202/88).

  • BGH, 07.08.2014 - 3 StR 105/14

    Schwerer Bandendiebstahl (Fehlen einer die Annahme der Bandenabrede tragenden

    Auszug aus BGH, 28.04.2020 - 5 StR 15/20
    Das ist der Fall, wenn er eine Handlung vornimmt, die nach dem Tatplan in ungestörtem Fortgang ohne Zwischenschritte unmittelbar in die Tatbestandsverwirklichung einmünden oder in einem unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen soll; dies kann schon gegeben sein, bevor der Täter eine der Beschreibung des gesetzlichen Tatbestandes entsprechende Handlung vornimmt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 26. Oktober 1978 - 4 StR 429/78, BGHSt 28, 162, 163; vom 9. März 2006 - 3 StR 28/06, BGHR StGB § 22 Ansetzen 34; Beschlüsse vom 14. März 2001 - 3 StR 48/01, BGHR StGB § 22 Ansetzen 29; vom 7. August 2014 - 3 StR 105/14, NStZ 2015, 207; vom 20. September 2016 - 2 StR 43/16, NStZ 2017, 86).

    Gegen ein Überschreiten der Schwelle zum Versuch spricht es deshalb im Allgemeinen, wenn es zur Herbeiführung des vom Gesetz vorausgesetzten Erfolges noch eines weiteren - neuen - Willensimpulses bedarf (BGH, Urteil vom 21. Dezember 1982 - 1 StR 662/82, BGHSt 31, 178, 182; Beschlüsse vom 11. August 2011 - 2 StR 91/11, NStZ-RR 2011, 367; vom 7. August 2014 - 3 StR 105/14, aaO).

    In der Regel kommt es bei Qualifikationen und Regelbeispielen auf den Versuchsbeginn hinsichtlich des Grunddelikts an (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. September 2016 - 2 StR 43/16, NStZ 2017, 86 mit Anm. Engländer, und vom 7. August 2014 - 3 StR 105/14, NStZ 2015, 207 mit Anm. Kudlich JA 2015, 152; HansOLG NStZ-RR 2017, 72; Schönke/Schröder/Eser/Bosch, StGB, 30. Aufl., § 22 Rn. 58 mwN).

    Demnach liegt ein versuchter Diebstahl noch nicht vor, wenn der Täter lediglich einen gewahrsamssichernden Schutzmechanismus anleuchtet, um ihn zu untersuchen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - 2 StR 43/16, aaO; Rollo; HansOLG, StV 2013, 216: Türgriff eines PKW), wenn er in der Nähe des Tatorts eintrifft, aber noch nicht sogleich mit der Benutzung des bereitgelegten Einbruchswerkzeugs beginnen will (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juli 1989 - 2 StR 342/89, NStZ 1989, 473), er sich lediglich mit Mittätern zur Rückseite des Gebäudes begibt, in das eingebrochen werden soll (vgl. BGH, Beschluss vom 2. April 2019 - 5 StR 121/19), wenn mit zeitlicher Verzögerung erst noch umfangreiches Werkzeug herbeigeschafft werden muss, um einen Bankautomaten aufbrechen zu können (vgl. BGH, Beschluss vom 7. August 2014 - 3 StR 105/14, aaO), oder wenn lediglich das Treppenhaus betreten und noch nicht auf den Wohnungsinhaber mit dem Ziel eingewirkt wird, den von ihm geschützten Gewahrsam anzugreifen (BGH, Urteil vom 10. August 2016 - 2 StR 493/15, StV 2017, 441).

  • BGH, 09.03.2006 - 3 StR 28/06

    Versuch (unmittelbares Ansetzen); Brandstiftung; Urteilsgründe (fehlende

    Auszug aus BGH, 28.04.2020 - 5 StR 15/20
    Das ist der Fall, wenn er eine Handlung vornimmt, die nach dem Tatplan in ungestörtem Fortgang ohne Zwischenschritte unmittelbar in die Tatbestandsverwirklichung einmünden oder in einem unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen soll; dies kann schon gegeben sein, bevor der Täter eine der Beschreibung des gesetzlichen Tatbestandes entsprechende Handlung vornimmt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 26. Oktober 1978 - 4 StR 429/78, BGHSt 28, 162, 163; vom 9. März 2006 - 3 StR 28/06, BGHR StGB § 22 Ansetzen 34; Beschlüsse vom 14. März 2001 - 3 StR 48/01, BGHR StGB § 22 Ansetzen 29; vom 7. August 2014 - 3 StR 105/14, NStZ 2015, 207; vom 20. September 2016 - 2 StR 43/16, NStZ 2017, 86).

    Der Annahme unmittelbaren Ansetzens stehen Zwischenakte nicht entgegen, die keinen tatbestandsfremden Zwecken dienen, sondern wegen ihrer notwendigen Zusammengehörigkeit mit der Tathandlung nach dem Plan des Täters als deren Bestandteil erscheinen, weil sie an diese zeitlich und räumlich angrenzen und mit ihr im Falle der Ausführung eine natürliche Einheit bilden (vgl. BGH, Urteile vom 30. April 1980 - 3 StR 108/80, NJW 1980, 1759; vom 12. Dezember 2001 - 3 StR 303/01, NJW 2002, 1057, 1058; vom 9. März 2006 - 3 StR 28/06, NStZ 2006, 331; vom 20. März 2014 - 3 StR 424/13, BGHR StGB § 22 Ansetzen 38; Beschlüsse vom 24. Mai 1991 - 5 StR 4/91, BGHR StGB § 22 Ansetzen 14; vom 16. Juli 2015 - 4 StR 219/15).

    Wesentliches Kriterium für die Abgrenzung zwischen Vorbereitungs- und Versuchsstadium ist das aus der Sicht des Täters erreichte Maß konkreter Gefährdung des geschützten Rechtsguts (BGH, Urteile vom 9. März 2006 - 3 StR 28/06, BGHR StGB § 22 Ansetzen 34; vom 27. Januar 2011 - 4 StR 338/10, NStZ 2011, 517, 518; vom 20. März 2014 - 3 StR 424/13, aaO mwN).

  • BGH, 07.02.1952 - 5 StR 12/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.04.2020 - 5 StR 15/20
    Nicht erforderlich für das unmittelbare Ansetzen zur geplanten Wegnahme ist, dass der angegriffene Schutzmechanismus auch erfolgreich überwunden wird (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 1952 - 5 StR 12/52, BGHSt 2, 380; Beschlüsse vom 18. November 1985 - 3 StR 291/85, BGHSt 33, 370, und vom 27. November 2018 - 2 StR 481/17, BGHSt 63, 253, 254; OLG Hamm, MDR 1976, 155).

    Ein unmittelbares Ansetzen zum Diebstahl ist hingegen zu bejahen, wenn der Täter das Einbruchswerkzeug bereits angesetzt hat, um damit einen Schutzmechanismus zu überwinden und anschließend in ein Gebäude zum Stehlen einzudringen (BGH, Urteil vom 7. Februar 1952 - 5 StR 12/52, BGHSt 2, 380).

  • BGH, 20.03.2014 - 3 StR 424/13

    Versuchsbeginn beim Mord (Abgrenzung von Vorbereitung und Versuch; Versuchsbeginn

    Auszug aus BGH, 28.04.2020 - 5 StR 15/20
    Der Annahme unmittelbaren Ansetzens stehen Zwischenakte nicht entgegen, die keinen tatbestandsfremden Zwecken dienen, sondern wegen ihrer notwendigen Zusammengehörigkeit mit der Tathandlung nach dem Plan des Täters als deren Bestandteil erscheinen, weil sie an diese zeitlich und räumlich angrenzen und mit ihr im Falle der Ausführung eine natürliche Einheit bilden (vgl. BGH, Urteile vom 30. April 1980 - 3 StR 108/80, NJW 1980, 1759; vom 12. Dezember 2001 - 3 StR 303/01, NJW 2002, 1057, 1058; vom 9. März 2006 - 3 StR 28/06, NStZ 2006, 331; vom 20. März 2014 - 3 StR 424/13, BGHR StGB § 22 Ansetzen 38; Beschlüsse vom 24. Mai 1991 - 5 StR 4/91, BGHR StGB § 22 Ansetzen 14; vom 16. Juli 2015 - 4 StR 219/15).

    Wesentliches Kriterium für die Abgrenzung zwischen Vorbereitungs- und Versuchsstadium ist das aus der Sicht des Täters erreichte Maß konkreter Gefährdung des geschützten Rechtsguts (BGH, Urteile vom 9. März 2006 - 3 StR 28/06, BGHR StGB § 22 Ansetzen 34; vom 27. Januar 2011 - 4 StR 338/10, NStZ 2011, 517, 518; vom 20. März 2014 - 3 StR 424/13, aaO mwN).

  • BGH, 10.08.2016 - 2 StR 493/15

    Versuch (unmittelbares Ansetzen bei Eigentums- oder Körperverletzungsdelikten in

    Auszug aus BGH, 28.04.2020 - 5 StR 15/20
    Wird der Schutz des Gewahrsams durch eine hierzu bereite Person gewährleistet, liegt Versuch vor, wenn auf diese (durch Täuschung oder Drohung) mit dem Ziel einer Gewahrsamslockerung eingewirkt wird und die Wegnahme in unmittelbarem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang damit erfolgen soll (vgl. BGH, Urteile vom 16. September 2015 - 2 StR 71/15, BGHR StGB § 22 Ansetzen 39, und vom 10. August 2016 - 2 StR 493/15, StV 2017, 441, jeweils mwN: Begehren um Einlass beim Trickdiebstahl aus der Wohnung).

    Demnach liegt ein versuchter Diebstahl noch nicht vor, wenn der Täter lediglich einen gewahrsamssichernden Schutzmechanismus anleuchtet, um ihn zu untersuchen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - 2 StR 43/16, aaO; Rollo; HansOLG, StV 2013, 216: Türgriff eines PKW), wenn er in der Nähe des Tatorts eintrifft, aber noch nicht sogleich mit der Benutzung des bereitgelegten Einbruchswerkzeugs beginnen will (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juli 1989 - 2 StR 342/89, NStZ 1989, 473), er sich lediglich mit Mittätern zur Rückseite des Gebäudes begibt, in das eingebrochen werden soll (vgl. BGH, Beschluss vom 2. April 2019 - 5 StR 121/19), wenn mit zeitlicher Verzögerung erst noch umfangreiches Werkzeug herbeigeschafft werden muss, um einen Bankautomaten aufbrechen zu können (vgl. BGH, Beschluss vom 7. August 2014 - 3 StR 105/14, aaO), oder wenn lediglich das Treppenhaus betreten und noch nicht auf den Wohnungsinhaber mit dem Ziel eingewirkt wird, den von ihm geschützten Gewahrsam anzugreifen (BGH, Urteil vom 10. August 2016 - 2 StR 493/15, StV 2017, 441).

  • BGH, 01.10.1975 - 2 ARs 289/75

    Anforderungen an die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung - Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 28.04.2020 - 5 StR 15/20
    Hierfür ist entscheidend, ob der Gewahrsam durch Schutzmechanismen gesichert ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - 2 StR 43/16, aaO; OLG Hamm MDR 1976, 155).

    Nicht erforderlich für das unmittelbare Ansetzen zur geplanten Wegnahme ist, dass der angegriffene Schutzmechanismus auch erfolgreich überwunden wird (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 1952 - 5 StR 12/52, BGHSt 2, 380; Beschlüsse vom 18. November 1985 - 3 StR 291/85, BGHSt 33, 370, und vom 27. November 2018 - 2 StR 481/17, BGHSt 63, 253, 254; OLG Hamm, MDR 1976, 155).

  • BGH, 14.03.2001 - 3 StR 48/01

    Unmittelbares Ansetzen (Weiterer Willensentschluß); Versuchter Diebstahl

    Auszug aus BGH, 28.04.2020 - 5 StR 15/20
    Das ist der Fall, wenn er eine Handlung vornimmt, die nach dem Tatplan in ungestörtem Fortgang ohne Zwischenschritte unmittelbar in die Tatbestandsverwirklichung einmünden oder in einem unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen soll; dies kann schon gegeben sein, bevor der Täter eine der Beschreibung des gesetzlichen Tatbestandes entsprechende Handlung vornimmt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 26. Oktober 1978 - 4 StR 429/78, BGHSt 28, 162, 163; vom 9. März 2006 - 3 StR 28/06, BGHR StGB § 22 Ansetzen 34; Beschlüsse vom 14. März 2001 - 3 StR 48/01, BGHR StGB § 22 Ansetzen 29; vom 7. August 2014 - 3 StR 105/14, NStZ 2015, 207; vom 20. September 2016 - 2 StR 43/16, NStZ 2017, 86).

    b) Bei Diebstahlsdelikten ist demgemäß darauf abzustellen, ob aus Tätersicht bereits die konkrete Gefahr eines ungehinderten Zugriffs auf das in Aussicht genommene Stehlgut besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 2001 - 3 StR 48/01, BGHR StGB § 22 Ansetzen 29; siehe auch schon RGSt 54, 254, 255).

  • BGH, 27.11.2018 - 2 StR 481/17

    Konkurrenzen (Sachbeschädigung und schwerer Bandendiebstahl bzw.

    Auszug aus BGH, 28.04.2020 - 5 StR 15/20
    Nicht erforderlich für das unmittelbare Ansetzen zur geplanten Wegnahme ist, dass der angegriffene Schutzmechanismus auch erfolgreich überwunden wird (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 1952 - 5 StR 12/52, BGHSt 2, 380; Beschlüsse vom 18. November 1985 - 3 StR 291/85, BGHSt 33, 370, und vom 27. November 2018 - 2 StR 481/17, BGHSt 63, 253, 254; OLG Hamm, MDR 1976, 155).
  • OLG Frankfurt, 17.11.1988 - 1 Ws 202/88
    Auszug aus BGH, 28.04.2020 - 5 StR 15/20
    Beim Übersteigen eines Gartenzauns oder -tors mit der Absicht, in ein dahinter liegendes Haus einzubrechen, kommt es darauf an, ob Zaun oder Tor schon eine gewahrsamssichernde Funktion zukommt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - 2 StR 43/16, aaO, einerseits und BGH, Beschluss vom 14. Juni 2017 - 2 StR 14/17, NStZ-RR 2017, 340 andererseits; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 17. November 1988 - 1 Ws 202/88).
  • BGH, 26.10.1978 - 4 StR 429/78

    Unmittelbares Ansetzen bei einem Kraftfahrzeugdiebstahl - Beschaffen eines

  • BGH, 24.05.1991 - 5 StR 4/91

    Diebstahl nach der "Tankdeckelmethode" - Zeitpunkt des Unmittelbaren Ansetzens

  • BGH, 18.11.1985 - 3 StR 291/85

    Verwirklichung eines versuchten Einbruchsdiebstahls

  • BGH, 30.04.1980 - 3 StR 108/80

    Unmittelbares Ansetzen durch das Einschlagen eines Nagels in einen Autoreifen, um

  • BGH, 26.07.1989 - 2 StR 342/89

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Versuchs - Versuchter Diebstahl durch

  • BGH, 02.04.2019 - 5 StR 121/19

    Verabredung zum Verbrechen des schweren Bandendiebstahls (Grenze des

  • BGH, 04.07.2019 - 5 StR 274/19

    Revision gegen eine Verurteilung wegen Wohnungseinbruchdiebstahl u.a.;

  • BGH, 01.08.2019 - 5 StR 185/19

    Verabredung zum Wohnungseinbruchdiebstahl

  • OLG Hamburg, 28.12.2016 - 1 Rev 78/16

    Strafzumessung: Zusammentreffen mehrerer eigenständiger

  • BGH, 08.02.1984 - 3 StR 414/83

    "Einbrechen" als Tatbestandsmerkmal eines qualifizierten Sondertatbestands des

  • BGH, 16.07.2015 - 4 StR 219/15

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Einwirken auf ein Kind mittels Schriften, um es

  • BGH, 12.12.2001 - 3 StR 303/01

    Verurteilung im Mordfall ohne Leiche aufgehoben

  • BGH, 14.06.2017 - 2 StR 14/17

    Einbruchsdiebstahl (Verhältnis zu gleichzeitig begangener Sachbeschädigung:

  • BGH, 08.02.2018 - 1 StR 228/17

    Strafzumessung (Kategorisierung nach der Schadenshöhe bei einer Vielzahl

  • BGH, 11.08.2011 - 2 StR 91/11

    Versuch der gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Fälschung von Zahlungskarten mit

  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 338/10

    Strafbarkeit des Skimming; bandenmäßige und gewerbsmäßige Fälschung von

  • BGH, 16.09.2015 - 2 StR 71/15

    Raub

  • BGH, 21.12.1982 - 1 StR 662/82

    Strafbarkeit wegen Gründungsschwindels, unterlassener Konkursanmeldung,

  • RG, 01.04.1919 - II 76/19

    Kann der Versuch eines einfachen Diebstahls vorliegen, wenn der Täter, der in

  • RG, 21.10.1919 - IV 354/19

    Liegt Versuch des Einbruchsdiebstahls vor, wenn der Täter eine Fensterscheibe des

  • RG, 26.02.1920 - II 1099/19

    Zum Begriff der Wegnahme in diebischer Absicht. Anfang der Ausführung.

  • BGH, 24.06.2020 - 5 StR 671/19

    Schwerer Wohnungseinbruchdiebstahl (Begriff der dauerhaft genutzten

    Entscheidend ist daher das Vorstellungsbild des Angeklagten vom Einbruchsobjekt beim Versuch, die Hauseingangstür, die Hintertür und ein Fenster des Gebäudes aufzuhebeln (vgl. zum Versuchsbeginn BGH, Beschluss vom 28. April 2020 - 5 StR 15/20).
  • BGH, 19.05.2021 - 6 StR 28/21

    Versuchter Wohnungseinbruchsdiebstahl; Versuchsbeginn bei

    Ein unmittelbares Ansetzen besteht in einem Verhalten des Täters, das nach seinem Tatplan in ungestörtem Fortgang ohne weitere Zwischenschritte zur Tatbestandsverwirklichung führen oder in einem unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen soll; dies kann schon gegeben sein, bevor der Täter eine der Beschreibung des gesetzlichen Tatbestands entsprechende Handlung vornimmt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2020 - 4 StR 397/19, NStZ 2020, 353, 354; vom 28. April 2020 - 5 StR 15/20, NJW 2020, 2570, jeweils mwN).

    Wesentliches Kriterium für die Abgrenzung zwischen Vorbereitungs- und Versuchsstadium ist, inwieweit das geschützte Rechtsgut aus Sicht des Täters konkret gefährdet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2020 - 5 StR 15/20 aaO, S. 2571 mwN).

    Für den Versuchsbeginn kommt es den allgemeinen Grundsätzen entsprechend darauf an, ob das geschützte Rechtsgut aus Sicht des Täters schon dadurch konkret gefährdet wird, weil sein Handeln nach seinem Tatplan in die Tatbestandsverwirklichung münden soll, ohne dass es eines neuen Willensimpulses bedarf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2020 - 4 StR 397/19 aaO; vom 28. April 2020 - 5 StR 15/20 aaO, jeweils mwN).

    Das ist beim Wohnungseinbruchdiebstahl regelmäßig der Fall, wenn der Täter beim Beginn des Einbrechens, Einsteigens oder Eindringens im Sinne von § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB beabsichtigt, sich in direktem Anschluss daran in die Wohnung zu begeben und daraus stehlenswerte Gegenstände zu entwenden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2020 - 4 StR 397/19 aaO; vom 28. April 2020 - 5 StR 15/20 aaO).

  • BGH, 17.03.2022 - 4 StR 223/21

    Versuch (Mittäter: einheitliches Eintreten in das Versuchsstadium; unmittelbares

    Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "Jetzt geht es los" überschreitet, es eines weiteren Willensimpulses nicht mehr bedarf und er objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so dass sein Tun ohne Zwischenakte in die Erfüllung des Tatbestandes übergeht, wobei auf die strukturellen Besonderheiten der jeweiligen Tatbestände Bedacht zu nehmen ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 2021 - 5 StR 236/21 Rn. 27; Beschlüsse vom 28. April 2020 - 5 StR 15/20, BGHSt 65, 15 Rn. 4 ff. und vom 11. August 2011 - 2 StR 91/11 Rn. 8; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 22 Rn. 9 ff.).
  • BGH, 21.11.2023 - 4 StR 72/23

    Anforderungen an das sich aus § 158 Abs. 2 StPO ergebenden

    Ein unmittelbares Ansetzen besteht in einem Verhalten des Täters, das nach seinem Tatplan in ungestörtem Fortgang ohne weitere Zwischenschritte zur Tatbestandsverwirklichung führen oder in einem unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen soll (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2020 - 5 StR 15/20 Rn. 4; Beschluss vom 14. Januar 2020 - 4 StR 397/19, jeweils mwN).
  • BGH, 08.12.2021 - 5 StR 236/21

    Freisprüche vom Vorwurf mehrerer Versicherungsbetrugstaten durch Vortäuschen

    aa) Insoweit gilt (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2020 - 5 StR 15/20, BGHSt 65, 15 mwN): Versucht ist eine Tat, wenn der Täter nach seiner Vorstellung unmittelbar zur Tat ansetzt (§ 22 StGB).
  • BGH, 12.12.2023 - 3 StR 422/23

    Schuldspruch wegen versuchten schweren Wohnungseinbruchdiebstahls in Tateinheit

    Hierfür ist letztlich nicht entscheidend, ob stets bereits beim Übersteigen eines Gartenzauns, dem - wie hier - eine gewahrsamssichernde Funktion zukommt, ein unmittelbares Ansetzen anzunehmen ist, wenn der Täter in der Absicht handelt, in ein dahinterliegendes Haus einzubrechen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 28. April 2020 - 5 StR 15/20, BGHSt 65, 15 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 10.06.2020 - 5 StR 635/19

    Versuchsbeginn beim Diebstahl durch Aufhebeln eines Geldautomaten (unmittelbares

    Für den Versuchsbeginn beim Diebstahl reicht regelmäßig ein Angriff auf einen gewahrsamssichernden Schutzmechanismus aus, wenn sich für den Fall von dessen Überwindung der Täter nach seinem Tatplan ohne tatbestandsfremde Zwischenschritte, zeitliche Zäsur oder weitere eigenständige Willensbildung einen ungehinderten Zugriff auf die erwartete Beute vorstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2020 - 5 StR 15/20 mwN unter Aufgabe früherer abweichender Rechtsauffassung; siehe auch BGH, Beschluss vom 14. Januar 2020 - 4 StR 397/19).

    Denn der Versuchsbeginn bestimmt sich stets tatbestandsbezogen (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 16. Januar 1991 - 2 StR 527/90, BGHSt 37, 294, 296; vom 13. Januar 2010 - 2 StR 439/09, NJW 2010, 623 mwN; Beschlüsse vom 12. Januar 2011 - 1 StR 540/10, NStZ 2011, 400, 401; vom 7. August 2014 - 3 StR 105/14, NStZ 2015, 207 f. mit Anm. Kudlich JA 2015, 152 mwN; vom 28. April 2020 - 5 StR 15/20).

  • BGH, 26.05.2020 - 5 StR 55/20

    Versuchsbeginn beim (Einbruchs-)Diebstahl (Angriff auf einen gewahrsamssichernden

    Für den Versuchsbeginn beim Diebstahl reicht regelmäßig ein Angriff auf einen gewahrsamssichernden Schutzmechanismus aus, wenn sich für den Fall von dessen Überwindung der Täter nach seinem Tatplan ohne tatbestandsfremde Zwischenschritte, zeitliche Zäsur oder weitere eigenständige Willensbildung einen ungehinderten Zugriff auf die erwartete Beute vorstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April - 5 StR 15/20 mwN unter Aufgabe früherer abweichender Rechtsauffassung; siehe auch BGH, Beschluss vom 14. Januar 2020 - 4 StR 397/19).
  • LG Nürnberg-Fürth, 15.04.2021 - 12 Qs 18/21

    Unmittelbares Ansetzen bei Wohnungseinbruchsdiebstahl über Balkon im 1. OG

    Diese allgemeinen Grundsätze hat der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 28. April 2020 (5 StR 15/20, juris) im Hinblick auf den Versuchsbeginn beim Wohnungseinbruchsdiebstahl unter Auswertung der bisherigen Rechtsprechung zusammengefasst und präzisiert.

    Dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. Juni 2017 (2 StR 14/17, juris) ist Gegenteiliges nicht zu entnehmen (anders möglicherweise BGH, Beschluss vom 28. April 2020 - 5 StR 15/20, juris Rn. 8).

  • BGH, 02.11.2021 - 6 StR 485/21

    Sexueller Übergriff; Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte

    Ein unmittelbares Ansetzen besteht in einem Verhalten des Täters, das nach seinem Tatplan in ungestörtem Fortgang ohne weitere Zwischenschritte zur Tatbestandsverwirklichung führen oder in einem unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen soll; dies kann schon gegeben sein, bevor der Täter eine der Beschreibung des gesetzlichen Tatbestands entsprechende Handlung vornimmt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2020 - 4 StR 397/19, NStZ 2020, 353, 354; vom 28. April 2020 - 5 StR 15/20, NJW 2020, 2570, jeweils mwN).
  • BGH, 14.07.2021 - 3 StR 132/21

    Unmittelbares Ansetzen zum Erwerb der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe

  • BGH, 27.05.2020 - 5 StR 173/20

    Unmittelbares Ansetzen zum (besonders schweren) Raub (Versuchsbeginn;

  • BayObLG, 05.12.2022 - 207 StRR 335/22

    Versuchsbeginn beim versuchten Erwerb von Betäubungsmitteln

  • BGH, 19.05.2020 - 4 StR 514/19

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Einstellung des

  • LG Bamberg, 01.03.2021 - 26 KLs 2120 Js 2288/20

    Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe, Hauptverhandlung, Angeklagte, Tateinheit,

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